16.054
Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt. Teilrevision
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Wobmann, Amstutz, Bühler, Giezendanner, Hurter Thomas, Pieren, Quadri, Rickli Natalie, Rutz Gregor)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Wobmann, Amstutz, Bühler, Giezendanner, Hurter Thomas, Pieren, Quadri, Rickli Natalie, Rutz Gregor)
Ne pas entrer en matière
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
La Commission des transports et des télécommunications a traité cet objet lors de sa séance du 16 janvier 2017. Par 16 voix contre 9, elle est entrée en matière et je vous invite à en faire de même, en soutenant la révision partielle de la loi fédérale sur la navigation intérieure du Conseil fédéral.
Une minorité Wobmann a pour but de ne pas entrer en matière, au motif que cette révision ne ferait que créer une nouvelle réglementation étatique, laquelle causerait pour les utilisateurs, les contribuables et l'économie en général, une énorme dépense supplémentaire et engendrerait de nouveaux coûts.
L'élément central de la révision partielle de la loi fédérale sur la navigation intérieure est l'introduction de la surveillance de la sécurité en fonction des risques. Désormais, le contrôle sera concentré sur les domaines qui recèlent des risques spéciaux. Il s'agit donc sous cet angle d'une assimilation de règles analogues à celles qui concernent les chemins de fer et les installations de transport à câbles. Cette procédure permettra une répartition claire des tâches et des responsabilités entre le requérant - ou l'exploitant du moyen de transport - et l'autorité de surveillance. L'obligation de présenter un dossier de sécurité garantit qu'il incombe au requérant d'attester la sécurité de son bateau et non à l'autorité de surveillance de prouver le contraire.
Un deuxième point de cette révision partielle vise à instaurer un moyen probant de contrôle de la capacité à conduire des conducteurs, et ce par l'éthylomètre, comme pour ce qui concerne le trafic routier. Jusqu'ici, la preuve ne pouvait être apportée que par une prise de sang, impliquant un examen laborieux et cher.
Le troisième et dernier point de la révision partielle de la loi sur la navigation intérieure prévoit la création d'une base légale analogue à celle qui concerne le trafic routier pour la mise en place de registres centraux des bateaux, de leurs détenteurs et de leur autorisation de conduire. La décision définitive et la responsabilité sur l'organisation des registres appartiendraient, d'après la proposition issue du projet du Conseil fédéral, aux cantons, car ceux-ci sont chargés de l'exécution. Toutefois, il est aussi prévu que les cantons financent l'éventuelle mise en place et le fonctionnement des nouveaux registres.
Ce point a donné lieu à un vif débat au sein de la commission. S'il est vrai que, lors de la consultation, la grande majorité des cantons a demandé que des registres centraux soient mis en place dans le domaine de la navigation, lors des discussions dans les commissions du Conseil des Etats et du Conseil national, il a été question de savoir si les coûts qui en découleraient devaient être pris en charge par les cantons. De plus, le Conseil fédéral propose que les coûts soient répartis entre les différents cantons en fonction du nombre de bateaux immatriculés.
Le Conseil des Etats a déjà traité cet objet lors de la session d'hiver et a biffé les articles 62b à 62e portant sur la mise en place d'une banque de données centrale par la Confédération dont les coûts seraient pris en charge par les cantons. La Commission des transports et des télécommunications du Conseil national, par 19 voix contre 6, s'est ralliée à cette décision et elle propose à son conseil de confirmer la suppression de ces articles. Etant donné que ce sont les cantons qui sont chargés de l'exécution des prescriptions en matière de navigation, il leur appartient de s'organiser en conséquence. Par ailleurs, les registres dans le domaine de la navigation ne présentent que peu d'utilité pour la Confédération vu la répartition actuelle des tâches entre cette dernière et les cantons. Une participation financière de sa part ne se justifie donc pas et ne ferait qu'augmenter la bureaucratie dans ce domaine.
Une minorité de la commission est de l'avis que, vu le nombre de bateaux sur nos lacs - environ 100 000 -, bien moins important que celui des voitures, des vélos, etc., il serait utile d'introduire une coordination supracantonale de la gestion des données. D'où la nécessité d'un registre central qui rende possible les échanges d'informations et la coordination des procédures d'immatriculation entre les services cantonaux, l'Office fédéral des transports et la Direction générale des douanes.
Permettetemi in conclusione due parole riguardo la navigazione sul Lago Maggiore, tema pure di discussione commissionale nell'ambito di questa riforma e che da locarnese conosco molto bene.
Ricordo che la navigazione transfrontaliera sul lago è oggetto di una particolare convenzione risalente al 1996, e prevede oggi che la gestione della navigazione sia affidata anche sul bacino svizzero alla Società di navigazione italiana che dipende direttamente dal Ministero dei trasporti di Roma. Questo punto è previsto dalla convenzione italo-svizzera che, di contraltare, attribuisce la gestione della navigazione sul Ceresio alla Svizzera.
Come rilevato dal postulato Merlini 14.3467, il servizio di navigazione non è - per usare un eufemismo - ottimale, tant'è che ha registrato una costante diminuzione di passeggeri tra il 2009 e il 2011, mentre nelle altre zone navigate in Svizzera si è registrato un aumento di passeggeri, con una media nazionale che si attesta a più del 2 per cento.
Dallo studio commissionato grazie all'adozione del citato postulato Merlini emerge tra l'altro che uno sviluppo positivo della navigazione sul lago Maggiore potrebbe realizzarsi attraverso una parziale liberalizzazione con il coinvolgimento di privati nell'offerta di trasporto persone, almeno per alcune tratte come ad esempio quella che serve le isole di Brissago.
La CTT-CN ha quindi espresso l'auspicio che la presente revisione parziale della LNI migliori le condizioni quadro per la navigazione. Ciò potrà essere possibile se la presente revisione non creerà ulteriori ostacoli burocratici e difficoltà che potrebbero scoraggiare i detentori di imbarcazioni, o peggio ancora future imprese di navigazione che un domani vorranno diversificare l'attuale offerta di navigazione. Considerato che delle trattative con le autorità italiane per il rinnovo della concessione sono in corso, chiedo quindi alla presidente della Confederazione se può fornirci delle rassicurazioni in tal senso.
En résumé, la majorité de la commission vous recommande d'entrer en matière sur la révision partielle de la loi fédérale sur la navigation intérieure et de soutenir ses propositions aux articles 62b à 62e.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Vorweg möchte ich bei diesem Geschäft meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft.
Mit dieser Gesetzesrevision sollen drei neue Elemente eine gesetzliche Grundlage erhalten:
Erstens soll die Sicherheitsüberprüfung beim Neu- oder Umbau eines Fahrgast- oder eines Güterschiffes sogenannt risikoorientiert erfolgen, das heisst durch die Schifffahrtsgesellschaft oder den Privaten selbst, die oder der ein neues oder umgebautes Schiff kauft oder umbaut. In der Kommission haben wir uns über diese Frage sehr intensiv unterhalten, denn der Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen befürchtet, den Unternehmen bzw. den Privaten würden dadurch wesentliche Mehrkosten erwachsen, ohne dass diese kompensiert werden könnten. In der Kommission haben nun aber die Vertreter der Verwaltung bestätigt, dass im Gegenzug zu dieser ausgelagerten Überprüfung die entsprechende Aufsichtsgebühr nicht mehr erhoben werde. Die Kommission hat sich zudem davon überzeugen lassen, dass es in Anbetracht der neuen Typen von Schiffen - es gibt auch Schiffe mit Solar- oder Hybridantrieb neben den Dampfschiffen und Dieselschiffen - nicht sinnvoll ist, die Verwaltung die zur Kontrolle notwendigen Kompetenzen und Kapazitäten aufbauen zu lassen. Dieses Zulassungs- oder Prüfverfahren wird übrigens heute schon bei den Eisenbahnen und bei den Seilbahnen angewendet.
Zweitens wird analog zur Regelung im Strassenverkehr die beweissichere Atemalkoholprobe eingeführt. Die aufwendige Methode der Blutentnahme soll in der Regel durch die Atemprobe abgelöst werden. Dies wird in Artikel 20 Absatz 1 Litera d, Artikel 20a Absatz 1 Litera b und Artikel 20b Absatz 1 Litera b festgehalten.
Drittens soll auf Wunsch der Kantone eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb diverser Register über die Schiffe und deren Halter geschaffen werden.
Die Rechtsgrundlage für die zentrale Datenbank für ein Schiffsregister ist speziell. Schiffe müssen wie Autos in ein Register eingetragen werden. Das wird heute kantonal gemacht. Die Kantone wünschen nun vom Bund ein nationales Register, das beim Astra an das bestehende Register für Automobile anzubinden ist. Der Bund wollte zuerst nicht auf dieses Begehren eintreten. Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis hat der Bundesrat aber dann diese Möglichkeit im Interesse der Kantone aufgenommen. Der Ständerat hat dieses Vorhaben mit 18 zu 17 Stimmen abgelehnt. Es geht in Artikel 62b um zentrale Datenbanken: Diese umfassen ein Register über die Schiffe und deren Halter, Artikel 62c, ein Administrativmassnahmenregister, Artikel 62d, und ein Fahrberechtigungsregister, Artikel 62e. Auf der Fahne erstrecken sich diese Register über ganze sechs Seiten in einem unheimlichen Detaillierungsgrad.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen, diese Register zu streichen, um die Vorlage auf das aus Bundessicht Notwendige zu beschränken. Eine Minderheit beantragt Ihnen, diese Register einzuführen und damit eine Differenz zum Ständerat zu schaffen.
Noch zwei Hinweise für das Amtliche Bulletin: Wir haben im französischen und im deutschen Text unterschiedliche Formulierungen bei Artikel 19 Absatz 3 gefunden. Im deutschen Text heisst es: "Nach Widerhandlungen gegen die Verkehrsregeln ...", im französischen Text heisst es: "Une infraction aux règles de route ..." Die Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass der französische Text genauer sei und sie der Redaktionskommission eine entsprechende Korrektur des deutschen Textes vorlegen wird.
Ferner möchten wir auf Artikel 17b Absatz 2 hinweisen: Sie finden dort eine Änderung durch den Ständerat, der wir uns anschliessen. Es geht um die Fahreignungsuntersuchung einer Person ab dem vollendeten 70. Altersjahr. Wir haben eine parlamentarische Initiative Reimann Maximilian (15.456) gutgeheissen, um die Altersgrenze von 70 auf 75 Jahre zu erhöhen. Die Vernehmlassung zu dieser Revision läuft. Je nachdem, ob sich die Bundesversammlung aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses für die Beibehaltung der Altersgrenze von 70 Jahren aussprechen sollte, müsste man bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes in den Übergangsbestimmungen wieder auf das Binnenschifffahrtsgesetz zurückkommen. Gemäss heutigem Stand schlagen wir Ihnen aber vor, dass man die Altersgrenze 75 gemäss der gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian einführt.
Mit diesen Bemerkungen bittet Sie Ihre Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zur Mehrheit unserer Kommission und damit auch zum Ständerat.
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf die Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes.
Einmal mehr haben wir hier eine unnötige Aufblähung eines Gesetzes vor uns. Was wird hier neu gefordert? Eine zentrale Datenbank, ein Fahrberechtigungsregister, ein Administrativmassnahmenregister, regelmässige Nachprüfungen der Schiffe auch bei Umbauten und Änderungen: also eigentlich eine totale Aufblähung, eine Überwachung, Überprüfung der privaten Schifffahrt. Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum und wozu das alles gemacht wird. Meines Wissens gibt es hier, in diesem Bereich, keine Probleme - mir sind jedenfalls keine bekannt. Fast die Hälfte der Änderungen in diesem Gesetz betrifft den Alkoholkontrollbereich. Aber auch hier stellt sich die Frage, wofür all das gemacht wird im Gesetz, denn der Alkoholgrenzwert wurde ja seinerzeit, also schon längstens, wie auch im Strassenverkehr, bei 0,5 Promille festgelegt. Das ist also wirklich eine Gesetzeserweiterung, eine Aufblähung für gar nichts, und die braucht es wirklich nicht. Wir haben schon genug aufgeblähte Gesetze.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf diese Gesetzesvorlage bzw. Erweiterung einzutreten.
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Das Ziel der Revision ist letztlich, die Sicherheit auf unseren Gewässern zu verbessern, und das liegt in unser aller Interesse. Dazu sollen die Fahrfähigkeit der Fahrzeuge und die der Schiffsführerinnen und Schiffsführer sichergestellt und soll die gesetzliche Grundlage für eine zentrale Datenbank geschaffen werden.
Die SP-Fraktion unterstützt das Eintreten und bittet Sie, in der Detailberatung die Minderheitsanträge zu unterstützen.
Im Gegensatz zum Strassenverkehr, wo seriengeprüfte Fahrzeuge zugelassen werden, geht es bei Schiffen vor allem um Sonderanfertigungen. Ein Übergang zur risikoorientierten Prüfung ist deshalb nachvollziehbar. Der Halter oder die Halterin muss für die Zulassung den Sicherheitsnachweis selber erbringen. Damit werden die Aufgaben der Aufsichtsbehörde und der Betreiber getrennt, und die Verwaltungstätigkeit wird effizienter.
Für die Prüfung der Fahrfähigkeit erhalten wir eine gesetzliche Grundlage. Dabei werden im Prinzip die Verfahren dem Strassenverkehr angeglichen. So wird die beweissichere Alkoholprobe ermöglicht. Das spart Ressourcen bei der Polizei und auch Kosten und Zeit für die Betroffenen, da im Verdachtsfall keine Blutprobe genommen werden muss. Ausserdem wird eine gesetzliche Grundlage für die Abklärung der Fahreignung und der Fahrkompetenz analog der Regelung im Strassenverkehr geschaffen, also bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, bei groben Verkehrsregelverletzungen und dann regelmässig ab dem 75. Altersjahr. Die Heraufsetzung der Alterslimite unterstützen wir zwar nicht, aber es ist sinnvoll, wenn sie im Hinblick auf eine allfällige Anpassung im Strassenverkehrsgesetz mit dieser übereinstimmt.
Sie erinnern sich alle an den tragischen Unfall auf dem Bielersee vor wenigen Jahren: Ein Motorboot raste ungebremst auf ein Gummiboot zu, in der Folge wurde eine Frau von der Schiffsschraube erfasst und getötet. Verurteilt wurde ein 77-jähriger Bootsführer. Könnten solche und ähnliche Unfälle verhindert werden, falls das Alter oder der Alkohol die Ursache ist? Wohl eher. Gestern ist die Statistik zu den Ausweisentzügen 2016 veröffentlicht worden. Erschreckend ist die steigende Anzahl der Entzüge bei den Senioren.
Ein Hilfsmittel, um fahruntaugliche Personen und Geräte aus dem Verkehr zu ziehen, wäre für die kantonalen Vollzugsbehörden ein zentrales Register, auf das alle Kantone zugreifen könnten. Viele Gewässer erstrecken sich über mehrere Kantone, und viele Halter sind auf verschiedenen Gewässern unterwegs. Darum haben wir den Minderheitsantrag eingereicht, den ich hier gleich begründe. Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates, ein zentrales Register für Schiffsführerinnen und -führer sowie für Schiffe zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat mit einer Kann-Formulierung dem Wunsch der Kantone entsprochen. "Kann" heisst, ein zentrales Register wird erst dann geschaffen, wenn die Kantone dies wollen und die Finanzierung durch sie selber auch akzeptieren. In der Botschaft steht auf Seite 6441: "Die Kantone führen an, dass die aktuelle Praxis mit der dezentralen und mehrfachen Erfassung von Daten über Schiffe sowie über Schiffsführerinnen und Schiffsführer in verschiedenen kantonalen IT-Systemen nicht mehr zeitgemäss sei. Sie erschwere den fehlerfreien und vollständigen Austausch der Daten zwischen den Schifffahrtsämtern, den polizeilichen Kontrollorganen, dem BAV und der Eidgenössischen Zollverwaltung erheblich ... Aus Sicht der Kantone bietet sich als adäquateste Lösung die künftige Integration der schifffahrtsspezifischen Daten ... in das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) an. IVZ wird derzeit vom Astra entwickelt."
Der Bundesrat hat also dem Wunsch der Kantone entsprochen. Ein zentrales Register unterstützt die Vollzugsorgane und hilft so durchaus, die Sicherheit auf den Gewässern zu verbessern. Das liegt in unser aller Interesse, unabhängig davon, in welchen Gewässern und in welchem Kanton Schiffe unterwegs sind. Derzeit können Wiederholungsfälle, Ausweisentzüge und Weiteres nur festgestellt werden, wenn der Halter im gleichen Kanton wohnt. Mit der Integration ins IVZ des Astra bietet sich eine einfache Lösung an, wenn die Kantone ein zentrales Register wollen und es auch finanzieren. Wir schaffen hier einzig die gesetzliche Grundlage. Es gibt keinen Grund, diese Option zu verhindern. Sie sehen, es gibt durchaus Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung die Minderheitsanträge zu unterstützen.
Burkart Thierry · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes einzutreten. Wir unterstützen zudem grundsätzlich die Mehrheitsanträge und damit, mit Ausnahme unter anderem des unbestrittenen Artikels 17, die Anträge des Bundesrates.
Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die militärische Schifffahrt dürfte unbestritten sein. Dass neben der Blutalkoholprobe wie beim Strassenverkehr auch bei der Schifffahrt die Atemalkoholprobe zulässig sein soll, scheint uns aus Sicht der bürokratischen Vereinfachung ebenfalls völlig klar. Damit können die gleichen Geräte wie beim Strassenverkehr auch bei der Schifffahrt verwendet werden. Für uns ist auch unbestritten, dass eine zentrale Datenbank geschaffen werden soll, die an das bestehende Register für Fahrzeuge gekoppelt wird.
Wir bitten Sie also, bei den Artikeln 62b ff. nicht dem Ständerat, sondern der Fassung des Bundesrates zu folgen. Es macht keinen Sinn, dass nur und ausgerechnet bei der Schifffahrt jeder Kanton ein eigenes Register führen muss.
Der vierte Teil dieser Revision betrifft das Zulassungsverfahren. Von einer umfassenden Prüfung der Fahrgastschiffe wollen wir, wie in anderen Bereichen, zu einer sogenannten risikoorientierten Prüfung übergehen. Es ist eine erhebliche Vereinfachung, wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens punktuell angesetzt werden kann, ohne dass damit eine Verringerung der Sicherheit einhergehen würde. Die zuständige Bundesstelle ist aufgrund der zunehmenden Komplexität gar nicht mehr in der Lage, die umfassenden Prüfungen mit eigenem Personal vorzunehmen. Wir erachten daher die vorgesehene Auslagerung der Sicherheitsüberprüfung als sinnvoll. Dies hat allerdings Kostenfolgen bei den Unternehmen – wir sprechen von 3 bis 5 Prozent der Kosten eines Schiffsneubaus, das heisst von bis zu einer halben Million Franken. Mit der Übertragung der Sicherheitsüberprüfung auf die Unternehmen gehen eine Belastung der Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung einher. In der Kommission hat uns die Vertretung der Verwaltung zugesichert, dass im Gegenzug die Unternehmen von den Aufsichtsgebühren entlastet werden. Damit würden sich die Kostenverschiebungen ausgleichen. Ich bitte die sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, diesen Umstand zu bestätigen.
Unter der soeben geschilderten Prämisse bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und mit den genannten Ausnahmen jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich nehme in aller Kürze Stellung zur Haltung der Grünliberalen bei dieser Vorlage: Wir treten auf diese Vorlage ein. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt ist aus unserer Sicht sinnvoll. Ein wichtiges Element ist die Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht sowie der Sicherheitsnachweise im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschifffahrt. Wir begrüssen die neue Lösung, wonach sich die Prüfung auf Bereiche mit besonderen Risiken konzentriert. Dadurch wird die heutige umfassende Zulassungsprüfung erleichtert, und es erfolgt eine Angleichung an die Eisenbahnen und Seilbahnen.
Ebenfalls begrüssenswert ist die Schaffung einer Grundlage, um die Fahrfähigkeit von Schiffsführern grundsätzlich mit einer Atemalkoholprobe wie im Strassenverkehr, mit dem Blasen ins "Röhrli", beweissicher zu prüfen. Die bisherige komplizierte Lösung mit einer zwingenden und zudem aufwendigen und teuren Blutprobe wird damit von einer verhältnismässigen Systematik abgelöst. Weiter sind wir Grünliberalen der Ansicht, dass die ärztliche Fahreignungsprüfung in Anlehnung an den Strassenverkehr erst ab dem vollendeten 75. und nicht schon ab dem 70. Altersjahr verlangt werden soll. Es macht keinen Sinn, für Autofahrer und für Schiffsführer unterschiedliche Gesetzmässigkeiten zu schaffen.
Wie der Ständerat und die Mehrheit der Kommission beantragen wir Grünliberalen, die in Artikel 62b verlangte Einrichtung von zentralen Datenbanken über die Schiffe, deren Halter und die Fahrberechtigungen zu streichen. Die Kantone können die gewünschten Register und Datenbanken auch mit einem Konkordat einführen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Administrations- und Datenflut wäre aus unserer Sicht ein Overkill für den Schifffahrtsbereich.
Zusammengefasst: Wir Grünliberalen treten auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt ein und unterstützen überall die Mehrheit.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Bei dieser Vorlage geht es darum, das Zulassungsverfahren für gewerbsmässig verkehrende Schiffe anzupassen. Die Sicherheit der Schiffe, mit denen gewerbsmässig Personen oder Güter befördert werden, soll bei der Zulassung künftig wie bei Eisenbahnen und Seilbahnen risikoorientiert überprüft werden. Zudem sollen, wie das alle meine Vorredner auch schon erwähnt haben, für den Alkoholtest die Atemproben als gleich beweissicher wie Blutproben anerkannt sowie rechtliche Voraussetzungen für ein Schiffsregister geschaffen werden. Insgesamt soll die Sicherheit auf den Seen verbessert werden. Das ist für die BDP-Fraktion Grund genug, auf diese Vorlage einzutreten.
Ich äussere mich auch schon zur Minderheit Hardegger bei Artikel 62c: Ein Register wäre zwar wünschenswert, die Finanzierung müsste aber durch die Kantone erfolgen; so will es die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, so will es unser Föderalismus. Da der Ständerat - wohlverstanden: die Vertretung der Kantone - dieses Register gestrichen hat, obwohl die Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung ein zentrales Register wünschte, wird die BDP-Fraktion den Kantonen hier kein zentrales Register aufzwingen. Dies werden wir nicht tun, obwohl wir überzeugt sind, dass die Führung eines zentralen Registers sicher um einiges effizienter wäre als 23 verschiedene Register, welche dann womöglich untereinander nicht kompatibel sein werden.
Ich bitte Sie also, einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion
Die CVP-Fraktion spricht sich für die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt aus. Es geht bei dieser Vorlage einzig und allein um ein paar kleine und harmlose Anpassungen. Die Vereinfachung der Zulassung und der Aufsicht von Schiffen begrüssen wir. Heute wird jedes Schiff umfassend geprüft. Die vorgesehene Änderung hat zur Folge, dass die Halter bei Umbauten oder Änderungen an ihrem Schiff neu selber den Beweis erbringen müssen, dass ihr Schiff den geltenden Sicherheitsstandards genügt. Die zuständige kantonale Behörde soll dann nur noch stichprobenartig Nachprüfungen vornehmen. Mit diesem Paradigmenwechsel von der umfassenden zur punktuellen und gezielten Prüfung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Schiffe Sonderanfertigungen sind und so eine Standardprüfung nicht sinnvoll ist.
Als zweite wichtige Neuerung sollen in Zukunft beweissichere Atemalkoholproben genommen werden können, dies analog zum Strassenverkehr. Bisher brauchte es eine Blutprobe. Für die CVP-Fraktion ist es eine logische Schlussfolgerung, dass wir auch bei der Schifffahrt eine identische Prüfung der Fahrfähigkeit haben und so beweissichere Atemalkoholproben einführen. Auch eine logische Konsequenz ist, dass die Fahreignungstests in Zukunft wie im Strassenverkehr erst ab 75 Jahren erfolgen sollen.
Beim einzigen umstrittenen Punkt in der Gesetzesvorlage wird die CVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit unterstützen. Wir lehnen eine zentrale Datenbank aller Schifflenker, die vom Bund eingerichtet und von den Kantonen betrieben und finanziert würde, ab. Die Register sollen weiterhin gemäss Subsidiaritätsprinzip kantonal geführt werden. Auch könnten die Kantone ihre Register über ein Konkordat zusammenführen, sollte der Bedarf dazu da sein. Wir teilen hier somit auch die Meinung des Ständerates.
Die CVP-Fraktion wird auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt eintreten und bei den Artikeln 62b bis 62e der Mehrheit zustimmen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die grüne Fraktion stimmt für Eintreten und unterstützt die Minderheit Hardegger.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Wie gesagt wurde, ist das eine kleine Gesetzesrevision. Aber sie ist ganz in Ihrem Sinne: Sie bringt weniger Bürokratie und administrative Vereinfachungen. Die Teilrevision stellt sicher, dass der Vollzug der heutigen Vorschriften einfacher und effizienter wird. Wir haben vor allem die Zulassungsverfahren für gewerbsmässig verkehrende Fahrgastschiffe, für Güterschiffe und schwimmende Geräte angepasst. Wir wollen zudem die Atemalkoholprobe als gleich beweissicher wie die Blutprobe anerkennen und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schifffahrtsregister schaffen.
Zentrales Element dieser Gesetzesvorlage ist die Einführung einer risikoorientierten Sicherheitsaufsicht sowie eines Sicherheitsnachweises im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschiffe. Bisher wurden diese Schiffe bei der Zulassung sehr umfassend geprüft. Die Feststellung der Konformität mit den Vorschriften im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist aber sehr komplex und aufwendig. Beinahe in allen Fällen handelt es sich um Schiffe, die speziell nach Kundenwünschen gebaut und ausgerüstet wurden. Entsprechend ist die Kontrolle aufwendig.
Künftig wollen wir diese Prüftätigkeit auf diejenigen Bereiche konzentrieren, bei denen es um Risiken geht. Damit erfolgt eine Angleichung an die Kontrollen, die wir bereits bei den Eisenbahnen und Seilbahnen eingeführt haben. Dort wurden mit der risikoorientierten Prüfung gute Erfahrungen gemacht. Mit dem Zulassungsprozess wird der Gesuchsteller inskünftig verpflichtet, die Sicherheit seines Schiffes oder Gerätes nachzuweisen und der zuständigen Behörde die dafür erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Damit stärken wir die Eigenverantwortung. Wo es die Sicherheit erfordert, können zudem Sicherheitsgutachten von unabhängigen Sachverständigen verlangt werden.
Die Schifffahrtsgesellschaften befürchten, dass im Zusammenhang mit dem Vorlegen von Sicherheitsnachweisen für sie im Vergleich zu heute mit Mehrkosten zu rechnen ist. Das wird so sein. Wir meinen, dass diese Mehrkosten aber im Vergleich zu den Planungs- und Baukosten moderat sein werden. Wir rechnen mit 3 bis 5 Prozent. An die Adresse von Herrn Nationalrat Burkart: Wenn natürlich die Kontrolle der staatlichen Behörden weniger aufwendig ist, ist es selbstverständlich, dass wir die Gebühren entsprechend anpassen, damit hier auch die Schifffahrtsgesellschaften weniger an den Staat abzuliefern haben.
Die Änderung des Verfahrens ist wegen der immer komplexer werdenden Schiffe und des stark zunehmenden Anteils an elektronischen Systemen an Bord unabdingbar. Wir meinen, letztlich erreichen wir das, was staatliche Aufgabe ist, nämlich eine verbesserte Sicherheit auf den Gewässern.
Zur Atemalkoholprobe halte ich mich kurz; Sie kennen dieses System aus dem Strassenverkehr. Seit dem 1. Oktober 2016 gilt die Atemalkoholprobe im Strassenverkehr als beweissicher. Das haben Sie seinerzeit im Rahmen von Via sicura beschlossen. Hier haben wir die analoge Regelung für den Bereich der Binnenschifffahrt. Es gab auch hier erneut kritische Stimmen zu dieser Methodik und die Frage, ob sie zulässig ist. Nochmals: Die Geräte werden vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) zugelassen und geeicht; die Auswertung der Probe erfolgt zweifach im Gerät; bei Abweichungen gibt es eine Fehlermeldung. Die Erfahrungen des Astra haben gezeigt, dass dies als beweissicher gelten kann.
In Anlehnung an das Strassenverkehrsgesetz stellen wir mit der Revision auch klar, dass der Alkoholkonsum verboten ist für Personen, die gewerbsmässig eingesetzte Schiffe führen, an deren Führung beteiligt sind oder einen nautischen Dienst an Bord solcher Schiffe ausüben.
Zu diesem Register, das sehr umstritten ist, habe ich folgende Bemerkungen: Ja, wir sehen die gesetzliche Grundlage für ein zentrales Register vor, um die Schiffe, deren Halter und die Fahrberechtigungen zu erfassen. Ich betone: Der Bundesrat kommt damit einem Wunsch der Mehrheit der Kantone entgegen. Das war nicht unsere Idee und auch nicht unser Problem, aber der Wunsch der Mehrheit der Kantone, weil sehr viele Schiffe auf mehr als einem kantonalen Gewässer verkehren oder zwischen Gewässern verlegt werden und man keine Übersicht hat. Auch hier ist es dann natürlich einfacher zu kontrollieren, wenn jemand schon eine Zulassung oder eine Halterbewilligung hat, sodass man das nicht aufwendig nachfragen muss. Ein zentrales Register würde daher - auch im Sinne des vereinfachten Zugriffs aller Behörden, auch der Polizei, für Kontrollen - den Vollzug erleichtern. Die Kantone sind deshalb der Meinung, dass das, nebst der Erleichterung des Vollzugs, schlussendlich auch wieder zu mehr Verkehrssicherheit auf den Gewässern beiträgt. Die bereits heute in den Datenbanken der Kantone dezentral gesammelten Informationen würden also zusammengeführt und für die Polizei und für die Vollzugsstellen verfügbar sein. Das ist eigentlich etwas, das wir sonst in allen Bereichen auch tun, nicht weil wir die Kantone für unfähig halten, sondern, ganz im Gegenteil, weil es viel einfacher und effizienter ist.
Der Bund ist bereit, diese Dienstleistung zu übernehmen, allerdings, weil es Sache der Kantone ist, nicht auf Kosten des Bundessteuerzahlers, sondern eben auf Kosten der verantwortlichen Kantone. Der definitive Entscheid und die Verantwortung für das Einrichten der Register würde jetzt und auch nachher bei den Kantonen liegen. Deshalb ist diese Regelung der Kosten auch aus unserer Sicht gerechtfertigt; es ist auch unproblematisch, diese dann adäquat zu verteilen.
So weit meine Bemerkungen.
Sie haben es gesehen: Der Ständerat ist natürlich auf diese Vorlage eingetreten. Bei diesen Registern gibt es Differenzen und Diskussionen. Auch das Alter, ab dem regelmässig medizinische Kontrollen durchgeführt werden sollen, soll entsprechend dem aktuellen Stand der Diskussion im Strassenverkehr auf 75 heraufgesetzt werden. Würde hingegen diese Altersgrenze im Strassenverkehrsgesetz bei 70 Jahren belassen - das ist ja ein strittiger Punkt -, so müsste das Binnenschifffahrtsgesetz erneut geändert werden.
Im Übrigen sind der Ständerat und Ihre Kommission den Anträgen des Bundesrates gefolgt, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Noch zur Frage von Herrn Nationalrat Regazzi zum Lago Maggiore: Hier ist es so, dass die Erneuerung der Konzession ansteht. Es gibt ja auf dem Lago Maggiore die Konzession zugunsten der italienischen Schifffahrtsgesellschaft und auf dem Lago di Lugano diejenige zugunsten der schweizerischen Gesellschaft. Wir haben mit dem italienischen Verkehrsministerium vereinbart, dass wir auf dem Lago Maggiore die Konzession verlängern werden, aber mit einer Öffnung, mit der Option, dass hier inskünftig Konkurrenz zugelassen sein soll. Wir sind daran, das mit den Behörden zu vertiefen. Der Kanton Tessin und andere müssen dann auch schauen, dass es Interessenten gibt, welche auf dem Bacino Svizzero ihre Leistungen anbieten. Denn sonst ist es für uns ein Ärgernis, erstens, weil die italienischen Schiffe von der Modernität her nicht unbedingt unseren Schweizer Vorstellungen entsprechen, und zweitens, weil die Preise sehr hoch sind; dies, weil sie das Generalabonnement und das Halbtaxabo nicht anerkennen. Das ist aus unserer Sicht auch für den Tourismus nicht unbedingt eine optimale Ausgangslage.
Reimann Maximilian · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundespräsidentin, ich hätte eine Frage zu Artikel 17b, "Abklärung der Fahreignung und der Fahrkompetenz". Hier geht der Ständerat ja auf Alter 75 bei der Frage, wann mit der vertrauensärztlichen Untersuchung im Zweijahresrhythmus begonnen werden soll. Kann der Bundesrat mit diesen 75 Jahren leben? Oder wird er auf die Barrikaden gehen mit all seinen Ämtern und Verkehrsmedizinern, wenn wir hier das Alter 75 beschliessen?
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat, Sie wissen, ich gehe selten auf die Barrikaden. (Heiterkeit) Es ist, Sie wissen das auch, sehr umstritten: Ist das eine Erhöhung oder eine Gefährdung der Sicherheit? Wir wissen, dass mit zunehmendem Alter natürlich Unfälle passieren, weil man unsicherer wird, das ist nachgewiesen. Es ist eigentlich am Schluss nicht eine politische Frage, sondern eine Frage der Verantwortung: Können wir das wirklich verantworten? Ich kenne sehr viele Leute, die mit 80 noch sehr fahrtüchtig sind und noch fahren können. Deshalb ist es eine Frage des Masses: Vertrauen wir einfach, oder sagen wir, eine medizinische Kontrolle ist ja sinnvoll? Es stärkt dann auch denjenigen, dem attestiert wird: Sie sind vollkommen fahrtüchtig. Deshalb hat der Bundesrat, gestützt auf diese medizinischen Erkenntnisse, bei dieser Prüfung bisher einfach am Alter 70 festgehalten. Es ist ein Entscheid, den ich sicher jetzt nicht vorwegnehme, aber ich werde deswegen nicht auf die Barrikaden steigen.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Noch zwei Bemerkungen zum Nichteintretensantrag der Minderheit Wobmann:
1. Herr Wobmann als deren Vertreter hat gesagt, ein Grund für das Nichteintreten seien eben diese umfangreichen Register. Sie sehen aber, dass die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen beantragt, diese Register gemäss den Artikeln 62b bis 62e eben zu streichen. Damit würde die Vorlage eben wesentlich entschlackt.
An sich, das noch zur Ergänzung, haben wir nichts gegen diese Register. Aber nach dem Subsidiaritätsprinzip, das auch in der Bundesverfassung enthalten ist, ist es Sache der Kantone, das in einem Konkordat zu lösen, es ist nicht primär Sache des Bundes. Es wäre ein Leichtes für die Kantone, die über entsprechende Gewässer verfügen, sich in einem Konkordat zu einigen und diese Register auf kantonaler Ebene einzuführen.
2. Der Minderheitssprecher hat ausgeführt, die erlaubte Blutalkoholkonzentration sei ja festgelegt. Es geht gar nicht darum, diese zu verändern. Es geht um die Methode, mit der die Blutalkoholkonzentration festgestellt wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es gerade für private Schiffsführer wesentlich angenehmer sei, wenn die Seepolizei sie nicht vom Schiff holt und ihnen in einem Spital eine Blutprobe nehmen lässt, sondern man das auf dem See mittels Atemalkoholkontrolle machen kann. Wir sind der Auffassung, dies sei wesentlich bürgerfreundlicher.
Ich habe damit auch für den zweiten Kommissionssprecher gesprochen. Wir bitten Sie, im Sinne der Kommissionsmehrheit auf das Geschäft einzutreten und es im Sinne der Mehrheit zu verabschieden.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Wobmann ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 123 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Loi fédérale sur la navigation intérieure
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ersatz von Ausdrücken; Art. 7; 13 Abs. 2, 2bis; 14 Abs. 1bis, 3, 4; Gliederungstitel vor Art. 15a; Art. 15a; 15b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule; ch. I introduction; remplacement d'expressions; art. 7; 13 al. 2, 2bis; 14 al. 1bis, 3, 4; titre précédant l'art. 15a; art. 15a; 15b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 17
Antrag der Kommission
Abs. 2
... dass der Bewerber die erforderliche Fahreignung und Fahrkompetenz hat.
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 17
Proposition de la commission
Abs. 2
... que le candidat possède les aptitudes et les qualifications nécessaires à la conduite.
Abs. 4, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 17a; 17b; 18a; 19 Abs. 3, 4; 20 Abs. 1 Bst. d; 20a Abs. 1 Bst. b; 20b Abs. 1 Bst. b; 20c; 24a Abs. 2; 24b Abs. 3 Bst. a, c, 3bis, 4bis, 6, 7; 28; 31 Abs. 1; 41 Abs. 1; 49; 56 Abs. 2bis; Gliederungstitel vor Art. 62a; Art. 62a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 17a; 17b; 18a; 19 al. 3, 4; 20 al. 1 let. d; 20a al. 1 let. b; 20b al. 1 let. b; 20c; 24a al. 2; 24b al. 3 let. a, c, 3bis, 4bis, 6, 7; 28; 31 al. 1; 41 al. 1; 49; 56 al. 2bis; titre précédant l'art. 62a; Art. 62a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 62b-62e
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Allemann, Graf-Litscher, Hadorn, Maire Jacques-André, Rytz Regula)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 62b-62e
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Hardegger, Allemann, Graf-Litscher, Hadorn, Maire Jacques-André, Rytz Regula)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Herr Hardegger hat seine Minderheitsanträge bereits im Rahmen der Eintretensdebatte begründet.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 134 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(1 Enthaltung)
Verfahrensbeitrag
Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Bevor wir zur Gesamtabstimmung kommen, gratuliere ich Frau Regula Rytz zu ihrem heutigen Geburtstag. (Beifall)
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 124 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen
(0 Enthaltungen)