12.3019, 11.3921
Titelschutz formaler Bildungsgänge inklusive Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen / Weiterbildungsmaster der Fachhochschulen. Beibehaltung von Anerkennung und Titelschutz
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Wasserfallen
Annahme der Motion
Schriftliche Begründung
Schon in der BFI-Botschaft 2013-2016 wird die Aufhebung der eidgenössischen Anerkennung und des Titelschutzes von MAS-EMBA-Studiengängen vorgesehen. Einerseits ist das inhaltlich nicht nachvollziehbar, und andererseits sorgt das für unnötige Verwirrung auf dem Arbeitsmarkt. Die vorliegende Motion schlägt vor, die eidgenössische Anerkennung und den Titelschutz im Rahmen der Umsetzung des HFKG zu regeln. Bis dahin soll die gegenwärtige Regelung folglich beibehalten werden. Damit wird für Kontinuität im FH-Weiterbildungsbereich gesorgt und keine unnötige Verwirrung gestiftet. Es handelt sich hier immerhin um einen Markt von etwa 0,4 Milliarden Franken. Weiter fordert die WBK-NR den Bundesrat mit einem Postulat auf, Bericht über eine umfassende Lösung für Titelschutz und Anerkennung zu erstellen. Damit ist es auch möglich, eine tragfähige Lösung für alle Weiterbildungsstudiengänge sowohl im Bereich der Berufsbildung an den höheren Fachschulen (NDS HF) als auch im Bereich der Hochschulen (MAS, EMBA) zu schaffen. Mit der Annahme der vorliegenden Motion wird es ermöglicht, eine frühzeitige und unnötige Aufhebung des Titelschutzes zu verhindern, Unsicherheiten auszuräumen und anschliessend mit dem Postulat eine gute Lösung zu finden.
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Wasserfallen
Adopter la motion
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Zur Motion 11.3921 haben Sie einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Die WBK hat am 24. Februar die Motion Bischofberger 11.3921, "Weiterbildungsmaster der Fachhochschulen. Beibehaltung von Anerkennung und Titelschutz", ausführlich beraten. Der Motionär verlangt eine Lösung für ein von breiten Kreisen anerkanntes Problem, das sich wie folgt darstellt: Die heutige Titelregelung mit Bachelor- und Master-Abschlüssen führt zunehmend zu Verwirrung. Einerseits sind den Berufstätigen, die ihre Berufslehre und ihr Studium vor Einführung der Bologna-Reform absolviert haben, diese Begriffe noch immer nicht geläufig. Andererseits tragen Weiterbildungsabschlüsse, die an Fachhochschulen angeboten werden, ebenfalls Master-Bezeichnungen, und die entsprechenden Lehrgänge, unabhängig von der vorangegangenen formalen Ausbildung, schliessen mit Weiterbildungsmaster-Diplomen ab.
Erschwerend kommt hinzu, dass seit der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes 2005 die Weiterbildung im Fachhochschulbereich nicht mehr umfassend geregelt, subventioniert und geprüft wird, sondern in die Autonomie der Fachhochschulen übergegangen ist, die sich verpflichtet haben, Mindestanforderungen einzuhalten. Trotzdem führen diese Fachhochschul-Weiterbildungen ihre ehemalige Titelbezeichnung - "eidgenössisch anerkannt" - und konkurrieren mit diesem Titel eidgenössisch anerkannte und geprüfte formale Abschlüsse der höheren Fachschulen.
Erlauben Sie zwei Beispiele, die dieses Titelwirrwarr veranschaulichen. Es gibt den Beruf des eidgenössisch diplomierten Human-Resources-Leiters (HR-Leiters); etwas allgemeinverständlicher und altmodischer ausgedrückt ist das der Personalchef eines Unternehmens. Es gibt jetzt Weiterbildungen an Fachhochschulen, die mit dem eidgenössischen Titel Master of Advanced Studies in Human Resources Leadership abschliessen. Diese Ausbildungsgänge suggerieren einen analogen Bildungsabschluss, sind aber formal unterschiedlich und unterscheiden sich auch in den Zulassungsbedingungen. Beim eidgenössisch diplomierten HR-Leiter handelt es sich um eine formale Ausbildung, beim Master of Advanced Studies HR um eine Weiterbildung.
Die Motion Bischofberger fokussiert auf den Titelschutz im Bereich der Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Er ist der Meinung, dass die heutige Regelung von Bachelor- und Master-Abschlüssen für Ausbildungen an Fachhochschulen und Hochschulen für die formale Ausbildung gut ist. Er ist aber ebenfalls zusammen mit dem Motionär der Meinung, dass Handlungsbedarf im Bereich der Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen besteht. Im Gegensatz zum Motionär ist der Bundesrat aber der Meinung, dass Weiterbildungstitel mit Master-Abschlüssen im Sinne eines Master of Advanced Studies wie vorher illustriert formale Berufsabschlüsse unlauter konkurrieren, indem sie weiter das Prädikat "eidgenössisch anerkannt" fortführen. Er sieht deshalb aus zwei Gründen die Abschaffung des Titels "eidgenössisch anerkannt" vor: Der Bundesrat will diese Begriffsverwirrung zwischen Weiterbildungsangeboten und formalen Berufsabschlüssen klären. Der Bundesrat will eine Kohärenz mit der Titelbezeichnung bei universitären Weiterbildungen, die dieses Prädikat ebenfalls nicht tragen.
Der Ständerat stimmte gegen den Antrag des Bundesrates der Motion Bischofberger im letzten Dezember mit 24 zu 7 Stimmen zu. Als Kommission des Zweitrates hatten wir die Möglichkeit, dem Ständerat oder dem Bundesrat zu folgen oder den Text der Motion zu ändern. In der Diskussion würdigten wir die wirtschaftliche Bedeutung der Master-Weiterbildungen an Fachhochschulen, die einen jährlichen Umsatz von ungefähr 200 Millionen Franken generieren, sowie die Qualität dieser Weiterbildungen und die Bedeutung dieser Weiterbildungen für die berufliche Karriere der Studierenden. Gleichzeitig anerkannte die Kommission das Problem eines gewissen Titelwildwuchses und der verwirrend ähnlichen Bezeichnungen, die es schwierig bis unmöglich machen, formale und eidgenössisch geprüfte Berufsbildungsgänge von Weiterbildungen an Fachhochschulen oder Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen zu unterscheiden. Zudem wurde in der Kommission ein weiteres grundsätzliches Problem besprochen, nämlich dass der Titelschutz in vielen formalen Ausbildungsgängen nicht gewährleistet ist und somit mit einer ausschliesslichen Beschränkung auf den Titelschutz im Weiterbildungsbereich quasi das Pferd am Schwanz aufgezäumt wird, wenn jetzt in einem ersten Schritt der Titelschutz im Weiterbildungsbereich der Fachhochschulen angegangen wird.
Die Kommission entschloss sich deshalb, anstelle der Motion Bischofberger ein Kommissionspostulat zu verabschieden, in welches das Anliegen der Motion Bischofberger integriert wird, das aber die Rechtsgrundlagen vorbereitet, um für die Zukunft die eidgenössische Anerkennung und den Titelschutz sowohl für die formalen Ausbildungsgänge als auch für die Weiterbildungsmaster-Studiengänge an Fachhochschulen und höheren Fachschulen kohärent und transparent zu gewährleisten. In Unkenntnis des genauen Textes des Postulates stimmte die Kommission zuerst über die Motion Bischofberger ab und lehnte diese mit 4 zu 5 Stimmen bei 13 Enthaltungen ab. Anschliessend verfasste die Kommission das Postulat 12.3019, "Titelschutz formaler Bildungsgänge inklusive Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen", und stimmte diesem einstimmig zu.
Erlauben Sie mir als Kommissionssprecherin zum Schluss noch einen kritischen Kommentar zur Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat. Wir freuen uns, dass er der Kommission folgt und das Postulat zur Annahme empfiehlt. In seiner Antwort äussert sich der Bundesrat aber ausschliesslich zum Titelschutz formaler Bildungsgänge. Die Kommission war sich jedoch einig - und formulierte das Postulat entsprechend klar -, dass das Anliegen der Motion Bischofberger zum Titelschutz für Weiterbildungsmaster respektive für entsprechende Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen ausdrücklich gefordert wird und in dieses Postulat integriert ist. In diesem Sinne erwartet die Kommission vom Bundesrat mit seiner zustimmenden Haltung, dass im Bericht zum Postulat konkrete Möglichkeiten zum Titelschutz für Weiterbildungsmaster dargelegt werden und dass die Umsetzung des Titelschutzes auch in diesem Bereich ermöglicht wird. In diesem Sinn empfiehlt Ihnen die Kommission, die Motion Bischofberger abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen.
Zur Motion Bischofberger wurde in der Kommission keine Minderheit gebildet. Deswegen lag sie Ihnen nicht zur Abstimmung vor. Herr Wasserfallen hat nun einen Einzelantrag gestellt, der das Anliegen im Sinne einer Minderheit aufnimmt. Somit können Sie via Einzelantrag über die Motion Bischofberger direkt und separat abstimmen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen den Einzelantrag, über den wir nicht diskutieren konnten, im Sinne des Kommissionsbeschlusses zur Ablehnung, weil sein Anliegen im Kommissionspostulat aufgenommen worden ist. Der Einzelantrag konkretisiert aber ein weiteres Anliegen, nämlich die Übergangsregelung. Ohne Übergangsregelung sieht der Bundesrat vor, dass in Zukunft Titel von Master-Abschlüssen der Fachhochschulen im Rahmen einer Weiterbildung nicht mehr mit der Bezeichnung "eidgenössisch anerkannt" geführt werden können. Lehnen Sie den Einzelantrag Wasserfallen ab, der der Motion Bischofberger entspricht, doch ist das partikulare Anliegen im Sinne einer Übergangsregelung nicht im Postulat enthalten.
Derder Fathi · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La Commission de la science, de l'éducation et de la culture a donc traité la motion Bischofberger lors de sa séance des 23 et 24 février derniers. L'auteur de la motion ainsi que le Conseil des Etats, qui a adopté celle-ci au mois de décembre 2011, demandent au Conseil fédéral de créer les bases légales afin de garantir que la Confédération reconnaisse toujours les masters postgrades délivrés par les hautes écoles spécialisées (HES). En effet, le Conseil fédéral avait publié, le 29 juin 2011, un rapport sur les titres dans les HES. Ce rapport concluait que la reconnaissance et la protection par la Confédération des masters postgrades prêtaient à confusion dans le paysage des titres et concurrençaient dans le même temps les titres de la formation professionnelle supérieure. Il fallait donc que le Conseil fédéral abroge dès le 1er janvier 2013 la reconnaissance et la protection par la Confédération des titres postgrades HES.
L'auteur de la motion ainsi que le Conseil des Etats craignent que cette mesure n'affaiblisse les diplômes. Ce risque, pour le Conseil fédéral, est inexistant. Il a su convaincre une courte majorité de la commission. Les titres sont protégés sans que la Confédération les reconnaisse, mais surtout le problème pour le Conseil fédéral réside dans le fait que les mentions reconnues ou protégées par la Confédération laissent aujourd'hui penser aux étudiants et aux employeurs que la Confédération réglemente, examine et subventionne ces offres, comme les études de bachelor et de master de base. Or, ce n'est pas du tout le cas. La reconnaissance fédérale induit du coup les étudiants ainsi que le monde du travail en erreur sur la fonction et le rôle de la Confédération dans le domaine des offres de formation continue, et c'est un problème que la commission a admis.
De plus, les offres de formation continue des HES concurrencent dans le même temps - c'est aussi un élément important - de manière déloyale les titres de la formation professionnelle supérieure prescrits, eux, de manière uniforme au niveau national. Enfin, pour le Conseil fédéral, il est étrange que la Confédération reconnaisse et protège les masters postgrades alors que les cantons ne le font pas pour les hautes écoles universitaires.
Un constat s'est imposé pour tous les membres de la commission: les titres postgrades deviennent très compliqués, voire même une jungle. La reconnaissance des titres des filières postgrades est devenue difficilement lisible, pour ne pas dire illisible. Le développement se fait dans beaucoup de sens, sans concertation. Face à ce constat, la commission s'est montrée pour le moins empruntée, tout en étant convaincue qu'il fallait simplifier cette jungle, si vous me passez l'expression.
Elle a ainsi rejeté la motion Bischofberger a une voix près, par 5 voix contre 4 et 13 abstentions. Ce sont beaucoup d'abstentions, des abstentions révélatrices de l'embarras d'une commission qui souhaite clarifier la lisibilité des titres postgrades et qui a donc unanimement appelé à adopter la proposition Gilli de transformer la motion en postulat.
La commission vous invite donc à rejeter la motion Bischofberger et à soutenir la proposition de la commission qui nous permettra de mieux connaître et de mieux cerner l'état des lieux, les titres postgrades, sans décision hâtive.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bedanke mich bei den Kommissionssprechern für die umfassende Darstellung des Dschungels rund um diese Titelfrage.
Die Motion Bischofberger wurde in Ihrer WBK, wenn auch knapp, abgelehnt. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme des Postulates und wird im Rahmen der Umsetzung des HFKG einen Bericht über die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen für die vom Postulat verlangte Anerkennung und für den Titelschutz vorlegen. Die Klärung muss spätestens dann herbeigeführt werden.
Mit dem HFKG wird das Fachhochschulgesetz definitiv aufgehoben. Fachhochschulen und Universitäten werden bezüglich Anerkennung der Abschlüsse und des Titelschutzes unter dem neuen HFKG gleichgestellt werden. Gemäss Artikel 12 Absatz 3 HFKG wird der Hochschulrat Vorschriften über die einheitliche Benennung der Titel sowie über die Anerkennung der Abschlüsse erlassen können. Der gleiche Hochschulrat wird auch im Weiterbildungsbereich einheitliche Rahmenbedingungen erlassen können.
Mit der Annahme des Postulates werden wir im Rahmen einer Auslegeordnung die Möglichkeiten für den Titelschutz bei akademischen Graden und im Weiterbildungsbereich sowie für die Anerkennung der Abschlüsse aufzeigen.
Ich empfehle Ihnen also die Annahme des Postulates 12.3019 und die Ablehnung der Motion 11.3921.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
12.3019
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
11.3921
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen. Herr Wasserfallen beantragt die Annahme der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 142 Stimmen
Dagegen ... 16 Stimmen