15.4039
Keine Diskriminierung von Autobussen im öffentlichen Verkehr auf Autobahnen und Autostrassen
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion
Gemäss Verkehrsregelnverordnung beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Gesellschaftswagen auf Autobahnen 100 Stundenkilometer, ausgenommen Gelenkbusse sowie Busse im öffentlichen, konzessionierten Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen. Da beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer. Bei verschiedenen Buslinien wie Chur-Bellinzona, Chur-Ilanz, Luzern-Altorf, Zürich-Affoltern am Albis oder Yverdon-Vallorbe verkehren Busse auch über Autobahnen. Auf diesen Linien ist die Fahrt über die Autobahn unerlässlich, um einen attraktiven Fahrplan anzubieten, den Fahrzeug- und Personaleinsatz wirtschaftlich zu gestalten und Anschlüsse in den verschiedenen Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs herzustellen.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme, dass Linienbusse nur kurze Teilstücke von Autobahnen oder Autostrassen befahren. Es gibt aber sehr wohl Strecken, auf denen Linienbusse längere Autobahnabschnitte befahren, z. B. Chur-Bellinzona oder Luzern-Altdorf. Auf diesen Linien ist die Geschwindigkeitsdifferenz relevant für einen attraktiven Fahrplan und einen wirtschaftlichen Betrieb. Mit einer höheren Durchschnittsgeschwindigkeit lassen sich betriebliche Abläufe verbessern und Umläufe optimieren. Die Geschwindigkeitsdifferenz kann so pro Linie einen Kostenunterschied von einem hohen fünfstelligen Frankenbetrag ausmachen, was sich direkt auf das Abgeltungsvolumen von Bund und Kantonen im regionalen Personenverkehr auswirkt. Zudem können im Fahrplan Reserven eingerechnet werden, die es trotz hohem Verkehrsaufkommen erlauben, die Anschlüsse auf nachfolgende Bahn- und Buslinien zu gewährleisten.
Ich komme nun noch zur Sicherheit. Transportunternehmen können bei Fahrten auf der Autobahn sehr wohl darauf hinwirken, dass die Passagiere sitzen und sich angurten. Auf der Strecke Chur-Bellinzona gilt eine Reservationspflicht. Dadurch können die Fahrzeuggrösse angepasst und Stehplätze in der Regel vermieden werden. Die Fahrer können zudem mit Durchsagen und optischen Hinweisen auf das Gurtentragen auf Autobahnabschnitten hinweisen. In Gesellschaftswagen und Bussen, die nicht im Linienverkehr unterwegs sind, ist die hundertprozentige Durchsetzung der Gurtentragpflicht nicht realistisch, z. B. wegen Toiletten oder des Verpflegungsangebotes an Bord. Linienbussen eine tiefere Geschwindigkeit vorzuschreiben ist deshalb unfair und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu Gesellschaftswagen und Bussen, welche nicht im Linienverkehr unterwegs sind. Dies kann nicht im Interesse des öffentlichen Verkehrs sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat Candinas, etwas muss man schon präzisieren: Wenn man im Linienverkehr Busse, Fahrzeuge einsetzt, welche nur Sitzplätze mit Gurten und keine eingetragenen Stehplätze aufweisen, dann dürfen diese heute schon mit 100 Kilometern pro Stunde fahren. Insofern hat ja hier die Branche eine Ausweichmöglichkeit. Stehplätze hat man in der Regel auf kurzen Strecken, im städtischen Verkehr usw. Sobald man über längere Distanzen fahren muss, ist die Möglichkeit da - wenn man keine eingetragenen Stehplätze, sondern Sitzplätze mit Gurten hat -, dass man mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 Kilometern pro Stunde fahren darf und somit keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
Es ist somit eine Sache der Busbetreiber, auf welcher Linie sie welche Fahrzeuge einsetzen. Ich glaube, im Lichte der Sicherheit macht das schon Sinn. Wir hatten 2009 genau das in der Vernehmlassung, und diese Lösung, wie sie heute besteht: keine Stehplätze und dafür Gurtentragpflicht oder Stehplätze und dafür halt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer. Die Betreiber haben somit die Wahl, welche Fahrzeuge sie einsetzen, mit den entsprechenden Konsequenzen für die Höchstgeschwindigkeit. Die Sicherheit geht eben auch hier vor.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 94 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird die Motion abgelehnt
Avec la voix prépondérante du président
la motion est rejetée
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Mit diesem Stichentscheid wünsche ich unserer Bundespräsidentin einen schönen Tag. Ich bedanke mich bei Ihnen für das Ausharren und wünsche Ihnen einen schönen Rest der Woche. Im Namen aller wünsche ich Frau Marra morgen einen schönen Geburtstag! (Beifall)
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50