08.002
Geschäftsbericht 2007 des Bundesgerichts
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich erlaube mir, zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes, des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes folgende Bemerkungen anzubringen, die in der Geschäftsprüfungskommission diskutiert wurden:
Das Jahr 2007 war für das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht das Jahr der Fusion. Die Zusammenführung ist gut verlaufen, die entsprechende Einschätzung ist sowohl in Luzern als auch in Lausanne deckungsgleich ausgefallen, das heisst positiv; das Klima ist gut, die beiden Standorte bieten auch in betrieblicher Hinsicht keine unüberbrückbaren Hindernisse. Seit dem 1. Januar 2007 ist auch das neue Bundesgerichtsgesetz in Kraft. Natürlich ist die Zeitspanne noch zu kurz, um Bilanz zu ziehen. Bestimmte Tendenzen sind aber bereits feststellbar, so zeigen beispielsweise die Fallzahlen, dass die Beschwerdeflut nicht oder kaum abgenommen hat. Ursprünglich war eines der Hauptziele unserer Reform und Revision die Entlastung des Bundesgerichtes. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist mindestens gegenwärtig noch offen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einheitsbeschwerde sind positiv ausgefallen, das Bundesgericht ist aber auch hier weiterhin gefordert. Auch die Führungsstruktur wurde neu organisiert: Die Verwaltungskommission wurde im administrativen Bereich gestärkt, die Richterinnen und Richter wurden damit von administrativen Aufgaben entlastet - ihre Aufgabe ist es ja vorab, zu richten und nicht zu administrieren.
Im Sozialversicherungsrecht sind die Eingänge im Vergleich zu den Vorjahren stark zurückgegangen, im Vergleich zum Rekordjahr 2006 um 20 Prozent. Welches sind hier die Gründe für den Rückgang? Ist es die Einschränkung der Kognition? Ist es die Einführung der Kostenpflicht? Oder gibt es andere Gründe für diesen Rückgang? Nach so kurzer Zeit ist hier eine verlässliche Beurteilung noch nicht möglich; vielleicht ist es eine Mischung aller Gründe, allenfalls sind es auch konjunkturelle Gründe.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, zur Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichtes über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht. Hier ist man noch nicht am Ziel. Auch die Kommunikation zwischen Kontrollierenden und Kontrollierten und umgekehrt muss noch verbessert werden. Es ist auch zu hoffen - nein, wir als Parlament erwarten, dass die erstinstanzlichen Gerichte und das Bundesgericht vom gleichen Verständnis betreffend die Aufsicht und deren Wahrnehmung ausgehen. Es besteht von unserer Seite hier nach wie vor kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Vielmehr ist das Aufsichtsregime zu leben und von allen so zu akzeptieren.
Das Controlling beim Bundesgericht war für uns als Parlament immer ein grosses Anliegen. Das Bundesgericht verfügt heute über ein Konzept "Controlling Bundesgericht". Gerade wir als Oberaufsicht brauchen verlässliche Daten, damit auch wir eine Beurteilung des Geschäftsganges beim Bundesgericht vornehmen können. Ein erstes Ergebnis dieses Controllings finden wir in der ausführlichen Statistik im Geschäftsbericht. Wir denken, dass man hier bei der Umsetzung des Controllings auf gutem Wege ist. Die Implementierung dieses Controllings ist aber noch nicht abgeschlossen. So werden beispielsweise die verfeinerten statistischen Angaben erst für das Jahr 2008 vorliegen.
Zum Bundesstrafgericht: Das Bundesstrafgericht hat 2007 sein viertes Amtsjahr seit dem Start am 1. April 2004 hinter sich. In den ersten Jahren wurden vonseiten der Bundesanwaltschaft nur wenige Anklagen erhoben - nach Ansicht des Parlamentes teilweise zu wenige Anklagen. Das hat sich nun im Jahre 2007 geändert. Es gibt heute mehr Eingänge. Doch auch für die Zukunft rechnet man mit sehr schwankenden Zahlen. Wir werden auch diesen Aspekt im Auge behalten.
Die Abteilungen IV und V des Bundesverwaltungsgerichtes - das sind die asylrechtlichen Abteilungen - übernahmen von der Asylrekurskommission 4400 Pendenzen. Darunter befanden sich über 1000 Beschwerden, die vor dem 1. Januar 2004 eingereicht worden waren. Das ist rechtsstaatlich für uns nicht nur bedenklich, sondern unhaltbar. Hier hatte und hat das Bundesverwaltungsgericht noch einiges von der Vorgängerorganisation aufzuarbeiten. Wir haben inzwischen aber auch zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Massnahmen zum Abbau der Pendenzen eingeleitet worden sind. Diese zeigen durchaus auch ihre Wirkung. Dem Abbau der Pendenzen und vor allem auch dem Verhindern des Anhäufens neuer Pendenzen ist grösste Priorität beizumessen. Die Neat-Aufsichtsdelegation hat sich in diesem Zusammenhang ebenfalls mit einer Empfehlung an die Geschäftsprüfungskommission gewendet, nämlich zu prüfen, ob das Bundesverwaltungsgericht organisatorisch und personell in der Lage ist, Fälle wie die Beschwerden betreffend die Vergabe der Bahntechnik des Gotthard-Basistunnels innert nützlicher Frist zu entscheiden. Auch diesen Aspekt werden wir weiterhin verfolgen.
Ich komme zu einem letzten Punkt, zur IT beim Bundesgericht. Nachdem bei der Informatikzusammenarbeit zwischen dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht Probleme aufgetaucht waren, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, haben die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat mit den Gerichten Gespräche geführt, Abklärungen getroffen und auch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Für die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen sind nun folgende Punkte massgebend: Es ist Aufgabe der Bundesgerichte, ihre Informatik zu organisieren und die entsprechenden Entscheide zu fällen. Wir erwarten, dass die Gerichte eine Zusammenarbeit ernsthaft prüfen, wo dies aufgrund der Situation notwendig ist, und eine solche, wenn sinnvoll, auch beschliessen. Das heisst aber noch nicht, dass die Informatikabteilung des Bundesgerichtes die Informatik des Bundesverwaltungsgerichtes oder des Bundesstrafgerichtes selber betreiben muss. Die Ausgaben in der Informatik haben auch hier den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gerecht zu werden. Im Hinblick auf die Beratung des Budgets und der Rechnung erwarten wir transparente und detaillierte Angaben über die Informatikausgaben.
So weit unsere kurze Berichterstattung zum Geschäftsbericht der eidgenössischen Gerichte. Wir möchten den eidgenössischen Gerichten aber auch unseren Dank aussprechen. Das vergangene Jahr hat unseren Gerichten einiges abverlangt. Die verschiedenen Gerichte sind aufgestellt, nun kommt die Konsolidierungsphase.
Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Leuzinger-Naef Susanne, Vizepräsidentin des Bundesgerichtes: Es ist mir eine Ehre, in Ihrem Rat die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte darzulegen. Ich tue dies anstelle des Bundesgerichtspräsidenten, der für das Bundesgericht an der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte teilnimmt. Herr Ständerat Stadler hat Ihnen für die Kommission Bericht erstattet. Seine Ausführungen sind umfassend, und ich pflichte ihnen vollumfänglich bei. Ich nehme gern vom Antrag der Kommission Kenntnis, die Geschäftsberichte zu genehmigen.
Das Jahr 2007 war für das Bundesgericht wie auch für die beiden erstinstanzlichen Gerichte, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht, ein besonderes Jahr. Denn auf den 1. Januar 2007 ist die Justizreform nunmehr vollumfänglich in Kraft getreten. Die Tätigkeit aller drei Gerichte war geprägt von der Anpassung an die neuen Organisations- und Verfahrensbestimmungen. In diesem ersten Jahr ist dies in den verschiedenen Bereichen in unterschiedlichem Ausmass gelungen. Es liegt noch Arbeit vor uns.
Die Fusion des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes ist erfreulich gut gelungen. Sie wird gelebt, und sie wird kaum mehr ein Thema sein, wenn der noch bevorstehende Ressourcenausgleich zwischen Lausanne und Luzern einmal abgeschlossen ist. Die Umstellung auf das neue Verfahrensrecht war aufwendig. Dessen Anwendung ist inzwischen aber selbstverständlich geworden. Soweit heute beurteilbar - das ist keine abschliessende Beurteilung -, hat sich leider keine wesentliche Entlastung eingestellt. Die 39 bzw. seit dem 1. Oktober des letzten Jahres 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter hatten im letzten Jahr jedenfalls nicht mehr Zeit für die Bearbeitung der Grundsatzfälle als in früheren Jahren. Wir hoffen, dass sich dies in den kommenden Jahren noch ändern wird.
Das Bundesstrafgericht befand sich im vierten Jahr seiner Tätigkeit und somit bereits in der Konsolidierungsphase. Allerdings wurde ihm neu die Zuständigkeit für internationale Rechtshilfe übertragen. Die damit verbundene Erweiterung der Ressourcen macht es für das kleinste der drei eidgenössischen Gerichte leichter, den Erfordernissen der Dreisprachigkeit zeitgerecht zu genügen. Des Weiteren hat es die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft neu organisiert.
Für das Bundesverwaltungsgericht war das vergangene Jahr das erste Jahr seiner Tätigkeit überhaupt. Das Gericht musste eine grosse Zahl von Beschwerdefällen, die am Ende des Vorjahres bei den Vorgängerinstanzen noch hängig waren, übernehmen und in der neuen Organisation zum Teil mit neuen Richterinnen und Richtern und Mitarbeitenden erledigen. Im Laufe des Jahres konnte zwar die Anzahl der erledigten Fälle gesteigert werden, aber die Zahl der hängigen Fälle ist noch zu hoch. Deswegen sind bereits zusätzliche Richterstellen bewilligt worden. Nach Auffassung des Bundesgerichtes müssen in der kommenden Zeit, also bevor eine weitere personelle Aufstockung ins Auge gefasst wird, die Organisation und die Abläufe überprüft und optimiert werden.
Dem Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten ist gemeinsam, dass sie ihre Tätigkeit nicht an einem einzigen Ort, in einem einzigen Gerichtsgebäude, ausüben. Wie sich im vergangenen Jahr gezeigt hat, bringt dies für alle Gerichte spezifische Belastungen mit sich. Die historisch begründete Situation am Bundesgericht mit dem Sitz in Lausanne und dem Standort Luzern verursacht einen gewissen Mehraufwand, der aber, wie es sich im ersten Jahr des fusionierten Gerichtes gezeigt hat, bewältigt werden kann. Beim Bundesstrafgericht, das derzeit in zwei Gebäuden in Bellinzona tätig ist, hat sich dieser Umstand ungünstig auf die Arbeitsabläufe und die Organisation des Gerichtsbetriebs ausgewirkt. Es ist deshalb zu bedauern, dass das Gerichtsgebäude in Bellinzona erst 2012 bezugsbereit sein wird. Beim Bundesverwaltungsgericht haben wir wiederum eine andere Situation: Es ist derzeit in zwei Gebäuden in der Stadt Bern und in Zollikofen angesiedelt und wird 2012 in ein eigenes Gerichtsgebäude in St. Gallen umziehen. Offenbar führt die Aussicht auf den Umzug schon heute zu einer überdurchschnittlichen Personalfluktuation, was die nötige Konsolidierung des Gerichtes erschwert.
Noch ein Wort zur Aufsicht: Das Bundesgericht nimmt seit Anfang letzten Jahres die Aufsicht über die beiden erstinstanzlichen Gerichte wahr, während die Oberaufsicht über alle drei Gerichte durch das Parlament ausgeübt wird. In Absprache mit den beiden erstinstanzlichen Gerichten wurde letztes Jahr das Aufsichtskonzept entwickelt und umgesetzt. Weil sich die erstinstanzlichen Gerichte die Aufsicht durch das Bundesgericht nicht gewünscht hatten und sich auch die parlamentarischen Kommissionen daran gewöhnen müssen, dass aufgrund der gesetzlichen Konzeption nun das Bundesgericht erster Ansprechpartner ist, verlief das vergangene Jahr in dieser Hinsicht nicht ganz reibungslos. Nach Ansicht aller beteiligten Gerichte hat sich die Situation aber in letzter Zeit verbessert.
Auch in der Frage der gemeinsamen Informatik sind wir einen Schritt weitergekommen. Es wurde in einem Gutachten bestätigt, dass die bundesgerichtliche Informatik zweckmässig, wirtschaftlich und technologisch zukunftsgerichtet ist. In einem zweiten Gutachten wurde für eine gemeinsame Informatiklösung des Bundesgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes ein Synergiegewinn von 1,8 Millionen Franken errechnet. Nachdem die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommissionen entschieden haben, dass die Frage der gemeinsamen Informatik im Belieben der beiden Gerichte steht, wartet das Bundesgericht mit Interesse darauf, wie sich das Bundesverwaltungsgericht dazu stellt. Das Bundesgericht ist für eine Weiterführung bereit.
Ich komme nun zum Schluss und möchte zusammenfassend feststellen, dass die totalrevidierte Bundesrechtspflege trotz Anfangsschwierigkeiten recht gut gestartet ist und dass die Justiz des Bundes auch im letzten Jahr gut funktioniert hat. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für das Vertrauen und den Respekt, den Sie der Justiz entgegenbringen.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2007
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2007
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes wird keine Gesamtabstimmung durchgeführt.