14.088
Altersvorsorge 2020. Reform
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag der Einigungskonferenz
Mehrheit
Annahme des Antrages der Einigungskonferenz
Minderheit
(Kuprecht, de Courten, Brand, Brunner, Cassis, Clottu, Dittli, Eberle, Eder, Frehner, Keller-Sutter, Moret)
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz
Proposition de la Conférence de conciliation
Majorité
Adopter la proposition de la Conférence de conciliation
Minorité
(Kuprecht, de Courten, Brand, Brunner, Cassis, Clottu, Dittli, Eberle, Eder, Frehner, Keller-Sutter, Moret)
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation
1. Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020
1. Loi fédérale sur la réforme de la prévoyance vieillesse 2020
Ziff. 5 Art. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 4
Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten betragen 8,7 Prozent des massgebenden Einkommens. Die Versicherten müssen aber in jedem Fall den Mindestbeitrag von 810 Franken im Jahr entrichten.
Abs. 5
Nichterwerbstätige bezahlen einen Beitrag nach ihren sozialen Verhältnissen. Der Mindestbeitrag liegt bei 810 Franken pro Jahr. Der Höchstbeitrag entspricht dem 25-fachen Mindestbeitrag.
Ch. 5 art. 2
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 4
Les cotisations des assurés exerçant une activité lucrative sont égales à 8,7 pour cent du revenu déterminant. Les assurés doivent payer au moins la cotisation minimale de 810 francs par an.
Al. 5
Les assurés n'exerçant aucune activité lucrative paient une cotisation selon leur condition sociale. La cotisation minimale est de 810 francs par an. La cotisation maximale correspond à 25 fois la cotisation minimale.
Ziff. 5 Art. 5 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Vom Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, im Folgenden massgebender Lohn genannt, wird ein Beitrag von 4,35 Prozent erhoben.
Ch. 5 art. 5 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Une cotisation de 4,35 pour cent est perçue sur le revenu provenant d'une activité dépendante, appelé ci-après salaire déterminant.
Ziff. 5 Art. 6
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, bezahlen auf ihrem massgebenden Lohn Beiträge von 8,7 Prozent.
Abs. 2
Die Beiträge der Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, können gemäss Artikel 14 Absatz 1 erhoben werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. In diesem Falle beträgt der Beitragssatz für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer je 4,35 Prozent des massgebenden Lohnes.
Ch. 5 art. 6
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
Les salariés dont l'employeur n'est pas tenu de payer des cotisations versent des cotisations de 8,7 pour cent sur leur salaire déterminant.
Al. 2
Les cotisations des assurés dont l'employeur n'est pas tenu de payer des cotisations peuvent être perçues conformément à l'article 14 alinéa 1 si l'employeur y consent. Le taux de cotisation s'élève alors à 4,35 pour cent du salaire déterminant pour chacune des parties.
Ziff. 5 Art. 8
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird ein Beitrag von 8,1 Prozent erhoben. Das Einkommen wird für die Berechnung des Beitrages auf die nächsten 100 Franken abgerundet. Beträgt es weniger als 56 400 Franken, aber mindestens 9400 Franken im Jahr, so vermindert sich der Beitragssatz nach einer vom Bundesrat aufzustellenden sinkenden Skala bis auf 4,35 Prozent.
Abs. 2
Beträgt das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit 9300 Franken oder weniger im Jahr, so hat der Versicherte den Mindestbeitrag von 405 Franken im Jahr zu entrichten, es sei denn, dieser Beitrag sei bereits auf seinem massgebenden Lohn entrichtet worden. In diesem Fall kann er verlangen, dass der Beitrag für die selbstständige Erwerbstätigkeit zum untersten Satz der sinkenden Skala erhoben wird.
Ch. 5 art. 8
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
Une cotisation de 8,1 pour cent est perçue sur le revenu provenant d'une activité indépendante. Pour calculer la cotisation, le revenu est arrondi au multiple de 100 francs immédiatement inférieur. S'il est inférieur à 56 400 francs mais s'élève au moins à 9400 francs par an, le taux de cotisation est ramené jusqu'à 4,35 pour cent selon un barème dégressif établi par le Conseil fédéral.
Al. 2
Si le revenu annuel de l'activité indépendante est égal ou inférieur à 9300 francs, l'assuré paie la cotisation minimale de 405 francs par an, sauf si ce montant a déjà été perçu sur son salaire déterminant. Dans ce cas, l'assuré peut demander que la cotisation due sur le revenu de l'activité indépendante soit perçue au taux le plus bas du barème dégressif.
Ziff. 5 Art. 10 Abs. 1bis
Antrag der Einigungskonferenz
Der Mindestbeitrag beträgt 405 Franken, der Höchstbeitrag entspricht dem 50-fachen Mindestbeitrag. Erwerbstätige, die im Kalenderjahr, gegebenenfalls mit Einschluss des Arbeitgeberbeitrags, weniger als 405 Franken entrichten, gelten als Nichterwerbstätige. Der Bundesrat kann den Grenzbetrag nach den sozialen Verhältnissen des Versicherten erhöhen, wenn dieser nicht dauernd voll erwerbstätig ist.
Ch. 5 art. 10 al. 1bis
Proposition de la Conférence de conciliation
La cotisation minimale est de 405 francs, la cotisation maximale correspond à 50 fois la cotisation minimale. Les assurés exerçant une activité lucrative qui paient moins de 405 francs pendant une année civile, y compris la part d'un éventuel employeur, sont considérés comme des personnes sans activité lucrative. Le Conseil fédéral peut majorer ce montant selon la condition sociale de l'assuré si ce dernier n'exerce pas durablement une activité lucrative à plein temps.
Ziff. 5 Art. 13
Antrag der Einigungskonferenz
Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 4,35 Prozent der Summe der an beitragspflichtige Personen bezahlten massgebenden Löhne.
Ch. 5 art. 13
Proposition de la Conférence de conciliation
Les cotisations d'employeurs s'élèvent à 4,35 pour cent du total des salaires déterminants versés à des personnes tenues de payer des cotisations.
Ziff. 5 Art. 14
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 5
Der Bundesrat kann bestimmen, dass auf einem jährlichen massgebenden Lohn bis zum Betrag der maximalen monatlichen Altersrente gemäss Artikel 34 keine Beiträge entrichtet werden müssen; er kann diese Möglichkeit für bestimmte Tätigkeiten ausschliessen. Der Arbeitnehmer kann jedoch in jedem Fall verlangen, dass der Arbeitgeber die Beiträge entrichtet.
Abs. 6
Der Bundesrat kann zudem bestimmen, dass auf einem jährlichen Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit bis zum Betrag der maximalen monatlichen Altersrente gemäss Artikel 34 nur auf Verlangen des Versicherten Beiträge erhoben werden.
Ch. 5 art. 14
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 5
Le Conseil fédéral peut prévoir qu'aucune cotisation n'est versée si le salaire annuel déterminant ne dépasse pas la rente de vieillesse mensuelle maximale selon l'article 34; il peut exclure cette possibilité pour des activités déterminées. Le salarié peut toutefois demander que les cotisations soient dans tous les cas payées par l'employeur.
Al. 6
Le Conseil fédéral peut en outre prévoir que les cotisations dues sur un revenu annuel provenant d'une activité indépendante exercée à titre accessoire et ne dépassant pas le montant de la rente de vieillesse mensuelle maximale selon l'article 34 ne sont perçues que si l'assuré en fait la demande.
Ziff. 5 Art. 21 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben (Referenzalter), haben Anspruch auf eine Altersrente nach Artikel 34bis ohne Abzüge und Zuschläge.
Ch. 5 art. 21 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Les personnes qui ont 65 ans révolus (âge de référence) ont droit à une rente de vieillesse conformément à l'article 34bis, sans réduction ni supplément.
Ziff. 5 Art. 33ter Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten und den Betrag gemäss Artikel 34bis in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an, indem er auf Antrag der Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung den Rentenindex neu festsetzt.
Ch. 5 art. 33ter al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Le Conseil fédéral adapte les rentes ordinaires et le montant visé à l'article 34bis, en règle générale tous les deux ans pour le début d'une année civile, à l'évolution des salaires et des prix, en fixant à nouveau l'indice des rentes sur proposition de la Commission fédérale de l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité.
Ziff. 5 Art. 34 Titel
Antrag der Einigungskonferenz
Berechnung der Vollrenten
Ch. 5 art. 34 titre
Proposition de la Conférence de conciliation
Calcul des rentes complètes
Ziff. 5 Art. 34bis
Antrag der Einigungskonferenz
Titel
Höhe der Vollrenten
Text
Die nach Artikel 34 berechnete Altersrente wird um 70 Franken erhöht.
Ch. 5 art. 34bis
Proposition de la Conférence de conciliation
Titre
Montant des rentes complètes
Texte
La rente de vieillesse calculée conformément à l'article 34 est augmentée de 70 francs.
Ziff. 5 Art. 35
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Die Summe der Altersrenten nach Artikel 34bis eines Ehepaares beträgt maximal 155 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente nach Artikel 34bis, wenn beide Ehegatten Anspruch auf eine Altersrente oder einen Anteil davon haben.
Abs. 1bis
Der Bundesrat regelt das Zusammentreffen von Altersrenten und Invalidenrenten.
Abs. 3
Die Altersrenten nach Artikel 34bis sind im Verhältnis ihrer Anteile an der Summe der ungekürzten Altersrenten nach Artikel 34bis zu kürzen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Kürzung der Altersrenten nach Artikel 34bis bei Versicherten mit unvollständiger Beitragsdauer.
Ch. 5 art. 35
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
La somme des rentes de vieillesse visées à l'article 34bis pour un couple s'élève à 155 pour cent au plus du montant maximal de la rente de vieillesse visée à l'article 34bis, si les deux conjoints ont droit à une rente de vieillesse ou à un pourcentage de celle-ci.
Al. 1bis
Le Conseil fédéral règle les cas de concours des rentes de vieillesse et des rentes d'invalidité.
Al. 3
Les rentes de vieillesse visées à l'article 34bis sont réduites en proportion de leur quote-part à la somme des rentes de vieillesse non réduites visées à l'article 34bis. Le Conseil fédéral règle les détails concernant notamment la réduction des rentes de vieillesse visées à l'article 34bis allouées aux assurés dont la durée de cotisation est incomplète.
Ziff. 5 Art. 35bis
Antrag der Einigungskonferenz
Verwitwete Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten haben Anspruch auf einen Zuschlag von 20 Prozent zu ihrer Rente nach Artikel 34bis. Rente und Zuschlag dürfen den Höchstbetrag der Altersrenten nach Artikel 34bis nicht übersteigen.
Ch. 5 art. 35bis
Proposition de la Conférence de conciliation
Les veuves et veufs au bénéfice d'une rente de vieillesse ont droit à un supplément de 20 pour cent sur leur rente selon l'article 34bis. La rente et le supplément ne doivent pas dépasser le montant maximal de la rente de vieillesse visée à l'article 34bis.
Ziff. 5 Art. 35ter Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34bis. Haben beide Elternteile einen Anspruch auf Kinderrente, so sind die beiden Kinderrenten zu kürzen, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34bis übersteigt. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 sinngemäss anwendbar.
Ch. 5 art. 35ter al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
La rente pour enfant s'élève à 40 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34bis correspondant au revenu annuel moyen déterminant. Si les deux parents ont droit à une rente pour enfant, les deux rentes pour enfants doivent être réduites dans la mesure où leur somme excède 60 pour cent de la rente de vieillesse maximale visée à l'article 34bis. L'article 35 s'applique par analogie pour déterminer les modalités de réduction.
Ziff. 5 Art. 36
Antrag der Einigungskonferenz
Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 80 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34.
Ch. 5 art. 36
Proposition de la Conférence de conciliation
La rente de veuve ou de veuf s'élève à 80 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34 correspondant au revenu annuel moyen déterminant.
Ziff. 5 Art. 37
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Die Waisenrente beträgt 40 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34. Die Waisenrente von Kindern, die nur zum verstorbenen Elternteil in einem Kindesverhältnis standen, beträgt 60 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Altersrente nach Artikel 34.
Abs. 2
Sind die Eltern gestorben, so sind die Waisenrenten zu kürzen, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34 übersteigt. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 sinngemäss anwendbar.
Abs. 3
Findelkinder erhalten eine Waisenrente in Höhe von 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34.
Ch. 5 art. 37
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
La rente d'orphelin s'élève à 40 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34 correspondant au revenu annuel moyen déterminant. La rente d'orphelin des enfants qui avaient un rapport de filiation avec le parent décédé seulement, s'élève à 60 pour cent de la rente de vieillesse visée à l'article 34 correspondant au revenu annuel moyen déterminant.
Al. 2
Si les deux parents sont décédés, les rentes d'orphelin doivent être réduites dans la mesure où leur somme excède 60 pour cent de la rente de vieillesse maximale visée à l'article 34. L'article 35 est applicable par analogie pour déterminer les modalités de réduction.
Al. 3
Les enfants trouvés touchent une rente d'orphelin qui s'élève à 60 pour cent de la rente de vieillesse maximale selon l'article 34.
Ziff. 5 Art. 37bis
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Sind für das gleiche Kind die Voraussetzungen sowohl für eine Waisenrente als auch für eine Kinderrente erfüllt, so beträgt die Summe der beiden Renten höchstens 60 Prozent der maximalen Altersrente nach Artikel 34bis. Für die Durchführung der Kürzung ist Artikel 35 sinngemäss anwendbar.
Abs. 2
Der Bundesrat regelt das Zusammentreffen von Kinder- und Waisenrenten der AHV und IV.
Ch. 5 art. 37bis
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
Si, pour un même enfant, les conditions d'octroi d'une rente d'orphelin et celles d'une rente pour enfant sont réunies, la somme des deux rentes s'élève à 60 pour cent au plus de la rente de vieillesse maximale visée à l'article 34bis. L'article 35 s'applique par analogie pour déterminer les modalités de réduction.
Al. 2
Le Conseil fédéral règle le concours des rentes pour enfant et des rentes d'orphelin de l'AVS et celles de l'AI.
Ziff. 5 Art. 40e
Antrag der Einigungskonferenz
Streichen
Ch. 5 art. 40e
Proposition de la Conférence de conciliation
Biffer
Ziff. 5 Übergangsbestimmungen
Antrag der Einigungskonferenz
Bst. abis Titel
abis. Beitragssätze, Mindestbeiträge und Grenzbeträge
Bst. abis Text
Bis zur Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen bei 65 Jahren gemäss Artikel 21 gelten die Beitragssätze, Mindestbeiträge und Grenzbeträge in den Artikeln 2, 5, 6, 8, 10 und 13 nach bisherigem Recht. Anpassungen der Grenzbeträge und Mindestbeiträge nach Artikel 9bis bleiben vorbehalten.
Bst. d Titel
d. Erhöhung der Altersrente
Bst. d Text
Die Artikel 34bis und 35 treten am 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung vom ... in Kraft. Sie gelten für die nach ihrem Inkrafttreten neu entstehenden Renten.
Bst. e Titel
e. Summe der Renten eines Ehepaares
Bst. e Text
Artikel 35 tritt am 1. Januar des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Änderung vom ... in Kraft. Er gilt für alle nach seinem Inkrafttreten neu entstehenden Renten. Er gilt auch für laufende Altersrenten von Personen, deren Ehegatte nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ... einen Anspruch auf eine Altersrente erwirbt.
Ch. 5 dispositions transitoires
Proposition de la Conférence de conciliation
Let. abis titre
abis. Taux de cotisations, cotisations minimales et montants-limites
Let. abis texte
Les articles 2, 5, 6, 8, 10 et 13, selon l'ancien droit, sont applicables en ce qui concerne les taux de cotisations, les cotisations minimales et les montants-limites jusqu'à ce que l'âge de la référence entre les hommes et les femmes soit harmonisé à 65 ans, conformément à l'article 21. Les adaptations des montants-limites et des cotisations minimales selon l'article 9bis sont réservées.
Let. d titre
d. Augmentation de la rente de vieillesse
Let. d texte
Les articles 34bis et 35 entrent en vigueur le 1er janvier de la première année qui suit celle de l'entrée en vigueur de la modification du ... Ils s'appliquent aux rentes prenant naissance après leur entrée en vigueur.
Let. e titre
e. Somme des rentes pour un couple
Let. e texte
L'article 35 entre en vigueur le 1er janvier de la première année qui suit l'entrée en vigueur de la modification du ... Il s'applique à toutes les nouvelles rentes prenant naissance après son entrée en vigueur. Il s'applique également aux rentes de vieillesse en cours des personnes dont le conjoint acquiert le droit à la rente de vieillesse après l'entrée en vigueur de la modification du ...
Ziff. 6 Art. 37
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Die Invalidenrenten entsprechen den Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung nach Artikel 34 AHVG. Artikel 34bis AHVG ist nicht anwendbar.
Abs. 1bis
Die Summe der beiden Invalidenrenten eines Ehepaares beträgt maximal 150 Prozent des Höchstbetrages der Invalidenrente, wenn beide Ehegatten Anspruch auf eine Invalidenrente haben. Artikel 35 Absätze 2 und 3 AHVG gilt sinngemäss.
Ch. 6 art. 37
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
Le montant des rentes d'invalidité correspond au montant des rentes de vieillesse de l'assurance-vieillesse et survivants selon l'article 34 LAVS. L'article 34bis LAVS n'est pas applicable.
Al. 1bis
Si les deux conjoints ont droit à une rente d'invalidité, la somme des deux rentes d'invalidité pour un couple s'élève à 150 pour cent du montant maximal de la rente d'invalidité. L'article 35 alinéas 2 et 3 LAVS s'applique par analogie.
Ziff. 8 Art. 8
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1
Unterstehen Arbeitnehmer der obligatorischen Versicherung nach Artikel 2 Absatz 1, so ist der koordinierte Lohn versichert. Dieser berechnet sich, indem vom Teil des Jahreslohns bis 84 600 Franken (oberer Grenzbetrag) ein Koordinationsabzug von 40 Prozent abgezogen wird.
Abs. 2
Der Koordinationsabzug entspricht mindestens der minimalen und höchstens drei Vierteln der maximalen Altersrente der AHV.
Abs. 3
Unverändert
Ch. 8 art. 8
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 1
Si le salarié est soumis à l'assurance obligatoire en vertu de l'article 2 alinéa 1, le salaire coordonné est assuré. Celui-ci se calcule en appliquant au salaire annuel, plafonné à 84 600 francs (montant-limite maximal), une déduction de coordination de 40 pour cent.
Al. 2
La déduction de coordination correspond au moins au montant de la rente de vieillesse minimale de l'AVS et au plus à trois quarts de la rente de vieillesse maximale de l'AVS.
Al. 3
Inchangé
Ziff. 8 Art. 9
Antrag der Einigungskonferenz
Der Bundesrat kann die in den Artikeln 2, 7, 8 und 46 erwähnten Grenzbeträge der Erhöhungen der minimalen Altersrente der AHV nach Artikel 34 Absatz 5 AHVG anpassen. Bei der oberen Grenze des koordinierten Lohnes kann dabei auch die allgemeine Lohnentwicklung berücksichtigt werden.
Ch. 8 art. 9
Proposition de la Conférence de conciliation
Le Conseil fédéral peut adapter les montants-limites fixés aux articles 2, 7, 8 et 46 aux augmentations de la rente minimale de vieillesse de l'AVS visée à l'article 34 alinéa 5 LAVS. La limite supérieure du salaire coordonné peut être adaptée compte tenu également de l'évolution générale des salaires.
Ziff. 8 Art. 10 Abs. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Unverändert
Ch. 8 art. 10 al. 2
Proposition de la Conférence de conciliation
Inchangé
Ziff. 8 Art. 16
Antrag der Einigungskonferenz
Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Dabei gelten folgende Ansätze:
25 bis 34 Jahre: 7 Prozent des koordinierten Lohnes;
35 bis 44 Jahre: 11 Prozent des koordinierten Lohnes;
45 bis 54 Jahre: 16 Prozent des koordinierten Lohnes;
55 Jahre bis zum Referenzalter: 18 Prozent des koordinierten Lohnes.
Ch. 8 art. 16
Proposition de la Conférence de conciliation
Les bonifications de vieillesse sont calculées annuellement en pour cent du salaire coordonné. Les taux suivants sont appliqués:
25 à 34 ans: 7 pour cent du salaire coordonné;
35 à 44 ans: 11 pour cent du salaire coordonné;
45 à 54 ans: 16 pour cent du salaire coordonné;
55 ans à l'âge de référence: 18 pour cent du salaire coordonné;
Ziff. 8 Art. 24 Abs. 4
Antrag der Einigungskonferenz
Unverändert
Ch. 8 art. 24 al. 4
Proposition de la Conférence de conciliation
Inchangé
Ziff. 8 Art. 37 Abs. 3
Antrag der Einigungskonferenz
Die Vorsorgeeinrichtung kann anstelle der Rente eine Kapitalabfindung ausrichten, wenn die Alters- oder die Invalidenrente weniger als 10 Prozent, die Witwen- oder Witwerrente weniger als 6 Prozent oder die Waisenrente weniger als 2 Prozent der Mindestaltersrente der AHV (Art. 34 Abs. 5 AHVG) beträgt.
Ch. 8 art. 37 al. 3
Proposition de la Conférence de conciliation
L'institution de prévoyance peut allouer une prestation en capital en lieu et place d'une rente lorsque celle-ci est inférieure à 10 pour cent de la rente minimale de vieillesse de l'AVS (art. 34 al. 5 LAVS), dans le cas d'une rente de vieillesse ou d'invalidité, à 6 pour cent dans le cas d'une rente de veuf ou de veuve, ou à 2 pour cent dans le cas d'une rente d'orphelin.
Ziff. 8 Art. 56 Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Bst. a
Unverändert
Bst. i
i. richtet Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen aus, die infolge einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes das Leistungsniveau zugunsten der Personen garantieren müssen, die ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ... das 45. Altersjahr vollendet haben (Übergangsgeneration).
Ch. 8 art. 56 al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Let. a
Inchangé
Let. i
i. il verse des subsides aux institutions de prévoyance qui doivent, suite à l'adaptation du taux de conversion minimal, maintenir le niveau des prestations en faveur des personnes ayant 45 ans révolus un an après l'entrée en vigueur de la modification du ... (génération transitoire).
Ziff. 8 Art. 58
Antrag der Einigungskonferenz
Unverändert
Ch. 8 art. 58
Proposition de la Conférence de conciliation
Inchangé
Ziff. 8 Art. 79b Abs. 1ter
Antrag der Einigungskonferenz
Das maximal mögliche gesetzliche Altersguthaben berechnet sich aufgrund des Alters und des koordinierten Lohns. Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht eine Tabelle für die Berechnung dieses Guthabens.
Ch. 8 art. 79b al. 1ter
Proposition de la Conférence de conciliation
L'avoir de vieillesse légal maximal est calculé en fonction de l'âge et du salaire coordonné. L'Office fédéral des assurances sociales publie un tableau pour le calcul de cet avoir.
Ziff. 8 Art. 86b Abs. 1 Bst. a
Antrag der Einigungskonferenz
Unverändert
Ch. 8 art. 86b al. 1 let. a
Proposition de la Conférence de conciliation
Inchangé
Ziff. 8 Übergangsbestimmungen
Antrag der Einigungskonferenz
Bst. b Abs. 1bis
Die Artikel 7 Absatz 1, 8, 16, 56 Absatz 1 Buchstabe i und 79b Absätze 1, 1bis und 1ter treten mit dem Beginn der Senkung des Mindestumwandlungssatzes gemäss Absatz 1 in Kraft.
Bst. e
Streichen
Ch. 8 dispositions transitoires
Proposition de la Conférence de conciliation
Let. b al. 1bis
Les articles 7 alinéa 1, 8, 16, 56 alinéa 1 lettre i et 79b alinéas 1, 1bis et 1ter entrent en vigueur dès le début de l'abaissement du taux de conversion minimal prévu à l'alinéa 1.
Let. e
Biffer
2. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
2. Arrêté fédéral sur le financement additionnel de l'AVS par le biais d'un relèvement de la taxe sur la valeur ajoutée
Art. 130 Abs. 3ter
Antrag der Einigungskonferenz
Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung können die Sätze der Mehrwertsteuer um höchstens 0,6 Prozentpunkte angehoben werden.
Art. 130 al. 3ter
Proposition de la Conférence de conciliation
Pour garantir le financement de l'assurance-vieillesse et survivants, les taux de la taxe sur la valeur ajoutée peuvent être relevés de 0,6 point de pourcentage au plus.
Art. 196 Ziff. 14 Abs. 7
Antrag der Einigungskonferenz
Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung hebt der Bundesrat gestützt auf Artikel 130 Absatz 3ter den Normalsatz nach Artikel 25 Absatz 1 MWSTG um 0,3 Prozentpunkte an, sobald das Referenzalter von Männern und Frauen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge vereinheitlicht ist; gleichzeitig passt er den reduzierten Satz und den Sondersatz nach Artikel 25 Absätze 2 und 4 MWSTG proportional an.
Art. 196 ch. 14 al. 7
Proposition de la Conférence de conciliation
Pour garantir le financement de l'assurance-vieillesse et survivants en vertu de l'article 130 alinéa 3ter, le Conseil fédéral relève de 0,3 point de pourcentage le taux normal de la taxe sur la valeur ajoutée visé à l'article 25 alinéa 1 LTVA lorsque l'âge de référence entre les hommes et les femmes est harmonisé dans l'assurance-vieillesse et survivants ainsi que dans la prévoyance professionnelle; simultanément, il adapte proportionnellement le taux réduit et le taux spécial visés à l'article 25 alinéas 2 et 4 LTVA.
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Ich eröffne die Debatte zum Antrag der Mehrheit, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen, und zum Antrag der Minderheit, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion
Im Vorfeld der Einigungskonferenz wurde den Kommissionsmitgliedern nochmals die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Entscheidungsgrundlagen einzuverlangen. Davon wurde Gebrauch gemacht. Es lag eine Studie der Universität Zürich mit Zwischenergebnissen vom März 2017 vor, wie das Stimmverhalten aufgrund einer repräsentativen Umfrage zu diversen Punkten wäre, wenn verschiedene Modelle diskutiert werden: Mehrwertsteuer, AHV-Referenzalter, Umwandlungssatz usw. Es wurden Berechnungsgrundlagen für diverse Mehrwertsteuer-Varianten einverlangt, vor allem in Zusammenhang mit der Entwicklung des AHV-Finanzhaushaltes, und es wurde eine umfassende Dokumentation zum Minderheitsantrag Kuprecht aus der ersten Differenzbereinigungsrunde abgegeben.
Der Nationalrat hat sich in der zweiten Differenzbereinigungsrunde in vielen Punkten dem Ständerat angeschlossen. Objektivitätshalber muss aber auch erwähnt werden, dass es sich bei diesen Entscheiden durchwegs um Punkte handelte, die weder in der SGK-SR noch im Ständerat bis heute auch nur eine Stimme gefunden hätten. Es geht dabei um die Hinterlassenenrente, die Kinderrente und einen Interventionsautomatismus mit einem Mix von Mehrwertsteuer- und AHV-Referenzaltererhöhung auf 67.
Der Nationalrat hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung in der letzten Runde ziemlich deutlich an unseren Rat gewandt und darauf hingewiesen, dass er jetzt in vielen Punkten dem Ständerat gefolgt sei, hat aber noch zwei zentrale Forderungen gestellt: erstens den Verzicht auf die 70 Franken und die Plafonderhöhung auf 155 Prozent, dafür das Nationalratsmodell mit massiv höheren Pensionskassenbeiträgen, also eine Lösung innerhalb der zweiten Säule; zweitens nur 0,6 Mehrwertsteuerprozente. Das waren die zwei Forderungen, die man aus dem Nationalrat relativ gut spürbar wahrnahm.
Die Kommission hat sich nochmals intensiv mit den zwei Modellen Ständerat und Nationalrat auseinandergesetzt. Ich will die Vorzüge und Nachteile der einzelnen Modelle hier nicht nochmals aufführen. Ich verweise auf die Ausführungen beider Seiten in der zweiten Differenzbereinigungsrunde.
Detaillierter wurde nochmals ein modifiziertes Modell Kuprecht aus der ersten Differenzbereinigungsrunde diskutiert; modifiziert in dem Sinne, dass die Erhöhung des Plafonds auf 155 Prozent nicht nur für Neurentner, sondern auch für Altrentner vorgesehen wäre. Als Finanzierung wurden 0,8 Mehrwertsteuerprozente beantragt. Auch zur Diskussion gestellt wurde eine Modifikation dieses Antrages, indem er um Artikel 40e AHVG - Vorbezug mit reduziertem Kürzungssatz - ergänzt worden wäre. Dazu wurde kein konkreter Antrag gestellt. Er lag aber irgendwie in der Luft.
Dieses neue Modell hätte aus Sicht der Mehrheit vor allem zwei Nachteile aufgewiesen: Gegenüber dem Ständeratsmodell hätte es eine geringere Leistung bzw. höhere Beiträge insbesondere beim Lohnniveau zwischen 50 000 und 80 000 Franken und vor allem tiefere Rentenverbesserungen ab 44 Jahren zur Folge gehabt. Entscheidend aber war die schlechtere Dotation des AHV-Fonds im Jahr 2030. Das Ständeratsmodell hätte mit 0,8 Mehrwertsteuerprozenten hochgerechnet einen AHV-Ausgleichsfonds von 63 Milliarden Franken im Jahr 2030 aufgewiesen, die Alternative, ebenfalls mit 0,8 Mehrwertsteuerprozenten hochgerechnet, lediglich einen solchen von 49 Milliarden Franken, also 14 Milliarden Franken weniger. Das Ständeratsmodell hätte demzufolge einen Index von 104 Prozent aufgewiesen - dieser berechnet sich aus dem Verhältnis des AHV-Fonds zu den Jahresausgaben -, die vorliegende Alternative lediglich einen Index von 82 Prozent.
Insgesamt standen bei der Einigungskonferenz praktisch vier Modelle im Raum. Es gab keine Konzentration oder keinen Verzicht auf ein Modell, um dem Ständeratsmodell mit bloss einer Variante entgegenzutreten. Es gab das Modell des Ständerates; es gab das Modell des Nationalrates; es gab die erwähnte Alternative zum Ständerat, basierend auf dem früheren Antrag Kuprecht; es gab die Alternative, ergänzt mit dem Vorbezug mit reduziertem Kürzungssatz, allerdings ohne Antrag; und es gab auch die Alternative ohne Plafond für die Altersrentenerhöhung, aber auch ohne entsprechenden Antrag. Aber auch das haben wir diskutiert. Die Einigungskonferenz hat schliesslich das Ständeratsmodell bestätigt, und zwar mit 14 zu 12 Stimmen.
Zum zweiten Punkt, zur Finanzierung: Ihre Kommission hat sich bei der Finanzierung mit diversen Szenarien auseinandergesetzt, und zwar mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 1 Prozent, gemäss Modell Ständerat; einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozent; einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozent, und zwar so gestaffelt, dass im Jahr 2021 eine Erhöhung von 0,4 Prozent und im Jahr 2025 keine Erhöhung stattgefunden hätte; und dann schliesslich mit einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,6 Prozent, entsprechend dem Modell Nationalrat. Nach all den Bereinigungen, die das Differenzbereinigungsverfahren mit sich gebracht hat - ich habe das bereits in der letzten Runde hier im Rat gesagt -, hat das Ständeratsmodell am ehesten Manövrierspielraum betreffend die Finanzierung aufgewiesen, weil der AHV-Ausgleichsfonds damit sowohl im Jahr 2030 wie auch im Jahr 2035 jeweils um einen zweistelligen Milliardenbetrag höher liegt als mit sämtlichen anderen Varianten, also sowohl der Variante Nationalrat wie auch den Varianten der früheren Minderheiten.
Die 0,6 Mehrwertsteuerprozente - das war ja letztlich der Entscheid Ihrer Kommission - lassen sich nach der Simulation des Bundesamtes für Sozialversicherungen rechtfertigen, weil der AHV-Ausgleichsfonds im Verhältnis zu den Jahresausgaben im Jahr 2030 noch 97 Prozent beträgt und erst im Jahr 2032 auf 80 Prozent sinkt. Diese 80 Prozent sind insofern interessant, weil wir Artikel 113 Absatz 2 AHVG ohne Differenz zwischen den Räten verabschiedet haben. Ich zitiere diesen Absatz: "Ist absehbar, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken wird, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung innert einem Jahr ab Veröffentlichung der Jahresrechnung Stabilisierungsmassnahmen." Nach den Hochrechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen würde dieser Stand von 80 Prozent, der in beiden Räten angenommen wurde, erst im Jahr 2032 eintreten.
Der zweite Grund, weshalb diese 0,6 Prozent auf eine seriöse Finanzierung des Modells schliessen lassen, ist, dass der AHV-Fonds - ebenfalls gemäss den Simulationen des Bundesamtes - in absoluten Zahlen ausgedrückt zirka im Jahr 2034 wieder auf dem gleichen Stand wäre wie heute, nämlich in der Grössenordnung von 44 Milliarden Franken. Die Finanzierung mit 0,6 Prozent Mehrwertsteuer lässt es zu, dass wir im Jahr 2034 praktisch den gleichen Stand des AHV-Ausgleichsfonds haben wie heute.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich hier selbst eingeschränkt. Man hat auch Mehrwertsteuersätze in wesentlich anderer Höhe diskutiert. Wir hatten auch in der letzten Runde hier im Rat Diskussionen über 1,2 Prozent oder 1 Prozent höhere Mehrwertsteuersätze. Der Vorteil dieser Selbsteinschränkung liegt in verschiedenen Punkten:
Erstens entspricht sie vollumfänglich der Forderung des Nationalrates. Der Nationalrat hat dies ja explizit von uns erwartet.
Zweitens verlangen alle diskutierten Modelle mit Wirkung auf 2030 eine weitere AHV-Revision. Dies gilt sowohl für das Alternativmodell, das in der Kommission nochmals diskutiert wurde, wie auch für das Modell Nationalrat oder auch für frühere Minderheitsmodelle. Sowohl die Mehrheit wie auch die Minderheit haben sich in der Einigungskonferenz nochmals dahingehend geäussert, dass diese Revision durch eine kommende ergänzt werden muss, die dann spätestens auf das Jahr 2030 Wirkung zeigen wird.
Ein weiterer Vorteil, wenn man sich hier jetzt auf 0,6 Prozent Mehrwertsteuererhöhung beschränkt, liegt im Umstand, dass man damit keine Mehrwertsteuer auf Vorrat erhebt.
Ein weiterer Punkt ist, dass alle Differenzen, die ausgeräumt wurden, um das Fuder nicht zu überladen, in einer kommenden Gesetzesrevision aber bestimmt wieder ein Thema werden. Sie können mit einer knappen, aber ausreichenden Finanzierung früher wieder aufs politische Parkett gebracht werden. Stichworte, die uns lange beschäftigen, sind da beispielsweise Hinterlassenenrente, Kinderrente, AHV-Referenzalter, Vorbezug mit reduzierter Leistung usw.
Zu guter Letzt kann die Entwicklung des AHV-Haushaltes abgewartet werden. Niemand weiss heute, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Es handelt sich bei den Simulationen, die uns präsentiert wurden, jeweils um Hochrechnungen.
Dies zur Finanzierung.
Es gab zudem noch zwei Anträge zu Artikel 37 Absatz 3bis und Artikel 38 Absatz 2 VAG. Diese wurden aber aufgrund des aufwendigen Prozedere - es lag ein Vorgehensvorschlag der Parlamentsdienste vor - zurückgezogen. Sie wurden dann durch ein anderes Kommissionsmitglied wieder aufgenommen und schliesslich mit 10 zu 5 Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt. Es ging dabei um zwei Forderungen, die insbesondere von der Versicherungsbranche an uns herangetragen wurden. Massgebend für dieses Vorgehen - keine Wiederaufnahme - war insbesondere auch eine Intervention des Präsidenten unserer Schwesterkommission, der parlamentsrechtlich ein Zurückkommen auf eine Differenz, welche im Nationalrat bereinigt worden sei und die somit nicht mehr bestehe, ablehnte. Wir sind deshalb nicht darauf zurückgekommen; es wäre notwendig gewesen, nochmals in beiden Kommissionen ein Rückkommen auf diese Bestimmungen zu beschliessen.
Damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Auf einen einfachen Nenner gebracht präsentiert sich das Ergebnis der Einigungskonferenz wie folgt: Bezüglich des Modells hat sich die Einigungskonferenz dem Ständerat angeschlossen, bezüglich der Finanzierung hat sie sich dem Nationalrat angeschlossen. Dieser Antrag liegt nun vor, er wurde in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 12 Stimmen verabschiedet. Die Minderheit wird sich bestimmt auch noch äussern.
Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn wir diese Vorlage nochmals Revue passieren lassen, so müssen wir feststellen, dass einige Ziele der Vorlage erreicht wurden. So erreichen wir das gleiche Rentenalter für Mann und Frau, wir erreichen ein wichtiges Ziel, nämlich endlich die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters. Wir erreichen eine Finanzierung in Bezug auf die Demografie und ihre entsprechende Veränderung in der Zukunft, und wir erreichen vor allem im BVG, ganz wichtig, auch die Anpassung des Umwandlungssatzes mit der entsprechenden Kompensation.
Wenn ich auf diese rund zweieinhalb Jahre zurückblicke, so erlaube ich mir, auch eine kritische Bemerkung in Bezug auf unser Verhalten in der Kommission und im Rat zu machen. Ab Beginn der Beratungen im September 2015 hatten wir im Prinzip ein Diktat, ein Diktat, dem schlussendlich heute im Endergebnis zum Durchbruch verholfen wurde. Es war in dieser Zeit praktisch keine Veränderung feststellbar. Niemand bewegte sich oder wollte sich bewegen. Es wurden verschiedene Versuche mit neuen Modellen gemacht, aber man verharrte einfach auf den eigenen Positionen.
Wir haben schlussendlich eine Einigungskonferenz durchgeführt, die meines Erachtens gar keine Einigungskonferenz war, sondern es war schlussendlich das Durchdrücken der entsprechenden Position. Sie haben es ja mitbekommen, es war immer ein Stimmenverhältnis von 14 zu 12 Stimmen, 14 zu 12 Stimmen und 14 zu 12 Stimmen. Auf alle kleinen Korrekturen, die wir noch gemacht haben, möchte ich jetzt nicht zurückkommen. Es war zum Teil auch skurril, wie diese Entscheide zustande gekommen sind.
Was sind die Kernpunkte, die dazu führen, dass wir diese Vorlage jetzt ablehnen?
Erstens erreichen wir mit diesen 70 Franken bzw. der Plafonderhöhung von 150 auf 155 Prozent für Ehepaare ganz klar einen Rentenausbau. Das Ziel bestand immer in der Stabilisierung der ersten Säule, und es war in der Botschaft des Bundesrates nie die Rede davon, dass die Renten ausgebaut werden sollen.
Wir haben versucht, eine Lösung zu finden, um die Reduktion des Umwandlungssatzes der Pensionskassen entsprechend auszugleichen; Sie erinnern sich noch an die entsprechende Volksabstimmung aus früherer Zeit, die ja grandios verloren wurde. Ich glaube, dieses Ziel haben wir erreicht, indem der Rentenverlust durch die Absenkung vollumfänglich - ich betone nochmals: vollumfänglich! - während zwanzig Jahren ausgeglichen wird. Es gibt für die betroffene Generation während dieser zwanzig Jahre keinen Rentenverlust aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes.
Der Ausbau um 70 Franken und die Erhöhung auf 155 Prozent bedeuten aber, dass wir dies nur den künftigen Rentnerinnen und Rentnern zukommen lassen werden, dass wir damit im Prinzip eigentlich eine Zweiklassengesellschaft schaffen: Alle, die bereits in Rente sind, die tiefe Pensionen haben, die tiefe Renten aus der ersten Säule haben, werden diese Mittel nicht erhalten. Jene, die in Zukunft in Rente gehen und beim Renteneintritt generell wesentlich höhere Kapitalien haben werden, werden noch belohnt mit zusätzlichen 70 Franken. Das ist keine Wirkungsorientierung, das ist eine Ausschüttung von Geldern nach dem Giesskannenprinzip. Ich persönlich werde in fünf Jahren davon profitieren können, aber ich hätte sie eigentlich nicht nötig. Es gibt aber in meinem Umfeld Rentnerinnen und Rentner, die es bitter nötig hätten, dass sie eine höhere Rente erhalten würden.
Diese Erhöhung wird gegenfinanziert mit 0,3 Mehrwertsteuerprozenten. Das bedeutet, dass künftig jene, die noch werktätig sind und arbeiten, höhere Abgaben zu entrichten haben werden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer - da waren wir uns im Prinzip einig - ist für das Auffangen der demografischen Veränderungen in den nächsten Jahren gedacht. Aber auch die Rentnerinnen und Rentner, die jetzt diese 70 Franken nicht erhalten werden, werden aufgrund dieser Konsumsteuer entsprechend zur Zahlung von Beiträgen herangezogen, nur werden sie nicht von der Rentenerhöhung profitieren können.
Zweitens geht es um die demografische Entwicklung. Wir werden jetzt sehr schnell eine ganz rasant anwachsende zusätzliche Rentnerschaft erhalten. Bis ins Jahre 2030 wird die Rentnerschaft um rund 1,73 Millionen zusätzliche Rentnerinnen und Rentner grösser. Sie werden von diesem Rentenausbau profitieren. Die Zeche haben allerdings dann die jüngeren Generationen zu bezahlen. Ich verweise auch auf die entsprechende Aufstellung des Bundesamtes für Sozialversicherungen: Das Defizit in der Umlagerechnung wird 2030 bereits 1,4 Milliarden Franken betragen; 2035 wird es bei 6,1 Milliarden angelangt sein und 2040 bei 8,7 Milliarden Franken. Das führt zum Problem, dass dann die geburtenstarken Jahrgänge in Rente sind und eine wesentlich kleinere Population an noch Aktiven diese Milliarden zu bezahlen haben wird. Ich erachte dies gegenüber diesen jüngeren Generationen als nicht gerecht, und ich persönlich kann diese Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen, gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern, nicht akzeptieren. Wir beziehen heute Leistungen und geben den ungedeckten Check an die uns nachfolgenden Generationen weiter.
Drittens war die Einigungskonferenz - ich habe es bereits erwähnt - eigentlich keine Einigungskonferenz. Man hat die Positionen der Ständeratsvariante mit kleinen Retuschen korrigiert, insbesondere im Bereich des Mehrwertsteuersatzes, bei dem man den eigenen Fehler, nämlich einen Deckungsgrad von 111 Prozent bis 2030, erkannt hat. Ich sage jetzt nicht, wie das zustande gekommen ist, denn das wäre wahrscheinlich der Öffentlichkeit nicht würdig.
Ich komme zum Fazit: Die Vorlage, die heute auf dem Tisch liegt, übersteigt das Ziel der Rentenreform, die uns Bundesrat Berset seinerzeit vorgelegt hat. Strukturelle Massnahmen, die er vorgeschlagen hat, werden nicht vorgenommen - aus meiner persönlichen Sicht teilweise zu Recht. Wir nehmen das Ziel der Stabilisierung der AHV für die Zukunft im Prinzip nicht wahr. Wir verschieben die Lasten auf die nachkommenden Generationen. Wir schaffen eine Zweiklassengesellschaft von Rentnerinnen und Rentnern; ich habe bereits darauf hingewiesen. Wir verschieben die Lasten - und die Lasten werden aufgrund unseres Verhaltens enorm sein! - auf die Jahrgänge nach 1968 und vor allem auf die Zeit nach 2030.
Zuletzt, so meint es mindestens die Minderheit, vermischen wir mit der Erhöhung der AHV-Altersrente um 70 Franken die Finanzierungssysteme der ersten und der zweiten Säule. Diese Vermischung wird langfristig noch grössere Auswirkungen haben - davon bin ich überzeugt -, Auswirkungen, die wir wahrscheinlich erst in etwa zehn, fünfzehn Jahren sehen werden. Auf diese Auswirkungen wird dann die uns nachfolgende Generation hier in diesem Saal wahrscheinlich einmal nicht stolz sein.
Ich bin der Überzeugung, dass es besser ist, die Verantwortung für eine Vorlage, die aus meiner Sicht nicht gut herausgekommen ist, selbst zu übernehmen, als wenn wir die Verantwortung einfach auf die Bürgerinnen und Bürger abschieben.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn es sonst keine Wortmeldungen gibt, möchte ich kurz zu den Vorwürfen von Herrn Kuprecht Stellung nehmen, die er jetzt geäussert hat.
Wir haben heute ein reifes Ergebnis einer langen Beratung vor uns, in die viel an Kompetenz, an politischem Beurteilungsvermögen investiert worden ist. Es ist eine Vorlage, die im Wesentlichen dem Ständerat zu verdanken ist. Die Kommission des Ständerates hat sich sehr intensiv mit diesem Geschäft, mit dieser Vorlage befasst. Das Ergebnis ist bezüglich der Finanzierung der zentralen Sozialwerke der Altersvorsoge ein gutes. Wenn man den Fondsstand im Jahr 2030 anschaut, sieht man, dass das Ergebnis sogar etwas besser ist als der Vorschlag des Bundesrates. Es ist - und das ist zentral für das Schicksal der Vorlage - ein reifes Ergebnis aus Sicht der Bevölkerung, der künftigen Rentnerinnen und Rentner. Damit sind die jüngeren Generationen gemeint, aber auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner.
Kollege Kuprecht, wenn Sie den Vorwurf äussern, dass die Beratung im Ständerat dadurch geprägt gewesen sei, dass man sich nicht bewegt habe, dann trifft dies nicht zu. Es ist so, dass in jeder einzelnen Runde das Ausgleichsmodell - das der Ständerat, das die Ständeratskommission entwickelt hat, das auf zwei Säulen beruht, wie unsere Altersvorsorge überhaupt, das eine Kombination von AHV- und BVG-Lösung ist - wieder überprüft worden ist, mit allen anderen Modellen verglichen worden ist, die unter anderem auch Sie vorgeschlagen haben. Das Modell des Ständerates hat sich immer als überlegen erwiesen, und zwar mit Blick auf die Leistungen für die künftigen Rentnerinnen und Rentner wie auch und insbesondere mit Blick auf die Kosten für die künftigen Rentnerinnen und Rentner, für die erwerbstätige Bevölkerung. In diesem Sinne war es die Überlegenheit dieses Modells, die dazu geführt hat, dass es sich letztlich durchgesetzt hat.
Es ist so, dass an diesem Modell durchaus eine Reihe von Modifikationen angebracht wurde. In der ersten Beratung im Nationalratsplenum ist z. B. eine starke Besserstellung der Teilzeitbeschäftigten beschlossen worden, ist eine Optimierung des ständerätlichen Modells erfolgt. Dem schlossen wir uns an, im Sinne eines Schrittes auf den Nationalrat zu. Es gab weitere solche Bewegungen in Richtung Nationalrat, z. B. bei der Definition der Übergangsgeneration. Der Vorschlag, diese Übergangsgeneration auf zwanzig Jahre festzuschreiben, stammte aus dem Nationalrat. Wir haben uns auch dem angeschlossen.
Vor allem in der letzten Runde, in der Einigungskonferenz, hat sich die Mehrheit, auch aus dem Ständerat, in Bezug auf die Höhe der Mehrwertsteuer nun bewegt und sich dem Vorschlag des Nationalrates angeschlossen. Ich staune nun auch über Ihre Wahrnehmung, indem Sie das gewissermassen als Peanuts bezeichnen. 0,4 Mehrwertsteuerprozente, gegen 1,5 Milliarden Franken, ist etwas, was für Sie offenbar nicht zählt. Es wird in der Volksabstimmung zählen, es zählt für die Bevölkerung. Es ist ein grosser Schritt in Richtung Nationalrat erfolgt, indem wir uns bei der Mehrwertsteuer dem Nationalrat angeschlossen haben. Die Geringschätzung dieses Entgegenkommens kontrastiert jetzt mit der Heraufstilisierung der 70 Franken zu dem entscheidenden Punkt, der für Sie dazu führt, dass Sie sogar die gesamte Reform, die für die Zukunft der Schweiz von grösster Bedeutung ist, verwerfen wollen. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Heraufstilisierung der 70 Franken zum Punkt, an dem Sie alles scheitern lassen wollen, und dem jetzigen Entgegenkommen und dem Resultat der Einigungskonferenz, nur 0,6 Mehrwertsteuerprozente statt 1,0 Mehrwertsteuerprozent zu beantragen. Das wird wichtig sein in der Volksabstimmung. Denn von diesen 0,6 Mehrwertsteuerprozenten, wir wissen es, wird die Bevölkerung 0,3 Prozent, die Hälfte davon, gar nicht spüren, weil die heute an die IV fliessenden Mehrwertsteuerpromille auf die AHV übertragen werden. In diesem Sinne ist das eine sehr ausgewogene Lösung.
Entschieden wird in der Volksabstimmung, wie früher, über die Situation der Betroffenen. Hier muss man doch festhalten, gerade gegenüber den entstellenden Äusserungen, die wir jetzt gehört haben, dass es einen Unterschied gibt zwischen künftigen Rentnerinnen und Rentnern und den heutigen Rentnerinnen und Rentnern. Bei den heutigen Rentnerinnen und Rentnern muss man feststellen, dass es der Ständerat war - die Ständeratskommission hat es vorgeschlagen -, der dafür gesorgt hat, dass den heutigen Rentnerinnen und Rentnern überhaupt keine Nachteile erwachsen. Sie haben keine Einbussen. Der Bundesrat hatte ja noch einen Eingriff in den Teuerungsausgleich vorgeschlagen. Er schlug vor, den garantierten Teuerungsausgleich mit dem Mischindex nicht aufrechtzuerhalten. Wir haben das gestrichen. Wir haben für eine solide Finanzierung der Altersvorsorge für die heutigen Rentnerinnen und Rentner gesorgt. Das liegt in ihrem Interesse, das ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner zentral.
Wenn jetzt behauptet wird, dass die heutigen Rentnerinnen und Rentner zum Rentenzuschlag von 70 Franken oder zur Plafonderhöhung auf 155 Prozent beitragen müssen, ist das unkorrekt. Dieser Rentenzuschlag ist finanziert durch die Erhöhung der Lohnpromille, es sind 3 Lohnpromille. Die künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heutigen Erwerbstätigen, finanzieren diesen Zuschlag selber. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner können feststellen, dass ihre Interessen durch diese Vorlage vollständig gewahrt sind.
Bezüglich der künftigen Rentnerinnen und Rentner müssen wir feststellen, dass sie durch diese Vorlage auch die Nachteile zu erleiden haben. Sie sind von der Erhöhung des Frauenrentenalters betroffen. Das betrifft die Frauen, aber es betrifft indirekt auch die Ehepaare, denn die Ehepaarrente ist ja eine Rente, die indirekt oder direkt auch an das Rentenalter der Frau gekoppelt ist. Das ist ein Einschnitt, der nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner trifft. Die sinkenden Umwandlungssätze - auch im Überobligatorium, das weitherum dominiert -, die sinkenden Pensionskassenrenten quer durch das Land betreffen die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Bei ihnen gibt es jetzt eine Lösung mit einer Kombination des Ausgleichs im BVG und dem Rentenzuschlag in der AHV.
Das ist eine Vorlage, die unter dem Strich insgesamt ein leichtes Plus aufweist, und zwar mit anderen Verbesserungen. So ist es zum Beispiel in der Praxis eine Verbesserung für ältere Personen, die arbeitslos werden; es ist für sie von grösster Bedeutung, dass sie inskünftig in der Pensionskasse bleiben können, wenn sie ab 58 Jahren die Stelle verlieren. Das ist ein entscheidender Fortschritt, der aus der Ständeratsberatung resultiert hat. Alle diese Punkte führen dazu, dass wir eine Lösung präsentieren können, die in einer Volksabstimmung auch bestehen kann.
Zum Schluss rufe ich noch einmal etwas in Erinnerung - es ist zwar immer wieder gesagt worden, aber man muss es doch in Erinnerung rufen -: Alle Reformen, die Abbaureformen waren und die in den letzten 20 oder 22 Jahren im Parlament in einem anderen Geist beschlossen worden sind als diese Vorlage, sind in den Volksabstimmungen gescheitert. Diese Vorlage hier, die einen ausgewogenen Mix von Finanzierung und Sicherung der Leistung aufweist, mit einem leichten Plus für die betroffene Bevölkerung, hat eine faire Chance, in der Volksabstimmung zu bestehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte gerne zu zwei Themen etwas sagen. Ich möchte auch noch einmal meine Überlegungen zum Prozess, wie man zu diesem Ergebnis gekommen ist, darlegen, und ich möchte natürlich die Vorlage auch inhaltlich nochmals würdigen.
Nach der Einigungskonferenz hiess es in den Medien, die Räte hätten sich auf einen Kompromiss geeinigt. Das ist ja das Wesen der Einigungskonferenz. Von aussen muss man den Eindruck haben, es sei ein Kompromiss. Das Resultat, das heute vorliegt, ist aus meiner Sicht kein Kompromiss. Kollege Germann hat gestern in einem anderen Zusammenhang gesagt, nur weil eine Mehrheit etwas entscheide, könne man das noch nicht als Kompromiss bezeichnen. So verhält es sich auch hier.
Tatsache ist, dass zwei Elemente, der Rentenzuschlag von 70 Franken pro Monat für Neurentner sowie die Erhöhung des Ehepaarplafonds, ebenfalls für Neurentner, ganz zu Beginn der Beratungen von zwei Seiten eingebracht und vereinbart wurden und mit entsprechenden Mehrheiten bis heute verteidigt wurden. Neue Ansätze, Änderungsvorschläge und Varianten wurden kaum aufgenommen, vor allem dann nicht, wenn sie diese beiden Kernpunkte irgendwie infrage stellen oder modifizieren wollten.
Der Kommissionspräsident hat gesagt, es seien in der Einigungskonferenz noch einmal Alternativvorschläge diskutiert worden. Alternativen gab es. Man hätte beispielsweise in der Einigungskonferenz ein Paket schnüren können mit der Variante der ehemaligen Minderheit Kuprecht, wonach der Koordinationsabzug höchstens fünf Achteln der maximalen Altersrente der AHV entsprechen solle. Man hätte den Ehepaarplafond für alle Ehepaare auf 155 Prozent erhöhen können. Ich selbst habe noch zur Diskussion gestellt, dass man die 70 Franken in einer Übergangsfrist von fünf Jahren nur den Frauen gibt. Man sagt ja, diese 70 Franken seien eine Kompensation für die Erhöhung des Rentenalters. Das wäre ein Kompromiss gewesen. Aber man hätte natürlich etwas von diesen Kernpunkten abrücken müssen.
Jetzt kann man sagen, es sei nicht nötig gewesen, dass man die Position ändert, denn man habe schon das beste aller Modelle gehabt. Aber wir alle wissen, dass es bei diesem Geschäft kein Modell gibt, das nur Vorteile hat. Es haben alle Modelle Vor- und Nachteile, hüben wie drüben. Ich glaube, so selbstkritisch muss man sein.
Nun zum Ergebnis: Rufen wir uns nochmals die Zielsetzungen der Reform in Erinnerung, die da sind:
1. Das Leistungsniveau der Altersvorsorge muss erhalten bleiben.
2. Das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge muss gesichert werden.
3. Die Altersvorsorge muss an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Ich komme zum Schluss, dass insbesondere die ersten beiden Ziele nicht erreicht sind. Es ging nicht darum - ich möchte hier noch etwas zu Herrn Rechsteiner sagen - abzubauen. Ich muss mindestens für die Minderheit in der ständerätlichen Kommission in Anspruch nehmen: Wir haben diese Zielsetzung immer mitverfolgt und mitgetragen. Es ging nie um Abbau. Auch wir wissen, dass ein Abbau in der Sozialversicherung nicht mehrheitsfähig ist.
Das dritte Ziel wäre mit der Version des Nationalrates wohl besser erreicht worden. Ich denke hier an Menschen mit tiefen Einkommen und Teilzeitarbeitende; ich möchte darauf aber nicht mehr eingehen.
Tatsache ist, dass das heutige Ergebnis das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhöht und das finanzielle Gleichgewicht in der AHV nicht sichert, sondern es im Gegenteil verschlechtert. Das ist das Gleiche, wie wenn Sie ein Dach reparieren, damit es nicht mehr reinregnet, gleichzeitig aber noch weitere Löcher ins Dach reissen - und am Schluss können Sie dann den Dachdecker auch nicht mehr bezahlen.
Man hört immer wieder - es wird auch in den Medien gesagt, und es wurde auch entsprechender Druck aufgebaut -, diese Reform sei dringend. Es gebe quasi keine Alternative, es sei deshalb praktisch jedem Vorschlag zuzustimmen - Hauptsache, wir haben eine mehrheitsfähige Reform, koste es, was es wolle. Nun ist es in der Tat so, dass die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent wichtig sind. Die Frage ist jedoch: Sind sie den Preis wert, den wir mit dieser Reform bezahlen? Sind sie die Kosten, die zusätzlichen Steuern und Abgaben wert, die wir von der Bevölkerung in diesem Zusammenhang verlangen?
Von der Anhebung des Frauenrentenalters wissen wir, dass diese Massnahme ja 1,2 Milliarden Franken an die Sanierung beiträgt. Dagegen kostet der Ausbau aufgrund des Modells der Mehrheit 2030 bereits 1,4 Milliarden Franken, 2035 sind es 2 Milliarden; der Sanierungsbeitrag der Frauen wird damit also konsumiert.
Die Absenkung des Umwandlungssatzes trifft bekanntlich - darüber haben wir schon mehrfach gesprochen - nur noch eine Minderheit der Versicherten. Es sind 15 Prozent der Versicherten, die davon betroffen sein werden, denn im Überobligatorium wurde der Umwandlungssatz bereits abgesenkt, und von einer Kompensation im Überobligatorium war meines Wissens nie die Rede.
Die Rentenausfälle der Generation zwischen 45 und 65, der auch ich angehöre, werden über die Beiträge des Sicherheitsfonds kompensiert. Eine weitere Kompensation über den Rentenzuschlag, der von den Jungen, den Frauen, den heutigen Rentnern, die nichts bekommen, mitfinanziert wird, ist nicht nur nicht nötig, sondern er ist auch unsolidarisch. Wenigstens ist die Mehrheit von der Argumentation abgekommen, dass es sich hierbei um eine reine Kompensation handelt. Es wird nun klar eingestanden, dass es sich um einen Rentenausbau handelt, und ich bin froh, dass hier jetzt Klartext gesprochen wird.
In der heutigen "NZZ" steht: "Der Vorschlag zur Rentenreform bringt der AHV im Vergleich zum Nichtstun eine starke Ausgabensteigerung." Ich meine, das bringt es auf den Punkt. Der Vorschlag zur Rentenreform bringt in der Tat einen Rentenausbau. Dabei wird dieser Ausbau nicht ausreichend gegenfinanziert. Es ist zwar anzuerkennen, dass die Mehrheit versucht hat, hier dem Nationalrat entgegenzukommen, die Mehrwertsteuererhöhung zu drosseln, aber wir haben ja auch gehört, dass dies auch etwas taktisch motiviert ist. Herr Rechsteiner hat gesagt, das zähle dann in der Abstimmung. Es kann ja auch niemand gegen eine tiefere Mehrwertsteuererhöhung sein. Aber wenn man nachrechnet, geht das einfach nicht auf. Das Nationalratsmodell mit 0,6 Prozent war ja billiger - es war billiger. Wenn Sie ein teureres Modell mit den gleichen Sätzen finanzieren müssen, dann geht das unter dem Strich nicht auf. Sie können im Restaurant ja auch nicht fünf Gänge bestellen und nur drei bezahlen.
Bereits 2027, also in zehn Jahren, schreiben wir in der AHV mit dieser Variante ein Defizit von 1 Milliarde Franken. 2035 sind es bereits 7 Milliarden Franken. Das heisst also, dass wir eine Rentenreform haben müssten, die etwa 2025 greift, wenn Sie 2027 wieder ein Umlagedefizit von 1 Milliarde Franken haben und das erwähnte Defizit verhindern möchten.
Mit dem Rentenzuschlag für Neurentner verschlechtern wir zudem die Ausgangslage für jede weitere Rentenreform. Der Ausbau von heute wird der Abbau oder die Steuererhöhung von morgen sein, denn mit der demografischen Entwicklung ist das unausweichlich, oder Sie müssen dann relativ schnell das Rentenalter erhöhen. Doch nicht einmal ein mögliches Rentenalter von 67 Jahren würde reichen, um das Defizit von 7 Milliarden Franken, also das, was wir 2035 haben werden, gegenzufinanzieren. Die Freude über diesen Ausbau wird also nur von kurzer Dauer sein. Wir erhöhen den Druck auf die Erhöhung des Rentenalters, und das ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsvoll. Der Rentenzuschlag führt also zwangsläufig zu Steuererhöhungen, zu einem Leistungsabbau oder zu einem höheren Rentenalter.
Ich habe mir heute früh nochmals überlegt, ob es nach all diesen Arbeiten richtig ist, die Reform in dieser Ausprägung abzulehnen; ich gehöre ja auch der Minderheit Kuprecht/de Courten an, die beantragt, das Ergebnis der Einigungskonferenz sei nicht gutzuheissen. Ich bin aufgrund der dargelegten Überlegungen zum Schluss gekommen, dass es richtig ist, diese Reform nicht zu jedem Preis zu akzeptieren.
Ich möchte keine Reform, für die viele bezahlen und mit der nur wenige etwas bekommen. Die 2,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner in unserem Land haben viel zum Wohlstand beigetragen, sie haben auch verzichtet. Das ist eine Generation, die sich nicht viel geleistet hat und sich einen bescheidenen Wohlstand erarbeitet hat. Sie bekommt nichts. Es wird immer wieder argumentiert - es wurde auch heute gesagt -, man müsse für sie ja auch keine Kompensationen vorsehen; aber sie hatten tiefere Altersguthaben. Es sind Leute, die mit schmalen Einkommen durch die Welt gehen mussten. Wir schaffen hier also eine Zweiklassen-AHV. Das scheint mir in der Geschichte der Altersvorsorge doch einmalig zu sein. Das ist eine Ungerechtigkeit, die ich nicht akzeptieren kann, und ich glaube, dass auch die Bevölkerung ein feines Gespür für diese Ungerechtigkeit haben wird.
Den Jungen und auch den Ungeborenen überbürden wir die Kosten für eine Reform, die nicht nachhaltig ist; ich habe die Finanzierung dargelegt. Auch hier haben wir eine Zweiklassengesellschaft, auch gegenüber den Jungen. Diese bezahlen nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern auch Lohnprozente. Zudem lässt man die Frauen ein Jahr länger arbeiten, um das zu finanzieren.
Unter dem Strich profitiert also allein die Übergangsgeneration, der wir zwanzig Jahre den Besitzstand garantieren. Alle von ihnen bekommen den Rentenzuschlag, ob sie ihn brauchen oder nicht, ob sie eine zweite Säule haben oder nicht. Die Verbesserung der Reform respektive der Ausbau der ersten Säule basiert ausschliesslich auf Steuer- und Abgabeerhöhungen, und das, zu diesem Schluss bin ich gekommen, für eine Reform, die die Ziele, die wir uns zu Beginn gesetzt haben, nicht erfüllt. Über den Anstieg des Bundesanteils haben wir praktisch nie gesprochen. Der Bund finanziert ja bekanntlich über die Steuern praktisch einen Fünftel der AHV. Für eine nichtnachhaltige Reform eine weitere Verschlechterung der Bundesfinanzen in Kauf zu nehmen ist für mich nicht staatstragend.
Die ausgearbeitete Vorlage ist ungerecht gegenüber den Frauen, den Jungen, den heutigen Rentnerinnen und Rentnern - Solidarität sieht für mich anders aus! Ich werde deshalb die Minderheit Kuprecht/de Courten unterstützen.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die Inhalte der Vorlage sind ja bekannt, wir haben sie in diesem Rat stundenlang und in der Kommission Dutzende von Stunden lang besprochen. Wie Einigungskonferenzen funktionieren, wissen wir alle auch. Ich habe noch nie eine Einigungskonferenz erlebt, in der die eine Seite einfach alles durchdrücken konnte. Das war auch in diesem Fall nicht so. Nachher hat man die Verantwortung, mit dem Resultat umzugehen.
Verantwortung und Generationengerechtigkeit - ich möchte nur dazu in zwei Sätzen noch etwas sagen und nicht mehr auf Details eingehen. Ich glaube tatsächlich, dass wir nun etwas Abstand nehmen und uns nochmals überlegen sollten, welche Verantwortung wir hier haben, nämlich die Verantwortung, eine wichtige, eine zentrale Errungenschaft vorangegangener Generationen in die Zukunft zu tragen: ein Altern in Würde und eine finanzielle Absicherung im Alter. Das ist unsere Verantwortung, im Interesse künftiger Generationen.
Man kann sich darüber ärgern, dass die eigenen Forderungen nicht durchgesetzt werden konnten. Wir müssen nun aber die Verantwortung übernehmen, diese Vorlage, die ausgereift und mehrheitsfähig ist, abzusegnen, auch wenn sie nicht zu hundert Prozent dem eigenen Interesse entsprechen mag. Sie nimmt die Chance wahr, eine gesicherte Altersvorsorge in die Zukunft zu tragen. Ich möchte Sie bitten, über Ihre Schatten zu springen und dazu Hand zu bieten.
Wenn wir von einer Belastung für die kommenden Generationen und insbesondere auch für die jungen Leute reden, dann bedeutet dies hier, dass wir nicht einen Scherbenhaufen produzieren, denn diese Bürde hätten genau jene jungen Menschen zu tragen. Es bedeutet, Ja zu sagen zur einzigen Lösung, die jetzt auf dem Tisch liegt.
Ich möchte Sie bitten, der Vorlage zuzustimmen und das Resultat der Einigungskonferenz hiermit abzusegnen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion
Im Jahre 1944, mitten im Zweiten Weltkrieg, hat der freisinnige Solothurner Bundesrat Walther Stampfli angekündigt, er beabsichtige, bis im Jahre 1948 eine allgemeine schweizerische Altersversicherung einzuführen. Bundesrat, Parlament und Volk haben das nach mehreren gescheiterten Anläufen tatsächlich geschafft - seit 1948 gibt es diese AHV. Die AHV ist seither immer mehr zur tragenden schweizerischen Sozialversicherung geworden - zur tragenden schweizerischen Sozialversicherung. Kein anderes Sozialwerk in diesem Land hat auch nur annähernd die Popularität und Unterstützungstiefe der AHV. Die AHV ist seither mehrfach revidiert worden. In den letzten zwanzig Jahren ist aber keine Reform mehr gelungen, keine mehr.
Jetzt kann man immer darüber diskutieren, wie man die AHV, später dann auch die zweite Säule, die dazugekommen ist, revidieren könnte und wie nicht. Es gibt nie nur eine Variante, auch heute nicht. Wir haben heute zwar einen Antrag der Einigungskonferenz vorliegen, über den wir bestimmen können - wir können Ja oder Nein sagen -, aber es gibt immer, für mehrere Teilschritte, verschiedene Möglichkeiten einer Reform. Natürlich, die Welt ist nie alternativlos. Es ist nur die Frage abzuklären, wenn man mehrere Varianten hat und heute noch eine zur Abstimmung steht - das Vorgehen ist beschrieben worden -, was zum jetzigen Zeitpunkt die klügere Lösung ist: etwas zu tun oder nichts zu tun?
Zwanzig Jahre lang sind alle Reformen gescheitert. Wir haben heute auf der einen Seite eine Variante, die zugegebenermassen Vor- und Nachteile hat, wie das bei jeder politischen Variante der Fall ist. Wir haben auf der anderen Seite das wichtigste Sozialwerk vor uns, an dem wir jetzt eine Änderung vornehmen oder eben nicht - das wichtigste Sozialwerk, das auf dem Spiel steht! Es steht auf dem Spiel.
Wenn wir heute die Reform, die Vor- und Nachteile hat, verabschieden, dann führt das - das sehen wir, wenn wir die Zahlen des Bundesamtes für Statistik anschauen - dazu, dass der AHV-Fonds, also der Fonds mit dem Geld, das ausbezahlt wird, um die tatsächlichen Renten zu bezahlen, im Jahre 2030 zu 97 Prozent gedeckt sein wird: nicht ganz zu 100 Prozent, aber zu 97 Prozent. Die Renten können problemlos bis 2030 ausbezahlt werden.
Was passiert, wenn wir heute Nein sagen und wenn wir nicht revidieren? Ich nehme die gleiche Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen und stelle die Frage: Wie hoch ist dann die Deckung der Renten im Jahre 2030? Der Fonds beträgt dann noch 12 Prozent - 12 Prozent! Die AHV wäre also auf Deutsch gesagt bankrott - sie wäre bankrott! Sie wäre nicht einmal mehr in der Lage, die laufenden Renten zu zahlen - kein Jahr mehr! Sie wäre bankrott. Das ist die Realität.
Jetzt kann man sagen: Es gibt andere, es gibt bessere Varianten; man kann die Lösung aufteilen, man kann verschiedene Pakete machen. Das ist in den letzten zwanzig Jahren versucht worden. Alle diese Teilrevisionen sind aber gescheitert! Und alle die klugen Menschen bringen jetzt ihre Vorschläge, wie man das Frauenrentenalter dann doch noch irgendwie isoliert erhöhen könnte und wie man den Umwandlungssatz dann noch stärker senken könnte. Das ist alles möglich. Aber ist das nach zwanzig Jahren gescheiterter Reformen wirklich wahrscheinlich? Ist das wahrscheinlich? Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber in der politischen Realität in diesem Lande ist der Bankrott der AHV immerhin möglich, wie man sieht, wenn man die Zahlen des Bundesamtes anschaut.
In dieser Situation scheint es mir bei allen Vor- und Nachteilen, dass es verantwortbar ist, einer Lösung zuzustimmen, die sich nach drei Jahren Beratung durchgesetzt hat und die allen Beteiligten zwar nicht riesige Vorteile bringt, aber für alle Teile erträglich ist. Das ist verantwortbar und ist verantwortungsvoll.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Resultate der Einigungskonferenz sind hinlänglich bekannt. Ich werde sie nicht wiederholen. Trotzdem werde ich vom Wort ergriffen. Ich habe mir lange überlegt, wann und wo der richtige Zeitpunkt wäre, meine Gedanken zu diesem Prozess zu äussern. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Sie jetzt damit behellige.
Ich staune ja schon ein wenig, auch über die Voten, die jetzt gefallen sind. Herr Bischof, Sie drohen mit dem Bankrott der AHV. Weshalb beladen Sie sie dann noch, anstatt sich zu bescheiden mit dem Ziel der Sicherung dieses Sozialwerks, das für uns alle sehr wichtig ist? Ich kann das nicht nachvollziehen, aber anyway.
In meiner mittlerweile rund 35-jährigen Tätigkeit als Politiker war der letzte Dienstagabend diesbezüglich der Tiefpunkt meiner "Karriere". Ich habe das noch nie erlebt. Ich meine nicht das Resultat. Das war ja bereits bekannt, bevor wir uns getroffen haben. Vielmehr war es der Tiefpunkt wegen der Art und Weise, wie dieses Resultat zustande gekommen und bestätigt ist.
Ob die Hoffnung von Ständerat Rechsteiner erfüllt wird oder nicht, dass in einer Volksabstimmung diese Reform getragen werden wird, werden wir sehen. Es sind einige Fragen elegant ausgelassen worden, die dann zu erklären sein werden. Ich werde auch diese nicht wiederholen. Ich wünsche es ihm und uns, dass es dann gelingen wird. Wir werden ja sehen.
Nun zu meinen Gedanken zu diesem Prozess: Seit Schwarz-Rot im September 2015 in einer konzertierten Nacht-und-Nebel-Aktion, ich nenne das so, und mit Unterstützung des Departementes und des BSV die Schützengräben bezogen hat, hat sich dieser Block nicht mehr bewegt. Um einige wenige Details schon ein bisschen, aber die Grundaussage, dass man diese Rentenreform aufbaut und aufbläht, anstatt nach einer Sicherung der Renten zu suchen, wurde damals festgelegt. Es war kurz vor den Wahlen, ich verstehe das. Es war kurz vor einer neuen Legislatur, ich verstehe das auch. Trotzdem, glaube ich, ist es schlecht, wenn wir uns künftig im Stöckli solchen kartellartigen Entscheiden unterwerfen.
Die vom Bundesrat fixierten Hauptzielsetzungen sind meines Erachtens ungenügend erfüllt. Die Sicherung, die Stabilisierung der Sozialwerke ist nach meinem Dafürhalten nicht erfüllt. Die Resultate, ich hab's erwähnt, liegen auf dem Tisch. Aber aus meiner Sicht sind sie nicht zu verantworten. Frau Bruderer Wyss hat an unsere Verantwortung appelliert. Diese Erkenntnis kommt meines Erachtens ein bisschen spät. Es wäre nett gewesen, wenn man sich dieser Verantwortung auch während des Prozesses wirklich bewusst gewesen wäre. Dass man unterschiedliche Meinungen haben kann, verstehe ich, das liegt auch in der Natur der Sache. Aber man sollte aufeinander zu gehen, sich nicht in einem Graben einbuddeln und dort verharren.
Nochmals: Ich mache mir keine Illusionen, dass das Ergebnis der folgenden Abstimmung zugunsten der Minderheit ausfallen wird. Die Resultate sind seit zwei Jahren klar.
Ich bin allerdings einfach enttäuscht, ich befinde mich am Ende einer Täuschung. Mein Bild vom Auftrag des Stöckli, mein Bild von der offenen Debattierkunst und mein Bild von der Bereitschaft, im Stöckli über Parteidoktrinen hinweg Lösungen zu suchen für unsere Gesellschaft, für unser Land - diese Bilder wurden nicht gerade zerstört, aber arg in Mitleidenschaft gezogen. Persönlich kann ich mit Täuschungen und Enttäuschungen sehr gut umgehen. Was mich hingegen nachhaltig umtreibt, ist die Feststellung, dass das Stöckli immer mehr zur Bühne von parteipolitischen Machtspielen missbraucht wird. Stimmzwang im Stöckli - welche Ungeheuerlichkeit! Stellen Sie sich das einmal vor. Wir handeln nicht mehr nach bestem Wissen und Gewissen, wir brechen faktisch den Amtseid oder das Amtsgelübde. Einzelne Mitglieder versteigen sich zu persönlichen Drohungen; das ist nach meinem Dafürhalten unerhört, unwürdig und überdies gefährlich. Wenn es uns nicht gelingt, diese Unkultur zu unterbinden, setzen wir den Kompressorhammer am Fundament unserer Institution an. Das wünsche ich uns nicht.
Nochmals: Wir werden die Abstimmung über uns ergehen lassen, ich werde der Minderheit zustimmen. Ich finde es schade, dass wir als Ständerat nicht in der Lage gewesen sind, eine generationengerechte Rentenreform zu präsentieren. Ich werde den Antrag der Einigungskonferenz ablehnen.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Es gibt den Vorwurf, dass man ein Machtkartell Rot-Schwarz gebildet habe. Ich habe mich mehrmals gefragt, weshalb man jetzt von dieser Annahme ausgegangen und nicht bereit gewesen ist zu überlegen, was der Hintergrund der Idee ist, eine Kombination von Massnahmen bei der ersten und der zweiten Säule vorzusehen, und weshalb man vor dieser Lösung verharrt hat wie die Maus vor der Schlange. Um diese Erhöhung von 70 Franken zu verhindern, war man sogar bereit, auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,2 Prozentpunkte zu gehen, um damit zu zeigen, dass der Ansatz, den man in den langen Diskussionen gefunden hat, untauglich sei.
Natürlich ist es für gewisse Leute hier aufgrund ihrer Position unüblich, dass sie nicht automatisch in der Mehrheit sind und das, was sie wollen, nicht automatisch auch durchsetzen können. Es stärkt aber unsere Demokratie, wenn sich ab und zu andere Mehrheiten durchsetzen können. Die Aussage, man habe sich nicht bewegt, wurde von meinen Vorrednern schon oft klar dementiert und zu Recht als falsch deklariert.
Mir geht es noch darum, zwei Hinweise zu machen, bezogen auf die erste und die zweite Säule:
1. Man spricht von Generationengerechtigkeit und riskiert mit der Ablehnung dieser Vorlage, dass ein wesentlicher Teil der Verschiebung von den Jungen zu den künftigen Rentnern in der zweiten Säule nicht erfolgt, dass die Verschiebung also nicht massiv, um 60 Prozent, reduziert wird. Heute wissen wir, dass in der zweiten Säule rund 1,3 Milliarden Franken von den Jungen zu den Alten übertragen werden. Unsere Vorlage reduziert diesen Betrag um 800 Millionen Franken auf rund 0,5 Milliarden Franken, um 60 Prozent. Wollen Sie tatsächlich diese Korrektur, die eben die Generationengerechtigkeit bringt, aufs Spiel setzen? Setzen Sie sich doch mit der Stellungnahme der Pensionskassenverantwortlichen auseinander, Sie haben auch Post vom Schweizerischen Pensionskassenverband bekommen. Die Leute, die mit dieser Aufgabe vertraut sind, wünschen sich sehnlichst eine Revision. Die Leute, die tagtäglich mit diesen Problemen beschäftigt sind, unterstützen die Version, die wir jetzt zur Abstimmung bringen. Wenn Sie von Generationengerechtigkeit sprechen, dann tun Sie etwas! Diese Vorlage ist ein guter Lösungsansatz.
2. Es ist noch nicht lange her, da hat das Volk mit dem Schlagwort "Rentenklau" die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent abgelehnt. Dieselben Leute, die damals vehement gegen die Senkung des Umwandlungssatzes aufgetreten sind, sind heute bereit, eine Vorlage zu unterstützen, die sogar auf 6,0 Prozent heruntergeht. Seien wir doch froh, dass die damalige Vorlage abgelehnt wurde. Sonst hätten wir jetzt einen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent. Jetzt wollen Sie dieses Angebot von der linken Seite mit der Argumentation ablehnen, es sei nicht zu verantworten, dass man 3 Lohnpromille mehr an Beiträgen bezahlen solle. Das verstehe ich nicht. Das ist ein günstiges Angebot und gibt die Möglichkeit, unsere Altersvorsorge für die nächste Generation zu sichern. Wir können uns das leisten, weil die AHV-Beiträge seit über 42 Jahren nicht erhöht wurden. Nennen Sie mir ein Land auf der Welt, welches eine derart stabile Situation hat! Heute geht es darum, dass wir 3 Promille mehr an Lohnbeiträgen in die AHV einbezahlen müssen - 8,7 statt 8,4 Prozent -, um den Zuschlag zu finanzieren.
Frau Keller-Sutter, dieser Zuschlag wird durch Lohnprozente finanziert und ist eine Möglichkeit, einen Kompromiss mit den damaligen Gegnern der Herabsetzung des Umwandlungssatzes zu erreichen. Es ist insbesondere auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Beiträge für die zweite Säule im Verlaufe der letzten Jahre ja verdoppelt und die Umwandlungssätze massiv herabgesetzt wurden, zum Teil sogar auf unter 5 Prozent. Weshalb sind Sie so stur auf die Idee fixiert, dass man die Altersvorsorge in der einen und in der anderen Säule getrennt behandeln müsse? Am Ende des Tages ist die Währung der Schweizerfranken und nicht die erste oder die zweite Säule. Ich würde es ausserordentlich bedauern, wenn diese wirklich unterstützungswürdige Kompromissvorlage aus ideologischen Gründen scheitern würde.
Ich empfehle Ihnen dringend, der Vorlage zuzustimmen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Mehrheitslösung der Einigungskonferenz schafft dreierlei Kategorien von Menschen in diesem Land. Die erste Kategorie sind 2,2 Millionen Diskriminierte, die zweite Kategorie sind gut 1 Million Profiteure, und die dritte Kategorie sind die Betrogenen. Das ist die Mehrheit und die Zukunft.
Zur ersten Kategorie: Sie umfasst 2,2 Millionen Menschen aus der heutigen Rentnergeneration. Sie werden zu Rentnern zweiter Klasse degradiert. Ihnen verweigert man nicht nur die Anhebung der tiefsten Renten um 450 Franken, die Herr Kuprecht und Herr de Courten mit ihrer Minderheit zum selben Preis erreicht hätten, wie dies bei der Lösung mit den 70 Franken der Fall ist. Nein, ihnen verweigert man auch diesen Zuschlag von 70 Franken.
Die zweite Kategorie sind die Profiteure. Sie werden gleich doppelt privilegiert. Die 45- bis 60-Jährigen haben nämlich keine Einbusse bei der zweiten Säule, und sie erhalten den AHV-Zuschlag von 70 Franken. Das sind wie gesagt gut 1 Million Personen, und diese Kategorie der Profiteure sitzt auch hier drin und stellt die Mehrheit.
Dann kommt die dritte Kategorie von Menschen in diesem Land, die Jungen, die heute bis 45-Jährigen. Sie bezahlen die Zeche. Sie erwartet ab 2030 ein Fiasko.
Sieht so eine weitsichtige und nachhaltige Politik aus? Das Machtkartell der Mehrheit in diesem Rat hat so gesprochen. Dem haben wir uns unterzuordnen. Aber persönlich kann ich einen derartigen Generationenbetrug nicht mittragen.
Ich bitte Sie darum, der Minderheit Kuprecht/de Courten zu folgen oder die Sache in der Schlussabstimmung abzulehnen.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion
Ich möchte auf das Votum von Herrn Germann kurz Bezug nehmen.
Wir haben wieder die Auslegeordnung gemacht. Ich glaube, es ist allen klar, wo die Vor- und Nachteile der Systeme liegen. Aber man darf jetzt nicht so tun, als ob das Modell des Nationalrates, das man jetzt nicht wählt, wenn die Mehrheit obsiegen sollte, Vorteile hätte. Wenn Herr Germann sagt, das sei ein "Generationenbetrug", so ist das schon ein starkes Wort: Das würde heissen, dass die Lösung der Mehrheit nicht ein optimales System wäre.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Man hat eine Aufgabe, man muss das System korrigieren; das wissen wir. Wir müssen den Umwandlungssatz reduzieren, wir reden davon, das AHV-Alter der Frauen auf 65 Jahre anzuheben. Das kostet etwas, das gibt Nachteile für die Frauen; das wurde gesagt. Statt schon mit 64 Jahren treten sie erst mit 65 Jahren ins AHV-Alter ein. Auch im Nationalratsmodell bezahlt das jemand: Es bezahlt jemand, es geht um Lohnprozente.
Jetzt kann man sagen, man solle das nicht über die AHV kompensieren; es sei die reine Lehre, alles im gleichen System zu tun. Aber wenn man schon vom Generationenkonflikt spricht: Am Schluss des Tages sagt man den Jungen, sie müssten einfach selber sparen. Es ist relativ einfach, man sagt: "Schaut, ihr habt die Rente. Diese wird gekürzt, wir gehen beim Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent zurück. Spart doch selber in der zweiten Säule an!" Da zahlen die Jungen selber ein, natürlich zusammen mit dem Arbeitgeber. Aber am Schluss sind das auch Lohnprozente. Ich sehe da den Unterschied nicht.
Einen Unterschied gibt es, dessen bin ich mir bewusst: Wir sind in der ersten Säule, da finanzieren die höheren Einkommen die tieferen mit. In der zweiten Säule finanziert sich jeder selber. Die tiefen Einkommen haben tiefere Renten, und die höheren Einkommen haben höhere Renten, indem sie sich selber finanzieren, Lohnbeiträge zahlen. In der ersten Säule - das ist der Vorteil der AHV, Kollege Bischof hat es gesagt - werden die kleineren Einkommen durch die höheren mitfinanziert.
Jetzt kann man sagen, es sei nicht korrekt, dass man die zwei Säulen vermischt. Aber ich möchte hier nur anfügen: Es ist kein Generationenbeschiss, sondern es ist eine andere Massnahme. Die Vermischung beider Systeme hat viele Vorteile, sodass man die Vorlage vielleicht beim Volk besser durchbringen kann.
Wenn man sagt, die Übergangsgeneration, die hier vor allem im Rat sitzt - die Rentner ausgenommen -, trage nichts bei, sie profitiere doppelt, so, Herr Germann, stimmt das nicht. Das stimmt doch nicht. Die Leute der Übergangsgeneration zahlen auch mehr Mehrwertsteuern bis an ihr Lebensende, und sie zahlen vor allem auch mehr Lohnprozente. Im System des Ständerates haben wir 0,3 Lohnprozente. Das zahlen die Leute, die in der Übergangsgeneration sind, in der man ausgleicht. Sie zahlen diese Lohnprozente noch bis zur Rente. Das ist ja nicht nichts. Deshalb haben wir ja viel Papier produziert - ich weiss gar nicht, wie hoch der Stapel in Zentimetern gemessen ist -, mit Berechnungen von unten nach oben, von oben nach unten. Man hat schön geschaut, wo es Vorteile, wo es Nachteile gibt. Eigentlich ist die Lösung ziemlich austariert. Man versucht, überall etwas zu regulieren, damit es nicht zu grosse Verwerfungen gibt. Deshalb, das möchte ich auch hier sagen, tragen alle etwas bei. Es ist mir klar, dass gewisse Leute ein bisschen mehr verlieren oder mehr gewinnen. Aber alle tragen etwas bei. Es gibt keine doppelten Profiteure, und es ist ein System, das über die Jahre der Diskussion gut austariert wurde.
Jetzt, am Schluss, in der Einigungskonferenz, ist die Mehrheit, wie ich denke, den Gegnern in einigen Punkten noch entgegengekommen. Wir können es auf einen Punkt bringen: Wir haben einfach die 70 Franken nicht fallengelassen. Es ging ja am Schluss nur noch darum.
Man hat auch so viel gemacht im Hinblick darauf - das möchte ich noch zum Schluss sagen -, dass die nächste Revision kommen muss. Wir klammern uns an die Zahlen 2030 und 2035. Ein kluger Ökonom hat mal gesagt, das Einzige, was langfristig sicher sei, sei unser Tod, aber alles andere sei Kaffeesatzlesen. Was wir wirklich machen müssen, ist die heutigen Probleme lösen. Das machen wir mit dieser Reform. Dann kann man in die nächsten Reformen einsteigen, mit denen man die Systeme wieder so korrigiert, wie es im Jahr 2025 oder 2028 nötig sein wird. Das machen dann nicht mehr wir, das machen unsere Nachfolger. Sie werden es klug machen. Deshalb habe ich viel Vertrauen, dass wir in diesem Bereich noch vieles erledigen werden. Aber hier geht es jetzt darum, das wurde gesagt, dass wir diese Reform durchbringen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Ich bin auch Mitglied der Kommission. Ich möchte aber noch auf eine Aussage von Herrn Kollega Stöckli antworten. Herr Kollega Stöckli hat sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht wegen der Sturheit, die da herrsche in Bezug auf die Idee, dass man eben auch über die AHV, also ausserhalb des BVG, kompensiert. Meines Erachtens ist der Begriff Sturheit nicht der richtige. Es gibt Gründe dafür und dagegen. Meine Gründe, warum ich mit der Kompensation über die AHV Mühe habe, sind die vier folgenden; nur ganz kurz:
1. Man schafft eine Zweiklassen-AHV.
2. Die Jungen haben letztlich die Zeche zu bezahlen.
3. Wir hätten eine Lösung innerhalb der zweiten Säule gefunden; eine solche wäre möglich gewesen.
4. Aus meiner Sicht schaffen wir damit ein Präjudiz für eine nächste Reform. Es ist nämlich zu befürchten, dass bei einer nächsten Senkung des Umwandlungssatzes wiederum die Frage kommt, ob wir das nicht über eine weitere Erhöhung der AHV kompensieren sollten.
Das sind für mich die Gründe, warum diese Lösung für mich nicht befriedigend ist. Ich werde deshalb der Minderheit folgen.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte nur noch kurz auf zwei Punkte zurückkommen. Es wurde nun die Aussage in den Raum gestellt, dass man sogar bereit gewesen wäre, 1,2 Prozent Mehrwertsteuererhöhung in Kauf zu nehmen. Das ist so, das war Bestandteil eines Minderheitsantrages, den wir zu Beginn dieser Session besprochen haben. Es ging damals darum, zielorientiert die tiefsten Renten um 450 Franken anzuheben und nicht einfach flächendeckend nach dem Giesskannenprinzip vorzugehen. Es hätte selbstverständlich den Nebeneffekt gehabt, dass die Ergänzungsleistungen - die uns sowieso grosse Sorgen bereiten, die Zunahme der Ausgaben ist dort exorbitant - hätten entlastet werden können. Dies einfach zum Vorwurf, wir wären sogar bereit gewesen, 1,2 Prozent in Kauf zu nehmen. Man muss eben auch die zweite Seite dieser Bilanz festhalten.
Zum zweiten Punkt, der Erhöhung der AHV-Altersrente um 70 Franken: Es war so, es gab einen Versuch von mir, in der Einigungskonferenz eine Möglichkeit aufzuzeigen, wie man diese 70 Franken in die zweite Säule hätte integrieren können. Das wäre systemgerecht gewesen und hätte im Prinzip die gleiche Wirkung gehabt wie nun diese Erhöhung um 70 Franken ausserhalb der zweiten Säule. Nun muss man einfach sehen: Wenn man das ausserhalb der zweiten Säule macht, haben wir etwa zwei bis drei Hebel, die wirken. Der erste Hebel wirkt für die Übergangsgeneration. Sie bekommt diesen Ausgleich aus dem Sicherheitsfonds; das macht etwa 300 Millionen Franken pro Jahr. Über zwanzig Jahre sind das Kosten von 6 Milliarden Franken. Sie hat gar keinen Rentenverlust im obligatorischen Teil. Und zu diesem Ausgleich bekommen sie obendrauf, so quasi als Goodie, noch 70 Franken dazu. Das hat mit einer Kompensation überhaupt gar nichts zu tun! Es sind zwei Hebel. Setzen Sie das Ganze nun noch in Bezug zur Ehepaarrente. Bei der Ehepaarrente wird ja der Faktor 1,5 bzw. nun der Faktor 1,55 der maximalen einfachen Altersrente angewendet. Diese wird nun um 70 Franken erhöht, mal Faktor 1,55 - der zweite Hebel. Und der dritte Hebel, der Ausgleich aus dem Sicherheitsfonds, kommt noch hinzu. Es sind also etwa drei Komponenten, die eindeutig zu Leistungsausbauten führen werden. Und es ist eben das Verheerende, dass dieser Leistungsausbau bei der ersten Säule vor allem dann ganz massiv zur Last fallen wird, wenn die geburtenstarken Jahrgänge keine Lohnbeitragszahler mehr sein werden.
Das ist die Problematik, Herr Stöckli. Wenn man Berichten glauben kann, werden uns etwa im Jahr 2030, also genau an dieser kritischen Schwelle, ungefähr 500 000 Fachkräfte fehlen. Von diesen 500 000 fehlenden Fachkräften kommen keine Arbeitgeberbeiträge mehr, es kommen keine Arbeitnehmerbeiträge mehr in die erste Säule, aber die geburtenstarken Generationen sind dann in Rente. Die nachkommenden Generationen haben genau dieses Manko zu finanzieren. Das habe ich gemeint, als ich gesagt habe, wir hätten auch Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen zu übernehmen. Für jeden Rentenfranken, den wir jetzt aufbauen, wird die nachkommende Generation ein Vielfaches an Last zu tragen haben. Ich bin nicht bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion
Ich halte mich kurz: Es ist ein Kernanliegen dieser Vorlage, dass die Umverteilung von der aktiven Generation zur Rentnergeneration von heute 1,3 Milliarden Franken reduziert wird. Wir haben heute 1,3 Milliarden Franken, die jährlich umverteilt werden, und dieser Betrag würde um 60 Prozent reduziert, wenn Sie dieser Vorlage zustimmen. Wenn Sie dieser Vorlage nicht zustimmen, werden Sie sich die nächsten Jahre überlegen müssen, wie man dieses Problem löst. Es wird eine Seite geben, die sagen wird: Die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent war ein zu grosser Schritt. Es wird eine Seite geben, die sagen wird: Man sollte weiter gehen in Richtung 5 Prozent. Wir würden lange diskutieren, bis wir in dieser Frage Einigkeit und eine Lösung finden würden, die dann auch noch vor dem Volk Bestand hätte. Ich erinnere daran, dass wir vor fünf Jahren eine Abstimmung zu dieser Frage hatten: Die Reduktion von 6,8 auf 6,4 Prozent - Herr Stöckli hat es gesagt -, die Hälfte von dem, was heute vorliegt, wurde grandios, von 70 Prozent der Stimmenden, abgelehnt.
Wir haben jetzt das Menü auf dem Tisch, es ist angerichtet, es beinhaltet die Anpassung des AHV-Alters für Frauen auf 65 Jahre. Der Umwandlungssatz - ich habe es angesprochen - soll reduziert werden. Das heisst, es gibt auch eine Rentenreduktion von 12 Prozent. Die damaligen Exponenten des "Rentenklaus" sind heute auf der Seite des Modells, das jetzt zur Abstimmung kommt. Das ist eine Chance. Eine weitere Chance besteht darin, dass wir die AHV stabilisieren; sie wäre bis ins Jahr 2030 bestens ausfinanziert. Alle haben in der Kommission immer gesagt, es brauche ein Anschlussprogramm. Auch das ist eine Chance, indem Punkte, die zu langen Diskussionen geführt haben, in einer folgenden Revision noch aufgenommen werden können. Der Preis, den Sie für dieses Menü bezahlen, sind eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8,3 Prozent und zusätzliche 0,3 Lohnprozente.
Das Menü ist angerichtet. Das Schöne an der Demokratie ist: Sie müssen es nicht essen; wir haben keinen Esszwang. Aber es gilt auch, dass die Suche nach weiteren, besseren Lösungen nach drei Jahren intensiver Arbeit in den Kommissionen und auch in den Räten wahrscheinlich nicht zielführend ist. Es gilt hier die Weisheit: Das Bessere ist der Feind des Guten.
Stimmen Sie dem Antrag der Einigungskonferenz zu.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
Les émotions, la passion sont évidemment à la hauteur des enjeux. C'est, je le crois, normal. C'est totalement et profondément humain. Je dirai même que c'est sain parce qu'en définitive nous ne sommes pas des machines. Nous vivons aussi d'émotions et de passion. Nous contribuons toutes et tous à ce débat avec la profonde connaissance que nous avons du pays, de ses institutions et des enjeux liés à cette question.
A la fin de ces débats - parce que vous êtes à la fin des débats - qui ont nécessité, je le disais l'autre jour, bientôt 170 heures de séances officielles de travail au Parlement, je crois que s'il y a une chose que l'on peut dire, c'est que tout ce qui pouvait être discuté, approfondi, éclairé, recherché, l'a été. Je crois pouvoir dire que tout a été mis sur la table et que tout a été analysé. A la fin - évidemment une fois que la discussion a eu lieu -, les institutions - le Parlement, les deux chambres - ont, en suivant les règles qui les dirigent, élaboré une réforme.
Je ne vais pas revenir sur les éléments de contenu. Il restait deux points ouverts. Il y a d'abord la question de la compensation de la diminution des rentes du deuxième pilier. Dans la mesure où la Conférence de conciliation a suivi la version du Conseil des Etats, je n'y reviendrai pas puisque le débat a déjà largement eu lieu dans votre conseil. Ensuite, il s'agit du relèvement du taux de la TVA. La Conférence de conciliation propose une augmentation de 0,6 pour cent de la TVA. Dans la mesure où cette solution n'a jamais obtenu de majorité dans votre conseil, je dois vous dire quelle est la position du Conseil fédéral à ce sujet. J'insiste sur le fait que je parle de la position du Conseil fédéral. J'y reviendrai.
Lorsque nous avons présenté notre projet en 2014, nous avions souhaité garantir, avec le taux de la TVA, le suivi de la question démographique jusqu'en 2030. Et nous avions, dans le message du Conseil fédéral de 2014 - ce fameux document que vous connaissez toutes et tous -, présenté une situation prévoyant un fonds AVS rempli à 94 pour cent en 2030. Ce n'était pas exactement 100 pour cent, mais pas loin, pour garantir le paiement des rentes. Avec la proposition de la Conférence de conciliation de relever de 0,6 pour cent le taux de la TVA, la couverture du fonds AVS se situera à 97 pour cent. Cela correspond mieux, sur le plan démographique, à ce que souhaitait le Conseil fédéral que la version précédente, qui couvrait 111 pour cent.
J'ai toujours indiqué qu'il faudrait faire le bilan à la fin. A la fin, la discussion qui a eu lieu dans la Conférence de conciliation a donné un projet. Et maintenant la seule question qu'il faut encore se poser est la suivante: faut-il accepter ce résultat, ou faut-il le rejeter? Il n'y a plus d'alternative entre différentes variantes: c'est oui ou c'est non à un projet. Il vaut la peine de comparer les deux éléments, c'est-à-dire ce qui va se passer en cas de oui, notamment sur les éléments de la réforme et ce qui va se passer en cas de non. En cas de oui, Monsieur Kuprecht a rappelé quels étaient les éléments positifs, recherchés depuis longtemps, qui figurent dans cette réforme. Je le remercie d'avoir rappelé ces éléments, qui sont importants, et sur lesquels il y a un accord.
Ce que j'aimerais ajouter, c'est que la différence entre le oui et le non, sur le plan financier, est très importante. Si rien ne se passe, l'accumulation des déficits dans l'AVS atteindra 41 milliards de francs en 2030. Comparé à la situation actuelle, le cumul des déficits durant douze ans atteindra 41 milliards de francs. Si rien ne se passe, le taux de couverture du fonds AVS en 2030 sera de 12 pour cent. Cela veut dire concrètement qu'il ne sera plus en mesure de verser les rentes, parce que nous savons que dès que le taux de couverture du fonds AVS passe en dessous d'environ 25 pour cent, il n'y a simplement plus de liquidités. Il n'y a plus la possibilité, de manière factuelle, de verser les rentes.
Ensuite, si rien ne se passe, il faudra, à partir de 2030, non seulement compenser annuellement 7 milliards de francs de déficit chaque année, mais il faudra en plus combler à nouveau le trou, de 53 milliards de francs, pour atteindre à nouveau un taux de couverture de 100 pour cent.
On est en train de parler de chiffres qui sont énormes. La pertinence et la force de ces chiffres ainsi que l'importance des enjeux sont naturellement au coeur du débat. Avec la réforme, le résultat de répartition cumulé en 2030 est plus ou moins équilibré, l'état du fonds est à 97 pour cent, et la différence du fonds par rapport à 100 pour cent se situe à moins de 2 milliards de francs.
J'aimerais vous dire que le Conseil fédéral suit vos travaux avec un grand intérêt. Même si on a pu entendre, çà et là, qu'il avait des doutes à ce sujet. Le Conseil fédéral suit vos travaux avec un grand intérêt, et il a encore parlé de la situation et de l'état du dossier au Parlement lors de sa dernière séance, il y a six jours.
J'aimerais maintenant vous faire part des réflexions suivantes. Le Conseil fédéral m'a invité à vous rappeler l'importance cruciale de ce projet pour le pays, pour le peuple, pour l'économie de notre pays et pour la stabilité de nos institutions. C'est la raison pour laquelle nous vous invitons à accepter le projet et, ainsi, à donner à la population, qui mérite ce débat, la possibilité d'en discuter et, dans notre démocratie directe, de décider.
Bien sûr, le résultat final ne correspond pas exactement à ce que souhaitait le Conseil fédéral, il ne correspond pas à ce que chacune, chacun d'entre vous souhaitait. Mais c'est le sens même de la démocratie, c'est le sens même d'un Parlement bicaméral, et c'est le sens de nos institutions que de permettre l'élaboration d'un compromis. Nous devons constater qu'à la fin des travaux, il y a une réforme. Elle ne convient pas à tout le monde jusque dans ses détails, mais elle existe. Je dois vous dire aussi que, pour la première fois depuis longtemps, il y a une unité de vue sur toutes les grandes lignes de la réforme et son coût total. Alors, ne laissez pas les différences qui subsistent masquer l'accord qui existe sur l'essentiel. Quand on considère l'ensemble du projet au terme de ces délibérations, on doit constater que ce qui vous rassemble sur cette question est infiniment plus grand que ce qui vous sépare.
Au nom du Conseil fédéral, je vous invite à accepter la proposition de la Conférence de conciliation et à accepter le projet.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)