Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Hedge-Fonds-Manager. Besteuerung

19053 · Amtliches Bulletin

Vom 7. Juni 2011

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/19053/de/hedge-fonds-manager-besteuerung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: Hedge-Fonds-Manager. Besteuerung (11.5265)

11.5265

Hedge-Fonds-Manager. Besteuerung

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

Die Antwort auf die Frage nach der Besteuerung der sogenannten Hedge-Fonds-Manager ist unterschiedlich, je nachdem, ob der Hedge-Fonds-Manager eine natürliche Person oder eine juristische Person ist. Einkünfte aus der Managementtätigkeit werden bei einer natürlichen Person mit der Einkommenssteuer, bei einer juristischen Person mit der Gewinnsteuer erfasst. Tätigt ein Hedge-Fonds-Manager wie irgendeine andere Privatperson eine private Anlage in einen Hedge-Fonds, so kann es durchaus vorkommen, dass sich unter den Erträgen private Kapitalgewinne befinden, die von der direkten Bundessteuer und von den Kantons- und Gemeindesteuern nicht erfasst werden. Fällt ein Kapitalgewinn im Privatvermögen an, dann ist er steuerfrei. Bei Hedge-Fonds ist es durchaus üblich, dass Kapitalgewinne anfallen, denn nicht selten werden Beteiligungen nach einer gewissen Haltedauer veräussert. Da die Hedge-Fonds selbst nicht einkommenssteuerpflichtig sind, werden Kapitalgewinne und übrige Erträge steuerlich den am Hedge-Fonds Beteiligten zugerechnet. Übrige Erträge unterliegen der ordentlichen Einkommensbesteuerung.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Präsident, ich bitte um etwas Nachsicht: Es gibt zwei Fragen, die ich stellen möchte.

Frau Bundesrätin, haben Sie es im Griff, wie die Veranlagung durch die Kantone erfolgt? Ist das Kreisschreiben jetzt obsolet geworden, beziehungsweise wie kontrollieren Sie, dass wirklich eine gesetzeskonforme Besteuerung von Hedge-Fonds-Managern erfolgt?

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden

Zuständig für die Kontrolle der Besteuerung in den Kantonen ist die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche solche Kontrollgespräche regelmässig durchführt. Im Übrigen ist auch die Eidgenössische Finanzkontrolle zuständig, wenn auch in einem anderen Bereich, nämlich im Bereich der Oberaufsicht, wenn Sie so wollen. Das sind die Möglichkeiten, die wir haben. Ich habe heute keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kantone es nicht korrekt machen würden.