15.4034
Legislaturfinanzplan 2017-2019. Steuersenkungsmoratorium für eine soziale und ökologische Finanzpolitik sowie nachhaltig ausgeglichene Bundes-, Kantons- und Gemeindefinanzen
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Im letzten Jahr der vorherigen Legislatur hat die sozialdemokratische Fraktion folgende Motion eingereicht: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Legislaturfinanzplan 2017-2019 dem Parlament ohne Steuersenkungen vorzulegen. Die Einberufung eines runden Tisches mit politischen Parteien, Sozialpartnern, Kantons- und Bundesvertretungen kann zur Vorbereitung eines einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen Legislaturfinanzplans 2017-2019 eine ideale Plattform bilden."
Wieso haben wir diese Motion unter anderem eingereicht? Weil wir sehr inspiriert waren durch den guten Konsens, der 1998 erzielt wurde; wir sind es immer noch. Das war im Rahmen des runden Tisches zur damaligen Sanierung der Bundesfinanzen, der unter dem Vorsitz von Bundesrat Kaspar Villiger tagte und immerhin einen bedeutenden Kompromiss hervorbrachte, der auch einnahmenseitige Massnahmen enthielt. Bundesrat Villiger prägte im Nachgang als Finanzminister auch das geflügelte Wort: "Keine Steuergeschenke in Sparzeiten."
Die sozialdemokratische Fraktion hätte es sich eben gewünscht, einen befriedenden Konsens in der Finanz- und Steuerpolitik an einem solchen runden Tisch zu diskutieren und hoffentlich zu erreichen. Ein Steuersenkungsmoratorium hielten wir angesichts der sich abzeichnenden strukturellen Überschüsse für zwingend und verwiesen auf diesen vormaligen runden Tisch.
Wir sind nach wie vor überzeugt, dass eine sozial und ökologisch nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik nur unter Einbezug der Einnahmenseite erreicht werden kann. Wir haben in der Begründung unserer Motion auch darauf hingewiesen, dass es dringend ein Stopfen von Steuerschlupflöchern bräuchte, unter anderem mit Verweis auf die Unternehmenssteuerreform II, welche bekanntlich nicht nur die Teilbesteuerung der Dividenden einführte, also Steuerrückgänge für Bund und Kantone, sondern auch dieses berühmte Kapitaleinlageprinzip, mit welchem wir heute bei über 1,7 Billionen Franken genehmigter einkommens- und verrechnungssteuerfreier Ausschüttungen stehen.
Herr Bundesrat, Sie waren noch nicht dabei, als der Bundesrat mit Datum vom 25. November 2015 seine Antwort auf unsere Motion verabschiedete. Wir sind deshalb im Hinblick auf den nächsten Legislaturfinanzplan, für dessen Ausarbeitung und Initialisierung Sie die Verantwortung tragen werden, sehr interessiert daran, Sie zu fragen, ob Sie unsere Idee eines runden Tisches in dieser Hinsicht aufnehmen würden, und auch, wie Sie sich heute nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III zur Situation äussern. Natürlich wurde in den Medien viel geschrieben über dieses Scheitern, diesen Scherbenhaufen. Im Nachhinein sind alle gescheiter. Wäre es nicht geradezu richtig gewesen, auch im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform III einen runden Tisch zu machen?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und werde danach über einen allfälligen Rückzug der Motion entscheiden.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Im Gegensatz zur Annahme von Frau Kiener Nellen war ich 2015 auch dabei, zwar nicht im Finanzdepartement, aber im Bundesrat, und es ist die Antwort des Bundesrates, die Sie hier haben und die ich selbstverständlich auch jetzt noch voll mittrage.
Nun zur Motion als solcher: Die Motion impliziert eigentlich, dass durch Steuersenkungen oder Mehrausgaben das Budget bzw. der Finanzplan ausser Kontrolle geraten sei. Tatsächlich sind die Einnahmen tiefer, als wir geplant haben, aber verantwortlich dafür ist die Aufhebung des fixen Frankenkurses gegenüber dem Euro: Das hat das Wirtschaftswachstum abgeschwächt, Sie kennen das. Verschiedene Firmen haben tiefere Erträge ausgewiesen, die Steuern sind nicht mehr wie vorher geflossen, wir hatten Einbussen bei der Mineralölsteuer usw. Das ist also eigentlich eine direkte Folge des Entscheids der Nationalbank von 2015. Das ist wieder einigermassen ausgeglichen.
Nun ist ja die Frage, die Sie gestellt haben, ob die Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht sind. Wenn wir die Finanzplanung anschauen, stellen wir fest, dass es ab 2018 eigentlich mehr neue Einnahmen als Ausgaben gibt. Ich zähle Ihnen die neuen Einnahmen auf: Sie haben beschlossen, im Zusammenhang mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ab 2019 die Mineralölsteuer zu erhöhen; das ist eine Steuererhöhung um 240 Millionen Franken. Dann kommt die befristete Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds mit einem zusätzlichen Mehrwertsteuerpromille; das ergibt Mehreinnahmen von 350 Millionen ab 2018. Dann sind 3 Mehrwertsteuerpromille zugunsten der AHV vorgesehen, was ab 2018 rund 900 Millionen mehr ergibt. Insgesamt haben Sie also mit diesen Punkten für die nächsten drei Jahre Steuererhöhungen im Umfang von rund 1,5 Milliarden Franken beschlossen und bestätigt.
Damit ist nach meiner Meinung dieses Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben durchaus gegeben, weil in dieser Phase eigentlich die höheren Steuereinnahmen die Ausgaben übersteigen. Dieses Gleichgewicht scheint uns insgesamt gerechtfertigt zu sein.
Die Unternehmenssteuerreform III ist gescheitert, und wir arbeiten an der Steuervorlage 17. Hier finden täglich Gespräche mit allen möglichen Partnern statt; das setzen wir in diesem Zusammenhang so fort. Sie werden diese Vorlage dann nächstes Jahr zur Begutachtung erhalten.
Meines Erachtens müssen wir bei dieser Vorlage schon jetzt die dynamische Betrachtung berücksichtigen. Wir passen uns dem internationalen Niveau an, und wir sind überzeugt, dass es damit mehr Einnahmen und nicht weniger Einnahmen geben wird; wir müssen das Ganze nämlich immer über eine gewisse Zeitdauer entsprechend anschauen.
Wenn ich noch einmal auf eines Ihrer Themen zurückkommen darf, auf die Unternehmenssteuerreform II: Tatsächlich hat das Kapitaleinlageprinzip mehr Ausschüttungen zur Folge gedacht, als wir gehabt haben. Aber es war konsequenterweise auch so, dass sich deswegen viele neue Firmen in der Schweiz angesiedelt haben. Die Mehrausschüttungen und die Mehreinnahmen haben sich mehr als die Waage gehalten. Gerade dieses Kapitaleinlageprinzip war eigentlich eines der Erfolgsprodukte der Unternehmenssteuerreform II. In der Summe hat es mehr gebracht: Auf der einen Seite hat es zu höheren Ausgaben geführt, aber auf der anderen Seite zu völlig unerwarteten Einnahmen, in diesem Ausgang. Wir werden Ihnen das dann auch in der Steuervorlage 17 entsprechend unterbreiten.
Selbstverständlich sind wir am Dialog interessiert. Wir möchten für künftige Steuerprojekte ja Kompromisse finden, zu denen Sie alle mehr oder weniger Ja sagen können. Die nächste grosse Übung ist die Steuervorlage 17. Da sind wir im Moment fast täglich im Gespräch, und der Bundesrat wird im Juni die Eckwerte verabschieden. Gerade hier legen wir grosses Gewicht darauf, dass wir dann eine gemeinsame Lösung finden, die auch getragen wird. Letztlich arbeiten wir alle für den Werkplatz Schweiz und für die Erhaltung des Wohlstandes. Vorlagen haben sich an diesem Punkt zu messen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Besten Dank, Herr Bundesrat, für diese ausführliche Antwort. Wir haben in der sozialdemokratischen Fraktion gerne Kenntnis davon genommen, dass Sie in der Vernehmlassung auch die Ausfälle und Einnahmen aus dem Kapitaleinlageprinzip bereits zur Unternehmenssteuerreform III bzw. IV - jetzt unter einem anderen Namen - beziffern werden. Bisher ist ja ausfallseitig eigentlich erst die Studie von Herrn Lampart vom Dezember 2016 vorhanden. Andere Quantifizierungen der Ausfälle aus dem Kapitaleinlageprinzip kenne ich nicht.
Ich ziehe die Motion zurück. Wir schätzen Ihre Einladungen zu den Gesprächen für die Vorbereitung des Nachfolgeprojekts zur Unternehmenssteuerreform III und warten gerne auch auf eine Einladung zum runden Tisch für den Legislaturfinanzplan 2019-2023.
Die Motion ist zurückgezogen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Motion 15.4034 ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré