13.3053
Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie kennen sicher alle die Situation auf den heutigen Autobahnen, dass die linke Spur oft nicht freigegeben wird, auch wenn auf der rechten Spur kein Auto fährt. Ganz besonders kann man das bei Autobahnabschnitten mit drei Spuren feststellen. Da stellen Sie fest, dass auf der rechten Seite, ganz rechts, praktisch keine Autos fahren.
Unsere Autobahnen sind je länger, je mehr überlastet. 2012 wurden gemäss dem Bundesamt für Statistik 20 000 Staustunden registriert. Das ist eine Verdoppelung innert vier Jahren. Wir müssen nach neuen Wegen suchen. Neue Wege zu gehen heisst nicht nur Ausbau, sondern auch Massnahmen finden, die eine Verbesserung der Nutzung der Kapazitäten bewirken können. Verkehrsexperten beispielsweise bestätigen, dass bei einem dichten Zweispurverkehr nur 40 Prozent der Verkehrsteilnehmer rechts fahren, während 60 Prozent links fahren. Sie sagen sogar, dass die Verkehrskapazität auf den Autobahnen um 5 bis 10 Prozent erhöht werden könnte.
Sie kennen die aktuelle Rechtslage: Es ist so, dass Sie nur bei Einspurstrecken, bei Beschleunigungsstreifen oder bei Verzögerungsstreifen sowie bei parallelen Kolonnen rechts vorbeifahren dürfen. Die Frage ist aber immer, was eine parallele Kolonne ist. Es geht auch nicht darum, dass man von irgendeiner Spur auf eine andere wechseln kann. Denn bei einer Verzögerung auf dem linken Spurstreifen müssen Sie korrekterweise auf dem rechten Spurstreifen ebenfalls abbremsen. Das ist nämlich gemäss heutiger Gesetzgebung so. Dadurch entsteht ein Handorgeleffekt. Das ist der Sicherheit im Strassenverkehr sicher auch nicht förderlich. Das Hin-und-her-Schlängeln soll nicht erlaubt werden. Das ist genau wie in den USA: "Keep your lane!"
Meine Motion kann eine Klärung dieser Situation herbeiführen, sie kann eine Beruhigung der Fahrweise bewirken. Wir kennen das zum Beispiel aus den USA. Verkehrsflussforscher der Technischen Universität Dresden haben darauf hingewiesen, dass ein Land wie unseres wegen der relativ tiefen Tempos auf unseren Strassen geradezu prädestiniert wäre, das Linksüberholgebot aufzuheben. Wenn nun der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, dies sei zu gefährlich, dann muss mir jemand hier im Saal erklären, was gefährlicher ist: Ist es gefährlicher, von links nach rechts als von rechts nach links zu fahren? Nein, es ist genau gleich gefährlich. Sie müssen nämlich auf beiden Seiten schauen, ob die Spur frei ist. Insofern ist diese Begründung aus meiner Sicht absolut nicht haltbar.
Mit dem Rechtsvorbeifahren geht es auch nicht darum, das Strassenrowdytum zu fördern. Es ist heute schon so, dass zu schnelles Fahren bestraft wird.
Mit der Annahme meiner Motion helfen Sie, den Verkehrsfluss zu verbessern; Sie helfen, die Bewirtschaftung der Nationalstrassen zu optimieren; Sie helfen, eine Klärung der Rechtslage vorzunehmen; Sie helfen schlussendlich auch ein bisschen, den Stress auf den Strassen zu reduzieren.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat Hurter, Sie haben eine solche Motion - wenn auch mit einem anderen Titel - schon 2010 eingereicht (10.4065). Wir haben immer noch dieselbe Meinung dazu: Die Motion ist abzulehnen.
In ganz Kontinentaleuropa gibt es die Regel, dass das Rechtsüberholen verboten ist. Das ist eine wichtige Verkehrsregel, die sich auch in allen europäischen Staaten bewährt hat. Es ist nämlich so, dass man, wenn man weiss, dass man rechts nicht überholen darf, beim Einschwenken bedenkt, dass die Gefahr, dass einer von hinten heranbrausen und einen touchieren könnte, sehr gering ist. Aus Sicherheitsüberlegungen ist deshalb der Fall für uns klar.
Damit weiterhin optimale Verkehrsflüsse möglich sind - es ist so, dass es zu viele Personen gibt, die links fahren und nicht mehr auf den rechten Fahrstreifen einschwenken -, hätte die Polizei einzugreifen. Es ist nämlich Sache der Polizei, notorische Linksfahrer halt auch einmal zu bestrafen. Wir sind uns da einig: Es ist nicht im Sinn des Gesetzgebers, dass man immer links fährt und damit den Verkehrsfluss behindert.
Weil wir als Massnahme der Engpassbeseitigung auch die Nutzung der Pannenstreifen diskutieren werden, gehen wir, denke ich, wahrscheinlich ohnehin immer mehr in Richtung eines Systems, bei dem Signalisationen die Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, welche Fahrstreifen benutzt werden können. Es wird mehr IT-Lösungen geben, die ebenfalls Informationen an die Verkehrsteilnehmer melden. Insofern wird sich diese Problemlage, glaube ich, sowieso entspannen.
Das von Ihnen erwähnte System "Keep your lane" aus den USA - von wo ich gerade komme - findet dort Anwendung, wo vier bis sechs Spuren parallel verlaufen; dort stellt sich die Problematik in ganz anderer Weise als auf unserem Nationalstrassennetz, das in der Regel nur zweispurig ist und bei dem an gewissen Orten jetzt drei Spuren vorhanden sind.
Abstimmung
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 70 Stimmen
Dagegen ... 103 Stimmen
(5 Enthaltungen)