09.3464
Spielbankenverordnung. Wahl des Zeitpunktes für eine Erhöhung der Spielbankenabgabe
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diesen Vorstoss habe ich vor zwei Jahren eingereicht; es ging mir im Wesentlichen darum, die Senkung der Progressionsschwelle für die Spielbankenabgabe nicht in einem Zeitpunkt zum Tragen zu bringen, in welchem auf der Hand lag, dass die folgenden Monate den Start in eine Krisenphase darstellen würden.
Bei der Anpassung der Progressionsschwelle hat der Bundesrat, anders als auf vielen anderen Gebieten, natürlich sehr flink gehandelt und die Behandlung der Motion nicht abgewartet. Wir erkennen das Handlungsprofil, welches geprägt ist vom Grundsatz "In dubio pro fisco".
Immerhin hat der Bundesrat in seiner Antwort zugesichert, die Rentabilitätslage ständig zu überprüfen. Kann uns der Bundesrat die Ergebnisse seiner Überprüfungen bekanntgeben? Zahlreiche widrige Umstände wirken nämlich der Ertragslage der Casinobetriebe entgegen. Wesentlich ist das inzwischen eingeführte Rauchverbot, welches bauliche Anpassungen nötig machte, zu einem Rückgang der Besucher führte und eine kürzere Verweildauer der Besucher zur Folge hatte. Mit dem ständig schwindenden Kurswert des Euro muss ein merklicher Rückgang von Besuchern aus dem benachbarten Ausland beobachtet werden, und die inzwischen erhöhte Mehrwertsteuer kann im Bereich der Casinos nicht überwälzt werden.
Ich bitte den Bundesrat, die Rentabilitätslage zu überprüfen, wie es das Spielbankenbesteuerungssystem vorsieht und wie es in der bundesrätlichen Antwort zugesagt wird. Die Überprüfung muss vor den nächsten Entscheidungen vorgenommen werden, da die Umsätze laufend zurückgehen - im Jahr 2008 um 2,7 Prozent, im Jahr 2009 um 5,6 Prozent und im vergangenen Jahr um 7,2 Prozent. Es summierte sich in den letzten drei Jahren auf 16,5 Prozent, also auf rund einen Sechstel. Die Personen, welche die Investitionen in die schweizerischen Casinos getätigt haben, konnten sich bei ihrer Planung bislang auf die in unserem Lande geradezu traditionelle Rechtssicherheit verlassen.
Nun zeigt sich, dass die in den Jahren vor der Krise erarbeiteten Businesspläne nicht aufzugehen scheinen. Verminderte Einnahmen stehen erhöhten Abgaben gegenüber. Meine Auffassung ist: Gründer und Anleger müssen sich auf Rechtssicherheit verlassen können, die Investitionen müssen abgeschrieben werden können, und es muss reinvestiert werden können. Wenn der Bundesrat kurz nach dem Aufblühen bereits die Spielregeln der Spielbankenabgabe verändert, so schlachtet er die Gans, welche die goldenen Eier legt. Er erinnert mich an die Anfänge meiner Radiesli-Zucht in meiner Kindheit, als ich, kaum sprossen die ersten Blättchen, jeden Tag ein Pflänzchen aus der Erde zog, um den Ansatz der Radieschen ja nicht zu verpassen.
In seiner ablehnenden Begründung geht der Bundesrat davon aus, dass es allen Casinos gutgehe. Dem ist heute gar nicht mehr so.
Ich ersuche den Bundesrat, die wirtschaftliche Situation der Spielbanken zu überprüfen, wie dies in den Bestimmungen vorgesehen ist. Der Bundesrat wird wohl kaum bereit sein, gegebenenfalls die vorgenommene Erhöhung der Abgaben wieder rückgängig zu machen. Daher möchte ich anregen, dass der Bundesrat die nächste Abgabenerhöhung erst dann vornimmt, wenn das derzeitige Niveau der Ergebnisse wieder erzielt werden kann.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Motionär hat es gesagt: Der Bundesrat hat am 21. Januar 2009 beschlossen, die Spielbankenabgabe für die sieben Schweizer A-Casinos um 22 Millionen Franken zu erhöhen.
Ich möchte zuerst in Erinnerung rufen, dass der Bundesrat nach Artikel 41 des Spielbankengesetzes den Abgabesatz der Spielbankenabgabe so festzulegen hat, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Im Januar 2009 sah sich der Bundesrat aufgrund der gesetzlichen Vorgabe dazu veranlasst, den Abgabesatz der A-Spielbanken zu erhöhen. Er setzte die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2010 in Kraft. Herr Nationalrat Baumann, Sie haben es richtig erraten: Der Bundesrat hat nicht im Sinn, diese Verordnung wieder rückgängig zu machen; das kann ich Ihnen jetzt schon bestätigen.
Die A-Spielbanken erzielten im Jahr 2007 eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 25 Prozent. Die Gesamtkapitalrendite betrug 17 Prozent. Das sind mehr als die ersten Blättchen eines Radieschensprösschens. Aufgrund dieser Zahlen wäre sogar eine Verschärfung der Progression denkbar gewesen. Der Bundesrat verzichtete aber darauf, weil er sich der Konjunkturlage bewusst war. Die Ergebnisse der A-Spielbanken waren im Jahr 2008 übrigens ähnlich gut wie im Vorjahr. Die heute bekannten Zahlen des Jahres 2009 bestätigen, dass die A-Spielbanken in der Lage sind, ihre Ergebnisse trotz Umsatzeinbussen auf hohem Niveau zu halten. Der leicht sinkende Trend der Bruttospielerträge hält zwar an, und dennoch blieb die durchschnittlichen Eigenkapitalrendite bei 26 Prozent und die Gesamtkapitalrendite bei 16 Prozent. Die Dividendenausschüttungen der A-Spielbanken stiegen übrigens in jenen Jahren, die Herr Nationalrat Baumann als wirtschaftlich unsicher bezeichnet, von 36 auf 80 Millionen Franken. Der zusätzliche Steueraufwand erlaubt es also nach wie vor, angemessene Renditen, wie sie das Gesetz vorschreibt, zu erzielen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen
Dagegen ... 116 Stimmen