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Steuerstreit mit den USA. Sachgemässe Massnahmen
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Banken sind grundsätzlich selber verantwortlich, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Dazu gehört auch ein adäquates Risikomanagement. Aufgabe der Finma ist es, sicherzustellen, dass die Banken die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Die Risiken im grenzüberschreitenden Geschäft mit den USA haben sich seit 2008 erhöht. Während im Fall UBS noch ein aktives Verhalten der Bank auf US-Territorium erforderlich war, genügt gemäss den jüngsten Anklagen gegen Kundenberater ein weniger weit gehendes Verhalten für eine Beihilfe zu US-Steuerdelikten. Die Finma hat ihre entsprechenden Erwartungen gegenüber den Banken 2010 in einem umfassenden Positionspapier zu den Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft deutlich dargelegt und die Institute auch im Aufsichtsprozess und in Gesprächen auf höchster Stufe damit konfrontiert. Auch im Jahresbericht der Finma, in Referaten und Interviews wurde auf diese Thematik immer wieder eingegangen. Vor diesem Hintergrund musste es jeder Bank klar sein, dass das Geschäft mit US-Kunden mit hohen Risiken verbunden ist.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, vielen herzlichen Dank. Ich zitiere aus dem Bericht der GPK vom 30. Mai 2010 zur Herausgabe von US-Kundendaten: "Die Hauptprobleme bezüglich der Fähigkeit der schweizerischen Behörden, Finanzmarktkrisen rechtzeitig zu erkennen, stehen nach Auffassung der GPK im Zusammenhang mit ... 3. dem Mangel an kritischem Geist bei sämtlichen betroffenen Behörden ..." - bei Behörden, nicht Banken. Hat hier die Finma nicht realisiert, dass die Übernahme von US-Kunden der UBS ein Problem darstellt? Hätte die Finma nicht Massnahmen ergreifen müssen?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ja, Herr Nationalrat Schwander, wenn es erst die Finma gewesen wäre - die es ja seit 2009 gibt, vorher gab es die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) -, die gewarnt hätte, dann wäre es tatsächlich etwas spät gewesen. Es war aber bereits die EBK, die im Jahre 2000 klar darauf hingewiesen hat, dass Geschäfte, die ausländischem Recht widersprechen, nicht getätigt werden dürfen, dass sie mit hohem Risiko verbunden sind. Die EBK hat das in einem Schreiben an die Bankiervereinigung im Jahre 2003 dann noch bekräftigt. Die Bankiervereinigung ihrerseits hat alle Finanzinstitute auf diese Lage hingewiesen. Es wurde also schon immer wieder auch darauf hingewiesen. Im Jahre 2010 hat dann die Finma, nachdem sie verschiedentlich, auch bei den Einzelprüfungen, immer wieder entsprechend interveniert hat, noch ein Schreiben mit einer klaren Markierung erlassen. Meines Erachtens war für alle klar, was hier geschehen ist.
Im Übrigen hat die Finma ja fünfzehn Verfahren eingeleitet, Enforcement-Verfahren, auch gegen Einzelinstitute, und hat insofern wirklich ihren Job gemacht. Vielleicht hätte sie noch etwas aktiver und etwas strenger vorgehen können, aber man kann heute sicher nicht sagen, dass nicht sämtliche Finanzinstitute mindestens seit 2008 oder 2009 gewusst hätten, dass Geschäfte, die ausländischem Recht widersprechen, nicht problemlos sind.