08.5069
Wo bleibt das Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und internationale Amtshilfe in Steuersachen?
Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Zur ersten Frage: Im Bereich der internationalen Amtshilfe besteht aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kein dringender Handlungsbedarf. Das Bundesgericht hat den Bundesbeschluss über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als eine genügende Rechtsgrundlage für die in den Verordnungen zu den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen geregelte Amtshilfe qualifiziert. Es besteht daher aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit zur Legiferierung.
Zur zweiten Frage: Am 20. Dezember 2006 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über Änderungen des Nachsteuerverfahrens und des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der direkten Steuern verabschiedet. Dank den beschlossenen Bestimmungen wird das Recht auf ein faires Steuerhinterziehungsverfahren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EMRK gewährleistet. Dieses Bundesgesetz ist am 1. Januar 2008 bereits in Kraft getreten. Damit ist das Hauptproblem, das zur Einsetzung der Expertenkommission Marty (ESA) führte, im Sinne der ESA-Vorschläge und damit auch im Sinne dieser Expertenkommission gelöst worden.
Weiter gehende Aktivitäten im Bereiche des schweizerischen Steuerstrafrechtes drängen sich derzeit keine auf.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Bundesrat. Wenn ich den Bericht der Expertenkommission Marty lese, die ja aus hochkarätigen Fachexperten zusammengesetzt war, stelle ich fest, dass disee Kommission sehr wohl der Ansicht war, dass sich neben der von Ihnen jetzt erwähnten und in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzgebung verschiedene Verfahrensvorschriften sowie Änderungen materieller Bestimmungen im nationalen Steuerstrafrecht aufdrängten. Persönlich teile ich die Auffassung dieser Experten. Sie haben zahlreiche detaillierte verfahrensbezogene Vorschläge zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und auch des Steuerharmonisierungsgesetzes eingebracht. Sie wollten diese an einer Universitätstagung auch klären lassen.
Meine Frage ist: Haben Sie zu diesen weiteren Vorschlägen der Expertenkommission dem Bundesrat je Bericht erstattet?
Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Der Expertenbericht lag dem Bundesrat vor; dieser hat ihn zur Kenntnis genommen und in einem Beschlussdispositiv festgehalten, dass das Hauptproblem so zu lösen sei, wie ich es geschildert habe. Er gab auch die Meinung wieder, es gebe andere, weniger wichtige Feststellungen, die der Bundesrat nicht in die Gesetzgebung eingebracht habe. Es wäre in diesem Fall möglich gewesen, dass von den Mitgliedern der Kommissionen oder der Räte entsprechende Vorschläge aufgenommen worden wären; das ist aber nicht geschehen. Jetzt ist dieses Bundesgesetz eben so in Kraft getreten, wie wir es beschlossen haben.