14.4045
Bundesgesetz über die Fischerei. Die Verwendung von Widerhaken in Fliessgewässern zulassen
Keller-Sutter Karin · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, erste Vizepräsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat beantragt ebenfalls, die Motion abzulehnen.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die am 1. Dezember 2014 eingereichte Motion Regazzi verlangt eine Änderung von Artikel 5b Absatz 4 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei in dem Sinne, dass die Kantone abweichend von Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Tierschutzverordnung auch für Fliessgewässer das Angeln mit Widerhaken erlauben können. Gemäss den heutigen Gesetzesbestimmungen können die Kantone solche Ausnahmebestimmungen nur für Seen und Stauhaltungen erlassen.
Nationalrat Regazzi begründet seinen Vorstoss wie folgt:
1. Dass das Fischen mit Widerhaken in Seen und Stauhaltungen, nicht aber in Fliessgewässern zugelassen werden könne, sei eine ungerechtfertigte Diskriminierung.
2. Die Einschränkung in Artikel 5b Absatz 4 der Verordnung berücksichtige die Besonderheiten der Kantone nicht, welche gerade in Umgebung, Art, Zahl und Morphologie der Gewässer sehr unterschiedlich seien.
3. Die traditionelle Fischerei in den oberen Tälern des Tessins, z. B. die "montura ticinese", also die Fischerei mit natürlichen, aber toten Fischködern, werde wegen dieses Widerhakenverbots in Fliessgewässern verschwinden.
Die Mehrheit des Nationalrates ist den Argumenten des Motionärs gefolgt und hat den Vorstoss an der Sitzung vom 12. September 2016 mit 98 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Ihre UREK hat sich an der Sitzung vom 19. Januar 2017 mit dieser Motion und der damit zusammenhängenden Problematik befasst. Grundsätzlich haben wir einmal Kenntnis davon genommen, dass in Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Tierschutzverordnung ein Verbot der Fischerei mit Widerhaken verankert ist, welches mit der vollständigen Kompetenzerteilung an die Kantone, wie sie der Motionär fordert, faktisch aufgehoben würde. Sodann haben wir uns über den praktischen und tierschützerischen Sinn der unterschiedlichen Beurteilung der Fischerei in Seen und in Stauhaltungen sowie der Fischerei in Fliessgewässern informieren lassen. In Seen und Stauanlagen wird viel gezielter auf grössere und grosse Fische geangelt, und es werden entsprechende Köder angesetzt. Die Gefahr, einen gefangenen Fisch wieder zurücksetzen zu müssen, ist somit geringer. Auch wird der Köder in solchen Gewässern in ganz anderen Tiefen gesetzt; ein Fisch, der angebissen hat, muss somit aus grosser Tiefe an Land gezogen werden. Je schneller das dann geschieht, desto grösser ist die Gefahr, dass der Fisch den Druckunterschied nicht oder nicht ohne Schaden zu nehmen übersteht. In diesen Fällen wird ihm dann die Schwimmblase aus dem Mund gedrückt, was automatisch zum Tod des Tieres führt.
Der Widerhaken hat deshalb in diesen Gewässern nebst den Nachteilen auch zwei wichtige Vorteile: Erstens wird ein verletzter Fisch sicherer gefangen und kann rascher von möglichen Leiden im vorerwähnten Sinne erlöst werden. Zweitens kann sich der Fisch bei Widerhaken viel weniger gut befreien, sodass dem Fischer mehr Zeit für den Drill bleibt. Der Drill ist die Zeit zwischen dem Beissen des Fisches und dem endgültigen Fang. Es besteht somit nicht die unbedingte Notwendigkeit, einen Fisch raschestmöglich an Land oder ins Boot zu ziehen, womit dem Fisch für den Druckausgleich mehr Zeit bleibt. Somit verringert sich die Gefahr der tödlichen Schwimmblasenverletzung, was das schwierige Lösen von Widerhaken und allenfalls damit verbundene Verletzungen relativiert.
Ebenso hat sich die Kommission davon überzeugen lassen, dass auch ohne Widerhaken der Tradition der "montura ticinese" gefrönt werden kann: Die toten Köder lösen sich unter Umständen eher vom glatten Haken, aber eine Verunmöglichung dieser Tradition wird mit dem Widerhakenverbot nicht herbeigeführt. Der Fisch in Fliessgewässern wird im Normalfall innert Sekunden und aus viel weniger Tiefe als in Seen und Stauanlagen gefangen und kann sich allenfalls vorher wieder befreien. Es ist nicht bestritten, dass ohne Widerhaken die Fangquote tendenziell tiefer liegt, doch das rechtfertigt gemäss Bundesrat und Verwaltung in keiner Weise, dass Fische, welche wieder zurückgesetzt werden müssen, beim Lösen von Widerhaken teils schwer und teils tödlich verletzt werden. Es ist auch vonseiten der Fischerei unbestritten, dass die Anforderungen und die Verletzungsgefahr des Fisches beim Lösen von Widerhaken steigen.
Zudem gilt es nicht zu vergessen, dass heute die Fischerei oft schon im oberen Primarschulalter erlaubt ist. Wenn also solche Jungfischerinnen und Jungfischer Tiere von einem Widerhaken lösen müssen, ist auch mit Sachkundenachweis eine Überforderung oftmals kaum zu umgehen, ohne dass dies mit schlechter Absicht zu tun hätte. Ein Fisch ist sehr glitschig. Je grösser die Hand ist, desto sicherer kann er fixiert und von der Angel befreit werden.
Ihre UREK - mit notabene dem Präsidenten des Schweizerischen Fischereiverbandes und einem praktizierenden Hobbyfischer in den eigenen Reihen - haben die Argumente des Tierwohls um einiges mehr überzeugt als die Beweggründe des Motionärs.
Wir beantragen Ihnen deshalb mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, erste Vizepräsidentin): Das Wort hat der oberste Fischer, Herr Zanetti. (Heiterkeit)
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst möchte ich dem Berichterstatter ganz herzlich danken. Er hat das Thema wirklich umfassend, profund und vor allem sehr kompetent dargelegt. Ich werde nachher Verhandlungen mit ihm aufnehmen, ob er nicht bei uns in der Jungfischerausbildung mittun will. Er hat dies hervorragend gemacht.
Ein paar Kolleginnen und Kollegen haben mich im Vorfeld quasi dazu genötigt, mich auch noch zu äussern. Die Präsidentin hat es erwähnt, ich bin Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes. Damit bin ich nicht einfach Lobbyist der Fischer, sondern insbesondere der Fische.
Der Fischereiverband hat seinerzeit einen Ethikkodex verabschiedet - dies wäre in anderen Branchen vielleicht auch angezeigt. Daraus zitiere ich Ihnen einen Satz: "Bei der Ausübung der Fischerei verpflichtet er" - der Angler - "sich, dem Fisch möglichst wenig Schaden zuzufügen und unnötige Leiden zu vermeiden." Das ist einer der ganz zentralen Sätze unserer Zielsetzungen im Verband. Hier geht es um eine Tierschutz- und nicht um eine fischereirechtliche oder fischereitechnische Frage. Die Bundespräsidentin hat seinerzeit im Nationalrat gesagt, ein Zürcher oder Glarner oder Solothurner Fisch empfinde genau die gleichen Schmerzen wie ein Tessiner Fisch.
Deshalb - und auch aufgrund von Meldungen aus dem Nationalrat - habe ich das Gefühl, dass die Annahme im Nationalrat eher auf den Charme des Motionärs zurückzuführen ist als auf seine inhaltliche Stringenz in der Argumentation. So zumindest haben es mir Nationalrätinnen und Nationalräte gemeldet.
Wir haben die Frage in der Geschäftsleitung des Fischereiverbandes eingehend diskutiert, weil ja Teile der Tessiner Fischerinnen und Fischer einen gewissen Druck gemacht haben. Die Geschäftsleitung hat sich einhellig gegen diese Motion ausgesprochen. Es gab dann eine Präsidentenkonferenz - das ist gewissermassen der Ständerat des Fischereiverbandes, in dem sich die Vertreter der Kantonalverbände versammeln -, in der man einhellig gesagt hat: Nein, unser Ethikkodex geht vor. Deshalb ist für mich ganz klar, dass ich Sie bitte, gemäss der Kommission zu verfahren.
Noch eine Bemerkung: Wir haben heute Morgen sehr ausführlich über Verlässlichkeit, Kompromisse und Fischerehrenworte gesprochen. Diese Regelung geht zurück auf Verhandlungen zwischen dem Fischereiverband, Tierschutzorganisationen, den Kantonen und dem zuständigen Bundesamt aus dem Departement der Bundespräsidentin. Dort hat man sich auf diese Kompromisslösung einigen können. Sie wissen, dass ich immer, wenn es um Gewässerraumdiskussionen geht, sage: Kompromisse haben mehr als nur zwei, drei Sessionen Halbwertszeit, die müssen gelten. Hier gilt für mich genau das Gleiche. Das ist für mich der zweite wichtige Grund, wieso der Fischereiverband sagt: Wir halten uns an den seinerzeitigen Kompromiss und erwarten, dass sich die Gegenseite in den Verhandlungen zu anderen Fragen dann ebenfalls an geschlossene Kompromisse hält.
Deshalb noch einmal: Der Antrag der Kommission ist reflektiert und mit allergrösster Mehrheit beschlossen worden, ohne dass ein Minderheitsantrag gestellt worden ist. Aus der Mitte des Rates wurde ja auch keiner gestellt, sodass ich sagen kann, Ende gut, alles gut. Ich danke Ihnen für das Verständnis für die Anliegen der Fischerei.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich könnte diese schlüpfrigen Geschichten über die Fische nie so gut darstellen wie der Kommissionssprecher. Ich bin schachmatt und empfehle Ihnen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. (Heiterkeit)
Keller-Sutter Karin · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, erste Vizepräsidentin): Kurz und schmerzlos! Ich danke Ihnen, Frau Bundespräsidentin.
Abgelehnt - Rejeté