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Jahresbericht 2011 der GPK und der GPDel

23508 · Amtliches Bulletin

Vom 14. März 2012

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/23508/de/jahresbericht-2011-der-gpk-und-der-gpdel

Abgerufen am 5. Sept. 2026

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Geschäft: Jahresbericht 2011 der GPK und der GPDel (12.004)

12.004

Jahresbericht 2011 der GPK und der GPDel

Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP

Ihre Geschäftsprüfungskommission hat am 27. Januar 2012 den Jahresbericht einstimmig genehmigt. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über die Tätigkeit im Jahr 2011. Herr Hess und Herr Hêche werden dann noch vertieft auf einige Bereiche eingehen, und Kollege Janiak wird den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation erläutern.

Im Jahr 2011 wurden der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) keine neuen Evaluationsaufträge erteilt. Bis Ende der Legislatur wollte man nämlich die beschlossenen Evaluationen beenden und in den Kommissionen behandeln. Dieses Ziel konnte weitgehend erfüllt werden. Zwei Evaluationen wurden auf Stufe PVK wohl abgeschlossen, sie können jedoch von der GPK erst im Jahr 2012 behandelt werden. Es handelt sich um die Praxis des UVEK in der Steuerung von Post, Swisscom und SBB sowie um die Praxis des EDI in der Steuerung der Sozialversicherungen.

Die Änderung des Parlamentsgesetzes trat per 1. November 2011 in Kraft. Die GPK erhalten zur Wahrnehmung ihrer Oberaufsichtsfunktionen einen verbesserten Zugang zu den Akten des Bundesrates. Die Auskunftspflicht gegenüber den Aufsichtskommissionen und ihren Delegationen sowie gegenüber den parlamentarischen Untersuchungskommissionen gilt auch für Personen, die den Bundesdienst bereits verlassen haben.

Folgende Themen wurden im Berichtsjahr behandelt: Der Schlussbericht über das Verhalten der Behörden in der Finanzkrise und bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die Vereinigten Staaten wurde im Mai 2010 veröffentlicht. Im Juli 2011 hat die GPK die Stellungnahme des Bundesrates zu den neunzehn Empfehlungen, den zwei Postulaten und den fünf Motionen beurteilt. Ein Teil der parlamentarischen Vorstösse wurde vollumfänglich unterstützt und umgesetzt, ein Teil wurde nur teilweise umgesetzt. Zu einer Motion und einem Postulat wird sich die GPK zu einem späteren Zeitpunkt noch äussern. Zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zu deren Wirkungen wird sich der Bundesrat Anfang dieses Jahres äussern. Die Untersuchung über Meldepflichtverletzungen gemäss Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel ist abgeschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Nachkontrolle durchgeführt werden.

Ebenfalls beschlossen wurde die Evaluation über die strategische Führung und das Aufgaben- und Ressourcenmanagement in der Eidgenössischen Zollverwaltung. Ein Postulat zur Überprüfung des Mindestbestands des Grenzwachtkorps im Schengen-Bundesbeschluss hat der Bundesrat positiv beantwortet. Er wird eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Die Überprüfung der Rechtmässigkeit und Angemessenheit des Verfahrens bei der Neufestsetzung der Labortarife ist noch nicht abgeschlossen und wird im Jahr 2012 weiterbearbeitet.

Die Aufzählung der Evaluationen liesse sich fortsetzen; ich verzichte darauf. Im Berichtsjahr wurden dreizehn weitere Evaluationen abgeschlossen, teilweise wird dann in ein bis zwei Jahren eine Nachkontrolle durchgeführt. Mit acht Evaluationen wird sich die GPK nach der Stellungnahme des Bundesrates im Jahre 2012 befassen.

Dank der Durchführung von Evaluationen und Inspektionen und daraus abgeleiteten Empfehlungen, Postulaten und Motionen konnte die GPK einen Beitrag zur Verbesserung des politischen Handelns und zur Behebung von festgestellten Mängeln leisten.

Sie haben vielleicht bemerkt, dass in der Eingangshalle vor dem Café Vallotton Informationstafeln stehen. Diese weisen darauf hin, dass die PVK ihr 20-Jahr-Jubiläum gefeiert hat. Ich gratuliere der PVK zu diesem Jubiläum. Es stehen jetzt auch Personen dort bereit, die allfällige Fragen beantworten würden. Die PVK unterstützt die parlamentarische Oberaufsicht und ist das Kompetenzzentrum der Bundesversammlung für Evaluationen. Die PVK handelt ausschliesslich im Auftrag der Kommissionen und ist unabhängig. Sie überprüft mit wissenschaftlichen Methoden die Konzeption, Umsetzung und Wirkung der Massnahmen des Bundes. Sie besteht aus einem Team von sechs festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; insgesamt stehen 4,3 Stellen zur Verfügung. Sie kann zur Erfüllung ihres Auftrages externe Experten beiziehen. Wie die GPK verfügt auch die PVK über weitreichende Informationsrechte.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Der Jahresbericht 2011 der Geschäftsprüfungsdelegation informiert ausführlich über die Nachkontrolle zur Isis-Inspektion, die im Jahre 2010 abgeschlossen worden ist. Unter der Aufsicht des externen Datenschutzbeauftragten - sie ist von der Geschäftsprüfungsdelegation angeregt worden - ist die Zahl der in Isis registrierten Personen inzwischen um zwei Drittel reduziert worden. Aufgrund der Verstärkung der Kapazitäten in der Qualitätssicherung rechnet die Geschäftsprüfungsdelegation damit, dass Ende 2012 keine Daten mehr in Isis gespeichert sein werden, die nicht vorschriftsgemäss kontrolliert worden sind.

Mit den siebzehn Empfehlungen in ihrem Bericht, die bis auf eine vom Bundesrat angenommen worden sind, will die Geschäftsprüfungsdelegation bewirken, dass der Staatsschutz in Zukunft nur noch gesetzeskonforme Daten bearbeitet. Dasselbe Anliegen hat vor zwanzig Jahren, nach der Fichenaffäre, zur Schaffung der Geschäftsprüfungsdelegation geführt. Ich möchte die heutige Berichterstattung dazu nutzen, ein bisschen zurückzublicken.

Zunächst möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass wir uns im letzten Jahr, neben der Nachkontrolle zu Isis und den übrigen Geschäften, auch aktiv in die Gesetzgebungsarbeiten eingemischt haben. Da ist zum einen die parlamentarische Initiative der GPK 10.404, "Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen", mit der Artikel 53 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes neu gefasst worden ist. Das heisst, die Geschäftsprüfungsdelegation ist nicht nur für den Staatsschutz zuständig, sondern für den gesamten Geheimbereich der staatlichen Tätigkeit; uns können also keine Geheimhaltungsinteressen entgegengehalten werden, wir haben Zugang zu allen geheimen Informationen.

Zum anderen haben wir uns bei "BWIS II light" eingemischt. Wir haben dort zwei Anträge eingebracht, und Sie haben diesen Anträgen zugestimmt. Das waren wichtige Anträge, langjährige Anliegen der Geschäftsprüfungsdelegation. Es ging darum, eine gesetzliche Grundlage für die Funkaufklärung und die Unabhängige Kontrollinstanz (UKI) zu schaffen, die es gibt.

Wann ist die Geschäftsprüfungsdelegation entstanden? Ich habe es bereits kurz erwähnt, und der Grund, weshalb ich es heute noch einmal erwähne, ist ihr Geburtstag. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich am 4. März 1992 unter dem Präsidium des Luzerner Nationalrates Karl Tschuppert konstituiert. Herr Tschuppert war eines der beiden Mitglieder der GPK des Nationalrates, die mit der Nachkontrolle zur PUK EMD betraut gewesen waren. Der Delegation gehörten überdies zwei ehemalige Mitglieder der PUK EMD an, Werner Carobbio und Bernhard Seiler. Mit dem Zürcher Hans Meier nahm auch ein Mitglied der Grünen Partei in der Delegation Einsitz. Von der Regel, dass auch eine Nichtregierungspartei in der Geschäftsprüfungsdelegation vertreten ist, wurde seither nicht mehr abgewichen.

Um ihre Arbeit aufnehmen zu können, beschloss die Geschäftsprüfungsdelegation, sich ein Leitbild zu geben. Vor der Verabschiedung des Leitbildes am 12. August 1992 hatte die Delegation dieses mit den Vorstehern des EJPD und des damaligen EMD, heute VBS, besprochen. Dieses Leitbild hatte Gültigkeit bis zur Revision Anfang 2006.

Im August 1992 besuchte die Geschäftsprüfungsdelegation das erste Mal die Örtlichkeiten des Staatsschutzes, welcher damals noch bei der Bundesanwaltschaft angesiedelt war. Vor dieser Zeit war das ein Bereich, der der parlamentarischen Oberaufsicht entzogen war. Im sogenannten Fichenraum wurde der Delegation ein Stand von 27 000 Fichen gemeldet; es handelte sich dabei um knapp 1000 Schweizer Personen und Organisationen sowie um rund 19 000 arabische Staatsbürger, die als Folge der Besetzung von Kuwait durch Irak im August 1990 erfasst worden waren. Im Auftrag des EJPD waren diese Personen überwacht worden, um Informationen über Anhänger der irakischen Politik in der Schweiz zu sammeln. Dies hatte allerdings auch zur Sammlung von Informationen über rechtmässig durchgeführte Veranstaltungen und Kundgebungen geführt, die durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt waren. Wie die Geschäftsprüfungsdelegation erfuhr, wurde diese Kartei damals deshalb "ausgemistet".

Ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Geschäftsprüfungsdelegation ihre Arbeit aufnahm, also 1992, sollten noch Jahre vergehen, bis der Staatsschutz mit dem BWIS eine gesetzliche Grundlage erhielt. Für das zentrale Kriterium der Rechtmässigkeit, einer der Grundpfeiler der parlamentarischen Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste, fehlte somit ein richtiger Massstab. Als Übergangslösung setzte das EJPD auf Anfang Oktober 1992 eigene Staatsschutzweisungen in Kraft, um die Tätigkeiten des Staatsschutzes bis zum Inkrafttreten eines formellen Gesetzes zu regeln. Um die Anwendung dieser Weisung überhaupt kontrollieren zu können, musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation zuerst das notwendige Wissen und Verständnis erarbeiten und zusammen mit dem EJPD verschiedene Interpretationsschwierigkeiten ausräumen. Im März 1993 veröffentlichte die Delegation einen Bericht darüber, wie sie diese Weisungen inskünftig auszulegen beabsichtige.

Im Juni 1993 besuchte die Geschäftsprüfungsdelegation erstmals eine kantonale Staatsschutzstelle. Der Besuch galt dem sogenannten Spezialdienst des Kantons Luzern, der nach der Fichenaffäre von fünf auf drei Mitarbeiter verkleinert worden war. Die Delegation traf dabei nicht nur den zuständigen Regierungsrat, sondern auch eine siebenköpfige Untergruppe der GPK des Grossen Rates, welche die parlamentarische Aufsicht über den kantonalen Staatsschutz innehatte. Heute sind diese Kontakte zu den Kantonen Realität, sie finden immer wieder statt, und wir kümmern uns auch darum, dass in den Kantonen eine Aufsicht installiert wird.

Im April 1993 wurde den Medien bekannt, dass in den Achtzigerjahren zwischen der Schweiz und Südafrika ein Austausch von Militärpiloten stattgefunden hatte. Da der Austausch der Informationsbeschaffung gedient hatte und über nachrichtendienstliche Kanäle eingeleitet worden war, bejahte die Geschäftsprüfungsdelegation am 27. April 1993 die Frage nach ihrer Zuständigkeit und eröffnete ihre erste formelle Inspektion. Mit dem Untersuchungsbericht publizierte die Geschäftsprüfungsdelegation am 28. September 1993 ihr Erstlingswerk, wie es in der Delegation bezeichnet wurde. Kaum war diese Untersuchung abgeschlossen, musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem Uranfund auf der Autobahnraststätte Kemptthal befassen. Dieses Material war von einem Bekannten des Chefs der Untergruppe Nachrichtendienst, Peter Regli, nach Rücksprache mit diesem dort deponiert worden. Die Beziehungen des Nachrichtendienstes zu Südafrika und die Rolle, die Peter Regli und sein Bekannter darin spielten, sollte die Geschäftsprüfungsdelegation in den Jahren 1999 und 2003 noch in zwei Untersuchungsberichten zu würdigen haben.

Anlässlich ihrer Untersuchung des Pilotenaustausches mit Südafrika musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation auch erstmals mit der Anwendbarkeit des Quellenschutzes gegenüber ihrer Aufsichtstätigkeit auseinandersetzen. Seitens des Nachrichtendienstes wurde nämlich geltend gemacht, der Quellenschutz verbiete es, der Delegation und auch dem Bundesrat Auskunft über die Existenz von Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten zu erteilen. Dies erschien der Geschäftsprüfungsdelegation inakzeptabel, und sie verlangte vom zuständigen Departementsvorsteher eine Klärung. Inzwischen ist es in Artikel 169 der Bundesverfassung verbrieft, dass der Geschäftsprüfungsdelegation keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden können. Für die Auslandkontakte gilt ebenfalls das Primat der Politik, seit der Bundesrat die Aufnahme von regelmässigen Kontakten mit ausländischen Nachrichtendiensten zu bewilligen hat.

Es fiel der Geschäftsprüfungsdelegation auch zu, die Nachkontrollen der GPK zur PUK EJPD und zur PUK EMD weiterzuführen. So verlangte die PUK EMD in einem Postulat, dass der Bundesrat prüfe, ob ein strategischer Nachrichtendienst zu schaffen sei, der nicht nur die militärischen, sondern auch die anderen Gesichtspunkte der Sicherheitspolitik bearbeitet.

Eine Arbeitsgruppe unter Dr. Darius Weber schlug am 25. August 1992 dem Bundesrat vor, die verschiedenen Informationslieferanten in den Departementen über ein Koordinationsbüro zu einem Landesnachrichtendienst zu vernetzen. Während ein solches Vorhaben im damaligen EMD kein Interesse fand, schuf der Bundesrat jedoch 1994 einen Sicherheitsausschuss, dem ab 2000 für mehrere Jahre ein Nachrichtenkoordinator unterstellt war. Eine grundlegende Reform der nachrichtendienstlichen Strukturen des Bundes erfolgte aber erst viel später, im Zuge der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hofmann 07.404, mit welcher die Geschäftsprüfungsdelegation die gesetzlichen Grundlagen für einen vereinten zivilen Nachrichtendienst schuf.

Ich habe mir diesen Rückblick erlaubt. Zwanzig Jahre Geschäftsprüfungsdelegation, das ist eine lange Zeit und eine Geschichte, die zeigt, wie sich die parlamentarische Oberaufsicht verstärkt hat. Ich glaube, wir dürfen heute behaupten, dass wir in einer guten Position sind. Wir vergleichen sie jeweils auch bei Kontakten mit anderen Parlamenten in anderen Ländern. Wir haben eine gute Position, wir haben gute Informationsrechte, und wir sind immer auch in der Gesetzgebung aktiv gewesen. Wir haben verlangt, dass die Nachrichtendienste zusammengelegt werden. Wir sind dabei und sorgen dafür, dass dieses Projekt weiterhin gut abläuft. Ich denke, es war richtig und wichtig, einmal zu zeigen, wie lange es diese Delegation schon gibt, was sie alles gemacht hat und wie sie sich hauptsächlich entwickelt hat bis zum heutigen Rechtszustand, wo man eigentlich sagen kann: Die Geschäftsprüfungsdelegation hat die Rechte, die eine PUK hat. Man kann sich also in Zukunft eigentlich immer fragen, ob es noch eine PUK braucht. Die Rechte, die eine PUK gemäss Parlamentsgesetz hat, hat die Geschäftsprüfungsdelegation jedenfalls schon.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion

Ich danke Ihnen, dass Sie ausharren und meinem kurzen Bericht zuhören. Ich greife für meine Berichterstattung zwei Themen aus der Tätigkeit unserer GPK auf.

1. Die Untersuchung der GPK zur Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA: Die umfangreichen Arbeiten der beiden GPK zur Aufarbeitung der Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA durch die Finma haben im letzten Jahr zu Nachfolgearbeiten geführt. Der Bundesrat hat am 13. Oktober 2010, am 16. Februar 2011 und am 25. Mai 2011 zum Bericht der GPK und deren neunzehn Empfehlungen, den zwei Postulaten und den fünf Motionen Stellung genommen. Am 1. Juli 2011 verabschiedeten die beiden GPK einen Zusatzbericht, in dem sie die Stellungnahmen des Bundesrates eingehend analysierten. Im Rahmen der Untersuchung hat die GPK eine Reihe von Massnahmen zur Behebung von institutionellen Mängeln auf Stufe des Bundesrates als Stabsführungsorgan gefordert. Unter anderem soll eine Pflicht zur durchgehenden Schriftlichkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gesetzlich verankert werden. Die Protokolle des Bundesrates sollen als Führungsinstrumente dienen und müssen ebenfalls die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gewährleisten. Weitere Empfehlungen und Vorstösse hatten eine verstärkte Wahrnehmung der kollektiven Verantwortung des Bundesrates und der Stärkung der Bundeskanzlei als Stabsstelle der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und des Gesamtbundesrates im Auge.

Die GPK waren von den Antworten des Bundesrates und von seinen Vorschlägen, die er im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Staatsleitungsreform unterbreitet hat, teilweise befriedigt - teilweise aber auch enttäuscht. Die GPK haben deshalb ihre Anliegen am 20. Januar 2011 den beiden Staatspolitischen Kommissionen im Rahmen eines Mitberichtes zur Staatsleitungsreform zur Kenntnis gebracht. Die GPK wird diese Vorlage im Auge behalten, sobald sie in den Ständerat, den Zweitrat, kommen wird. Im Übrigen haben die GPK die Arbeiten zur Finanzkrise und zur UBS mit ihrem Zusatzbericht vom 1. Juli 2011 abgeschlossen.

2. Der Beizug von externen Experten in der Bundesverwaltung: Der Bericht der GPK-SR zum Beizug von Experten in der Bundesverwaltung, verabschiedet am 13. Oktober 2006, zeigte, dass der Beizug von externen Experten beim Bund ein erhebliches Ausmass angenommen hat. Nach einer Evaluation der PVK gab die Bundesverwaltung im Jahr 2004 für über 6100 Expertenmandate rund 490 Millionen Franken aus. Die GPK unseres Rates hatte in ihrem Bericht festgestellt, dass allein für Mandate im Bereich der politischen Beratung und Forschung 144 Millionen Franken ausgegeben wurden. Dazu äusserte sie die Ansicht, es könnte problematisch sein, dass Politikberater, die regelmässig massgeblichen Einfluss auf die Politikgestaltung ausüben, keiner parlamentarischen Kontrolle unterstehen und auch keiner medialen Öffentlichkeit unterliegen. Die GPK verlangte deshalb vom Bundesrat in einer Empfehlung, dass er über externe Politikberater, die direkten und massgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen und die Ausrichtung der Departemente und Ämter ausüben, sowie über ihre Mandate Transparenz herstellt. In seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2007 erklärte sich der Bundesrat bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, und verwies zu deren Umsetzung insbesondere auf das Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, das eine geeignete Plattform zur Förderung der Transparenz bei der öffentlichen Beschaffung darstelle.

Im letzten Jahr hat die GPK in einer Nachkontrolle die Umsetzung ihrer Empfehlung durch den Bundesrat überprüft und dabei festgestellt, dass der Bundesrat in den letzten Jahren einige Anstrengungen unternommen hat, um den Wettbewerb zu stärken, externe Dienstleister gezielt und sparsam einzusetzen sowie Instrumente für das Reporting und die Steuerung des Beschaffungswesens zu schaffen.

Allerdings sind nach Meinung der GPK hauptsächlich in zwei Bereichen weitere Verbesserungen nötig: Erstens weist das Instrument der Statistik der Beschaffungszahlen noch grössere Defizite auf, und zweitens wird das vom Bundesrat geplante Vertragsmanagement, das eine umfassende Transparenz und Vereinfachung bringen soll, nur von einzelnen Departementen eingeführt. Eine Verpflichtung aller Departemente ist nicht vorgesehen, doch ist eine flächendeckende Einführung des Vertragsmanagements die Voraussetzung für die Schaffung umfassender Transparenz. Die GPK äusserte deshalb die Meinung, dass der Bundesrat eine flächendeckende, für alle Departemente verbindliche Einführung ins Auge fassen soll.

Mit diesen Hinweisen an den Bundesrat erachtet die GPK diese erste Nachkontrolle als abgeschlossen. Sie wird jedoch in etwa zwei Jahren in einer zweiten Nachkontrolle den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlung und die Weiterentwicklung des Beschaffungscontrollings sowie des Vertragsmanagements erneut überprüfen.

Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Depuis novembre 2009 et la décision d'examiner certains aspects concernant l'organisation de la lutte contre la pandémie de grippe, l'objectif de notre commission n'a pas changé. Il s'agit de faire la lumière sur les différents aspects problématiques liés notamment à la gestion de la grippe pandémique et de s'assurer que les mesures mises en oeuvre par le Conseil fédéral et les autres acteurs concernés sont adéquates.

En septembre 2011, notre commission a reçu un nouveau rapport du chef du Département fédéral de l'intérieur, qui présentait les mesures prises depuis l'automne 2009, les résultats obtenus depuis lors, notamment l'avancement du remaniement du plan suisse de pandémie, ainsi que la révision des manuels de gestion de crise; le rapport d'évaluation concernant la manière dont l'OMS a géré la lutte contre la pandémie de grippe; et enfin, la réponse à certaines questions supplémentaires concernant entre autres l'indépendance des experts externes par rapport aux industries pharmaceutiques et la publication des liens d'intérêts des membres des commissions extraparlementaires. Par ailleurs, s'agissant de la législation, la nouvelle loi sur les épidémies devrait entrer en vigueur en 2014.

Lors de sa séance de novembre 2011, la commission a pris acte des travaux importants en cours, tout en souhaitant disposer d'informations complémentaires sur un certain nombre de points. La commission souhaiterait notamment savoir si le Département fédéral de l'intérieur a déjà prévu ou pris des mesures immédiates visant à garantir à court terme, en cas de pandémie, une collaboration plus efficace entre la Confédération et les cantons et une meilleure coordination entre les différents acteurs impliqués. Il s'agit ici de savoir si et comment le Département fédéral de l'intérieur tiendra compte des résultats de l'évaluation d'avril 2010, relative à la stratégie de vaccination menée dans notre pays. Ce rapport complémentaire fera l'objet d'un examen de notre sous-commission jusqu'à l'été.

Enfin, j'aborde encore le dossier de la mise en oeuvre de la garantie de la qualité de la loi fédérale sur l'assurance-maladie. En octobre 2009, la Commission de gestion a reçu le rapport relatif à la stratégie fédérale en la matière. Si à cette occasion un pas important a été franchi dans la direction souhaitée, les mesures envisagées devaient encore être concrétisées et appliquées. Aussi, la commission avait prié le Conseil fédéral de lui remettre un rapport supplémentaire sur l'avancement de la mise en oeuvre de ses recommandations.

Le Conseil fédéral a remis ledit rapport à fin mai 2011. Dans le prolongement de ce document, toujours motivée par le souci d'assurer une mise en oeuvre rapide et efficace des mesures prises, la commission a posé un certain nombre de questions complémentaires au chef du DFI. En sa séance du 9 novembre dernier, la commission s'est positionnée sur les réponses du Conseil fédéral et du DFI. Tout d'abord, la commission salue la stratégie adoptée qui fixe les mesures, les responsabilités, les délais et définit des priorités d'ici à 2014. Nous saluons également les démarches mises en place pour assurer un monitoring de l'avancement de la mise en oeuvre de la garantie de la qualité et notamment la création sur le plan national d'un institut et d'une plate-forme de qualité.

Toutefois, la commission a attiré l'attention du Conseil fédéral sur le fait que sur certaines recommandations, ses réponses étaient très générales et que des points devraient encore être améliorés: par exemple, il serait opportun qu'un rapport détaillé soit demandé aux partenaires tarifaires s'agissant des exigences minimales en matière d'exécution de la garantie de la qualité, et que l'Office fédéral de la santé publique examine la question de la révision du droit en vigueur au cas où la réglementation prévue par les conventions s'avérerait trop faible. Enfin, la commission a fortement encouragé le Conseil fédéral à poursuivre sa réflexion sur la manière d'obliger les fournisseurs de prestations à publier leurs données.

Aussi, malgré les efforts déjà réalisés, la commission reste d'avis que des progrès doivent encore être accomplis et, considérant les enjeux que représentent ce dossier en termes de santé publique et au plan financier, elle a décidé de se maintenir informée d'ici un à deux ans sur l'avancement des travaux.

Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport