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Sofortmassnahmen gegen die Zuwanderung von Menschen, die nicht vom Arbeitsmarkt benötigt werden
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Zu Frage 1: Die Sozialhilfequote betrug im Jahr 2012 bei Schweizerinnen und Schweizern 2,2 Prozent und bei Ausländerinnen und Ausländern 6,3 Prozent. Im Jahr 2005 betrug diese Quote bei Schweizerinnen und Schweizern 2,2 Prozent und bei Ausländerinnen und Ausländern 6,6 Prozent. Der Bundesrat stellt demnach fest, dass die Sozialhilfequote von Schweizerinnen und Schweizern stabil blieb, während die Sozialhilfequote von Ausländerinnen und Ausländern leicht rückgängig ist. Die Kantone haben die Möglichkeit, Bewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern zu widerrufen und eine Wegweisung anzuordnen, wenn sie Sozialhilfeleistungen beziehen. Dies gilt in einem beschränkten Umfang auch bei Angehörigen der EU-/Efta-Staaten. Der Bundesrat hat am 2. Juli dieses Jahres eine Vernehmlassung eröffnet, die unter anderem vorsieht, dass europäische Staatsangehörige, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt auch für Familienangehörige. Ferner wird eine Regelung für den Entzug des Aufenthaltsrechtes bei Verlust der Arbeitsstelle vorgeschlagen. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für zusätzliche, weiter gehende Sofortmassnahmen.
Zu Frage 2: Im Bereich der Zuwanderung und der Sozialhilfe werden bereits regelmässig umfangreiche Berichte und Statistiken publiziert, z. B. Observatoriumsberichte des Seco, Migrationsberichte des Bundesamtes für Migration, diverse Statistiken des Bundesamtes für Statistik und weiterer Bundesämter. Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Bedarf an weiteren Publikationen.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank für Ihre Antworten! Ich habe trotzdem eine Zusatzfrage: Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass gerade beim Familiennachzug eine spezielle Einschränkung gemacht werden sollte, um eben den Missbrauch zu unterbinden?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Besten Dank für diese Frage. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, hier bei Familienangehörigen noch weiter gehende Regelungen vorzunehmen. Aber ich habe Ihnen gesagt, welches Projekt sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Dort drin sind auch Möglichkeiten für den Entzug des Aufenthaltsrechts vorgesehen, auch die Möglichkeit, Stellensuchende von der Sozialhilfe auszuschliessen, und das gilt auch für Familienangehörige. Ansonsten wissen Sie, dass wir in Bezug auf die EU/Efta-Bürgerinnen und -Bürger die Regeln des Freizügigkeitsabkommens einhalten. Das Freizügigkeitsabkommen gilt weiterhin, darauf haben wir uns verpflichtet. Was die Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten anbelangt, ist der Bundesrat der Meinung, dass es ausser den bereits vorgesehenen Massnahmen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf gibt.