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Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung

22943 · Amtliches Bulletin

Vom 19. März 2007

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/22943/de/stromversorgungsgesetz-und-elektrizitatsgesetz-anderung

Abgerufen am 2. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung (04.083)

04.083

Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

2. Stromversorgungsgesetz

2. Loi sur l'approvisionnement en électricité

Art. 5

Antrag der Kommission

Abs. 2

.... innerhalb der Bauzone und ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie ....

Abs. 4

Festhalten

Art. 5

Proposition de la commission

Al. 2

.... se trouvant en zone à bâtir ainsi que les propriétés et les ensembles d'habitation habités à l'année et situés en dehors de la zone à bâtir et tous ....

Al. 4

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte Artikel 5 Absätze 2 und 4 zusammennehmen, da sie inhaltlich zusammengehören. Es geht hier um die Frage, ob als Versorgungsgebiet das Siedlungsgebiet oder die Bauzone bezeichnet werden soll. Die Kommission möchte den Begriff des Siedlungsgebietes nach wie vor vermeiden: Er ist bundesrechtlich nicht definiert; er bezeichnet ein Gebiet, das grösser ist als die Bauzone, aber keine inhaltliche bundesrechtliche Ausgestaltung hat.

Der Nationalrat möchte die Anschlusspflicht über die Bauzone hinaus ausdehnen. Diesem Ziel können wir uns nicht völlig verschliessen, sodass wir nun versuchen, in Artikel 5 Absatz 2 mit einer neuen Formulierung unter der Vermeidung des Begriffes des Siedlungsgebietes das Versorgungsgebiet so einzugrenzen, dass es nach unserer Auffassung Sinn macht. Das Versorgungsgebiet umfasst die Bauzone, darüber hinaus aber auch ganzjährig bewohnte Liegenschaften sowie ganze Siedlungen ausserhalb der Bauzone. Konsequenterweise müssten wir dann bei Absatz 4 an unserer Fassung festhalten, da wir den Begriff des Siedlungsgebietes nicht benützen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese formale Differenz zu beschliessen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich meine, angesichts des einstimmigen Antrages einer Kommission sollte ein Bundesrat weder einen Gegenantrag stellen - das wäre irgendwie unbotmässig -, noch sollte er das unterstützen, was die Kommission will. Er kann dem Kommissionspräsidenten in seiner Argumentation ohnehin nicht das Wasser reichen. (Heiterkeit)

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bevor ich auf Artikel 5 Absatz 4 eingehe, darf ich noch anmerken, Herr Bundesrat: Sie rühmen mich jetzt natürlich gefahrlos - es ist die letzte Sessionswoche. (Heiterkeit)

Wenn Sie bei Artikel 5 Absatz 2 der Kommission folgen, müssen Sie es auch hier bei Artikel 5 Absatz 4 tun, weil wir den Begriff des "Siedlungsgebietes" vermeiden wollen. Das ist auch der Sinn von Absatz 2. Konsequenterweise sollten Sie bei Absatz 4 festhalten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 6 Abs. 5

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 6 al. 5

Proposition de la commission

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Das ist eine Art Pièce de Résistance der ganzen Differenzbereinigung, diese Frage der berühmten Bündelkunden. Der Nationalrat hat nur mit einer Zufallsmehr von 86 zu 82 Stimmen an seiner Fassung festgehalten. Wir haben an unserer Fassung letztmals einstimmig festgehalten.

Die Kommission beantragt Ihnen, hier noch einmal festzuhalten. Wir gehen dann damit in die Einigungskonferenz.

Ich möchte Ihnen einfach noch einmal, auch zuhanden des Gewerbes, deutlich machen, dass es sich nicht lohnt, hier einen Glaubenskrieg auszutragen und die ganze Vorlage zu gefährden. Ich wiederhole die Rechnung noch einmal, die ich aufgemacht habe: Bündelkunden sind möglich, wenn sie weniger als 100 Megawattstunden pro Jahr an Leistung verbrauchen. 100 Megawattstunden zu einem Satz von 20 Rappen pro Kilowattstunde gibt per Saldo am Ende des Jahres eine Faktura von 20 000 Schweizer Franken. Jetzt braucht es aber mindestens zwei, damit sie Bündelkunden sein können. Also geht es für jeden dieser beiden am Ende des Jahres um 10 000 Franken. Von den 10 000 Franken sind die Hälfte Netzkosten, die Sie nicht ändern können. Nur die zweite Hälfte, 5000 Franken, sind Produktionskosten. Von den 5000 Franken holen Sie 10, 15, 20 Prozent heraus; sagen wir einmal, Sie holen 20 Prozent heraus, dann sind das noch 1000 Franken pro Jahr und Kunde. Dann teilen Sie das noch einmal durch 200 Arbeitstage, und dann haben Sie pro Tag einen Fünfliber. Das ist die Grössenordnung. Ob das dann auch für KMU eine matchentscheidende Grösse ist, wage ich bei aller Bescheidenheit zu bezweifeln. Es geht um relativ wenig Geld. Es lohnt sich nicht, hier grosse Veranstaltungen zu machen.

Angesichts dessen, dass wir hier klipp und klar eine Referendumsdrohung haben, sollten wir hier festhalten. Das ist der einstimmig beschlossene Antrag Ihrer Kommission.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 26bis

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wir kommen zu den Umschulungsmassnahmen. Hier halten wir ohne weitere Begründung fest. Umschulungsmassnahmen sind diesen Unternehmungen zuzumuten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Änderung bisherigen Rechts

Modification du droit en vigueur

Ziff. 2 Art. 7a

Antrag der Kommission

Titel, Abs. 2bis, 5 Bst. d

Festhalten

Abs. 2 Bst. d

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ziff. 2 art. 7a

Proposition de la commission

Titre, al. 2bis, 5 let. d

Maintenir

Al. 2 let. d

Adhérer à la décision du Conseil national

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 7a sind der Titel, Absatz 2bis und Absatz 5 Litera d in der Differenz. Es geht hier um die Effizienzmassnahmen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Kantone sich hier selbst bemühen sollten, Effizienzmassnahmen anzustossen und zu unterstützen, und dass sie dafür keine Bundesunterstützung brauchen. Wir halten hier an unserer Fassung fest.

Bei Artikel 7a Absatz 2 Litera d schliessen wir uns dem Nationalrat an.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Die Vorlage geht damit an die Einigungskonferenz.