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Innovationsförderung für KMU. Rückstellungen für Forschung und Entwicklung ermöglichen
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben die letzten Monate und Jahre unglaublich viel über Forschung und Entwicklung diskutiert und auch darüber, wie man den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz stärken kann und soll. Wir tun das aber nicht nur in Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform: Nach dem Frankenschock z. B. haben hüben wie drüben alle gefordert, jetzt müsse Forschung und Entwicklung gemacht werden, die KMU müssten jetzt halt Innovationen auf den Tisch legen, dann ginge doch alles schon gut.
Nun, das jetzige Gesetz lässt für Forschung und Entwicklung nur dann Rückstellungen zu, wenn diese an Dritte gehen. Es ist vom Wesen her komplett widersinnig, dass wir nur dann in der Zeit für die Not sparen können, wenn man Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte vergibt. Die IT-Branche, die Maschinenindustrie forschen nämlich selber, das ist ihre Kernkompetenz.
Jetzt gibt es aber ein grosses Problem bei diesen KMU, und zwar die massiven Auftragsschwankungen. Wir reden hier von Zehntausenden von KMU, die dieses Problem teilen. Weiter haben sie auch Liquiditätsprobleme. Deshalb fordere ich in dieser Motion, dass man Rückstellungen machen kann für Forschung und Entwicklung, ganz nach dem Motto: "Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!" Dann kann ich heute, wenn es mir gutgeht, Rückstellungen bilden, und wenn eben die Auftragslage schlecht ist, sei es wegen des Frankenschocks oder konjunkturell bedingt, dann habe ich Kapazitäten, mit denen ich dann Forschung und Entwicklung betreiben kann und die ich schon vorfinanziert habe, sodass ich eben eine Baisse oder eine Auftragsschwäche ohne Entlassungen überstehen kann.
Ich habe es in den letzten Tagen schon mehrfach gesagt: Für KMU sind steuerpolitische Geschenke nicht wirklich relevant, weil 95 Prozent der KMU in diesem Land zwischen 0 und 10 000 Franken Steuern zahlen. Eine Entlastung diesbezüglich ist also nicht wirklich relevant. Mit diesem Vorstoss - Rückstellungen machen zu dürfen für Forschung und Entwicklung - vernichte ich hingegen keinen einzigen Steuerfranken, glätte aber in relevanter Weise Liquiditäts- und Kapazitätsschwankungen.
Die Antwort des Bundesrates ist ablehnend, was mich etwas irritiert hat, namentlich die Begründung, es gäbe da Mitnahmeeffekte, aber keine Begründung, was denn das für Mitnahmeeffekte sein sollten. Das ist mir rätselhaft. Ich bin gespannt, was Herr Bundesrat Maurer dazu sagen wird. Ich kann nur sagen, falls eine Höhenbeschränkung notwendig sein sollte - das ist unter anderem auch ein Bedenken, das einige Leute in meiner Fraktion haben -, dann obliegt es, das ist in diesem Vorstoss offengelassen, dem Gesetzgeber, eventuell eine mengenmässige Beschränkung der Rückstellungen einzuführen. Im Übrigen möchte ich hier noch betonen: Rückstellungen kann man nicht irgendwie, aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Höhe zulassen. Das würde kein Revisor zulassen, schon gar keine Steuerrevision; sie ist nächste Woche bei mir auch im Hause.
In dem Sinne bitte ich Sie - ich glaube, hier ist endlich mal ein Konsens möglich! -, diesem Vorstoss doch zuzustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe nichts Neues zu sagen. Ich bitte Sie, auch diesen Vorstoss abzulehnen. Er ist relativ komplex, indem er Rückstellungen für noch nicht getätigte Ausgaben für Forschung und Entwicklung zulässt. Es ist etwas Problematisches, künftige Forschungen und Entwicklungen zu definieren und dafür Rückstellungen zu bilden, statt von getätigten Ausgaben auszugehen.
In der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III hatten Sie ja die Möglichkeit vorgesehen, 150 Prozent der Forschungs- und Entwicklungskosten in Abzug zu bringen. Der Abzug wäre für tatsächlich getätigte Ausgaben möglich gewesen. Dieser Vorschlag ist aber in der Volksabstimmung auf Opposition gestossen. Der vorliegende Vorstoss bestreicht ein ähnliches Gebiet. Ich glaube daher nicht, dass er mehrheitsfähig wäre.
Dieser Vorstoss betrifft auch nur Firmen, die Gewinn erzielen. Firmen, die keinen Gewinn erzielen, und da sprechen wir wohl von Start-ups und vielleicht von KMU, nützen Rückstellungen nichts, weil sie ohnehin nicht in der Gewinnzone sind. Das ist eine buchhalterische Massnahme, aber sie nützt nichts und schlägt nicht durch. Also ist sie auch für Firmen, die die Motionärin im Auge hat, wahrscheinlich nicht effizient genug und nicht wirksam genug; das ist ein weiterer Punkt.
Ich denke insgesamt, dass wir dieses Problem nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III grundsätzlich anschauen sollten. Was Sie formuliert haben, ist wahrscheinlich zu wenig präzis. Es stellen sich damit mehr Probleme, als sich nach der Auslösung Antworten ergeben. Wir haben jetzt bei der Diskussion um die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform gesehen, wie viele Vorbehalte und Fragen aufgetaucht sind. Die Annahme dieser Motion führt meines Erachtens nicht zu mehr Antworten, sondern zu mehr Fragen.
Ich bitte Sie in dieser Situation, die Motion nicht anzunehmen. Sie haben dann Gelegenheit, Ihre Verbesserungsvorschläge allenfalls bei einer konkreten Neuauflage des Projekts zu einer Unternehmenssteuerreform einzubringen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 139 Stimmen
Dagegen ... 33 Stimmen
(20 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr
La séance est levée à 18 h 50