10.5274
Affäre Vekselberg
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Die Busse, die im Februar dieses Jahres durch das Eidgenössische Finanzdepartement gegen Herrn Vekselberg ausgesprochen wurde, erging im Verwaltungsstrafverfahren. Ausgelöst wurde dieses Verfahren durch eine Anzeige der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma wegen Verstosses gegen das Börsengesetz. Der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes war gesetzlich verpflichtet, diesen Fall zu prüfen, und er kam zum Schluss, dass tatsächlich ein solcher Verstoss vorlag. Gegen den Entscheid des Departementes kann beim Bundesstrafgericht Beschwerde eingereicht werden. Dies ist vorliegend auch geschehen, der Fall ist heute also dort hängig. Ich habe mich in meiner Eigenschaft als Departementschef, wie meine Vorgänger auch, nie in ein solches Verwaltungsstrafverfahren eingemischt. Wir haben ausserdem sehr gute Beziehungen mit Russland und setzen alles daran, dass dies so bleibt. Was den Fall Vekselberg angeht, können wir aber konkret nicht mehr tun, als auf das für uns massgebliche Prinzip der Gewaltenteilung hinzuweisen und auf das Urteil des Strafgerichtes zu warten.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le conseiller fédéral, je vous remercie pour votre réponse. Je m'attendais un peu à ce que vous me parliez de la séparation des pouvoirs. J'aimerais savoir s'il y a déjà eu une amende de 40 millions de francs infligée dans un exercice de ce genre - je trouve qu'elle est particulièrement élevée.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Erstens halte ich nochmals klar fest, dass ich selber mit diesem Verfahren nichts zu tun habe. Das war in der Vergangenheit so, und das wird auch künftig so sein. Zweitens halte ich fest, dass vorgesehen ist, im Rahmen der neuen Gesetzgebung über Marktmissbrauch künftig nicht mehr das Finanzdepartement, sondern die Bundesanwaltschaft einzuschalten. Drittens halte ich fest, dass es eine Revision des Börsengesetzes unter dem Aspekt der Meldepflicht gab. Dieser haben Sie alle zugestimmt. Dieses Gesetz sieht vor, wie hoch die Bussen sein könnten. Die Busse, um die es hier geht, lieber Herr Rime, hätte noch viel höher sein können als 40 Millionen Franken, wenn man den Rahmen des Gesetzes ausgenützt hätte. Diesen Bussenrahmen haben Sie vorgegeben.