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Poststellennetz. Finanzierung / Post und Service public / Nein zum Umstrukturierungsplan der Post

4023 · Amtliches Bulletin

Vom 6. März 2002

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/4023/de/poststellennetz-finanzierung-post-und-service-public-nein-zum-umstrukturierungsplan-der-post

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Nein zum Umstrukturierungsplan der Post (01.306),

01.3120, 01.3168, 01.306

Poststellennetz. Finanzierung / Post und Service public / Nein zum Umstrukturierungsplan der Post

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die drei folgenden Geschäfte - Initiative der Republik und des Kantons Jura, Motion Fasel und Motion Dupraz - haben einen inneren Zusammenhang. Es geht um die Themen Leistungsauftrag der Post, flächendeckende Grundversorgung und regionalpolitische Zielsetzungen im Leistungsauftrag der Post. Nicht mehr zur Diskussion stehen die Forderungen rund um eine Postbank, die in zwei der drei Vorstösse erwähnt werden. Bekanntlich hat der Bundesrat im Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, auf eine Verfassungsvorlage für die Gründung einer Postbank zu verzichten.

Bei der Standesinitiative geht es um eine Subventionierung der Post, damit diese insbesondere in den Randregionen einen umfassenden Service public aufrechterhalten kann. Die Motion Fasel verlangt eine Überprüfung des Auftrages an die Post. Im Interesse der Regionalpolitik sollen zugunsten des Poststellennetzes in ländlichen Regionen und Randregionen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zur Abgeltung des defizitären Poststellennetzes seien Konzessionsgebühren zu erheben. Die Motion Dupraz schliesslich fordert einen Leistungsauftrag, der die Post und die Gemeinwesen binden soll. In diesem Leistungsauftrag sei vorzusehen, dass sich die Gemeinwesen nötigenfalls an bestimmten Aufgaben finanziell beteiligen.

Im Nationalrat wurden beide Motionen als solche überwiesen. Der Bundesrat beantragt, die beiden Motionen in Postulate umzuwandeln. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen, die Motionen Fasel und Dupraz als Postulate zu überweisen und der Standesinitiative keine Folge zu geben. Beim Vorstoss Fasel tritt eine Minderheit der Kommission für die Überweisung als Motion ein.

Anlässlich der Diskussion vom 4. Oktober 2001 im Nationalrat machte der Vorsteher des UVEK darauf aufmerksam, dass eine ganze Reihe von Vorstössen zur Post und zum Postgesetz vorliegen würden, die zum Teil diametral Unterschiedliches forderten. Der Bundesrat sei bereit, die verschiedenen Begehren eingehend zu prüfen und gestützt auf eine Gesamtschau dem Parlament im Frühling 2002 Vorschläge zu unterbreiten.

Anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission bestätigte der Verwaltungsvertreter des Departementes, dass entsprechende Arbeiten im Gang seien. Sie würden sich unter anderem auf die Marktöffnung und auf den Umfang sowie die Ausgestaltung des Service public beziehen. Die Frage, ob dazu auch die Arbeitsplätze und Infrastrukturanlagen oder primär die Dienstleistung gehören würden, wie bis anhin im Postgesetz festgehalten, sei thematisiert; dies in gleicher Weise wie die dazugehörenden Finanzierungsfragen. Auch der Termin in diesem Frühjahr wurde bestätigt.

Diese Aussagen waren für die Haltung der Kommission gegenüber den beiden Motionen von ausschlaggebender Bedeutung. Die Mehrheit argumentierte, es liege auf der Hand, dass der Bundesrat bei den von ihm schon initiierten Abklärungsarbeiten auch die in den beiden Vorstössen aufgeworfenen Fragen bzw. Forderungen zu prüfen habe.

Da zurzeit auf der Parlamentsebene eine umfassende Übersicht nicht vorhanden sei, der Bundesrat diese aber nach eigenen Erklärungen herstellen und demnächst Forderungen beantragen wolle, wäre es nicht angebracht, die Vorstösse als verbindliche Motionen zu überweisen. Postulate seien für die gegebene Lage die angemessene Form. Die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung sei zu führen, sobald die dafür nötigen Grundlagen vorliegen würden.

Anschliessend gab sich die Kommission Rechenschaft darüber, dass im Vorstoss Fasel mit den Forderungen nach einer flächendeckenden Grundversorgung und nach einer wirksamen Regionalpolitik mittels des Poststellennetzes die gleiche Stossrichtung verfolgt wird wie mit der Ziffer 1 der Standesinitiative Jura. Dies ermöglichte ihr den Entscheid, der Initiative keine Folge zu geben, ohne damit der Forderung aus dem Kanton Jura nicht die nötige Beachtung geschenkt zu haben. Ich gehe davon aus, dass sich zu diesem Punkt Kollege Gentil, der Mitglied der KVF ist, noch äussern wird.

Der Auffassung der Kommissionsmehrheit standen verschiedene Meinungen von Minderheiten gegenüber: So wurde etwa argumentiert, ein Umbau der Post müsse stattfinden, man sei in den vertretenen Kantonen mit der Postleitung gut gefahren, deshalb seien die Vorstösse abzulehnen.

Gegenüber dem Einbezug der Gemeinwesen gemäss Motion Dupraz wurde anderseits vorgebracht, die Post sei seit jeher eine Bundesaufgabe und damit gehe es nicht an, dass die Kantone oder sogar die Gemeinden zur Finanzierung beigezogen würden.

Diese wichtige Feststellung wurde im Grundsatz nicht bestritten. Allerdings wurde ihr entgegengehalten, man könne den entsprechenden Passus auch anders verstehen - und das ist wichtig -, nämlich als eine Beteiligung des Gemeinwesens bloss für den Fall, dass dieses mehr fordere als eine befriedigende Postdienstleistung, womit nichts gegen die Prüfung der entsprechenden Fragestellung durch den Bundesrat im Rahmen seiner Gesamtschau spreche.

Schliesslich gab es - wie bereits erwähnt - einen Antrag, die Motion Fasel als Motion zu überweisen. Dieser Antrag wird hier als Minderheitsantrag zusätzlich eingebracht werden.

Zusammenfassend beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Motionen Fasel und Dupraz als Postulate zu überweisen und der Initiative der Republik und des Kantons Jura keine Folge zu geben.

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Bei diesen drei Vorlagen spreche ich für die Minderheit. Ich habe keine Bemerkungen zur Standesinitiative Jura. Da hat die Kommission einstimmig entschieden.

Die Motion Dupraz kam für die einstimmige Kommission als Motion nicht infrage. Sechs Mitglieder haben für ein Postulat gestimmt, die Minderheit dagegen. Warum dagegen? Weil sie den Antrag, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden finanziell an den postalischen Diensten zu beteiligen haben, nicht akzeptieren können. In den Agglomerationen ist die Eigenwirtschaftlichkeit gegeben. Nicht gegeben ist die Eigenwirtschaftlichkeit in den dünn besiedelten Gebieten. Die postalische Versorgung ist eine Bundesaufgabe, und darum geht es nicht an, dass dafür in dünn besiedelten Gebieten durch Kantone und Gemeinden bezahlt werden soll, in den Agglomerationen aber aufgrund des Standortvorteils nicht.

Nun zur Motion Fasel. Die Minderheit will diese Motion überweisen und damit dem Entscheid des Nationalrates folgen. Zwei Vorbemerkungen:

1. Wenn ich in diesem Saal eines gelernt habe, dann das, dass man bei der Behandlung der verschiedenen Motionen nicht mit gleichen Ellen misst. Oft ist die Sache sehr zufällig. Gestern beim Parlamentsgesetz haben wir eine Gelegenheit verpasst, hier eine gewisse Einheitlichkeit hineinzubringen. Manchmal werden die Worte einer Motion einzeln abgewogen, manchmal geht man grosszügig nur auf die Anträge ein und manchmal pingelig auf jedes Wort in der Begründung.

2. Mit dem Entscheid zu dieser Motion bewegen Sie weder im einen noch im anderen Fall eine Welt, aber Sie geben ein Signal.

Was will nun die Motion Fasel? Sie verlangt erstens vom Bundesrat, dass er den Auftrag an die Post überprüft, und zwar in der Hinsicht, ob sich die beiden Erfordernisse - die Eigenverantwortlichkeit einerseits und die flächendeckende Grundversorgung andererseits - nicht gegenseitig "beissen", nicht gegenseitig ausschliessen. Ich meine, dass dies ohne weiteres akzeptiert werden kann, und ich nehme auch an, dass der Bundesrat diesen Punkt auch akzeptiert.

Der zweite Punkt der Motion Fasel: Er will finanzielle Mittel für die ungedeckten Kosten des Poststellennetzes in dünn besiedelten Gebieten durch den Bund zur Verfügung stellen lassen. In diesen dünn besiedelten Gebieten ist die Postversorgung nicht eigenwirtschaftlich. Mit Optimierungen allein oder mit neuen Geschäftsfeldern kann diese Eigenwirtschaftlichkeit in den dünn besiedelten Gebieten nicht hergestellt werden.

Übrigens, in Bezug auf die Geschäftsfelder: Wir haben der Post verboten, eine Postbank zu betreiben. Ich habe diesen Entscheid nie verstanden; man wollte offensichtlich die Kantonalbanken und die Raiffeisenbanken schützen. Jetzt hat sich die Post mit der UBS zusammengetan. Der Erfolg ist damit offensichtlich, aber die Post verdient weniger daran, als wenn ihr gestattet worden wäre, eine eigene Postbank zu eröffnen.

Weil diese Eigenwirtschaftlichkeit auch mit solchen Mitteln nicht beigebracht werden kann, muss dieser Service public in diesen Gebieten vom Träger dieser Aufgabe finanziell unterstützt werden. Träger dieser Aufgabe ist der Bund. Ich glaube, auch in diesem Punkt kann der Motion nicht widersprochen werden.

Der dritte Punkt der Motion Fasel: Für die Finanzierung der defizitären Poststellen in den dünn besiedelten Gebieten sind Konzessionsgebühren zu erheben. Von wem? Von den Rosinenpickern. Diese picken nur dort, wo sich die Sache rentiert. Also sind die Gelder dort zu erheben. Wenn Sie das nicht tun, verschlechtern Sie die Voraussetzungen für den Träger des Universaldienstes, also für die Post. Auch in diesem Sinne, meine ich, steht der Motion nichts entgegen.

Die Annahme dieser Motion bringt keine Probleme. Wir wissen, dass man nicht die hinterste und letzte Poststelle erhalten kann. Aber Sie geben mit Ihrem Entscheid ein Signal an die Randgebiete, an die Gebiete, wo die Leute im Vergleich zu den wirtschaftlich bevorzugten Gebieten für ein gleiches Einkommen gut und gerne dreimal mehr Steuern bezahlen.

Geschähe das innerhalb eines Kantons, gäbe es eine Revolte. Innerhalb eines Bundesstaates sollte das aber gehen. Aber das kann so wohl nicht lange weitergehen. Sie geben ein Signal an Gebiete, wo die Leute wesentlich weniger verdienen, nicht weil sie weniger tüchtig sind, sondern weil die Voraussetzungen schlechter sind. Sie geben ein Signal an Gebiete, welche beispielsweise die Uhrenkrise allein gemeistert haben, welche die anstehende Krise in Bezug auf die kaum mehr bezahlbare touristische Infrastruktur selber meistern müssen. Ich verweise auf die Investitionen bei Hotels und Bergbahnen. Sie geben ein Signal an Gebiete, wo die Stromtarife, das gebe ich gerne zu, wesentlich günstiger sind. Aber mit der Liberalisierung verlieren diese Gebiete einen ihrer letzten Standortvorteile. Sie geben mit dem Entscheid über diese Motion ein Signal an diese Gebiete - entweder ein positives oder ein negatives.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Die Minderheit ist für die Motion Fasel, und dies mit gutem Grund. Die Frage des Poststellennetzes ist nicht nur eine Frage der Rentabilität und schon gar nicht eine rein postalische Frage. Das Poststellennetz ist mit seiner sozialen und regionalpolitischen Dimension mit ein Garant für den nationalen Zusammenhalt dieses Landes. Es darf deshalb schon aus diesem Grund nicht der Post allein überlassen werden, die Postlandschaft im vorgesehenen Ausmass umzustrukturieren und den Service public in diesem Bereich neu zu definieren.

Ich möchte ganz klar festhalten: Für mich steht hier nicht die Post im Zentrum der Kritik, sondern es geht um den so nicht zu erfüllenden Leistungsauftrag. Die von der Post zu erbringende Grundversorgung im Rahmen des flächendeckenden Poststellennetzes kann weder kostendeckend noch gar rentabel sein.

Wir wissen, dass heute die Post mit ihren 3400 Poststellen jährlich ein Defizit von rund 500 Millionen Franken einfährt. Nach Reduktion von knapp einem Drittel der Poststellen, d. h. nach einem Abbau von 900 Poststellen, wird immer noch ein Defizit von 400 Millionen Franken bleiben. Dieses Ergebnis ist auch ökonomisch schlecht. Mit knapp einem Drittel Abbau der Poststellen erzielen wir, auf das Defizit bezogen, eine Einsparung von lediglich einem Fünftel. Die Folge wird sein, dass man mit Schliessungen weitergehen will, wenn weiterhin das Primat der Eigenwirtschaftlichkeit in dieser Form bestehen bleibt bzw. gar eine Rentabilität angestrebt werden soll.

Gleichzeitig hat die Politik einen rentablen Zweig der Post verboten, nämlich die Bildung einer Postbank. Das ist für mich stossend. Auch ich frage mich, ob das nun Sinn macht, wenn mit der Postfinance AG mit einer Banklizenz jährlich 10 Millionen Franken dazugewonnen werden sollen. Lohnt sich das? Profitiert hier nicht der ausgewählte Partner UBS übermässig? Für mich ist stossend, dass man die UBS gewählt und nicht eine Regelung mit den Kantonal- oder Raiffeisenbanken gefunden hat.

Die Politik hat die Eigenwirtschaftlichkeit diktiert. Dies führt nun in Teilbereichen ins Abseits. Es ist an der Politik, diese Korrektur zu machen, und genau diesen Punkt spricht die Motion Fasel an. Die Korrektur geht in zwei Richtungen. Wir haben auf der einen Seite die Frage der Leistungsabgeltung, die in der Motion Fasel angesprochen wird. Diesbezüglich haben wir bereits die Motion Epiney überwiesen. Das heisst, dass die Motion Fasel in die gleiche Richtung geht und dass wir sie eben auch überweisen können. In der Motion Fasel wird zudem eine Neudefinition und Relativierung der Eigenwirtschaftlichkeit angesprochen. Denn Sie müssen wissen: Der Service public im Bereich Poststellen wird seinen Preis haben.

Wir bewegen uns auf einem politischen Minenfeld, von dem die Randregionen in einem hohen Mass betroffen sind. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir eine Standesinitiative Jura haben, wo ein Abbau von 68 Prozent vorgesehen ist, oder eine breit abgestützte Petition aus dem Kanton Graubünden, von vielen Gemeinden und Einzelpersonen unterzeichnet. Hier ist ein Abbau von gegen 80 Prozent vorgesehen.

Wenn wir nun hier im Ständerat einerseits sagen, die Standesinitiative Jura sei als erfüllt abzuschreiben, und andererseits bei der Petition aus Graubünden, die wir später behandeln werden, sagen, sie könne abgeschrieben werden, weil das Ganze in Prüfung ist, dann müssen wir meines Erachtens schon etwas mehr machen, als Postulate zu überweisen, deren Bedeutung wir ja kennen. Da ist der Nationalrat konsequenter, indem er auch versucht hat, entsprechende Änderungen im Postgesetz an die Hand zu nehmen. Ich bitte Sie, schon aus politischen Überlegungen nicht einfach zu sagen, diese Eingaben aus den Kantonen - welche die Stossrichtung konsequent verfolgen, die auch vom Vorstoss Fasel gefordert wird - seien erfüllt oder sie seien abzuschreiben, sondern dass wir konkret etwas machen. Es darf nicht sein, dass eine eidgenössische Aufgabe, die dieser Staat seit 150 Jahren hat und die zu den Kernaufgaben dieses Staates gehört, auf diese Weise "zurückgebaut" wird.

Deutlich äussere ich mich gegen einen Punkt der Motion Dupraz. Die Mitfinanzierung vonseiten der Gemeinden, der Gemeinwesen, ist etwas, das wir nicht wollen, weil die Post eine Bundesaufgabe ist. Im Übrigen ginge eine solche Mischfinanzierung auch gegen die Bemühungen des neuen Finanzausgleichs, wo man gerade Entflechtungen der Finanzierung will.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Überlegungen, dem Minderheitsantrag zu folgen und die Motion Fasel als Motion zu überwiesen.

Gentil Pierre-Alain · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Comme l'a indiqué toute à l'heure M. Escher, les représentants de la minorité vous proposent de transmettre la motion Fasel en tant que telle. Ils estiment également qu'ainsi une suite normale sera donnée à l'initiative du canton du Jura qui, comme vous l'avez remarqué, porte sur deux points. L'un de ces points est devenu obsolète, il s'agit de la revendication relative à la banque postale, projet qui a été abandonné. Mais quant au premier point, c'est-à-dire le réseau de la poste, l'initiative cantonale du Jura tombe parfaitement dans le champ évoqué par la motion Fasel.

C'est la raison pour laquelle nous estimons préférable de ne pas donner suite à l'initiative du canton du Jura, mais par contre de transmettre la motion Fasel en tant que telle, ce que je vous propose avec mes collègues de la minorité.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

An der Aufgabe des Bundes, die gemeinsame Wohlfahrt und den inneren Zusammenhalt des Landes zu sichern, kann kein Zweifel bestehen. Dieser Auftrag wird ja in der Bundesverfassung für die Post konkretisiert. Demnach sorgt der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Reform, welche für die Post durch das Parlament vor vier Jahren beschlossen worden ist, führt diesen Verfassungsauftrag aus mit dem Ziel eines flächendeckenden Service public. Es galt gleichzeitig zum Wohle des ganzen Landes die Effizienz dieses Service public zu verbessern, d. h., auch die Post wettbewerbsfähig zu machen. Die Ziele der damaligen Reform sind immer noch gültig. Wichtig ist und bleibt, dass die Bevölkerung flächendeckend mit guten Post- und Zahlungsdienstleistungen versorgt wird.

Bis anhin ist die Post diesem gesetzlichen Leistungsauftrag nachgekommen. Die Qualität ihrer Dienstleistungen war hoch. Die Kunden sind insgesamt zufrieden gewesen. Auch der Beitrag zur nationalen Kohäsion wird immer noch geleistet. Wir mussten aber feststellen, dass die Gewinne der Post in den letzten Jahren immer geschrumpft sind, während die Umsätze gestiegen sind. Mit den Gewinnen der letzten Jahre kann die Post ihre Investitionen längerfristig nicht selber finanzieren. Mit anderen Worten heisst das, die Eigenwirtschaftlichkeit der Post ist ungenügend.

Die Post steht in nächster Zukunft vor einigen Herausforderungen: Kosteneinsparungen stossen auf grossen politischen Widerstand. Die Ausdehnung der Tätigkeiten auf neue Geschäftsfelder wird von der Öffentlichkeit sehr kritisch begleitet - um es etwas zurückhaltend auszudrücken. Die Kunden wehren sich zusammen mit den Medien gegen Preiserhöhungen. Die technologischen Entwicklungen drohen das Kerngeschäft der Post auszuhöhlen. Darüber hinaus will sich die Post - und sie muss es auch - gegenüber neuen Kundenwünschen anpassen. Diese wollen ihre Postgeschäfte z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkauf erledigen. Überdies brauchen die Kunden den Postschalter immer weniger und benützen stattdessen das Internet.

Hinzu kommen nun die zum Teil divergierenden politischen Forderungen. Die Post soll nicht nur eine qualitativ hoch stehende Grundversorgung bieten, sondern wie früher, als sie noch von den Quersubventionen aus dem Telekombereich profitierte, auch als Instrument der Regionalpolitik fungieren, wie es die Motion Fasel will. Zudem wird gefordert, dass alle Gemeinwesen, also Bund, Kantone und Gemeinden, nötigenfalls an bestimmten Aufgaben finanziell partizipieren sollen - das will die Motion Dupraz. Es gibt aber weitere Vorstösse, die genau das Gegenteil wollen: Die beschleunigte Marktöffnung und die Umwandlung des geltenden Postgesetzes in ein Marktgesetz, d. h. die Post soll dann noch mehr der Konkurrenz ausgesetzt werden.

Aus all diesen Gründen wollen wir Ihnen eine Gesamtschau nach einer gründlichen internen Diskussion im Gesamtbundesrat unterbreiten. Der Umbau des Poststellennetzes hat die kontroversen Diskussionen zum Umfang der Grundversorgung und zu deren Finanzierung verstärkt gezeigt.

Diese Gesamtschau soll die folgenden Fragen behandeln: Zeitpunkt und Umfang weiterer Öffnungen des Postmarktes, die Definition der Grundversorgung - also Umfang und Inhalt sowie die Frage von Vorgaben zur Poststellendichte -, die Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der Grundversorgung, also weitere Rationalisierungen, Erschliessung neuer Geschäftsfelder.

Herr Maissen und Herr Escher haben die Kooperation mit der UBS bemängelt. Es sei der Post verboten worden, eine Bank zu machen. Da kann ich sagen: Ja, es ist so, wirhatten diese Idee in der Vernehmlassung, deswegen machen wir ja Vernehmlassungen. Es hat sich gezeigt, dass das null Chancen hat, deswegen ist dieser Weg verlassen und dafür jetzt diese Kooperation eingeleitet worden. Nun ist das auch wieder nicht recht. Sie sagen: Wenn schon, dann hätten sie nicht die UBS, sondern die Raiffeisenbank nehmen sollen. Ich kann aber sagen: Das wurde ausgeschrieben, die Raiffeisenbank hat sich nicht gemeldet, sie ist nicht bereit zu einer solchen Kooperation. Ich kann über die Gründe nur rätseln. Aber wahrscheinlich hätte sie sich eben selbst von der Post konkurrenziert gefühlt. Es gab sehr viele andere Bewerbungen. Die wurden sehr gründlich evaluiert, aber durch die Post, nicht etwa durch den Bundesrat oder durch unser Departement. Das ist nun ein Geschäft, das in die operative Tätigkeit der Post gehört, die, vertreten durch die Konzernleitung und den Verwaltungsrat, auf ihre eigenen Vorteile schauen muss.

Sie hätten, haben Sie vorhin gesagt, lieber eine Kantonalbank gehabt. Aus politischen, nahe liegenden Gründen kann ich das gut verstehen, dass einem eine Kantonalbank, die vielleicht auch politisch mit der Bevölkerung oder mit den Behörden enger liiert ist als eine multinationale Gesellschaft, näher liegt. Indessen ist es so, dass in der Schlussrunde eine einzige Kantonalbank dabei war, die aber nicht liiert war mit anderen Kantonalbanken, beispielsweise den Röstigraben übergreifend - das hätte eben auch eine Rolle gespielt -, sodass die Post zur Lösung mit der UBS gekommen ist.

Ich präsentiere Ihnen jetzt einfach diese Lösung, ohne zu sagen, wir, der Bundesrat, hätten das überprüft; das fällt in die Kompetenz der Post. Deswegen haben wir diese Reform ja auch gemacht, damit nicht aus politischen Gründen nach den entsprechenden Lobbyarbeiten solche Kooperationen beschlossen werden, sondern einzig und allein nach den Kriterien, die die Konzernleitung und der Verwaltungsrat festlegen.

Deswegen jetzt also die Lösung UBS der Post. Das hat die Post in ihrem eigenen Interesse so gemacht, sie hat die Interessenlage abgewogen. Ich nehme an, das wird gut kommen.

Was uns betrifft, beabsichtigen wir, gleichzeitig im Rahmen der Gesamtschau auch zur hängigen Parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Kommission zum Poststellennetz Stellung zu nehmen. Deswegen ersuchen wir Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die beiden Motionen in Postulate umzuwandeln.

Im Übrigen kann ich noch darauf hinweisen, dass mittlerweile die dritte Ziffer der Motion Dupraz überholt ist. Eine Überweisung als Motion würde hier ohnehin keinen Sinn mehr machen, da der Bundesrat letztes Jahr auf die Weiterführung der Vorlage Postbank verzichtet hat.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

01.3120

Le président (Cottier Anton, président): La commission propose, par 8 voix contre 5, de transmettre la motion sous forme de postulat.

Une minorité (Maissen, Escher, Gentil, Leuenberger Ernst, Lombardi) propose de transmettre la motion en tant que telle.

Abstimmung - Vote

Für Überweisung als Motion .... 19 Stimmen

Für Überweisung als Postulat .... 17 Stimmen

01.3168

Le président (Cottier Anton, président): La commission propose, par 6 voix contre 5, de transmettre la motion sous forme de postulat.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

01.306

Le président (Cottier Anton, président): La commission propose, à l'unanimité, de ne pas donner suite à l'initiative.

Angenommen - Adopté