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Finanzierbarkeit des Rückbaus und der Entsorgung radioaktiver Anlagen

39694 · Amtliches Bulletin

Vom 14. März 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/39694/de/finanzierbarkeit-des-ruckbaus-und-der-entsorgung-radioaktiver-anlagen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Finanzierbarkeit des Rückbaus und der Entsorgung radioaktiver Anlagen (15.4059)

15.4059

Finanzierbarkeit des Rückbaus und der Entsorgung radioaktiver Anlagen

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen beantragen, diese Motion anzunehmen. Ich möchte Ihnen beantragen, die Risikofähigkeit der Kernkraftwerkbetreiber durch eine externe Firma überprüfen zu lassen.

Warum möchte ich Ihnen das beantragen? Sie wissen, dass die Entsorgung, die Stilllegung der Kernkraftwerke eine riesige Aufgabe ist, die nach Schätzungen des Bundesrates etwa 20 Milliarden Franken kostet. Rund 8 dieser 20 Milliarden Franken sind beigebracht, rund 12 fehlen zum jetzigen Zeitpunkt noch. Das wissen Sie. Was Sie auch wissen, ist, dass die Betreiberfirmen grosse Schwierigkeiten haben, zum jetzigen Zeitpunkt finanzieller Art; Axpo und Alpiq schreiben Jahr für Jahr Verluste. Die Firmen haben immer weniger Wert. Alpiq hat zwar dieses Jahr einen Gewinn ausgewiesen, das operative Ergebnis ist allerdings negativ. Der Gewinn ist vor allem auf den Verkauf von Anlagen zurückzuführen.

Nun könnte man sagen: Das ist alles egal, schliesslich haften ja letztlich die Betreiber für die Entsorgung, das ist ihre Sache. Dem ist allerdings nicht so. Das Kernenergiegesetz sieht in Artikel 80 Absatz 4 vor, dass, wenn die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser Kernkraftwerkbetreiber es nicht mehr zulassen, das Parlament entscheidet, wie die Entsorgung finanziert werden soll. Das ist der Punkt: Am Schluss muss die ganze Schweiz, müssen die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen dieses Landes für diese Entsorgung aufkommen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch etwa 12 Milliarden Franken kostet.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen: Wie stark sind diese Firmen aufgestellt? Können sie in Zukunft diese enorm grosse Aufgabe überhaupt stemmen? Wir wissen es nicht. Alle Fragen, die wir gestellt haben - auch dem Bundesamt für Energie, auch in der Kommission -, blieben bis zu einem gewissen Grad unbeantwortet. Das Bundesamt für Energie verfügt nicht über Einsicht in die Zahlen dieser Firmen. Es kann nicht sagen, wie gut es diesen Firmen tatsächlich geht. Aber das ist eben eine sehr wichtige Frage, denn diese Firmen sind miteinander verhängt; sie haben Partnerverträge bei Wasserkraftwerken, aber auch bei Atomkraftwerken. Das heisst, sie verpflichten sich gegenseitig, zum Beispiel den Strom solcher Werke abzunehmen, selbst dann, wenn einer der Partner finanziell bankrottgehen sollte. Das heisst, es könnte durchaus sein, dass die anderen Firmen über diese Partnerschaftskonstrukte mitgezogen werden, wenn es einer Firma schlechtgeht und sie bankrottgeht. Dann würde der Worst Case eintreten, und der Bund müsste wahrscheinlich für etwa 12 Milliarden Franken aufkommen. Das darf nicht passieren.

Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll, wenn wir das abklären würden, damit wir diese Risikofähigkeit kennen und wissen, was auf uns zukommt. In dieser Frage verstehe ich den Bundesrat nicht. Ich verstehe seine Antwort nicht, und ich verstehe nicht, wieso er nicht selber ein Interesse hat, diese Frage und die Hintergründe dieser Partnerschaftsverträge besser zu kennen. Wie gesagt, am Schluss muss der Bundesrat dafür irgendwie geradestehen.

Ein wenig mehr neutrale Information wäre angesagt. Das ist keine grosse Sache. Wie gesagt, könnte man das Wirtschaftsgeheimnis sicherstellen, indem man eine Drittfirma beauftragt, dies neutral und mit der nötigen Diskretion zu tun. Das wäre durchaus im Sinne der Eidgenossenschaft. Es wäre wichtig für uns, um eine Strategie zu kennen, die es vermeidet, dass die riesigen Entsorgungskosten für Atommüll am Schluss bei der Eidgenossenschaft landen.

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Der Bundesrat teilt Ihre Einschätzung nicht. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass wir sagen, wir haben eine Lösung, die auf dem Gesetz basiert, das heisst, wir haben den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds, und diese unterliegen der Aufsicht des Bundesrates. Beide Fonds werden professionell gemanagt. Wir haben alle fünf Jahre die neue Schätzung der Kosten, auch hier durch eine unabhängige Expertise.

Sie wissen, wir haben gerade bei der letzten Revision, wo wir einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent eingeführt haben, den Aspekt des Risikomanagements aufgenommen. Sie wissen, auch dies hat uns Gerichtsverfahren eingetragen. Es ist halt schon so, dass wir uns ans Gesetz halten müssen. Die Kernkraftwerkbetreiber sind, wie Sie wissen, schweizerische Aktiengesellschaften. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, die Vorgaben des Obligationenrechts für die Rechnungslegung zu befolgen, und die Verantwortung für die Beurteilung der Risikofähigkeit liegt damit eben bei den Betreibern und nicht beim Bundesrat.

Nichtsdestotrotz: Die nächste Kostenstudie ist ja auch wieder unterwegs. Im Sinne der Gouvernanz und eben der Sicherung der Risikoposition des Bundes werden auch diese Gedanken berücksichtigt werden. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird das Ensi die sicherheitstechnischen Aspekte überprüft haben. Dann wird das UVEK auf Antrag der Verwaltungskommission wieder die Höhe der Kosten und damit die jährlichen Prämien festlegen. Wir meinen, damit ist doch ein Teil Ihres Anliegens erfüllt.

Abstimmung

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 59 Stimmen

Dagegen ... 133 Stimmen

(0 Enthaltungen)