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Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal fördern und unterstützen
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP
Der Bundesrat anerkennt in seiner Antwort den prognostizierten Fachkräftemangel im Pflegebereich, lehnt aber die Motion unverständlicherweise ab. Der Bundesrat geht davon aus, dass wir auch künftighin die Lücken beim Personal im Pflegebereich durch Fachkräfte aus dem Ausland decken müssen, wie das bereits heute der Fall ist. Die Abhängigkeit von medizinischem Personal aus dem Ausland ist indes nicht nachhaltig und gefährlich. Der Mangel an Gesundheitspersonal ist nämlich in allen Ländern, auf jeden Fall in Europa, der Fall, und es ist ethisch bedenklich, wenn wir die Lücken beim Gesundheitspersonal auf Kosten der Gesundheitsversorgung anderer Länder schliessen.
Die Schweiz ist deshalb gefordert, genügend Personal auszubilden. Der Bundesrat verweist auf den Masterplan Bildung Pflegeberufe, welchen Bund, Kantone und die Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit 2010 initiiert haben. Ziel ist es, neben interessierten Jugendlichen auch Quer- und Wiedereinsteigern den Zugang zu den Pflegeberufen zu ermöglichen und ihnen Entwicklungsperspektiven zu bieten. Die Schaffung eines niederschwelligen Zugangs zu Pflegeberufen mit einer zweijährigen beruflichen Grundausbildung ist sicher ein richtiger und notwendiger Schritt. Der Masterplan alleine aber genügt nicht und ist auch zu wenig konkret. Männer und Frauen, die nach einer längeren Familienpause den beruflichen Wiedereinstieg suchen, wie auch ältere Menschen, die sich langsam dem Pensionsalter nähern oder es bereits erreicht haben, sind mit Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen im Pflegebereich zu fördern und zu unterstützen.
Die Motion verlangt im Weiteren, dass steuerliche Abzüge für Aus- und Weiterbildungen für den beruflichen Wiedereinstieg in den Pflegebereich ermöglicht werden müssen. Zu dieser Forderung verweist der Bundesrat auf das neue Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Weiter- und Ausbildungskosten, das sich in parlamentarischer Behandlung befindet und eine harmonisierte, umfassendere steuerliche Abzugsmöglichkeit für Bildungsaufwendungen bei der direkten Bundessteuer vorsieht.
Wir haben also zwei Absichtserklärungen vom Bundesrat mit dem Masterplan und einer künftigen steuerlichen Regelung, aber wir haben keine konkreten Massnahmen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, mit dem Verweis auf den Masterplan und eine anstehende Gesetzesrevision. Damit können wir aber kein gesamtschweizerisches Problem lösen, das die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährden kann. Gerade die Antwort des Bundesrates zeigt eigentlich die Notwendigkeit der Motion. Sie verlangt konkrete Massnahmen und einen niederschwelligen Zugang zu Pflegeberufen, welcher eben auch der voranstrebenden Verakademisierung der Pflegeberufe entgegenwirkt.
Wir sollten uns nicht einfach auf ausländisches Pflegepersonal verlassen. Wir können zwar dankbar sein für die Zuwanderung in diesem Bereich. Aber es gibt bekanntlich auch Probleme bei Mentalitäts- und Sprachunterschieden. Wir müssen daher alle Anstrengungen unternehmen, um junge Leute für Pflegeberufe zu motivieren und um gute Voraussetzungen für Wiedereinsteigerinnen und Umschulungsmöglichkeiten zu schaffen. Wer das will, unterstützt diese Motion.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Es ist so, der Bund hat zusammen mit Kantonen und der OdA Santé 2010 den Masterplan für die Bildung in den Pflegeberufen initiiert. Die Zielsetzung ist - das wurde auch richtig gesagt -, dass die Pflegeberufe auch für Quer- und Wiedereinsteiger und -einsteigerinnen zugänglich werden. Es gibt drei Ebenen von Massnahmen, nämlich erstens genügend Ausbildungs- und Praktikumsplätze, zweitens die Förderung der Ausbildungen auf allen Bildungsebenen und drittens der Miteinbezug von ausländischen Fachkräften. Aber ich will bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass das EVD im Jahr 2011 auch eine Fachkräfteinitiative gestartet hat, die ganz gezielt darauf fokussiert, dass wir in diesem Land die Fachleute vor allem auch für den Pflegebereich bestmöglich rekrutieren können, wollen und müssen.
Es geht bei den Massnahmen und Möglichkeiten für Erwachsene um die Validierung von Bildungsleistungen, es geht um berufsbegleitende oder auch verkürzte Ausbildungen - diese werden von verschiedenen Kantonen bereits angeboten -, und es geht darum, dass Wiedereinstiegskurse angeboten werden; auch das ist eine kantonale Angelegenheit. Der Bund unterstützt die Kantone mit finanziellen Mitteln. Es werden Kurskosten übernommen, oder es werden erhöhte Ausbildungsentschädigungen mitgetragen. Es geht um Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen der kantonalen Arbeitsmarktbehörden, um die RAV, damit deren Unterstützung besser gebraucht werden kann.
Frau Nationalrätin Humbel hat die steuerlichen Begünstigungen erwähnt. Es ist richtig: Das neue Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten sieht eine harmonisierte, umfassendere steuerliche Abzugsmöglichkeit von Bildungsaufwendungen bei der direkten Bundessteuer vor; das Thema ist in der parlamentarischen Behandlung.
Noch ein Wort zu den Jugendlichen: Die zweijährige Ausbildung zum Assistenten Gesundheit und Soziales mit Berufsattest wird seit Sommer 2012 schweizweit angeboten. Ich habe es erwähnt, die ausländischen Fachkräfte sind wichtig. BBT und BAG erarbeiten die Rahmenbedingungen, die den Vergleich von in- und ausländischen Diplomen erlauben.
Ich bin der Meinung, dass damit dem Anliegen der Motion entsprochen wird. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 112 Stimmen
Dagegen ... 55 Stimmen