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Geschlechterquoten in der Bundesverwaltung durchsetzen. Unterstützende Massnahmen
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Basel-Stadt führte als erster Kanton eine Geschlechterquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte staatsnaher Betriebe ein, die von einem breitabgestützten, überparteilichen Komitee getragen wurde. Auch die Eidgenössische Frauenkommission hat sich kürzlich für Quoten ausgesprochen. In Norwegen und Frankreich sowie auf der Ebene der EU gibt es für Führungspositionen in der Wirtschaft bereits zwingende Geschlechterquoten von 35 bis 40 Prozent.
Mit Blick auf die Verwaltungsräte in der Schweiz zeigt der Schillingreport, der jährlich die
rund hundert grössten Schweizer Unternehmen bezüglich Zusammensetzung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates untersucht, dass sich der Frauenanteil in den Verwaltungsräten von 10 Prozent im Jahr 2010 auf 12 Prozent im Jahr 2013 erhöht hat. Dieser Anstieg resultiert aus einem grösseren Frauenanteil bei den Neubesetzungen. Nur gerade 9 Prozent der Gesellschaften verfügen über klare prozentuale Ziele, wie hoch der angestrebte Frauenanteil im Verwaltungsrat sein soll. Alle anderen Gesellschaften machen keine konkreten Angaben dazu.
In der höchsten Lohnklasse des Bundes fanden sich 2011 nur 14,3 Prozent Frauen, in der nächsttieferen 27,8 Prozent. In den Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist die Situation höchst unterschiedlich. Abgesehen von der Finma, für deren Verwaltungsrat "eine angemessene Vertretung beider Geschlechter" gesetzlich vorgesehen ist, sind für kein Unternehmen Ziele formuliert. Der Bund korrigiert dies nun mit einer Direktive, die bis 2020 zu einer Geschlechterquote von 30 Prozent führen soll. Diese Direktive ist jedoch nicht verpflichtend.
Sie alle werden mir zustimmen, und damit meine ich wirklich alle, dass es volkswirtschaftlich unsinnig ist, Frauen gut auszubilden, ihre Ausbildung dann aber nicht zu nutzen. Die Frauen haben die Männer in der Ausbildung bereits überholt, das zeigen die Studienabschlüsse. Daran liegt es also nicht, die Zugänge wären geschaffen. Es liegt daran, dass Frauen nach wie vor strukturellen Hindernissen gegenüberstehen: Sie sind nach wie vor die Hauptbetreuenden der Familie; es gibt zu wenige und zu wenig flächendeckende Kinderbetreuungsangebote, von der Betreuung von Betagten ganz zu schweigen. Zudem liegt es daran, dass es nach wie vor die stupide Idee gibt, dass eine Person nur dann Führungsverantwortung übernehmen könne, wenn sie zu 150 Prozent zur Verfügung steht. Dies verhindert es nicht nur, das Familienleben mit einem Führungsjob zu vereinen, sondern es treibt auch Männer, die sich beispielsweise bereits von ihrer Familie getrennt haben, in die totale Isolation und Einsamkeit.
Es ist endlich an der Zeit, diese Fragen nicht nur als individuelle Probleme abzutun, sondern gesellschaftliche Strukturen zu ändern. Und es ist endlich an der Zeit aufzuhören, von Freiwilligkeit zu reden, wenn es um die Gleichstellung der Geschlechter geht. Deshalb, und damit komme ich nun konkret zu meinem Vorstoss, verlange ich flankierende Massnahmen zur Erreichung des Ziels, nämlich den ausgeglichenen Zugang zu Führungspositionen in Form einer Quote, sowohl für Unternehmen wie auch für die eidgenössische Verwaltung. Unter den flankierenden Massnahmen sind die Umsetzung der Lohngleichheit genauso wie die Förderung eines Eltern- und Pflegeurlaubs zu verstehen. Flankierend zu den Zielquoten braucht es weitere unterstützende Massnahmen, um die Gleichstellung voranzubringen, wie zum Beispiel folgende: Zugang zu Kinderbetreuung; Förderung von Karrieremöglichkeiten und Nachwuchsstrategien für Frauen ab dem Übergang von der Hochschule in den Beruf; Förderung von flexiblen und diskriminierungsfreien Arbeitszeitmodellen wie Jahresarbeitszeit und Teilzeitarbeit für beide Geschlechter; Förderung von Jobsharing für beide Geschlechter; Ermöglichen von Care-Arbeit und der damit einhergehenden temporären Reduktion der Erwerbsarbeit - z. B. Elternurlaub, Pflegeurlaub - für beide Geschlechter.
Ich anerkenne die einzelnen bisherigen Bemühungen; diese reichen jedoch nicht aus. Handeln wir, anstatt zu warten, und nehmen wir mein Postulat an - auch, wie eingangs erwähnt, breit abgestützt und überparteilich wie in Basel-Stadt -, anstatt weiterhin von der Freiwilligkeit der Gleichstellung zu palavern.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat abzulehnen. Die Postulantin beauftragt uns damit, einen Bericht zur Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverwaltung zu erstellen sowie Massnahmen zu ergreifen und einen Aktionsplan zu erstellen, um eine Geschlechterquote von 40 Prozent zu erreichen.
Ich möchte Ihnen kurz aufzeigen, was die Bundesverwaltung bereits gemacht hat. Ohne den Bereich Verteidigung, also ohne das VBS und das Grenzwachtkorps, haben wir in der Bundesverwaltung einen Frauenanteil von über 40 Prozent; im Jahre 2013 waren es 43,3 Prozent. In den letzten drei Jahren haben wir verschiedene Massnahmen umgesetzt. Wir haben auch einen Lohngleichheitsdialog geführt. Die Ergebnisse dieses Dialoges zeigen, dass wir das Gebot der Lohngleichheit vollumfänglich einhalten. Wir sind also seit zwei Jahren so weit, dass es keine Lohndiskriminierung mehr gibt. Wir haben Massnahmen ergriffen, die zur Karriereförderung der Frauen beitragen; dazu gehört ein spezielles Ausbildungsangebot und ein Mentoring- sowie ein Coachingprogramm. Wir haben eine vollumfängliche familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt; der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten für die externe Betreuung von Kindern, vom Vorschulalter bis und mit dem zweiten obligatorischen Schuljahr. Die Vergütungen pro Kind gehen bis maximal 3600 Franken monatlich. Wir gehen in unserer Unterstützung der Frauen also tatsächlich sehr weit. Zudem haben wir Arbeitszeitmodelle, die Frauen mit Kindern wie auch Männern mit Kindern entgegenkommen: Telearbeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, Job- und Topsharing. All das haben wir im Angebot.
Neu bieten wir auch die Möglichkeit an, nach der Niederkunft oder nach einer Adoption den Beschäftigungsgrad um 20 Prozent zu reduzieren; unter 60 Prozent kann man dabei allerdings nicht gehen. Weiter haben wir klar auch die Politik der Rekrutierung von Hochschulabsolventinnen verstärkt; wir wollen damit den Frauennachwuchs in der Bundesverwaltung verstärken. Frau Nationalrätin Feri hat ja auch erwähnt, dass das sehr wichtig ist; dem tragen wir Rechnung. Heute liegt der Frauenanteil bei den Praktikumsstellen bei 63,7 Prozent.
Es gibt mehr Frauen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschlüssen, die bei uns als Praktikantinnen arbeiten, zum Teil auch bei uns bleiben und dann weiter die Karriereleiter hinaufgehen können, wenn sie das wirklich wollen. Ich möchte damit sagen, dass wir in den letzten drei Jahren nicht nur verschiedenste Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverwaltung definiert, sondern auch umgesetzt haben. Wir haben selbst auch Sollwerte festgelegt: einen Frauenanteil in der Bundesverwaltung von 44 bis 48 Prozent, und das selbstverständlich auch in Kaderpositionen; da haben Sie Recht. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg; wir sind noch nicht am Ziel, aber wir arbeiten daran. Damit kommen wir eigentlich den Anliegen dieses Postulates weitgehend entgegen, und wir arbeiten weiter.
Abstimmung
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 73 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen
(2 Enthaltungen)