09.3054
Direkter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Für eine nachhaltige Raumentwicklung in der Schweiz
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le Conseil fédéral propose d'adopter le postulat.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Vorab möchte ich dem Bundesrat für die positive Aufnahme des Postulates danken, auch wenn es ein verhaltener Dank ist; ich komme noch darauf zu sprechen.
Das Hauptziel des Vorstosses wurde erreicht, denke ich. Es war mir ein wichtiges Anliegen, zu verhindern, dass eine komplexe, bestrittene und möglicherweise auch überladene Totalrevision des Raumplanungsgesetzes einer einfachen, klar verständlichen und nachvollziehbaren Volksinitiative gegenübergestellt wird.
Mitte Mai dieses Jahres hat sich Bundesrat Leuenberger mit Vertretern der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren der Kantone getroffen. Dabei wurde festgelegt, an einer kleinen Teilrevision zu arbeiten, mit dem Ziel, diese der Landschafts-Initiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit diesem Vorgehensentscheid wurde - so interpretiere ich es zumindest - wahrscheinlich definitiv auf die Option eines direkten Gegenvorschlags verzichtet. Das nehme ich zur Kenntnis; diesen Weg kann man gehen. Das würde aber auch heissen, dass man den Vorstoss, wenn der Bundesrat ihn heute behandeln würde, nicht mehr annehmen könnte, sondern eher ablehnen müsste.
Persönlich habe ich gewisse Zweifel, ob es in der knappen verbleibenden Zeit gelingen wird, eine mehrheitsfähige Vorlage auszuarbeiten. Gelingt es nicht, so dürfte es für einen direkten Gegenvorschlag dann definitiv zu spät sein. Erhebliche Zweifel habe ich, ob es überhaupt möglich ist, in diesem politisch stets stark bestrittenen Themenbereich einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten, der nicht die Chancen der Initiative erhöht. So gesehen müsste man sich auch die Frage stellen, ob man ihr überhaupt einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Ich habe nie gesagt, dass es in jedem Fall einen Gegenvorschlag braucht. Ich wollte mit meinem Vorstoss einfach bezwecken, dass man dieser Initiative keine Totalrevision gegenüberstellt.
Weil sich die Kantone mit dem erwähnten Vorgehen letztendlich einverstanden erklärt haben und jetzt auch in die weiteren Arbeiten einbezogen sind, werde ich mich diesem Vorgehen nicht widersetzen. Meiner Auffassung nach ist der gewählte Weg ein risikobehafteter. Letztlich werden ihn aber Bundesrat und Kantone zu verantworten haben.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich teile die Sorge von Kollege Luginbühl bezüglich des Vorgehens im Zusammenhang mit dieser Landschafts-Initiative. Was ist der optimale Weg?
Wir haben im Grunde genommen vier Möglichkeiten. Wir können erstens einen indirekten Gegenvorschlag auf der Basis einer Totalrevision des Raumplanungsgesetzes machen. Da liegt bekanntlich ein Entwurf für ein neues Raumentwicklungsgesetz vor, der allerdings sehr umstritten ist und wahrscheinlich als Gegenvorschlag gar nicht so geeignet ist. Denn im Vergleich zu einer einfachen Verfassungsänderung ist das ein äusserst umfassendes Gesetz, sodass wir da Schwierigkeiten haben würden.
Die zweite Option ist, die Initiative allein vors Volk zu bringen, ohne Gegenvorschlag. Dann wäre die Gefahr gross, dass die Initiative angenommen würde.
Die dritte Möglichkeit ist, dass man das jetzige Raumplanungsgesetz teilrevidiert. Da hat eine Zusammenkunft von Herrn Bundesrat Leuenberger mit den Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren der Kantone am 15. Mai dieses Jahres stattgefunden. Es wurde nun eher dieser Weg in Aussicht genommen, nämlich eine spezifische Teilrevision des geltenden Raumplanungsgesetzes.
Bei der vierten Variante, jener von Kollege Luginbühl, dass man als Gegenvorschlag eine Teilrevision von Artikel 75 der Bundesverfassung, also des Raumplanungsartikels, an die Hand nehmen würde, bin ich nicht ganz so sicher, ob wir damit weiterkommen, und zwar deshalb: Der jetzige Raumplanungsartikel in der Bundesverfassung ist klar formuliert. Vor allem sind dort die Kompetenzen der Kantone klar festgelegt.
Das ist der Grund, weshalb ich das Wort ergriffen habe. Ich wehre mich nicht gegen dieses Postulat, aber ich möchte sagen, Herr Bundesrat: Wenn Sie diesen Weg weiterverfolgen, dann darf es auf keinen Fall darum gehen, dass man an den Kompetenzen der Kantone in der Raumplanung rüttelt. Dieses Anliegen möchte ich hier deponieren. Sonst hätten Sie dann mindestens von mir die Unterstützung bei einer solchen Bearbeitung von Artikel 75 der Bundesverfassung ganz sicher nicht.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
En comparant la version française de la réponse du Conseil fédéral qui a été donnée à ce postulat avec sa version allemande, on voit qu'il s'agit de deux réponses totalement différentes. Comme il s'agit de deux réponses totalement différentes, j'imagine qu'elles doivent marquer une progression dans les réflexions du Conseil fédéral.
La réponse française est très claire. On y trouve par exemple un quatrième paragraphe qui manque dans la réponse en langue allemande, où il est actuellement indiqué: "Cela étant, le Conseil fédéral ne voit pas la nécessité ni l'utilité d'élaborer un contre-projet direct." Cette expression non seulement ne figure pas dans le texte allemand, mais dans celui-ci il est indiqué que lorsque l'on considère les résultats de la procédure de consultation, cela pourrait avoir un sens dans la réflexion politique que d'essayer de mettre sur pied un contre-projet direct.
Je relève cela non pas simplement pour marquer ces différences, mais parce qu'en réalité ces différences portent sur une réflexion du Conseil fédéral que je suis, pour ma part, parfaitement bien. C'est-à-dire que si l'on se lance sur la voie de la rédaction d'un contre-projet direct, il est nécessaire que celui-ci soit substantiel: il ne peut pas se borner à répéter mot pour mot ce que l'on trouve aujourd'hui dans la Constitution fédérale. Pour que ce contre-projet direct soit crédible, il doit amener quelque chose de plus qui va dans le sens de l'initiative. Autrement, l'exercice sera vain. Je tenais à le relever pour dire que dans le même temps que je soutiens ce postulat, comme l'a du reste fait le Conseil fédéral - même dans la réponse française, la déclaration du Conseil fédéral reste la même: il propose d'accepter le postulat -, j'ai certaines attentes à l'égard du Conseil fédéral sur la teneur du contre-projet direct qui va être rédigé.
Et au-delà de cela, je pense que rédiger ce contre-projet direct n'empêche pas le Conseil fédéral, dans le même temps, d'aller de l'avant avec une révision de la loi sur l'aménagement du territoire. Mais il va de soi que cette révision de loi est un chantier parallèle, et c'est un chantier qui prendra bien plus de temps que les délais qui sont exigés en matière de réponse à l'initiative populaire.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich selbst habe nur den deutschen Text der Antwort des Bundesrates, ich kann jetzt nicht während des Votums noch den französischen lesen. Es tut mir leid, wenn es da Unterschiede gibt. Ich kontrolliere natürlich nicht noch die verschiedenen Sprachen, werde dem aber nachgehen. Umso wichtiger ist es, dass Sie jetzt die authentische Stellungnahme des Bundesrates, allerdings in deutscher Sprache, erhalten.
Wir hatten zunächst vorgesehen, der Initiative eine grosse Revision des Raumplanungsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Wir haben die Vernehmlassung durchgeführt und als Resultat der Vernehmlassung gesehen, dass wir da nicht weiterkommen. Wir haben uns zu ehrgeizig zu viele Probleme vorgenommen, vielleicht haben wir auch zu sehr vorgesehen, kantonale Kompetenzen etwas aufzuweichen. Wir sind deswegen zusammen mit den Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren, wie das vorhin erwähnt wurde, zum Resultat gekommen - deswegen macht man ja eine Vernehmlassung -, dass wir einen indirekten Gegenvorschlag nur in denjenigen Punkten machen wollen, die die Initiative selbst aufgreift. Wir wollen uns darauf beschränken, dann ist es auch tatsächlich ein Gegenvorschlag, der sich nur mit diesen Themata befasst.
In der Tat sind wir der Meinung, einen indirekten Gegenvorschlag machen zu wollen und nicht einen direkten. Ein direkter Gegenvorschlag würde uns erstens in grosse zeitliche Nöte bringen. Wir müssten nochmals eine Vernehmlassung machen, das wäre obligatorisch, denn es geht immerhin um eine Verfassungsreform. Zweitens käme dann die inhaltliche Schwierigkeit dazu. Eine Verfassungsreform, wir wissen es, ist natürlich auch immer etwas unbestimmt; obwohl es "direkter Gegenvorschlag" heisst, wäre er etwas unbestimmt, etwas "flou". Der indirekte Gegenvorschlag hat immerhin den Vorteil, konkreter zu sein; man weiss dann ganz genau, was der Inhalt ist. Auch da sind wir allerdings schon unter Zeitdruck. Wir wollen uns aber bemühen, das zu schaffen, und ich glaube, wir können es in dieser reduzierten Form auch.
So verstehen wir die Annahme des Postulates.
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté