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Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen

40211 · Amtliches Bulletin

Vom 31. Mai 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/40211/de/harmonisieren-der-zinsen-bei-bundessteuererlassen

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (16.3055)

16.3055

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Bei meiner Motion 16.3055 geht es eigentlich um ganz einfache und ganz logische Forderungen.

1. Es geht um die Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen. Ich sage Ihnen einige Beispiele: Als Verzugszinsen werden Ihnen bei der Verrechnungssteuer 5 Prozent verrechnet. Bei den direkten Bundessteuern sind es 3 Prozent. Bei der Tabak- und der Biersteuer sind es wieder 5 Prozent. Bei der Mehrwertsteuer sind es 4 Prozent. Das ist ein Zustand, der nicht haltbar ist. Sogar der Bundesrat ist da gleicher Ansicht. Im zweitletzten Satz seiner Stellungnahme steht auch geschrieben, dass er durchaus sieht, dass es sinnvoll wäre, diese Steuersätze zu harmonisieren. Leider beantragt er trotzdem die Ablehnung der Motion.

2. Es geht darum, dass man den Zinssatz an einem Referenzzinssatz anbindet, der wirklich der Marktentwicklung angepasst ist. Im aktuellen Zinsumfeld, da geben Sie mir Recht, stehen 5 Prozent Verzugszins einfach schief in der Landschaft und sind entschieden zu hoch. Der Bundesrat betont in seiner Mitteilung und in seiner Begründung, dass es nicht um einen Strafcharakter geht. Bei den zu hohen Verzugszinsen, wie sie jetzt verrechnet werden, ist aber genau das Gegenteil der Fall.

Der Vergleich mit dem Privatrecht hinkt natürlich, Herr Bundesrat: Lieferanten und Dienstleistungsbetriebe in der Privatwirtschaft sind dem freien Markt ausgesetzt. Dieser Markt lebt von intakten Geschäftsbeziehungen. Da haben Sie vielfach nicht einmal die Möglichkeit, auch wenn der Empfänger oder der Kunde zu spät bezahlt, überhaupt Verzugszinsen geltend zu machen, da einigt man sich vielfach auf eine Verschiebung des Zahlungstermins. Für den Staat ist das nicht relevant. Er nimmt das Datum, das abgelaufen ist, und verrechnet ab diesem sofort seine Verzugszinsen, was ja mit dem privaten Markt nicht vergleichbar ist.

Erlauben Sie mir noch, dem Herrn Bundesrat einen Spartipp mitzugeben: Wenn Sie nämlich zentral festgelegte Verzugs- und Vergütungszinsen einführen würden, dann reduzierte sich Ihr Verwaltungsaufwand deutlich. Zudem würden noch Ihre Personalressourcen geschont. Sie brauchten nur noch ein, zwei Finanzspezialisten, um die ganzen Berechnungen zu machen. Sie haben ja heute von der IT-Umstellung gesprochen, von 22 Programmen, die Sie umstellen möchten. Dort werden ja ebenfalls diese Finanzzahlen eingetragen, auch dort hätten Sie eine deutliche Erleichterung.

Ich komme bereits zum Schluss: Stimmen Sie meiner Motion zu! Es ist eine logische und einfache Forderung. Unterstützen Sie eine wirtschaftsverträgliche Ausgestaltung der Zinssätze aller Bundessteuererlasse, und helfen Sie mit, die Personalressourcen beim Bund zu optimieren!

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bitte Sie, auch diesen Vorstoss - wie alle weiteren - abzulehnen. Der Bundesrat ist hier nicht sehr entgegenkommend, und dafür gibt es durchaus Gründe. Wir haben im Zivilrecht den Verzugszins von 5 Prozent, der allgemein zur Anwendung kommt. Er kann in Situationen, wie wir sie heute im Bereich der Negativzinsen und Tiefzinsen haben, unterschritten werden.

Eine Harmonisierung mag auf den ersten Blick tatsächlich noch vernünftig erscheinen. Wir haben aber die verschiedensten Steuern. Wir haben die Selbstveranlagungssteuer, die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer, die dann abgerechnet wird, geschuldet wird. Ab wann gilt dann der Termin? Beispielsweise ab Erstellung der Abrechnung bei der Verrechnungssteuer? Ist es der Termin der Generalversammlung, oder ist es der Termin, wenn die Abrechnung erstellt wird, im August oder wann auch immer? Es ergeben sich dann auch wieder Schwierigkeiten, weil eben die Steuern - einerseits die Selbstveranlagung, andererseits die erhobenen Steuern wie die Einkommenssteuer - unterschiedliche Voraussetzungen haben.

Ich denke, auch der Grund, man könne den Verwaltungsaufwand senken, sticht nicht wirklich. Das ist eingespielt, und alles, was eingespielt ist, kostet nicht wirklich etwas.

In der Tat haben wir natürlich bereits gewisse Harmonisierungen und Absprachen vorgenommen, dort, wo wir sehr weit auseinanderliegen. Aber ich denke, die Motion anzunehmen bringt nicht wirkliche Vorteile, weil wir dann wieder diese unterschiedlichen Steuererhebungen, Verfalldaten festlegen müssen, wann eine Abrechnung zu erfolgen hat. Ist es dann bei der Mehrwertsteuer der 31. März oder, wenn sie verspätet eingereicht wird, der 20. Mai, wenn das zu laufen beginnt? All diese Dinge müssten auch wieder harmonisiert werden. Aus dieser Sicht scheint uns der Verwaltungsaufwand eigentlich eher grösser als der Nutzen, den wir daraus erzielen würden.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ja, da habe ich eine Frage, Herr Bundesrat Maurer: Sind Sie der Ansicht, dass 5 Prozent Verzugszinsen auf die Verrechnungssteuer im heutigen Zinsumfeld gerecht sind?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wir haben das bis jetzt verrechnet. Denn Verrechnungssteuern abzuliefern ist eigentlich keine Kunst. Wir kennen die Fristen, wir wissen, was zu bezahlen ist, die Mittel müssen vorhanden sein, und wenn die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, ist es grundsätzlich eher eine Fahrlässigkeit oder eine Nachlässigkeit. Aus dieser Optik kann man diese 5 Prozent durchaus gewähren.

Abstimmung

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 138 Stimmen

Dagegen ... 49 Stimmen

(1 Enthaltung)