10.056
Öffentlicher Verkehr. Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln
Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dieses Geschäft wurde in der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen diskussionslos und einstimmig, nämlich mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, in der Gesamtabstimmung verabschiedet. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Kommission der bundesrätlichen Vorlage widerspruchslos zustimmt und ich mich deshalb im Folgenden auf die Kernaussagen der Botschaft abstütze.
Gestützt auf die Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 vom 9. März 2007 haben die eidgenössischen Räte mit Artikel 34 des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, dass bei Investitionen im Verkehrsbereich Transportunternehmen Garantien gewährt werden können. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss das Parlament noch einem entsprechenden Bürgschaftsrahmenkredit zustimmen.
Seit Mitte 2001 können die Transportunternehmen bei der Beschaffung von Rollmaterial und anderen Investitionen im Verkehrsbereich nicht mehr auf zinslose Darlehen der öffentlichen Hand zurückgreifen, sondern sie müssen eigene Mittel verwenden oder diese über die Finanzmärkte beschaffen. Gleichzeitig führte die mit der Bahnreform 1 umgesetzte Vorgabe der rechnerischen Trennung zwischen den Sparten Verkehr und Infrastruktur dazu, dass integrierte Betriebe Abschreibungsmittel aus dem Bereich Infrastruktur nicht mehr für Beschaffungen im Bereich Verkehr verwenden dürfen.
Von diesen Veränderungen waren die SBB gegenüber den meisten anderen Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs weniger betroffen, denn als Bundesbetrieb bzw. seit 1999 als Aktiengesellschaft des Bundes konnten sie immer auf Bundesgeld zurückgreifen und so gegenüber den anderen Transportunternehmen von niedrigeren Zinssätzen profitieren. Ausserdem können die SBB dank einer über ein internationales Abkommen aus dem Jahre 1955 gewährten Staatsgarantie Geldmittel über die Eurofima beziehen, was ihnen ebenfalls vorteilhafte Zinskonditionen verschafft. Durch diese Veränderungen in der Landschaft des schweizerischen öffentlichen Verkehrs entstand in den letzten Jahren zwischen den SBB und den anderen Transportunternehmen eine Ungleichbehandlung. Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass zugunsten sämtlicher Anbieter des öffentlichen Regionalverkehrs Bürgschaften sowohl für neu zu beschaffende als auch für bereits seit 2001 im Einsatz stehende Betriebsmittel, insbesondere für Rollmaterial, gewährt werden können.
Mit der Vorlage wird nun für die Dauer von zehn Jahren ein Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken zur Deckung allfälliger Zahlungsverpflichtungen bereitgestellt werden, die aus dem Bürgschaftsengagement des Bundes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsmitteln im regionalen öffentlichen Personenverkehr entstehen. Die Bürgschaftssumme von 11 Milliarden Franken umfasst auch die Investitionen der SBB in den bestellten öffentlichen Regionalverkehr. Mit der Staatsgarantie bzw. mit dem vorliegenden Bürgschaftsrahmenkredit werden die Finanzierungsbedingungen bei der Beschaffung von Betriebsmitteln harmonisiert und im Sinne einer Gleichbehandlung sämtliche konzessionierten Transportunternehmen den SBB gleichgestellt. Mit der Gewährung einer Staatsgarantie zugunsten aller Eisenbahn- und Busunternehmen des Regionalverkehrs werden Zinsvorteile ermöglicht, die über die zu leistenden Abgeltungen dem Bund als Besteller zugutekommen.
Wie soll das funktionieren? Über das Bestellverfahren und die Abgeltungszahlungen fallen die Zinskosten für das von den Transportunternehmen aufgenommene Fremdkapital indirekt bei der öffentlichen Hand an. Daher liegt es in ihrem eigenen Interesse, die Fremdkapitalzinsen möglichst tief zu halten. Ähnlich wie bei Finanzierungen der öffentlichen Hand akzeptieren Banken und Investoren bei einer Staatsgarantie tiefere Margen. Je nach Lage auf den Finanzmärkten kann mit einer Zinsreduktion von bis zu 0,5 Prozentpunkten gerechnet werden. Da in den kommenden Jahren ein hoher Finanzierungsbedarf für neues Rollmaterial ansteht und die Preise für solche Beschaffungen im Steigen sind, kann die öffentliche Hand mit einer solchen Zinsreduktion deutlich entlastet werden. Der erhoffte Zinsvorteil für den Bund wird für 2012 auf 8 Millionen, für 2013 auf 9 Millionen und für die darauffolgenden Jahre auf 12 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Diese Zinsvorteile für die Jahre 2012 und 2013 sollen übrigens im Konsolidierungsprogramm vereinnahmt bzw. abgeschöpft werden, wie es im entsprechenden Bericht heisst. Umgekehrt können die Transportunternehmen den mit den Bestellungen verbundenen Zinsaufwand den abgeltungsberechtigten Kosten anrechnen. Das führt zu Abgeltungsreduktionen.
In ihrer Summe stellen die Bürgschaften somit für den Bund auch ein beträchtliches Potenzial für Einsparungen im öffentlichen Verkehr dar.
Trotz der im öffentlichen Verkehr geltenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen müssen sich die Kantone nicht an den Bürgschaften beteiligen, da dies zu einem unverhältnismässigen Aufwand führen würde. Jedoch sollen im Ausmass der im Bestellverfahren bei den Kantonen anfallenden Zinsersparnisse die Kantonsquoten gesenkt werden.
Die Gewährung einer Bürgschaft erfordert auch eine Risikobeurteilung. Die Risiken werden seitens des Bundesrates aus folgenden Gründen als bescheiden eingestuft: Zunächst einmal verbürgt sich der Bund nur für Transportunternehmen, wenn die zu finanzierenden Betriebsmittel im von Bund und Kantonen bestellten öffentlichen Regionalverkehr eingesetzt werden. Da im bestellten Regionalverkehr die Wirtschaftlichkeit direkt von den Bestellungen der öffentlichen Hand abhängig ist, kann das Risiko aus gewährten Bürgschaften für den Bund als gering eingestuft werden. Mit den Amortisationen der Finanzierung werden sich die Garantieverpflichtungen zudem laufend verringern, sodass das Haftungsrisiko des Bundes selbst bei einer vollständigen Ausschöpfung des Bürgschaftsrahmenkredits stets deutlich unter der gesamten Bürgschaftssumme liegen wird.
Beim Rahmenkredit handelt es sich um eine besondere Form des Verpflichtungskredits. Sollte der Bund eingegangene Garantien einlösen müssen, wäre mit Zahlungen zu rechnen, welche die verfassungsmässigen Schwellenwerte übersteigen. Der Bundesbeschluss unterliegt daher der Ausgabenbremse. Gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung muss somit die Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zustimmen.
Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen, wie eingangs erwähnt, einstimmig die Unterstützung der Vorlage.
Gobbi Norman · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
En 2009, les Chambres fédérales ont décidé de modifier l'article 34 de la loi fédérale sur le transport de voyageurs, dans laquelle la garantie de l'Etat pour l'acquisition de moyens d'exploitation est élargie à toutes les entreprises de chemins de fer et de bus du trafic régional suisse. Cette garantie était auparavant offerte uniquement aux CFF, qui pouvaient obtenir des financements pour les investissements en matériel ferroviaire auprès d'Eurofima.
Au cours des dernières années, l'offre des transports publics s'est continuellement densifiée. Les progrès techniques et les exigences en matière de sécurité, mais aussi les attentes de la clientèle et les impératifs de conformité aux besoins des handicapés ont accrû les exigences imposées au matériel roulant. De nombreux véhicules en service aujourd'hui atteindront la fin de leur durée de vie durant les prochaines années et devront être remplacés. Si ce renouvellement n'était pas possible, les offres des transports publics pourraient perdre de leur attrait, voire être menacées. L'extension des offres des transports publics implique également l'acquisition permanente de matériel roulant neuf.
Les plans d'investissement des entreprises de transport montrent clairement qu'il faut s'attendre à une forte vague d'acquisitions au cours des prochaines années. La somme des investissements pour les années 2010 à 2013 est estimée à 3,2 milliards de francs. Si les réserves des entreprises de transport permettent de financer une petite part de cette somme, la majeure partie des investissements devra être financée par des capitaux étrangers, dont les coûts retomberont sur la Confédération et les cantons par le biais de la procédure de commande.
Ce nouveau crédit-cadre de 11 milliards de francs permet aux entreprises de transport d'avoir accès à des crédits à taux d'intérêt peu élevés, avec une réduction d'environ 0,5 pour cent. Cette opération permettra à la Confédération d'économiser 8 millions de francs en 2012, 9 millions en 2013 et 12 millions dans les années suivantes. Si on tient compte des taux d'intérêt actuels, les économies pourraient être supérieures.
Le message du Conseil fédéral a été traité au Conseil des Etats en septembre dernier, sans grande discussion, et l'arrêté fédéral a été adopté à l'unanimité. Dans notre commission, le débat s'est concentré sur les effets positifs pour les caisses fédérales et pour toutes les entreprises de transport qui sont concernées par ce nouveau crédit-cadre.
La commission vous invite à adopter le projet d'arrêté fédéral qui vous est soumis.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe hier nicht mehr sehr viel beizufügen, da die Sprecher der vorberatenden Kommission den Bundesbeschluss ausführlich dargelegt haben. Es handelt sich, wie gesagt, um eine Umsetzung des seinerzeit beschlossenen Artikels 34 des Personenbeförderungsgesetzes, der die gesetzliche Grundlage für Bundesbürgschaften für Transportunternehmen des regionalen Personenverkehrs bildet.
Die Bürgschaften - das ist wichtig - sind eingeschränkt, es geht nur um solche für den bestellten Regionalverkehr. Es gibt eine zweite Einschränkung: Sie dienen lediglich der Finanzierung von Betriebsmitteln. Ziel ist, keine Differenz zwischen SBB und anderen Transportunternehmen mehr zu schaffen. Wir haben also eine Gleichbehandlung, wenn Sie diesem Bundesbeschluss zustimmen.
Es wurde auch richtig dargelegt, dass durch diesen Bürgschaftsrahmenkredit Zinsvorteile von 8 bis 12 Millionen Franken pro Jahr anfallen dürften und dass über das Konsolidierungsprogramm diese Vorteile von 2011 bis 2013 an den Bund übergehen werden. Der Bundesrat möchte das natürlich auch für die Folgejahre, wie Sie sich vorstellen können.
Das Risiko mit diesen Bürgschaften bleibt für den Bund, glaube ich, sehr beschränkt; das Ausfallrisiko erachten wir als sehr klein. Die Bestellungen geben aber den Transportunternehmen hohe Investitionssicherheit. Zudem hat das BAV mit dem Bestellverfahren und den jährlichen Rechnungsgenehmigungen wirksame Instrumente, um frühzeitig ein erhöhtes Risikopotenzial festzustellen und allfällige Massnahmen ergreifen zu können. Die Garantieverpflichtungen werden mit der Amortisation der Finanzierungen verringert, sodass das Haftungsrisiko des Bundes immer deutlich unter dem Maximum der vorgeschlagenen 11 Milliarden Franken zu liegen kommt.
Das Fazit ist deshalb meines Erachtens klar: Wir haben mit diesem Bundesbeschluss einem seit Langem bestehenden Bedürfnis nach Gleichbehandlung der Transportunternehmen Rechnung getragen. Es gibt nun eine Lösung vor allem zur Beschaffung von Rollmaterial, was sehr wichtig ist. Und wir haben dem Grundsatz zugestimmt, Bürgschaften zu ermöglichen, wie das von Ihnen bei der RöVE, der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr, bereits vorgesehen wurde.
Ich bitte Sie, in dieser Logik zu bleiben und folglich diesem Kredit zuzustimmen.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr
Arrêté fédéral concernant un crédit-cadre de cautionnement destiné à l'acquisition de moyens d'exploitation dans les transports publics
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 153 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 152 Stimmen
(Einstimmigkeit)