14.016
Vertrag über den Waffenhandel. Genehmigung
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrages über den Waffenhandel zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Vertrag setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen fest. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich mit dieser Botschaft am 31. März 2014 befasst.
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der Vertrag über den Waffenhandel am 2. April 2013 von der Uno-Generalversammlung verabschiedet und von der Schweiz am 3. Juni 2013 unterzeichnet.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates wurde zweimal zum Verhandlungsmandat konsultiert, das erste Mal im Juni 2012 und das zweite Mal im März 2013. Beide Male bekräftigte unsere Kommission die Wichtigkeit einer Beteiligung an den Verhandlungen. Sie legte Wert darauf, dass der vorliegende Vertrag zu keiner Verschärfung der schweizerischen Gesetzgebung in diesem Bereich führen dürfe. Neben der SiK des Nationalrates hat sich auch die APK mit diesem Geschäft, primär aus aussenpolitischer Sicht, befasst. Sie ist mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.
Der Vertrag über den Waffenhandel wurde von der Uno massgeblich mitgeprägt. Er regelt erstmals den internationalen Waffenhandel, bekämpft den illegalen Waffenhandel und verpflichtet die Staaten, die mitmachen, klare Regeln und Kontrollen beim Waffenhandel einzuführen respektive durchzusetzen. Nach einem mehrjährigen Prozess hat die Uno-Generalversammlung den Vertrag mit 156 zu 3 Stimmen bei 22 Enthaltungen verabschiedet. Damit wurden die zwei wichtigsten Ziele des Abkommens erreicht: Die internationale Staatengemeinschaft hat sich erstmals auf eine völkerrechtlich verbindliche internationale Regelung des grenzüberschreitenden Waffenhandels mit konventionellen Waffen geeinigt, und der verantwortungsvolle Handel mit konventionellen Waffen im grenzüberschreitenden Waffenhandel wird nun gestärkt. Damit wird ein Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels geleistet. Leider haben Russland, China und Nordkorea diesen Vertrag nicht unterzeichnet, was angesichts ihrer totalitären Regimes klar zeigt, dass diese Staaten sich in ihrer eigenmächtigen Politik von niemandem beeinflussen lassen.
Die SiK ist am 31. März 2014 einstimmig auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung und der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage ebenfalls einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
La Commission de la politique de sécurité a traité du message concernant l'approbation du traité sur le commerce des armes lors de sa séance du 31 mars dernier.
Ce traité a pour objectif de créer des normes internationales pour réglementer et contrôler le commerce international des armes classiques, mais également pour lutter contre le commerce illicite d'armes. Il convient de rappeler que c'est à l'issue d'un long processus de plusieurs années mené dans le cadre de l'ONU que l'Assemblée générale des Nations Unies a adopté, le 2 avril 2013, le traité sur le commerce des armes. Ce traité réglemente pour la première fois le commerce des armes de façon juridiquement contraignante au niveau international. Les normes internationales en matière de réglementation et de contrôle du commerce des armes classiques ainsi que les mesures visant à prévenir le commerce illicite d'armes figurant dans ce traité ont pour but de contribuer à la sécurité et à la stabilité. Elles ont aussi pour dessein de promouvoir la coopération, la transparence et l'action responsable des Etats dans le commerce international des armes.
Que contient ce traité? Il oblige les Etats signataires à créer et à maintenir un régime de contrôle national, et à empêcher les transferts d'armes quand il y a un risque que ces armes puissent servir à commettre un génocide, des crimes contre l'humanité ou des crimes de guerre. Il convient d'examiner les exportations d'armes selon des critères d'autorisation définis; il s'agit notamment de refuser les demandes d'exportation s'il existe un risque que les armes exportées soient utilisées pour commettre des violations graves du droit international humanitaire ou des droits de l'homme, de même que les Etats parties sont encouragés à prendre toutes les mesures pour empêcher le détournement des armes transférées.
Ce traité sert les intérêts de la Suisse. C'est la raison pour laquelle notre pays s'est engagé dès le début en faveur de ce traité pour qu'il soit le plus exhaustif et le plus efficace possible. La Suisse a été partie prenante, je vous l'ai dit, au processus dès le départ et a pu imprimer sa marque, notamment sur les questions du droit international humanitaire, sur le champ d'application et sur des questions techniques relatives au contrôle à l'exportation.
La Suisse a signé ce traité le 3 juin 2013 et s'est prononcée pour une mise en oeuvre rigoureuse du texte. Elle a mis en avant - c'est un élément important que je souhaite souligner - la Genève internationale pour accueillir le futur secrétariat. A noter encore que la mise en oeuvre de ce traité relève de la législation sur le matériel de guerre mais ne nécessite aucune adaptation législative. C'est pour toutes ces raisons que, à l'unanimité des membres présents, 23 en l'occurrence, la Commission de la politique de sécurité a adopté cet arrêté fédéral portant approbation du traité sur le commerce des armes, ce que je vous encourage à faire également.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Am 2. April 2013 hat die Uno-Generalversammlung nach einem mehrjährigen Prozess mit 156 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 22 Enthaltungen den Vertrag über den Waffenhandel, den Arms Trade Treaty, verabschiedet. Damit wurden die zwei wichtigsten Ziele des Abkommens erreicht. Erstens hat sich die internationale Staatengemeinschaft erstmals auf eine völkerrechtlich verbindliche internationale Regelung des grenzüberschreitenden Handels mit konventionellen Waffen geeinigt. Zweitens wird der verantwortungsvolle Handel mit konventionellen Waffen im grenzüberschreitenden Bereich gestärkt. Damit wird ein Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und zur Verminderung des menschlichen Leids geleistet.
Inzwischen wurde der Vertrag von 118 Staaten unterzeichnet; darunter sind einige der grössten Exportländer konventioneller Waffen, so die USA, Deutschland, aber auch Frankreich. Der Arms Trade Treaty wurde bisher von 40 Staaten ratifiziert. Er tritt drei Monate nach der 50. Ratifikation in Kraft, und dies könnte noch vor Ende 2014 der Fall sein.
Ich komme zum Inhalt des Abkommens und zur Umsetzung in unserem Land. Der Vertrag über den Waffenhandel enthält im Wesentlichen vier Verpflichtungen:
1. Die Schaffung von nationalen Kontrollsystemen. Waffentransfers sollen dann ausgeschlossen sein, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Waffen bei der Begehung von Völkermord, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder von Kriegsverbrechen verwendet werden können. In diesen Fällen würden Ausfuhren gegen das Abkommen verstossen.
2. Die Prüfung von Waffenausfuhren anhand der vertraglich vereinbarten Bewilligungskriterien. Ausfuhrgesuche sind insbesondere dann abzulehnen, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen zur Begehung von schweren Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht oder für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten. Lassen Sie mich betonen: Die in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung verankerten Bewilligungs- und Ausschlusskriterien gehen über die Bewilligungsvoraussetzungen im Arms Trade Treaty hinaus. Die Schweiz ist also restriktiver. Daran wird auch die durch das Parlament am 6. März 2014 angenommene Motion 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", die eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung verlangt, nichts ändern.
3. Bei der dritten Verpflichtung geht es um das Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung der Umleitung von Waffentransfers. Selbstverständlich will die Schweiz nicht als Umgehungsplattform missbraucht werden.
4. Es geht uns auch darum, eine Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit und zur Unterstützung einzugehen, um eine möglichst wirkungsvolle Umsetzung des Vertrages erreichen zu können. Die Umsetzung des Vertrages erfolgt in der Schweiz im Rahmen der Kriegsmaterialverordnung; eine Anpassung dieser Verordnung ist nicht erforderlich.
Die Rolle der Schweiz und die Einschätzung des Abkommens in aller Kürze: Die Schweiz hat sich im Verhandlungsprozess von Anfang an aktiv für eine möglichst umfassende und strenge Regelung eingesetzt, die möglichst im Einklang mit der bestehenden nationalen Gesetzgebung steht. Wir haben uns insbesondere bei den folgenden Themen engagiert: Geltungsbereich, Transfer, Bewilligungsvoraussetzungen sowie die schon erwähnte Verhinderung von Umgehungen. Sowohl das Verbot bestimmter Transfers als auch die Mindeststandards für die Kontrolle von Waffenexporten verpflichten zur Prüfung der Einhaltung des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte. Bei der Verhinderung des Umleitens konnte die Schweiz ihre Erfahrung mit Vor-Ort-Überprüfungen einbringen, die auch als vertrauensbildende Massnahmen verstanden werden konnten. Was den Geltungsbereich anbelangt, hat sich die Schweiz für den Einbezug von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition sowie Teilen von Komponenten eingesetzt. Dies galt während der Verhandlungen lange nicht als gesichert.
Zahlreiche Staaten sind mit der Schweiz einig, dass der gegenwärtige Vertragstext ein Anfang ist und dass das Abkommen weiterentwickelt werden soll. Wichtig ist zunächst, dass der Vertrag eine möglichst breite Geltung erlangt und dass ihm deshalb so viele Staaten wie möglich beitreten. Dies betrifft insbesondere die wichtigsten waffenexportierenden und waffenimportierenden Länder.
Eine Mitgliedschaft der Schweiz beim Arms Trade Treaty ist im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz, weil die grenzüberschreitenden Probleme des Waffenhandels nur im globalen Rahmen gelöst werden können. Des Weiteren unterstützt der Vertrag auch die aussenpolitischen Ziele der Schweiz, indem er zur Gewährleistung der menschlichen Sicherheit beiträgt. Indirekt trägt der Vertrag aber auch den wirtschaftspolitischen Interessen unseres Landes Rechnung, denn ausländische Rüstungsunternehmen, die in Konkurrenz zur schweizerischen Industrie stehen, werden in Zukunft ebenfalls einer Exportkontrolle auf der Grundlage des Arms Trade Treaty unterliegen.
Zudem erhöht der Vertrag die Legitimität von Rüstungsausfuhren. Schliesslich beabsichtigt die Schweiz, Genf als Standort für das künftige Sekretariat zu etablieren. Auch dadurch manifestierten wir unser Engagement für das Abkommen.
Der Arms Trade Treaty ist unbefristet, kündbar und sieht keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Es bedarf zu seiner Umsetzung weder des Erlasses noch der Änderung von Bundesgesetzen. Weil der Vertrag rechtsetzende Bestimmungen im Sinne von Artikel 22 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes enthält, unterliegt der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrages trotzdem dem fakultativen Referendum. Gemäss Artikel 23 des Vertrages kann ein Staat Artikel 6, dort geht es um die verbotenen Transfers, und Artikel 7, dort geht es um die Bewilligungsvoraussetzungen, bereits vor dem Inkrafttreten provisorisch zur Anwendung bringen. Damit sollen eine rasche Umsetzung der zwei Kernbestimmungen des Arms Trade Treaty und eine vorgezogene Wirkung auf die nationalen Bewilligungsentscheide erreicht werden. Da es den Zielen des Vertrages dient und das Engagement der Schweiz im Bereich des Waffenhandels bestätigt, wird der Bundesrat bei der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde die provisorische Anwendung dieser beiden Artikel durch die Schweiz erklären.
Mit der Verabschiedung des Vertrages über den Waffenhandel ist im Rahmen der Uno ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und der Stabilität an vielen Orten dieser Welt gemacht worden.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Genehmigung des Vertrages über den Waffenhandel.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel
Arrêté fédéral portant approbation du traité sur le commerce des armes
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 176 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)