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Abbau von Regulierungskosten. Bonusorientierte Kontrollintervalle für Betriebe und Anlagen
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen heute, den Bundesrat zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie Unternehmen von behördlichen Kontrollen jeder Art durch Verlängerung der Kontrollintervalle entlastet werden können, wenn die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Grenzwerten usw. durch bereits erfolgte Kontrollen bestätigt ist. Der Bundesrat soll dem Parlament einen Bericht mit Massnahmenvorschlägen unterbreiten. Damit sollen die Regulierungskosten gesenkt, administrative Belastungen, insbesondere für korrekt und gewissenhaft arbeitende KMU, gesenkt und die Kosten von Bund und Kantonen mit dem Abbau der Verwaltungsbürokratie reduziert werden. Damit soll der Wirtschaftsstandort insgesamt gestärkt werden.
Nach offiziellen Zahlen verursachen staatliche Regulierungen in den Unternehmen der Schweizer Wirtschaft Kosten von rund 10 Milliarden Franken jährlich. Am stärksten leiden die Mikro- und Kleinunternehmen unter der übermässigen Bürokratie.
Mit differenzierten, bonusorientierten Kontrollintervallen könnten diese Kosten reduziert werden. Unternehmen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Grenzwerte in ihren Anlagen und Betrieben im Bereich der Arbeits-, Umwelt-, Luftreinhalte-, Arbeitssicherheits-, Gesundheits-, Lebensmittelgesetzgebung usw. nachgewiesen haben, sollen im Gesetzesvollzug einen Anreiz durch Entlastung von künftigen periodischen Kontrollen erhalten.
Der Bundesrat bestätigt, dass diese Kontrollen für die Unternehmen eine Belastung darstellen und sie daher auf ein striktes Minimum zu reduzieren wären. Dennoch lehnt er es ab, selber aktiv zu werden. Das ist enttäuschend. Der Bundesrat beruft sich in seiner ablehnenden Haltung darauf, dass die Kontrollen - mindestens zu einem grossen Teil - nicht vom Bund, sondern von den Kantonen und Dritten durchgeführt würden. Ja, da trifft er den Nagel genau auf den Kopf! Das ist ja der wunde Punkt bei der ganzen Geschichte: Der Bund erlässt Vorschriften und Regulierungen, delegiert die Kontrolle der Einhaltung jedoch dann an Kantone oder Dritte und verabschiedet sich damit auch von der Verantwortung für übermässige Regulierungskosten. Kein Wunder, dass so auch in den Kantonen ein Wildwuchs bezüglich Kontrollintervallen, Kontrollintensität und Kontrollschärfe entsteht.
Ich bitte mit meinem Vorstoss den Bundesrat ausdrücklich, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Massnahmenkatalog zu erarbeiten. Ich begrüsse, dass der Bundesrat bereits konkrete Ansätze erkennt: einerseits der Aufbau einer Datenbank für die betroffenen Ämter und Kontrollstellen, die die verschiedenen durchgeführten Kontrollen mit dem Kalenderdatum sowie Angaben zu den bei der Kontrolle gemachten wesentlichen Feststellungen enthält, andererseits vor allem auch die Zusammenlegung gewisser Kontrollen, die den Zugang zu Unternehmensbuchhaltungen voraussetzen, beispielsweise AHV-Kontrolle, Mehrwertsteuerkontrolle, direkte Steuer, Schwarzarbeit, flankierende Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt, Zoll und so weiter und so fort.
Ich bin überzeugt, dass diese zwei Ansätze weiterverfolgt werden sollten, aber genau so, dass noch viel mehr zu machen ist. Weiter bin ich überzeugt, dass wir den Bundesrat und die Verwaltung unterstützen müssen, damit wir Schritt für Schritt, aber spürbar und konkret, vorwärtskommen.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Vorstoss zu unterstützen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat ist sich bewusst: Kontrollen sind nötig, und sie sind für Unternehmungen ab und zu auch eine Belastung. Die Studie im Auftrag des Seco wird alle fünf Jahre gemacht, und im Durchschnitt werden in dieser Periode zwei Kontrollen pro KMU durchgeführt. Laut Eidgenössischer Finanzkontrolle sieht unsere Bundesgesetzgebung achtzig staatliche Unternehmenskontrollen vor, davon sechzig durch die Kantone.
Der Bundesrat hat verschiedentlich Verbesserungsmassnahmen für Kontrollen beschlossen; ich nenne Ihnen drei: Die erste betrifft das bilaterale Abkommen mit der EU über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen. Zweitens wurde eine Massnahme aus dem Bericht des Bundesrates über Regulierungskosten bereits 2014 umgesetzt. Dort ging es um die Zusammenlegung der Arbeitgeberkontrollen. Eine dritte Massnahme wird aktuell umgesetzt und hat differenzierte oder bonusorientierte Feuerungskontrollen zum Gegenstand.
Herr Nationalrat de Courten, das Paket des Postulates ist weit gefasst, um nicht zu sagen, zu weit gefasst. Es ist schwierig umzusetzen. Wir würden sehr viel an Ressourcen beanspruchen, und ein Ergebnis wäre nicht gesichert. Entlastungspotenzial auf Bundesebene ist gemäss Einschätzung des Bundesrates auch nur beschränkt vorhanden. Der Bundesrat setzt sich ebenfalls für die administrative Entlastung der Unternehmen in der Zukunft ein, wo möglich auch im Bereich der Kontrollen. Für mich hat es Priorität, dass wir jetzt die Umsetzung der Massnahmen des Berichtes "Administrative Entlastung" vom September 2015 voranbringen. Auf Anfang 2018 ist ein Monitoringbericht zu erwarten. Für mich ist entscheidend, dass wir die Umsetzung der Motionen Vogler und der FDP-Liberalen Fraktion zur Regulierungskontrolle durchsetzen. Wir sind also an den Themen dran. Wir haben uns aufgrund früherer Vorstösse Vorgaben gemacht. Lassen Sie uns einmal diese Phase durchführen.
Entsprechend beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 139 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(0 Enthaltungen)