08.400
Pilatus-Militärflugzeuge als Kriegsmaterial behandeln
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Lachenmeier, Allemann, Lang, Lumengo, Müller Geri, Rielle, Voruz, Widmer)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Lachenmeier, Allemann, Lang, Lumengo, Müller Geri, Rielle, Voruz, Widmer)
Donner suite à l'initiative
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion hat folgenden Wortlaut: "Bei der Ausfuhr von 'Luftfahrzeugen, besonders konstruiert oder abgeändert für die militärische Ausbildung'" - das ist aus der Verordnung zitiert - "wie beispielsweise die Pilatus PC-9- und PC-21-Flugzeuge gelten die rechtlichen Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes." Es geht hier also nicht um die Frage eines Ausfuhrverbots, sondern darum, dass das, was heute dem Güterkontrollgesetz unterstellt ist, dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt wird.
Diese Militärflugzeuge können, wie verschiedene Erfahrungen zeigen, ohne grossen Aufwand und in kurzer Zeit zu kampffähigen Flugzeugen umgebaut werden. Mit der geltenden Unterstellung dieser Flugzeuge unter das Güterkontrollgesetz hat der Bund keine Möglichkeiten, die Ausfuhr dieser Flugzeuge zu regulieren. Diese Möglichkeit bietet nur das Kriegsmaterialgesetz. Was in Tschad passiert ist, war zwar eine Vertragsverletzung, es war aber keine Gesetzesverletzung. Das Gesetz muss geändert werden, damit so etwas nicht mehr passieren kann oder damit es, wenn es passiert, wenigstens illegal ist.
Aufgrund ähnlicher Erfahrungen wie der jüngsten in Tschad schlug der Bundesrat bei der Revision des Kriegsmaterialgesetzes in den Neunzigerjahren vor, die militärischen Trainingsflugzeuge seien dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen. Das heisst, wir schlagen heute das vor, was vor etwa sechzehn Jahren der Bundesrat selber vorgeschlagen hat. Der zuständige Bundesrat Adolf Ogi begründete den Vorschlag damals mit dem Argument, dass solche Flugzeuge für militärische Einsätze gebraucht würden. Leider setzte sich dann im Nationalrat die Lobby durch, welche die militärischen Trainingsflugzeuge mit Aufhängevorrichtungen aus dem Entwurf zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes streichen liess.
Diese Lobby verstiess damals nicht nur gegen das Recht auf Leben betroffener Menschen und gegen die schweizerische Friedenspolitik, sondern sie schadete auch den mittel- und langfristigen Interessen der Pilatus Flugzeugwerke AG. Eine Unterstellung der PC-7 und später der PC-9 unter das Kriegsmaterialgesetz hätte Pilatus möglicherweise bewogen - zumindest wenn das Unternehmen geschäftlich vernünftig gehandelt hätte -, viel entschiedener auf eine problemlosere und auch lukrativere Zukunft zu setzen, nämlich die zivile Produktion. Und die heisst vor allem PC-12. Dieser Jet ist ein echter Verkaufsschlager. Von den 115 Flugzeugen, welche Pilatus letztes Jahr auslieferte, waren 98 ziviler Natur. Um die Aktualität meiner Aussage zu illustrieren, dass das Militärische das Zivile auch geschäftlich behindern kann, zitiere ich aus dem jüngsten Geschäftsbericht der Pilatus Flugzeugwerke AG: "Leider hatte der Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften Auswirkungen auf die Produktion. Beispielsweise konnte der Schichtbetrieb an einzelnen Maschinen nicht wie geplant aufgenommen werden. Zur zeitgerechten Erfüllung von Entwicklungsarbeiten wurde neu eine Kooperation mit der indischen Firma Tata Consultancy Services (TCS) eingegangen. Im Jahr 2008 sollen rund 30 000 Stunden technische Entwicklungsarbeit ausgelagert werden. In Anbetracht des spürbaren Personalmangels und aus sozialpolitischer Überzeugung hat die Ausbildung junger Leute bei Pilatus einen hohen Stellenwert." Anders ausgedrückt: Hätte sich Pilatus voll auf die zivile Produktion konzentriert, hätte sie die Probleme, die sie im Geschäftsbericht schildert, nicht oder in geringerem Masse gehabt.
Geben Sie unserer Initiative Folge, aus Gründen der Menschlichkeit, aus Gründen einer kohärenten Aussenpolitik und Gesetzgebung, aber auch aus Sicht der ökonomischen Vernunft.
Engelberger Edi · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ja, Herr Lang, ich möchte Ihnen eine Frage stellen, welche Sie mit Ja oder Nein beantworten können. Sie wissen doch genau, dass es so war, dass nach dem PC-7 und dem PC-9 eben die zivile Variante des PC-12 geschaffen worden ist. Das war die Antwort auf die Forderungen im Parlament 1995; das war auch die Antwort auf die Äusserungen, die Sie jetzt wieder vorgebracht haben. Wurde der PC-12 - das ist die Frage - nicht speziell als Zivilflugzeug geschaffen, nachdem der PC-7 und der PC-9 in Betrieb und Verkauf waren?
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Es stimmt, dass der von uns ausgeübte politische Druck auch dazu führt, dass Firmen ökonomisch vernünftiger handeln.
Loepfe Arthur · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp
Warum wollen Sie, Herr Lang, nicht auch Geländelastwagen, Geländepersonenwagen und Ähnliches diesem Gesetz unterstellen? Ich kann Ihnen sagen: Es ist für einen Mechaniker ein Leichtes - Sie sehen das überall, ein geschickter Mechaniker wird es problemlos schaffen -, ein Maschinengewehr oder eine halbe Kanone darauf zu montieren.
Meine Frage: Warum sollte man nicht auch die Lastwagen und die Geländepersonenwagen dem Kriegsmaterialgesetz unterstellen?
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Herr Loepfe, da Sie mir diese Frage nicht das erste Mal gestellt haben, kann ich sie auch schnell und kurz beantworten. Das Gesetz regelt diesen Graubereich eindeutig. Ich habe ganz am Anfang eine Formulierung gebracht. Das Gesetz ist noch präziser als das, was ich jetzt sage: Bei Luftfahrzeugen - da können Sie auch ein anderes Wort einsetzen, sofern Militärisches und Ziviles zusammentrifft -, die für militärische oder kriegerische Zwecke konstruiert oder abgeändert worden sind, ist die Abgrenzung im Güterkontrollgesetz sehr klar. Allerdings gebe ich zu, es kann zivile Güter geben, die nicht besonders fürs Militärische konstruiert sind, die man dann auch kriegerisch einsetzen kann, beispielsweise Autobomben. Als Pazifisten und Pazifistinnen müssen wir aber damit leben, dass wir nicht alles reglementieren oder auf einer anderen Ebene verbieten können.
Lachenmeier-Thüring Anita · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und die Pilatus-Militärflugzeuge als Kriegsmaterial zu behandeln. Unverständlicherweise sind die Pilatus-Militärflugzeuge, zum Beispiel der PC-9 und der PC-21, nicht dem Kriegsmaterial-, sondern dem Güterkontrollgesetz unterstellt, und das, obwohl sie mit kleinem Aufwand in kampffähige Flugzeuge umgebaut werden können und bereits mehrmals für militärische Einsätze in Krisengebieten eingesetzt worden sind.
Die Schweiz ist ein neutrales Land und hat aufgrund dieser Haltung ein Kriegsmaterialgesetz, das es verbietet, Waffen und Kriegsmaterial in Krisengebiete zu exportieren. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, berücksichtigt jedoch bei der Ausfuhr solcher Flugzeuge die Menschenrechtslage in den Empfängerländern nicht. Einerseits leistet die Schweiz Entwicklungshilfe und versucht, mit gezielter Aussenpolitik die Lebensgrundlagen in Entwicklungsländern zu verbessern, andererseits lassen wir es zu, dass Schweizer Firmen mit dem Verkauf ihrer Produkte mitverantwortlich für Armut und Leid in solchen Ländern sind, also Mithilfe zum Krieg anstatt Mithilfe zum Frieden leisten. Nur wenn ein Produkt dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt wird, ist es diesbezüglich prüfbar und kann ein militärischer Einsatz verhindert werden.
Die Frage des Exports militärischer Trainingsflugzeuge stellte sich in den letzten 23 Jahren bereits mehrmals, denn solche Flugzeuge wurden bereits mehrmals umgerüstet und zweckentfremdet. Die heutige Gesetzgebung kann dies nicht verhindern. Dass bis heute im Parlament nie eine Mehrheit für eine Unterstellung der Pilatus-Militärflugzeuge unter das Kriegsmaterialgesetz zustande kam, ist unverständlich. Die Weltgemeinschaft kann es sich ethisch und wirtschaftlich nicht leisten, Kriege zu fördern, und die Schweiz sich schon gar nicht. Krieg, Hunger, Not und Migration hängen eng miteinander zusammen. Jede Anstrengung, die Lebensbedingungen der Menschen in ihren Heimatländern zu verbessern, fördert den Frieden und verhindert Flüchtlingsströme. Bewaffnete Konflikte bewirken das Gegenteil. Unterstellt man die Pilatus-Militärflugzeuge dem Kriegsmaterialgesetz, kann deren Missbrauch verhindert werden. Bieten wir nicht Hand dazu, dass in den Krisengebieten Öl ins Feuer gegossen wird, sondern stärken wir unsere Friedenspolitik. Dies muss die Grundhaltung der Schweiz sein.
Geben Sie darum dieser parlamentarischen Initiative Folge.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Am 10. März dieses Jahres hat Nationalrat Jo Lang für die grüne Fraktion die parlamentarische Initiative "Pilatus-Militärflugzeuge als Kriegsmaterial behandeln" eingereicht. Diese verlangt, dass bei der Ausfuhr von Luftfahrzeugen, die besonders für die militärische Ausbildung konstruiert oder abgeändert sind, wie beispielsweise die Pilatus PC-9 und PC-21, die rechtlichen Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes gelten.
Die SiK setzte sich mit diesem Anliegen auseinander und prüfte, ob bei dieser Frage Handlungsbedarf bestehe und ob dieser Initiative Folge gegeben werden solle oder nicht. Der Initiant ist überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht. Er begründet dies auch damit, dass das EVD selber beim Güterkontrollgesetz schon eine Regelung auf Verordnungsebene getroffen habe. Der Initiant stellt klar, dass er an der Forderung festhält, Luftfahrzeuge, die besonders für die militärische Ausbildung konstruiert oder abgeändert wurden, dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen, da sie für Kriege umgebaut und dann vor allem auch innerhalb eines Landes im Krieg eingesetzt werden können.
Diese Pilatus-Flugzeuge unterstehen heute dem Güterkontrollgesetz und nicht dem Kriegsmaterialgesetz. Die grüne Fraktion möchte dies mit der vorliegenden Initiative ändern und mit einer neuen Regelung für zukünftige Geschäfte eine klare Situation herbeiführen. Vom Seco wurde uns bestätigt, dass das Güterkontrollgesetz keine rechtliche Grundlage für die Verweigerung eines Exportes enthalte. Dennoch kann der Bundesrat in seltenen Fällen auf den Sicherheitsartikel der Bundesverfassung zurückgreifen und einen Export verhindern. Das Seco hat, laut Aussagen, in der Vergangenheit in kritischen Situationen aber immer das Gespräch mit dem Exporteur gesucht, und es konnte immer eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Pilatus-Werke haben das Gesetz beim Export strikte eingehalten; dies gilt auch für den Export nach Tschad. Wenn diese Initiative nun umgesetzt würde, hiesse dies, dass der Export der Pilatus-Flugzeuge PC-7, PC-9 und PC-21 nach streng festgelegten Kriterien erfolgen müsste. Konkret: Man könnte diese Flugzeuge in einige Länder nicht mehr ausführen, obwohl sie nicht als Kriegsmaterial gebaut wurden.
Die Mitglieder der Kommission haben sich dahingehend geäussert, dass man die Anwendung dieser Kriterien, wenn überhaupt, nicht auf Flugzeuge beschränken könnte, da auch andere Dual-Use-Güter in militärische Güter umgebaut werden können. In der Kommission wurde auch festgehalten, dass die Pilatus-Flugzeugwerke sehr gut mit dem Seco zusammenarbeiten und für ihre Exporte jeweils eine Genehmigung beim Bund einholen, obwohl dies grundsätzlich nicht ihre Pflicht wäre.
Die Kommission sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf in Bezug auf das Kriegsmaterialgesetz und beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion keine Folge zu geben.
Perrin Yvan · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
L'initiative parlementaire qui nous est soumise aujourd'hui prévoit que les avions militaires Pilatus fabriqués par la maison Pilatus Aircraft à Stans ne soient plus soumis à la loi sur le contrôle des biens mais au contraire à la loi fédérale sur le matériel de guerre. La discussion que nous menons ne fait pas de nous des pionniers, cette question ayant été débattue depuis 1985 déjà.
En l'état actuel des choses, l'exportation de matériel de guerre et de biens militaires spécifiques est régie par deux lois distinctes. Le matériel de guerre relève de la loi sur le matériel de guerre tandis que les biens militaires spécifiques relèvent de la loi sur le contrôle des biens entrée en vigueur le 1er octobre 1997. L'enjeu de la présente discussion consiste à déterminer à quel régime les avions dont nous parlons doivent être soumis pour ce qui est de leur exportation.
En pratique, l'exportation de biens militaires spécifiques est soumise à un régime de permis. Lorsqu'il s'agit de demandes d'exportation d'importance majeure, la procédure est particulièrement stricte. Le SECO prend la décision, ceci en accord avec les services compétents du Département fédéral des affaires étrangères, du Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication après consultation du Département fédéral de justice et police. Si un désaccord subsiste, il appartient au Conseil fédéral de trancher sur la base d'une recommandation du SECO. Comme on le constate, cinq départements sur sept sont consultés. On ose imaginer qu'une pareille procédure ne saurait être prise à la légère. Les conditions pour exporter du matériel relevant de la loi fédérale sur le matériel de guerre sont nettement plus contraignantes. On parle ici de matériel conçu ou modifié en vue du combat.
Lors du débat sur ce même sujet, mené ici même le 6 mars 1996, le dispositif légal avait été complété s'agissant des avions: "Ne sont pas considérés comme équipements au sens de l'alinéa 1 lettre b les avions d'entraînement avec points d'emport." Cet amendement avait été soutenu, par 114 voix contre 67 et 4 abstentions, ce qui témoigne d'un soutien non négligeable.
C'est vrai, les cautèles prévues par le Conseil fédéral ne sont pas infaillibles. On a déploré des utilisations regrettables de ces avions au Guatemala et en Birmanie ainsi qu'en Irak, où Sadam Hussein s'en était servi contre des civils. Cette année, il faut le relever, c'est au Tchad qu'une utilisation non conforme du PC-9 a été mise en évidence. L'enquête menée a permis de déterminer que la firme Pilatus s'était comportée de manière irréprochable et que c'est le Tchad qui n'avait pas respecté ses engagements. Le Conseil fédéral a pris des sanctions.
Afin de minimiser les risques d'une utilisation non conforme, le Conseil fédéral a mis en consultation, le 22 octobre 2008, un projet de révision de la loi sur le contrôle des biens, qui prévoit d'habiliter le Conseil fédéral à refuser l'octroi d'un permis si des intérêts nationaux majeurs l'exigent.
Le 27 octobre 2008, la commission s'est penchée sur cette question. Dans la mesure où nous risquons de louper le train spécial, j'espère que vous ne m'en voudrez pas si je me concentre sur les arguments de la majorité, la minorité ainsi que l'auteur de l'initiative ayant eu l'occasion de s'exprimer.
Pour la majorité de la commission, il n'y a pas lieu d'agir, dans la mesure où le droit actuel suffit. L'utilisation non conforme que les pays destinataires peuvent faire de l'avion en question est réglée par le projet que le Conseil fédéral prévoit de présenter. Il prévoit en plus d'examiner plus attentivement la question du destinataire final.
La majorité estime également que le fait de donner suite à la présente initiative reviendrait à porter un coup sérieux à l'industrie suisse et mettrait sans doute en péril des entreprises comme Pilatus. La Suisse a la chance de dominer le marché mondial des avions d'entraînement et doit donc pouvoir continuer de développer cette industrie de pointe, ceci également sous l'angle de la neutralité et de l'autonomie en matière d'armement.
Comme vous le savez, ces arguments n'ont pas convaincu la minorité qui estime, s'agissant de l'argument économique, que cette initiative est au contraire une chance permettant à l'industrie suisse de l'armement de se concentrer sur l'aspect civil des choses.
Après avoir confronté ces différentes positions, la commission s'est prononcée et elle vous recommande, par 16 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 64 Stimmen
Dagegen ... 112 Stimmen
Bruderer Pascale · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Anschliessend finden die Feierlichkeiten zu Ehren unseres neugewählten Bundespräsidenten statt. Daher beantrage ich Ihnen, an dieser Stelle die Sitzung zu schliessen.
Schluss der Sitzung um 11.50 Uhr
La séance est levée à 11 h 50