15.4126
Verfolgungsfreie Rückkehr von Eritreern vorantreiben
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meiner Motion will ich, dass eine Rückkehr der Eritreer in ihre Heimat erste Priorität bekommt. Dazu braucht es Verhandlungen mit der Regierung. Aufgrund der Hinweise auf frühere Antworten des Bundesrates auf Vorstösse aus dem Parlament stelle ich fest, dass diese alle auf das Jahr 2015 zurückgehen. Dass diese zur Ablehnung meines Vorstosses herangezogen werden, lässt den Schluss zu, dass die Einschätzung der Lage in Eritrea auf den Erkenntnissen von damals basiert. Mögliche Veränderungen in Eritrea in den letzten zwei Jahren scheinen somit nicht Eingang in die Beurteilung der Lage gefunden zu haben.
Ich halte demgegenüber fest, dass durchaus Veränderungen festzustellen sind. Das gilt im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, bei der Versorgungslage; hinzu kommt die Finanzreform, mit der gegen die Schlepper vorgegangen werden soll; schliesslich ist es die Verbesserung der Bezahlung des obligatorischen Sozialdienstes. So weit einige Punkte. Es scheint nun auch Hinweise zu geben, dass die Regierung bereit ist, gegenüber freiwilligen Rückkehrern keine Repression anzuwenden. Hier müssen Verhandlungen stattfinden.
Der grösste Teil der Asylsuchenden in der Schweiz sind Eritreer. Hier muss eine Lösung für die Rückführung gefunden werden. Denn die Eritreer, die zu uns kommen, sind meist Wirtschaftsflüchtlinge; sie sind kaum noch an Leib und Leben bedroht.
Nur in einem engen Kontakt mit der Regierung in Eritrea kann Einfluss genommen werden, können Lösungen gefunden werden. Dies gilt übrigens auch für andere, vergleichbare Fälle. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es seit 1991 einen Friedensvertrag gibt, der nachweislich ausschliesslich von Äthiopien gebrochen wurde. Die Durchsetzung dieses Friedensvertrages muss energisch angestrebt werden. Aber das ist natürlich schwierig, wenn ein Äthiopier Präsident des Sicherheitsrates der Uno ist und offensichtlich die wirtschaftlichen Präferenzen der westlichen Staaten eindeutig bei Äthiopien liegen. Hier braucht es Druck von aussen.
Am Rande sei erwähnt, dass die Summe, die pro Jahr für einen jugendlichen asylsuchenden Eritreer in der Schweiz aufgewendet wird, rund 60 000 Franken ausmacht. Mit diesem Geld könnte man vor Ort den Jahresaufwand eines Behindertenheimes mit rund 85 Insassen decken. Man müsste sich also überlegen, ob es nicht mehr Sinn macht, vor Ort zu investieren, als die Leute hierherzuholen und hier zu unterhalten.
Aber auch eine effiziente und zielgerichtete Einflussnahme vor Ort ist von bestehenden Kontakten und einem aktiven Dialog abhängig. Wir können nur so das grosse Problem der vielen eritreischen Asylsuchenden in unserem Land lösen. Diese Problemlösung muss nun zum Wohle aller Betroffenen erste Priorität haben.
Daher bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Motionärin möchte zwei Dinge: erstens, dass wir mit Eritrea sprechen, und zweitens, dass eine verfolgungsfreie Rückkehr nach Eritrea möglich ist.
Der erste Punkt ist eigentlich bereits erledigt. Wir sprechen mit Eritrea, und zwar auf verschiedenen Ebenen. Allein in diesem Jahr - in diesem Jahr, Frau Geissbühler - haben zwei offizielle Missionen nach Eritrea stattgefunden, und zwar haben unsere Leute diese zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen von Deutschland, Schweden und Norwegen durchgeführt. Auch das haben Sie uns in Auftrag gegeben, und das machen wir auch. Es ist auch sinnvoll, dass wir zusammen mit anderen Staaten nach Eritrea gehen und diese offiziellen Missionen durchführen. Sowohl mein Kollege, Herr Bundesrat Burkhalter, wie auch ich selber haben zudem mehrfach mit dem eritreischen Aussenminister und dem Berater des eritreischen Präsidenten persönlich gesprochen. Wir sprechen selbstverständlich immer auch über die Situation vor Ort, und wir sprechen über die Rückkehr. Unsere Informationen sind also sehr aktuell und beziehen sich nicht auf frühere Jahre.
Mir wäre es auch am liebsten, wenn Eritrea zu umfassenden Reformen, z. B. beim militärischen Nationaldienst, Hand bieten würde, die dann eine verfolgungssichere Rückkehr - Sie verlangen ja eine verfolgungssichere Rückkehr - nach Eritrea erlauben würden. Das wäre mir am allerliebsten. Es ist aber einfach so, dass Eritrea seit 1993 jegliche Einmischung in innere Belange ausdrücklich ablehnt. Das geht nicht nur uns Schweizerinnen und Schweizern so, sondern auch den europäischen Partnern. Das geht Deutschland, Schweden und Norwegen nicht anders.
Was die Rückkehr nach Eritrea anbelangt, so kennen Sie die Ausgangslage. Am wichtigsten - ich betone es auch hier noch einmal, da auch immer wieder falsche Dinge gesagt werden - ist Folgendes: Das SEM prüft jedes einzelne Asylgesuch aufgrund des Einzelfalls. Es gibt keine kollektiven Asylgesuche, keine kollektiven Asylgewährungen. Das SEM prüft das Gesuch aufgrund der Vorgaben des Asylgesetzes und aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention. Das heisst, der Asylentscheid, ob jemand Asyl oder eine vorläufige Aufnahme bekommt, ist eine rechtliche und nicht eine politische Frage.
Zum zweiten Punkt: Bei über tausend Eritreern, also bei 6 Prozent aller Gesuche, wurde in derselben Zeit eine Wegweisung ohne vorläufige Aufnahme verfügt, weil eine Rückkehr nach Eritrea in diesen Fällen zulässig, zumutbar und möglich ist. Ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Hingegen ist die eritreische Regierung bis heute kategorisch der Ansicht, dass eine Rückkehr nach Eritrea ausschliesslich auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Eine zwangsweise Rückführung ist daher auch bei diesen über tausend Fällen nicht möglich. Sie können nicht gegen den Willen eines Landes eine zwangsweise Rückführung durchführen. Der Staat muss seine Bürger zuerst identifizieren und dann die Rückkehr akzeptieren. Besprechen Sie das mal, wenn Sie Kontakte haben, mit Eritrea. Besprechen Sie mal mit Eritrea, warum sich Eritrea weigert, Personen, die wir zwangsweise zurückführen würden, weil sie hier nicht Asyl bekommen und weil sie hier nicht bleiben können, zurückzunehmen. Es geht uns übrigens auch hier gleich wie unseren europäischen Partnern. Kein europäisches Land kann abgewiesene eritreische Asylsuchende nach Eritrea zurückführen. Das ist die Ausgangslage.
Was Sie verlangen, nämlich die verfolgungsfreie Rückkehr, das wollen wir auch. Wir werden die Leute auch zurückschicken. Aber es muss dann eine zwangsweise Zurückführung möglich sein. Die Motion ändert an dieser Ausgangslage einfach überhaupt nichts. Ich weiss, dass das unbefriedigend ist. Aber ich kann Ihnen versichern, dass das Departement für auswärtige Angelegenheiten und mein Departement hart an der Verbesserung der Situation arbeiten. Wir arbeiten hier sehr eng mit den europäischen Partnern zusammen. Das können Sie aber übrigens alles auch im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Pfister Gerhard 15.3954 nachlesen. Aber mit den beiden Missionen, die wir bereits in diesem Jahr durchgeführt haben, können wir Ihnen auch aufzeigen, dass wir hier wirklich an der Arbeit sind.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 115 Stimmen
Dagegen ... 71 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bedanke mich bei Frau Bundesrätin Sommaruga für die Mitarbeit und wünsche ihr einen schönen Tag.
Ich nutze die Gelegenheit, um Frau Sylvia Flückiger, Frau Min Li Marti und Herrn Peter Schilliger zum heutigen Geburtstag zu gratulieren. (Beifall)