15.3437
Familiengemeinschaft als neuer Zivilstand
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wie Sie wissen, gab es einen familienpolitischen Bericht. Seine Publikation liegt jetzt schon bald zwei Jahre zurück. Dieser Bericht hat die verschiedensten Formen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft beleuchtet. Dabei wurde auch festgestellt, dass doch bald ein Drittel der Gemeinschaften, also ein Drittel all der Menschen, die nicht alleine leben, heute nicht mehr in der traditionellen Ehe, sondern in irgendeiner anderen Form zusammenlebt. Diese irgendeine andere Form kann z. B. auch eine Patchworkfamilie sein, oder das können Menschen sein, die gemeinsam Kinder haben, aber vielleicht nicht miteinander verheiratet sind und sich trotzdem entschieden haben, gemeinsam einen Haushalt zu führen.
Es gibt ein Land in Europa, das ist Norwegen, das diese Form des Zusammenlebens kennt - wir kennen diese Form wie erwähnt ebenfalls -, aber auch bereits im Gesetz verankert hat. Nach fünf Jahren eines solchen gemeinsamen Hausstandes kann man dort beim Zivilstandsamt beantragen, dass dieser Hausstand eingetragen wird. Damit kann man gleiche Rechte und Pflichten auf alle Teilnehmer in diesem Haushalt verteilen, man kann z. B. die Waisenrente für alle Kinder oder die Hinterbliebenenrente für Witfrau und Witwer auf den gesamten Haushalt verteilen. Es geht nicht darum, dass plötzlich mehr Geld da sein soll. Es geht auch nicht darum, dass der Staat plötzlich mehr bezahlen muss oder dass da höhere Rentenansprüche entstehen - das ist nur ein Beispiel.
Meine Motion will, dass der Bundesrat gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes - und das kann er bei einer solch wichtigen gesellschaftlichen Frage tun - einmal die Institutionen, die Universitäten, die Vereinigungen, die sich alle mit solchen Gesellschafts- und Familienfragen auseinandersetzen, mit der zentralen Frage angeht, ob für solche Haushaltgemeinschaften auch in der Schweiz eine familienrechtliche Regelung erwünscht sei.
Wir sind in der Gesellschaftspolitik immer ein wenig hinterher, leider auch der Bundesrat. Die Frau Bundesrätin weiss das, ich kritisiere oft, dass der Bundesrat - ich schaue auch zu den Ihnen unterstellten Chefbeamten - auf der Bremse steht und diesbezüglich immer sagt, man brauche das Volk, das sage, in welche Richtung es gehe. Genau das will jetzt diese Motion erreichen. Machen wir doch jetzt einmal eine Vernehmlassung und schauen in Bezug auf diese Fragestellung, wo dieses Volk auch wirklich steht. Es kann ja nicht sein, dass am Schluss die Gesetze bestimmen, wie wir zu leben haben. Vielmehr soll doch am Schluss - ich glaube, Frau Bundesrätin, Sie gehen mit mir einig - das Leben sagen, wie die Gesetze gestaltet sein sollen. Genau das ist hier der Kernpunkt.
Ich schaue zu meinen Freunden von der SVP, weil dieser Vorstoss - wir haben schon gerechnet - ohne die eine oder andere Enthaltung aus ihren Reihen keine Mehrheit bekommen wird. Ich frage Sie: Könnte man nicht einem rechten Anteil unserer Bevölkerung vielleicht auch einmal gerecht werden und sagen: "Machen wir doch diese Vernehmlassung, und schauen wir einmal, wo unser Schweizervolk eben auch neuen, modernen Familienformen gegenüber heute steht, die notabene nicht weniger wert, aber auch nicht wertvoller als z. B. die traditionelle Ehe sein sollen?" Was wäre denn daran so störend? Den Staat kann es doch nur interessieren, ob eine Gemeinschaft, seien das zwei, drei oder vier Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, Verantwortung übernimmt; denn diese Menschen stehen auch zueinander, wenn einer aus der Gemeinschaft vielleicht einmal in ein soziales Problem gerät, und dann muss eben nicht der Staat einspringen, sondern diese Gemeinschaft springt ein. Nur das kann doch den Staat interessieren! Solche Gemeinschaften sollten wir doch alle gleich behandeln, gleichwertig behandeln, und wir sollten sie auch schützen. Ich spreche nicht von Subventionieren, sondern ich spreche wirklich davon, dass jeder in unserem Land frei seine Gemeinschaft wählen kann und dass er dann auch vom Staat gestützt wird.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Motion zustimmen.
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Portmann, weshalb wollen Sie als Liberaler mit Staatsgeldern eine Studie, eine Vernehmlassung einfordern?
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Frau Steinemann, ich habe versucht zu sagen, dass die Gesellschaftspolitik in unserem Land leider ein bisschen ein Stiefmütterchendasein fristet, aber geradeso wichtig ist wie die Politik für andere Bereiche. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn wir eine Studie zur Frage machen, ob wir eine Neat oder eine Energiestrategie brauchen oder was auch immer, zeigen wir hier drin wahnsinnig viel Engagement. Bei solchen Themen würden wir nie fragen, warum der Staat nicht eine Vernehmlassung machen soll. Aber bei einem Thema, bei welchem wir als Gesetzgeber das Zusammenleben der Menschen eigentlich im Gesetz nachvollziehen sollten - nicht umgekehrt, nicht wir müssen der Bevölkerung sagen, wie sie zu leben hat -, sagen Sie mir jetzt eigentlich de facto, dass der Staat nicht über eine Vernehmlassung auch ein bisschen die Fachwelt und die Bevölkerung befragen sollte, wozu sie hier familienrechtlich bereit wären.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Portmann, mich würde noch Folgendes interessieren: Stellen Sie bei dieser Vernehmlassung auch die Frage, wer in Wohngemeinschaften mit, wie Sie sagen, vielleicht drei, vier oder fünf Personen die Verantwortung übernimmt, falls auch noch Kinder da sind?
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich finde das eine sehr, sehr gute Frage. Ich erinnere mich, als ich für die eingetragene Partnerschaft gekämpft habe - zuerst im Kanton Zürich, dann in diesem Land -, kam diese Frage auch immer wieder. Für mich ist es selbstverständlich, dass man, wenn man in einem Institut lebt, das der Staat im Speziellen schützt, nicht nur nehmen kann, sondern auch geben muss. Ich habe vorhin in meinen Ausführungen gesagt: Es ist für mich selbstverständlich, dass dann, wenn jemand aus einer solchen Gemeinschaft zum Beispiel zu einem Sozialfall wird, in soziale Bedrängnis gerät, diese Gemeinschaft gleich wie eine eheliche Gemeinschaft die Verantwortung für diese Person trägt und für sie einspringen muss, bevor der Staat zum Zug kommt. Das ist für mich selbstverständlich. Das ist für mich das Geben und Nehmen zwischen den kleinsten Gemeinschaften in unserem Lande, den Familien - wie immer sie zusammengesetzt sind -, und dem Staat. Alle anderen sind für mich die individuell, frei Lebenden. Dort sieht es anders aus, das ist mir klar. Aber ich würde Ihnen diesbezüglich Recht geben: Selbstverständlich müssen all diese Beteiligten dann auch Verantwortung übernehmen. Ich gehe davon aus, dass die Fachleute, die eine solche Vernehmlassung aufsetzen, selbstverständlich auch die richtigen Fragen stellen würden.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat hat keine Differenz mit Ihnen, Herr Nationalrat Portmann, was Ihr Anliegen betrifft. Die sich ändernden Lebensumstände oder Lebensverhältnisse sollen auch im Gesetz abgebildet werden, und zwar in dieser Reihenfolge. Gesellschaftspolitik macht man nicht, indem man versucht, der Gesellschaft etwas aufzuzwingen. Wenn sich die Verhältnisse ändern, soll das vielmehr entsprechend auch im Gesetz abgebildet werden. Deshalb erfolgen Anpassungen des Gesellschaftsrechts immer mit etwas Verspätung.
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren sehr wohl auf die veränderten Lebensumstände reagiert. Ich denke da an die Revision der elterlichen Sorge. Der Fokus lag darauf, was mit den Kindern passiert. Es ging beim Unterhaltsrecht aber auch um die Verantwortung von unverheirateten Eltern, die zwar nicht mehr zusammenleben, vielleicht nicht einmal zusammen reden, sich aber trotzdem um ihre Kinder kümmern sollen. Ich glaube, die Eltern jedes fünften Kindes, das heute geboren wird, sind nicht verheiratet. Auch diese Kinder sollen die nötige Absicherung erhalten. Sie wissen, dass wir daran sind, das Erbrecht zu revidieren, auch indem wir es an die gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Ich komme gleich noch auf den Pacte civil de solidarité (Pacs) zu sprechen. Wir sind also daran abzuklären, ob es in der Schweiz neben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft noch ein anderes Institut geben könnte oder bräuchte, eben den Pacte civil de solidarité. Da ist also ziemlich viel im Tun.
Die Frage, die sich der Bundesrat im Zusammenhang mit Ihrer Motion gestellt hat, ist aber: Soll man für faktische Lebensgemeinschaften auch ein neues Zivilstandsinstitut schaffen? Das wären eben familienrechtliche Regelungen für Gemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt. In seinem Bericht zur Modernisierung des Familienrechts hat der Bundesrat diese Frage auch schon erörtert. Sollen wir faktische Lebensgemeinschaften auch gesetzlich in irgendeiner Form erfassen? Hier ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass man zurückhaltend sein sollte. Wenn Leute zusammenleben und nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dann haben sie wahrscheinlich ja auch Gründe dafür. Sie haben sich bewusst dafür entschieden und nicht für eine Ehe oder für eine eingetragene Partnerschaft. Sie möchten vielleicht, dass der Gesetzgeber, der Staat sich nicht einmischt. Wenn man plötzlich kommt und diesen faktischen Lebensgemeinschaften sagt: "Wir hätten da für euch auch noch eine bestimmte Regelung", kann es auch sein, dass das gar nicht gewünscht wird. Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass man hier zurückhaltend sein sollte.
Allerdings sind wir daran, einen Bericht zu einem Pacs, einem Pacte civil de solidarité, nach Schweizer Art zu erarbeiten. Das betrifft ja auch ein Postulat aus Ihrem Rat (15.4082), das angenommen worden ist. Das wäre eine Verbindung, ein Institut, aber mit weniger Bindungswirkung als eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft. Das ist aber - das kann ich Ihnen sagen - ziemlich komplex, wenn man die sozialversicherungsrechtlichen Verbindungen auch anschauen muss. Was sicher nicht geht: Sie können nicht beides haben, also möglichst viele Rechte und dann doch wenig Verpflichtungen. Das wird eine interessante Aufgabe sein.
Die Verwaltung ist daran, dieses Postulat umzusetzen. Wir haben nächsten Monat, am 22. Juni, eine Diskussionsveranstaltung mit Expertinnen und Experten, auch aus Staaten, die diesen Pacs eingeführt haben und die berichten können, welche Erfahrungen sie damit machen; dies, damit wir uns breit informieren können, wie ein solcher Pacs nach Schweizer Art aussehen könnte. Sie sind herzlich an diese Tagung eingeladen, wenn Sie kommen möchten. Wir möchten das zusammen mit den Praktikern, mit internationalen Leuten, aber auch mit der Wissenschaft diskutieren. Es sind auch verschiedene Politikerinnen und Politiker aus unterschiedlichen Parteien dabei. Wir können das Thema also auch dort etwas diskutieren.
In diesem Sinne hat der Bundesrat Ihre Motion zur Ablehnung empfohlen. Er ist der Meinung, es sei bereits etwas in Erarbeitung. Wir haben einiges gemacht. Selbstverständlich bleiben wir offen. Bei den faktischen Lebensgemeinschaften sind wir aber der Meinung, dass sich der Staat da bewusst zurückhalten sollte. Das ist eben auch ein Entscheid, dass sich der Staat dort nicht einmischen soll.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 84 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
(10 Enthaltungen)