01.3772
Auswirkungen der Subventionspraxis des Bundes auf die Landschaft
Verfahrensbeitrag
Antrag Maissen
Ablehnung des Postulates
Proposition Maissen
Rejeter le postulat
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Das Postulat, das Ihnen vorliegt, will erreichen, dass die Auswirkungen der Subventionspraxis des Bundes auf die Landschaft überprüft und dass nach dem Prüfungsergebnis dann Massnahmen getroffen werden, die die negativen Auswirkungen möglichst gering halten und die positiven fördern. Sie wissen, dass der Bund jährlich, wenn wir wirklich alles zusammenzählen, Subventionen von rund 30 Milliarden Franken ausschüttet.
Ich muss vielleicht vorweg sagen, warum ich mich mit diesem Thema befasse und auch, woher ich meine Erfahrungen habe. Das führt denn auch zur Offenlegung meiner Interessenbindung in dieser Angelegenheit. Ich bin Präsident des "Fonds Landschaft Schweiz" (FLS). Dieser Fonds setzt jedes Jahr Mittel ein, um die Kulturlandschaft der Schweiz zu erhalten.
Aus der Tätigkeit dieses Fonds, die ich jetzt etwa seit zehn Jahren mitverfolge, habe ich folgendes Erlebnis: Es wird immer wieder Geld für Eingriffe in die Landschaft ausgegeben, die zum Teil mit namhaften öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Nachher wird wiederum von der Öffentlichkeit mit öffentlichen Mitteln dieser Eingriff korrigiert oder gelegentlich - allerdings in seltenen Fällen - sogar zurückgebaut. Meistens geht es darum, Fehler, die man früher gemacht hatte, zu korrigieren, um den Eingriff landschaftsverträglich auszugestalten. Es werden also zweimal anstatt nur einmal öffentliche Mittel ausgegeben.
Das Ziel dieses Postulates geht dahin, dass man bereits beim ersten Eingriff so vorgeht, dass er möglichst landschaftsverträglich ist. Ich möchte das am Beispiel einer Bachsanierung erläutern. Eine Bachsanierung kann man so machen, dass nachher ein Landschaftseingriff vorliegt, der die Fauna und Flora stark beeinträchtigt, oder man kann sie so machen, dass der Landschaftseingriff von Anfang an geringfügig gehalten ist und die Ziele, die man mit der Bachsanierung verfolgt, trotzdem erreicht werden.
Dieses Postulat will nicht - das möchte ich ganz klar deklarieren -, dass die öffentlichen Ziele, die man legitimerweise mit den Subventionen verfolgt, zum Beispiel im Gewässerbereich, aufgegeben werden. Dieses Postulat will, dass bei der Verfolgung dieser Ziele die Mittel so eingesetzt werden, dass die Schäden und damit auch die Kosten möglichst gering gehalten werden.
Ich muss auch zugestehen, dass hier von den öffentlichen Instanzen, die ja vor allem für die Festlegung der Konditionen dieser Subventionen verantwortlich sind, vieles dazugelernt worden ist. Viele Instanzen sind sich auch bewusst, dass Nachteile mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, die korrigiert werden müssen.
Ich möchte ein weiteres Beispiel aus dem Strassenbau nehmen. Im Meliorations- oder Waldstrassenbau habe ich selbst erlebt, dass in steiles Gelände Strassen mit Wendeplatten gebaut wurden, die mitten im Wald stehen und auch heute noch ein Ärgernis darstellen. Auch da könnte man von Anfang an Lösungen suchen, die der Kulturlandschaft angepasst sind, die zu einem schönen Teil weniger kosten würden als diese Art Eingriffe. Gerade in diesem Sektor würde es sich sehr oft lohnen zu diskutieren, ob man nicht auf eine Strasse verzichten könnte, aber nicht um die Nutzung zu behindern, sondern um dafür beispielsweise eine Seilbahn einzusetzen, die ein geringerer Landschaftseingriff wäre. Es geht also sehr oft darum, die Verhältnismässigkeit umzusetzen. Das möchte dieses Postulat erreichen.
Es ist so, dass hier ein Bericht von Experten erarbeitet worden ist, die sich mit Subventionen befassen, und dass dieser im vergangenen Herbst an einer Tagung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft in Birmensdorf breit diskutiert worden ist - unter den Experten und unter den Betroffenen, einschliesslich jener, die Subventionen empfangen. Die Meinung war dort einhellig, dass man diesen Bericht nicht so umsetzt, wie er daherkommt, sondern dass es sich lohnt, diese Sache anzugehen, die Subventionen darauf zu prüfen, welche Wirkungen sie haben, und geeignete Massnahmen zu treffen, damit diese Subventionen landschaftsverträglicher und schonender und - ich wiederhole das - in den meisten Fällen auch finanziell günstiger eingesetzt werden können.
Ich nehme nun wahr, dass im Rat das Postulat, das diesen Auftrag erteilen will, von Kollege Maissen bestritten wird. Ich möchte einfach vorweg - ich weiss noch nicht, was er alles an Gegenargumenten vorbringen möchte - nochmals sagen: Es geht in dieser Phase darum, dass man überhaupt prüft; dass sich auch die Empfängerseite, also jene Kreise, die Subventionen empfangen, insbesondere im Bereich sensible Landschaften, bereit erklären muss, dass man wenigstens prüft; dass man wenigstens bereit ist, die Dinge anzuschauen, nachher die einzelnen Vorschläge sorgfältig abwägt, damit das öffentliche Ziel, das man mit den Subventionen verfolgt, nicht eingeschränkt wird, die möglichen Verbesserungsmassnahmen aber doch ergriffen werden können.
Für mich wäre es etwas seltsam, wenn die Subventionsempfänger von vornherein sagen würden, wir wollen gar nicht, dass man bei uns prüft, wir wollen nicht, dass fremde Kreise quasi in unserem Teich herumrühren und Unruhe schaffen. Ich denke, das wäre ein falscher Ansatz. Auch die Öffentlichkeit und der Steuerzahler ist interessiert daran, dass die Subventionen, die gesprochen werden, in diesem Sinne genutzt werden. Ich denke, das ist für diejenigen, die Subventionen erhalten, der beste Leistungsausweis.
Wenn Sie die Situation in der Landwirtschaft ansehen, stellen Sie fest, dass der Goodwill der Öffentlichkeit für die landwirtschaftlichen Leistungen wesentlich gestiegen ist, dies infolge der letzten Landwirtschaftsgesetzgebung, mit der die ökologische Komponente beim Einsatz der Landwirtschaftssubventionen gestärkt worden ist - was auch dazu geführt hat, dass dieser Weg in der Landwirtschaft selbst anerkannt ist und heute weitherum nicht mehr bestritten ist.
Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat zu überweisen.
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Sie mögen sich fragen, weshalb ich auf die Idee komme, gegen dieses Postulat zu sein. Dieses Postulat beinhaltet einen Satz, der sehr harmlos und auch sehr vernünftig zu sein scheint. Hellhörig gemacht hat mich dagegen die Begründung. Wer den Hintergrund dieses Postulates kennt, der stellt fest, dass dessen Stossrichtung letztlich darauf zielt, dass es mehr zentrale Planung geben wird, dass ein Abbau der föderalistischen Eigenverantwortung der Kantone erfolgt, dass eine weitere Aufblähung von Bewilligungsverfahren die Folge sein wird. Es ist zudem das Ziel, heute für wirtschaftlich und sozial motivierte Förderungsmassnahmen eingesetzte Mittel künftig auf Landschaftsschutzmassnahmen umzulagern.
Nun etwas zum Hintergrund: Kollege David hat gesagt, es gebe eine Studie. Ich habe sie hier. Ich habe sie auch gelesen. Diese Studie heisst "Bundessubventionen - landschaftszerstörend oder landschaftserhaltend?" Auch hier macht der Untertitel hellhörig. Er heisst "Praxisanalyse und Handlungsprogramm". Die Erarbeitung dieser Studie erfolgte durch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz im Auftrag des Fonds Landschaft Schweiz. Dieser Fonds Landschaft Schweiz beruht - dies zur Erinnerung - auf einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften. Dieser Bundesbeschluss wurde im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier unseres Bundesstaates 1991 gefasst. Am 8. Oktober 1999 haben wir diesen befristeten Bundesbeschluss bis zum 31. Juli 2011 verlängert. Ich habe dieser Verlängerung auch zugestimmt, in voller Überzeugung und weil ich davon Kenntnis hatte, dass für konkrete Landschaftsschutzmassnahmen gute Arbeit geleistet wurde.
Wenn ich Artikel 2 dieses Bundesbeschlusses, Gegenstand der Finanzhilfe, ansehe, frage ich mich nun allerdings, ob es diesem Zweck entspricht, wenn man in verwandte Strukturen solche Studien mitfinanziert. Ich persönlich habe damals der Verlängerung dieses Bundesbeschlusses nicht in der Meinung zugestimmt, dass man sich auf diese Weise gegenseitig Gelder für Studien zuschanzt.
Es ist zutreffend, dass über Jahre hinweg bei Meliorationen, bei Strassen- und Wegebauten usw. zu wenig Rücksicht auf Landschaft und Natur genommen worden ist. Man hat Fehler gemacht, das weiss man. Das ist unbestritten. Nun müssen wir aber sehen, dass wir im Laufe der letzten Jahre darauf stark reagiert und auch grosse Fortschritte gemacht haben. Wir haben eine Raumplanung, wir haben ein immer wieder angepasstes Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Ich denke z. B. an die ganzen Inventare, die in den verschiedensten Bereichen gemacht werden und nicht nur immer zur Freude aller Betroffenen sind. Wir haben ein Umweltschutzgesetz. Es verlangt für jedes grössere Werk mindestens einen Umweltverträglichkeitsbericht, wenn nicht gar eine Umweltverträglichkeitsprüfung, und wer bei diesen Umweltverträglichkeitsprüfungen schon mitgemacht hat, weiss, dass das ein Riesenaufwand ist. Mit Akribie werden die Elemente von Natur und Landschaft mitberücksichtigt.
Bei der Landwirtschaft ist es so, dass wir mit "Agrarpolitik 2002" heute den ökologischen Leistungsnachweis verlangen. Auch das ist eine Massnahme, die greift und sinnvoll ist. Die Forstwirtschaft ist international in der Art und Weise, wie sie in der Schweiz seit Jahrzehnten betrieben wird, vorbildlich; auch hier werden bezüglich der Erschliessungsmassnahmen bereits Konzepte erst geprüft, bevor man entsprechende Eingriffe in die Natur macht.
Es gibt gar Bereiche, wo man frühere Werke, die seinerzeit mit wenig Rücksicht auf die Natur erstellt wurden, wieder renaturiert oder zurückbaut. Ich denke dabei an die verschiedenen Flussausweitungen, die gemacht werden, und an neue, der Natur angepasste Flussverbauungen, was sinnvoll ist und bereits heute gemacht wird. Wenn wir schauen, was unternommen wird, um heutige Eingriffe landschaftsverträglich zu gestalten, dürfen wir auch sagen, dass die Schweiz im Bereich der Forschung und Wissenschaft bezüglich der Methodik solcher neuer Massnahmen führend ist. So befindet man sich z. B. an der ETH Zürich im Bereich der Melioration wirklich an der Spitze neuer Verfahren; das konnte ich selber über Jahre mitverfolgen.
Wir haben heute jedoch auch festzustellen, dass mit diesen gesetzlichen Vorgaben die Umsetzung der Massnahmen nicht problemlos ist. Es ist ein sehr grosser Planungsaufwand damit verbunden, und komplizierte Bewilligungsverfahren sind nötig. Diese Verfahren können derart komplex sein, dass sie investitionshemmend wirken können. Ich wage hier die Behauptung, dass es unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre, die Rhätische Bahn oder die Furka-Oberalp-Bahn zu realisieren.
Dieses Postulat kommt auf "Samtpfoten" daher. Wenn diese Studie, wie es in der Begründung gesagt wird, als Hintergrund beigezogen wird, dann, das muss ich Ihnen sagen, ist die Geschichte höchst gefährlich. Ich weise heute darauf hin, damit wir später nicht überrascht sind, was schliesslich daraus geworden ist. In dieser Studie werden 171 so genannte "Verbesserungen" in nicht weniger als 32 raumrelevanten Politikbereichen vorgeschlagen. Bereits dieser Umfang lässt aufhorchen. Da kann nicht einfach harmlos gesagt werden, man wolle einfach die Dinge besser machen, die man bis heute gemacht habe, weil das nämlich bereits erfolgt oder im Gange ist.
Ich möchte nicht weiter auf die Studie eingehen. Ganz abgesehen davon, dass die Liste der Vorschläge teilweise fehlerhaft ist, ist die Betrachtungsweise höchst einseitig. Die Studie ist aber ganz klar als Handlungsprogramm deklariert. Zur Frage, was umgesetzt werden soll, erwähne ich von diesen 171 Vorschlägen nur acht Beispiele, damit Sie sehen, worauf das hinauslaufen kann:
1. Bezüglich National- und Hauptstrassen wird vorgeschlagen, die Beitragssätze für den Bau und den Unterhalt zu reduzieren, obwohl wir wissen, dass wir gerade im Nationalstrassenbau beim Unterhalt grösste Probleme haben, um die Substanz zu erhalten. Weiter sollen die Strassenflächen kontingentiert werden. Eine striktere Planungsmassnahme können Sie sich gar nicht vorstellen.
2. Der Beitrag an die Kantone mit internationalen Alpenstrassen von jährlich rund 28 Millionen Franken soll gestrichen werden. Diese Kantone sollen mit diesen Strassen machen, was sie wollen; das Geld soll für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen umgelagert werden.
3. Bezüglich Tourismus wird vorgeschlagen, es dürfe keine grossräumigen Zusammenschlüsse von Skigebieten geben - die Konkurrenz im Ausland lässt grüssen!
4. Sendelücken im Mobilfunknetzen seien zu akzeptieren, das Primat habe der Ortsbildschutz.
5. Landwirtschaftliche Direktzahlungen sollen auch an Nichtlandwirte, Hobbylandwirte und Landschaftspflegegruppen ausgerichtet werden, was völlig im Widerspruch zu unserer Politik steht, in erster Linie bäuerliche Familienbetriebe zu fördern.
6. Die Stellung des Landschaftsentwicklungskonzeptes des Bundes, das bis heute als Grundlage für die Diskussionen dient, soll nun praktisch gesetzlichen Charakter erhalten, indem es unter anderem als Grundlage für die Direktzahlungen in der Landwirtschaft, für die Meliorationen, für Labelprojekte usw. dienen soll. Das wäre also eine perfekte und flächendeckende Bundesplanung, so wie wir das Poststellennetz eigentlich haben möchten.
7. Die Landwirtschaftszonen sollen aufgehoben werden. Anstelle dieser Zonen sollen Landschaftsschutzzonen errichtet werden. Also steht nicht mehr die Bewirtschaftung in der Landwirtschaft im Vordergrund, sondern ein einseitiger Schutz.
8. Die Finanzbeihilfen an den Wohnungsbau sollen gestrichen werden - dafür habe ich überhaupt kein Verständnis -, die Wohnbauförderung sollte also offenbar im Interesse des Landschaftsschutzes eliminiert werden.
Das können Sie in der Studie nachlesen. Es war nur eine kleine Auswahl an Beispielen für die Stossrichtung, in die dieses Postulat zielt. Alles soll gemäss dieser Studie in eine stärkere Wirkungskontrolle, in ein Monitoring und eine Überwachung durch den Bund eingebettet werden. Gleichzeitig soll bei den BLN-Schutzgebieten die Kompetenz des Bundes erweitert werden.
Ich sage Ihnen Folgendes voraus: Wenn wir in diese Richtung gehen, dann werden die Spielräume der Kantone und Gemeinden gegen Null tendieren. Die Kompetenz wird bezüglich Planung und Kontrolle beim Bund zentralisiert. Der wird absolut dominierend sein.
Ich weiss, ich habe hier relativ harte und klare Worte gebraucht. Aber jetzt ist der Zeitpunkt, das zu sagen. Wenn alles in Fahrt ist, wird es schwierig sein zu bremsen.
Ich möchte, dass wir mit der Nichtüberweisung dieses Postulates in diesem Rat den Willen bekunden, dass wir eine solche Entwicklung nicht wollen.
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte vorerst eine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Stiftungsratsmitglied der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Ich habe mich schon etliche Male mit Kollege Maissen in Sache "Landschaftsschutz" auseinander gesetzt und werde es auch heute tun. Ich bitte Sie, das Postulat David zu überweisen.
Vorerst nochmals kurz zu den Fakten: Im Rahmen der vom Fonds Landschaftsschutz Schweiz in Auftrag gegebenen Studie wurden alle relevanten Gesetzesbereiche überprüft und die Subventionstätigkeit des Bundes auf ihre Landschaftsverträglichkeit hin untersucht. Darauf basierend wurden Verbesserungsvorschläge - es sind lediglich Vorschläge - und ein Handlungsprogramm ausformuliert. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache.
Nur rund 9 Prozent der raumrelevanten Subventionen sind als landschaftserhaltend zu bezeichnen. Von den gesamten Subventionszahlungen des Bundes entfallen 0,5 Prozent auf die Bereiche Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege und Heimatschutz. Werden weitere positiv wirkende Aufgabenbereiche wie Landwirtschaft, Regionalpolitik, Wasserbau und Waldschutz dazugezählt, sind es 2,2 Prozent. Diese Zahlen widerspiegeln, dass die heutige Subventionstätigkeit des Bundes die technischen Aspekte von Projekten einseitig fokussiert und Landschafts- und Umweltbelange leider zu sehr ausblendet. Die Zahlen zeigen weiter, dass die offiziellen Subventionskriterien oftmals landschaftsgerechtere Lösungen nicht zulassen. Welche Massnahmen zu einem ökologischen und landschaftsverträglichen Umbau der teilweise widersprüchlichen Subventionspolitik führen können, zeigen gerade die Verbesserungsvorschläge auf.
Es ist dies die Fortsetzung des bereits vorliegenden Subventionsberichtes des Bundesrates der Jahre 1997 und 1999. Ich habe die Studie auch gelesen, Kollege Maissen, und kann darin keinesfalls einen Angriff auf die Landwirtschaft oder auf den Föderalismus erkennen. Die Studie enthält auch keine pfannenfertigen Rezepte; es sind Vorschläge, die insgesamt auf eine bessere und raumrelevantere Subventionspolitik des Bundes abzielen. Herr David verlangt in seinem Postulat, dass die Subventionspolitik zu prüfen sei: Es soll geprüft und dann berichtet werden. Das besagt in keiner Art und Weise, dass die Vorschläge der Studien vom Bundesrat zu übernehmen sind.
Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich gestehe Herrn Maissen zu, dass in diesem Bericht und in dieser Studie, wie in jeder Studie, Vorschläge sind, die - auch ich sage das - jetzt nicht machbar sind. Das wäre falsch. Hier geht es ja nicht darum, diese Vorschläge jetzt zu gewichten, ob sie richtig oder falsch sind, sondern es geht doch darum, ob man - wenn man selbst Subventionsempfänger ist - genügend kritikfähig ist und akzeptiert, dass das einmal überprüft wird. Dass überprüft wird, ob jetzt die Kosten-Nutzen-Relation bezüglich Geld und Einwirkungen auf die Landschaft optimiert ist oder nicht.
Ich bin etwas enttäuscht, wenn Kollege Maissen diese Prüfung von vornherein ablehnt und sagt, es dürfe gar nicht geprüft werden. Seine Ausführungen sprechen eigentlich dafür, dass das Ergebnis der Prüfung sehr positiv ausfällt. Also in seinem Sinne: Wir sind in vielen Dingen vorbildlich - was ich auch unterstütze -, dann ist dort auch nichts zu tun. Dann wird festgestellt - und das ist sogar positiv für jene, die die Subventionsleistungen empfangen; die haben nachher den Ausweis "Wir handeln richtig, wir handeln optimiert" -, dass das so, wie wir die Gelder einsetzen, bereits der richtige Weg ist.
Mich stört es, wenn man sagt, es dürfe überhaupt nicht geprüft werden. Das führt dann eher wieder zur Frage, ob man hier eigentlich die Öffentlichkeit gar nicht über die realen Umstände informieren will. Ich glaube nicht, dass das der Hintergrund ist; daher denke ich, dass man sich dieser Prüfung so stellen sollte, wie sie hier gemeint ist. Im Text des Postulates wird sie als Überprüfung der Subventionspraxis des Bundes verstanden. Es geht nicht einmal um die Überprüfung der Vorschläge dieses Expertengremiums. Das ist nur der Anstoss. Es geht um die Überprüfung der Subventionspraxis des Bundes, wie sie besteht, und man will die negativen Auswirkung minimieren und die positiven verbessern. Dazu sollte man, nach meiner Meinung, wirklich stehen können.
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Nur eine kurze Replik. Kollege David ist vorhin zu mir gekommen und hat gesagt, ich müsse auch eine Interessenbindung offen legen. Ich habe eigentlich gedacht, das sei in diesem Fall gar keine Interessenbindung: Ich bin in erster Linie Standesvertreter des Kantons Graubünden, aber auch noch Präsident der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. Wenn das von Interesse ist, habe ich das hiermit gesagt, wobei die angesprochene Problematik nicht nur die Berggebiete betrifft.
1. Ich möchte einfach feststellen: Ich bin selber in diesen Fragen praktisch tätig und muss Ihnen sagen: Es werden heute sämtliche dieser Projekte, Meliorationswerke usw. eingehend auf ihre Umweltverträglichkeit, auf Belange der Landschaft und der Natur geprüft. Mit Akribie werden Lösungen gesucht, damit die Subventionen optimal eingesetzt werden. Mit diesem Postulat werden also nicht nur offene Türen eingerannt, sondern es wird etwas nochmals verlangt, das bereits gemacht wird; in den Gesetzen vorgegeben ist und zum Verwaltungshandeln gehört.
2. Für mich ist auch selbstverständlich, dass diese Werke evaluiert werden. Die Prüfung, ob Subventionen sinnvoll eingesetzt werden, erfolgt bereits heute. Dort, wo dies nicht der Fall wäre, wäre das meines Erachtens eine Nichterfüllung des Gesetzauftrages. Auch hier besteht also kein Handlungsbedarf. Ich möchte dem Vorwurf vehement widersprechen, wonach ich hier die Meinung verträte, dass diese Dinge nicht geprüft und evaluiert werden sollen. Das wird aber heute bereits gemacht.
Das Gefährliche des mit dem Postulat in die Politik einzubringenden Handlungsprogramms ist, dass etwas verlangt wird, das über das Heutige weit hinausgeht. Ich muss Ihnen nochmals sagen: Das ist ein Handlungsprogramm - ich habe Ihnen Beispiele genannt -, das bis zur Streichung von Wohnbauförderungsmassnahmen geht. Das sind keinesfalls nur landwirtschaftliche Fragen, Frau Forster; das beschlägt praktisch sämtliche Sektoralbereiche. Gegen solche Tendenzen muss ich mich einfach wehren, denn damit wird eindeutig übersteuert.
Ich bitte Sie deshalb, ein klares Signal zu setzen und dieses Postulat abzulehnen.
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich befinde mich in einer schwierigen Situation. An sich ist mir die grundsätzliche Stossrichtung sympathisch. Ich könnte mir auch vorstellen, dass weitere Optimierungen im Bereich der Bundessubventionen denkbar wären. Frühere Beispiele haben das gezeigt.
Auf der anderen Seite höre ich jetzt von Kollege Maissen, was auch in dieser Studie steht. Selbst wenn er sagt, man solle nur prüfen, frage ich mich, ob sich Eugen David die Aufgabe nicht etwas zu leicht gemacht hat, indem er gesagt hat: Diese Studie wird jetzt vorgelegt; die soll überprüft werden. Ich frage mich, ob man nicht eine gewisse Wertung, Evaluation, allenfalls eine Diskussion in einer Kommission hätte vorschalten sollen.
In dieser Situation, weil ich das nicht weiss, kann ich nicht zustimmen und werde deshalb den Antrag Maissen unterstützen, aber - noch einmal - nicht ohne gesagt zu haben: Allenfalls gibt es in dieser Arbeit wertvolle Hinweise, die aber jetzt so nicht übermittelt werden können.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Auf das Votum von Kollege Lauri möchte ich antworten, dass das Postulat die Subventionspraxis und nicht die Studie prüfen will. Die Studie ist nichts anderes als der Anstoss dazu, dass man die Arbeit an die Hand nimmt. So muss sie auch verstanden werden. Es ist kein Postulat zur Umsetzung dieser Studie. Aber wenn eine Studie nicht mehr Anstoss sein darf, eine Praxis des Bundes zu überprüfen, dann finde ich, dass wir zu weit gehen. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass von irgendwoher ein Anstoss kommt. Aber das Postulat will nur eines: Die Auswirkungen unserer eigenen Subventionspraxis überprüfen.
Ich empfinde es als etwas unfair, wenn mir Kollege Maissen jetzt unterstellt, ich wolle diese Studie umsetzen. Das steht ganz klar nicht im Text, das ist nicht beabsichtigt. Die Studie ist aber ein wichtiger Anstoss, jetzt diese Überprüfung vorzunehmen.
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich wundere mich ein klein wenig über die Diskussion. Entweder nehmen wir einen Postulatstext, über den wir abstimmen, oder wir nehmen eine Studie, die da erstellt worden ist und die, wie Herr Maissen eindrücklich dargelegt hat, Vorschläge enthält, die schlicht und einfach abgelehnt werden müssen - bereits vor dem Frühstück. Ich persönlich nehme den Postulatstext, und ich bin bereit, hier feierlich zu erklären - vermutlich mit all jenen Entschlossenen, die diesem Postulat an sich zustimmen möchten -: Die Berggebietspolitik, die Herrn Maissen und die auch mir als Flachländer sehr am Herzen liegt, kann damit wohl nicht beeinträchtigt werden. Bei Geschichten wie dem Aufheben der Wohnbauförderung im Berggebiet, gegen eine solche Forderung würden wir gemeinsam, Herr Maissen, auf die Barrikaden steigen.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass der Bundesrat gehalten ist, solche Studien, die erstellt werden, auch ohne parlamentarischen Auftrag zu prüfen. Falls, was es den Anschein macht, jetzt Herr Maissen obsiegen sollte, ist das ja wohl kein Denkverbot für den Bundesrat, im Gegenteil: Ich erhoffe mir persönlich nach dieser Diskussion jetzt, dass der Bundesrat so oder so möglichst bald relativ klar sagt, was er von diesen Vorschlägen hält. Dann wird wieder Beruhigung eintreten, und wir können wieder Arm in Arm gemeinsam auch jene Ziele anstreben, die Herr Maissen möchte.
Persönlich erlaube ich mir, diesem Postulat aufgrund des Postulatstextes zuzustimmen.
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Wenn Herr Kollege Leuenberger dem Postulat aufgrund des Textes zustimmt, dann lehne ich es aufgrund der Begründung ab. Wenn im letzten Absatz der Begründung von Herrn David steht, dass er den Bundesrat einladen möchte, die Landschaftsverträglichkeit der Subventionspraxis unter Beizug der erwähnten Studie zu überprüfen, dann heisst das doch nichts anderes, als dass wir damit einverstanden sind, dass wir diese Studie, die wir im Prinzip gar nicht kennen, als ein Element der ganzen Prüfung betrachten.
Nach den acht Beispielen von Herrn Maissen bin ich nicht in der Lage zuzustimmen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat wäre bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Immerhin geben wir jährlich Subventionen von 30 Milliarden Franken. Jetzt wird gesagt, diese 30 Milliarden Franken hätten Auswirkungen, die wir und Sie gar nicht wollten. Dazu wird eine Studie beigelegt. Diese Studie ist nicht die Bibel, überhaupt nicht, für den Bundesrat schon gar nicht!
Sie verlangen mit dem Postulat, dass wir überprüfen, ob an dieser Studie etwas dran ist, ob vielleicht etwas anderes dran ist: Ja, wir hätten das überprüft, wir wären auch damit einverstanden, dass das natürlich interdepartemental geschieht, alle Interessen sollen berücksichtigt werden. Wir hätten dazu eine interdepartementale Arbeitsgruppe bezüglich Subventionen/Landschaft/direkte Auswirkungen gegründet, also die "IDA-Subladi". Wir warten jetzt, ob Sie uns den Auftrag dazu geben oder nicht: Stets zu Ihren Diensten!
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 13 Stimmen
Dagegen .... 16 Stimmen