14.417
Nachbesserung der Pflegefinanzierung
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Loi fédérale sur l'assurance-maladie
Art. 25a Abs. 5
Antrag der Mehrheit
Festhalten, aber:
... ihren Wohnsitz hat. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen den Kantonen bestehen, gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ...
Antrag der Minderheit
(Heim, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Ruiz Rebecca, Schenker Silvia, Weibel)
Festhalten
Art. 25a al. 5
Proposition de la majorité
Maintenir, mais:
... le financement résiduel. Si aucune convention intercantonale n'en dispose autrement, le financement résiduel ...
Proposition de la minorité
(Heim, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Ruiz Rebecca, Schenker Silvia, Weibel)
Maintenir
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist unbestritten, die Pflegefinanzierung muss in dem Punkt, den wir hier diskutieren, nachgebessert werden. Die Frage ist nur, welche Interessen mehr zu gewichten sind, die der Kantone oder die der Pflegebedürftigen, deren Bedürfnis nämlich, dort ins Pflegeheim gehen zu können, wo sie sich in der Nähe ihrer Kinder und anderer Angehöriger wissen.
Unser Rat ist in der Wintersession mit 165 zu 0 Stimmen, also einstimmig, unserer SGK gefolgt und damit dem Vorschlag der freien Wahl des Heims, der freien Wohnsitzwahl auch im pflegebedürftigen Alter. Allfällige Restkosten übernimmt der Herkunftskanton.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen, auch heute bei dieser Lösung zu bleiben. Sie ist die klarste, die einfachste Lösung. Sie schafft erstens Rechtssicherheit für die Pflegebedürftigen und garantiert verlässlich die freie Wohnsitznahme bei Pflegebedürftigkeit. Zweitens schafft sie Rechtssicherheit auch für die Pflegeheime und die Spitex, dass die Restkosten wirklich gedeckt sind. Drittens schafft sie klare Verhältnisse auch für die Kantone.
Heute hingegen müssen Pflegebedürftige, die in ein Heim ausserhalb des Wohnkantons möchten, zum Beispiel um die letzte Lebenszeit in der Nähe der Angehörigen zu verbringen, unter Umständen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Das steht im Widerspruch zum Gesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das die maximale Zusatzbelastung der Betroffenen auf 20 Prozent begrenzt. Die Restfinanzierung regeln die Kantone. So steht es im Gesetz. Nur, die Kantone haben es für ausserkantonale Heimaufenthalte nicht geregelt. Es ist nun an uns, die beste Lösung zu beschliessen, und die beste Lösung für die Pflegebedürftigen ist die, die der Nationalrat in der Wintersession beschlossen hat: Der Herkunftskanton soll die Restfinanzierung übernehmen, und zwar nach Bemessung des Pflegeheimkantons. Mit dieser Lösung müssen die Pflegebedürftigen keine Mehrbelastung befürchten, die gesetzliche Vorgabe betreffend die Pflegefinanzierung wird eingehalten, die Limite von 20 Prozent nicht überschritten und die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Wohnsitznahme eingehalten.
Der Ständerat hat zweimal anders entschieden. Der erste Ständeratsbeschluss, wonach der Herkunftskanton die Höhe der Restkosten bestimmt, die er an einen Pflegeheimkanton zahlt, ist faktisch eine Verunmöglichung der freien Heimwahl im Alter. Diesen Vorschlag haben wir einstimmig verworfen. Auch den zweiten ständerätlichen Vorschlag, wonach eine freie Heimwahl mit Restkostenbeteiligung des Herkunftskantons nur möglich wäre, wenn im Herkunftskanton kein Bett mehr frei ist, empfiehlt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit klar zur Ablehnung. Aber auch Fachorganisationen wie der Verband Heime und Institutionen Schweiz, Curaviva, der Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen Schweiz, Senesuisse, der Spitex-Verband Schweiz, der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die Association Spitex privée Suisse, der Seniorenverband Schweiz, die Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz, die Behindertenorganisationen Schweiz, die Schweizerische Alzheimervereinigung lehnen diesen Vorschlag ab. Und warum tun das all diese Fachorganisationen? Weil es ein Leichtes wäre, auf Verzögerungstaktik zu machen und so die freie Pflegeheimwahl zu boykottieren, bis irgendwo im Kanton dann doch noch ein Bett frei würde. Weil die pflegebedürftige Person damit gezwungen sein könnte, wieder zurückzukehren, sobald ein Platz im Herkunftskanton frei würde, ja, dass sie dann unter Umständen in ein Heim eintreten müsste, das sie nie gewählt hätte. Ein solches Hin und Her ist unzumutbar und wäre eine zusätzliche Einschränkung der freien Pflegeheimwahl.
Somit bliebe es letztlich bei der heutigen Situation, dass eigentlich nur Vermögende in ein ausserkantonales Heim in der Nähe ihrer Kinder und Angehörigen gehen könnten. Auch wenn Pflegebedürftige zu ihren Angehörigen in einen anderen Kanton gingen und dort Spitex-Leistungen bräuchten, gäbe es Probleme. Das Finanzierungsrisiko hätten die Betroffenen oder gar die Spitex-Organisationen.
Aus all diesen Gründen ist aus Sicht der SP-Fraktion die Variante, wie wir sie in der Wintersession im Nationalrat beschlossen haben, die beste Variante. So sehen es auch die erwähnten Organisationen und eigentlich auch unsere Kommission, die sich dann aber für einen Kompromiss, für eine dritte Variante mehrheitlich entschieden hat. Es mag ein Kompromiss sein. Aber für die SP-Delegation ist der Kompromiss nicht überzeugend, weil wir das Problem so nicht in den Griff bekommen. Mit dem Vorschlag der SGK-Mehrheit, mit dieser dritten Variante, würden die Kantone gezwungen zu tun, was sie längst hätten tun müssen, nämlich sich auf vertraglichem Weg zu einigen. Allerdings müssen sie ihre vertraglichen Vereinbarungen nicht mit einem oder zwei Kantonen, sondern mit mehreren, ganz unterschiedlichen Kantonen treffen. Da sie das bis jetzt im Pflegebereich nicht gemacht haben, werden sie es wohl auch in Zukunft nicht tun und den administrativen Aufwand scheuen. Es könnte dann auch durchaus zu vertraglichen Lösungen kommen, die für die Betroffenen eine Nulllösung wären.
Deshalb bitte ich Sie, bei Ihrem Entscheid zu bleiben und der Minderheit zu folgen.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind in der Differenzbereinigung, und der Kompromissvorschlag des Ständerates, wonach nur ein ausserkantonaler Pflegeheimplatz berücksichtigt werden darf, solange kein solcher im Wohnsitzkanton angeboten werden kann, tönt zwar logisch. In der Praxis öffnet er jedoch eine Büchse der Pandora und bedeutet neue Unsicherheiten und Umtriebe für den Patienten. Das würde bedeuten, dass der Pflegebedürftige wieder zurück an seinen Wohnsitz müsste, sobald dort in einem Pflegeheim ein Platz frei würde und umgekehrt. Das wäre ein ewiges Hin und Her und hätte alles andere als Rechtssicherheit zur Folge, und darauf zielte dieser Vorstoss eigentlich ab.
Der Antrag Humbel, der in der Kommission eingebracht wurde, macht jedoch Sinn und wird von der SVP-Fraktion unterstützt. Denn gerade auch für die Rechtssicherheit ist es wünschenswert, dass die Kantone miteinander Vereinbarungen machen. Das vereinfacht für die Pflegebedürftigen vieles und dient der Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, bei der letzten Differenz der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen. Die beiden Räte sind sich bekanntlich uneinig darüber, welche Regelung bei der Pflege in ausserkantonalen Heimen gelten sollte. Grundsätzlich soll der Wohnsitzkanton die ungedeckten Kosten auch dann übernehmen müssen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt.
Bei den Detailfragen hat man sich bisher noch nicht gefunden. Die aktuelle Lösung des Ständerates würde in vielen Fällen dazu führen, dass, falls ein Bett zur Verfügung stünde, der Patient allenfalls wieder zurückkommen müsste, wenn er in einem ausserkantonalen Pflegeheim ist. Oder er müsste akzeptieren, dass seine Pflegekosten nicht vollständig gedeckt würden. Dies erachten wir als nicht zielführend. Dies widerspricht auch dem ursprünglichen Gedanken der Reform der Freizügigkeit unter den anerkannten Leistungserbringern. Die vom Ständerat gewählte Option würde zudem in vielen Fällen einen beträchtlichen administrativen Aufwand verursachen. Für die Pflegeheime und deren Bewohnerinnen und Bewohner würde diese Regelung zudem mehr Rechtsunsicherheit bedeuten. Dies alles widerspricht dem Gedanken einer sinnvollen, kantonsübergreifenden Pflegeheimplanung.
Die CVP-Fraktion erachtet nach wie vor den Beschluss des Nationalrates als beste Lösung, ist aber bereit, dem Ständerat einen Schritt entgegenzukommen und damit die letzte Differenz aus dem Weg zu räumen. Die neue Kompromisslösung, die nun von der Mehrheit vertreten wird, erachten wir als tauglichen Weg. Dieser Kompromiss wurde auch von verschiedenen Pflegeorganisationen aus dem ambulanten und aus dem stationären Bereich sowie von Patientenorganisationen ausgehandelt, welche sich täglich mit Betroffenen beschäftigen. Er verbindet die Interessen der Patientinnen und Patienten mit den kantonalen Interessen. Für die Auszahlung der Restfinanzierung ist derjenige Kanton zuständig, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen den Kantonen bestehen, gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet somit keine neue Zuständigkeit.
Diese Lösung stellt sicher, dass in jedem Fall Klarheit über die anwendbare Norm für die Übernahme der Restfinanzierung herrscht. Sie hätte den Vorteil, dass die Kantone souverän bleiben, selber untereinander eine abweichende Lösung zu finden. Damit könnte zwar im Einzelfall die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt sein und administrativer Zusatzaufwand entstehen. Diese Nebeneffekte wären aber weit geringer als bei der Lösung des Ständerates, und im Gegenzug würden die Kantone ihre Autonomie vollständig behalten.
Die Vertreter der Minderheit Heim argumentierten in der Kommission, Raum für Verhandlungen unter den Kantonen sei nicht angezeigt, da diese auch in der Vergangenheit die Notwendigkeit von Verhandlungen nicht gesehen hätten. Die Ausgangslage ist aber mit dem Antrag der Mehrheit eine gänzlich andere. Können oder wollen die Kantone nicht verhandeln, so gilt in Zukunft die Regel, dass der Herkunftskanton die Restkosten der Pflegefinanzierung nach den Regeln des Standortkantons des Leistungserbringers übernehmen muss. Damit sind die Patienten auf jeden Fall geschützt, und gleichzeitig wird ein Anreiz für gemeinsame Lösungen unter den Kantonen gesetzt.
Die Minderheit Heim möchte an der nationalrätlichen Version festhalten. Diese war aber im Ständerat chancenlos. Angezeigt ist deshalb im Interesse der gesamten Reform ein weiterer Kompromiss. Der Kompromiss erlaubt es, die Restfinanzierungslücke zu schliessen, erhält den Heimbewohnern die Freizügigkeit unter den anerkannten Leistungserbringern und belässt zugleich den Kantonen eine ausreichende Autonomie für eigene Lösungen untereinander.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und damit die letzte Differenz zu bereinigen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die grünliberale Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die BDP-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.
Häsler Christine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Mehr als die Hälfte der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner in unserem Land ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Da fehlt der Spielraum für Restheimkosten gänzlich. Es sind Menschen, die auf Pflege, auf andere Menschen und auf ein solides System angewiesen sind und die sich in weiten Teilen den Gegebenheiten fügen müssen, die ihnen bleiben. Niemand tritt freiwillig in ein Pflegeheim ein. Wir tun es dann, wenn es nicht mehr anders geht, im Alter, oder wenn wir wegen einer schweren Krankheit oder einer Behinderung Pflege benötigen. Dass wir es dereinst in diesem ganz konkreten Fall sehr schätzen würden, wenn auch in dieser Lage unsere Niederlassungsfreiheit gewährleistet ist, ist selbstredend.
Die Betroffenen, von denen wir hier sprechen, also Menschen, die in ein Pflegeheim ausserhalb des bisherigen Wohnsitzkantons eintreten, sind in der Regel betagte, pflegebedürftige Menschen, die in der Nähe ihrer Angehörigen einen Platz suchen und finden; und es sind die Angehörigen, die Kinder, die möchten, dass ihre Eltern in einem Pflegeheim in der Nähe leben und nicht irgendwo weit entfernt. In dieser Situation ist es existenziell, dass die Frage geregelt ist, welcher Kanton die sogenannten Pflegerestkosten tragen muss und zu welchen Bedingungen das passiert.
Mit der vorliegenden Lösung, die die Minderheit Heim vorsieht, wahren wir die Rechte der pflegebedürftigen Menschen in der Schweiz, auch das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Die grüne Fraktion wird deshalb die Minderheit Heim unterstützen und damit die Regelung, die Sie hier in diesem Saal bereits einmal klar und deutlich unterstützt haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie bei Ihrem Entscheid aus der ersten Lesung bleiben, hier die Rechte der betroffenen Menschen wahren und die Minderheit Heim und damit diese Regelung unterstützen.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Das Anliegen, um das es in dieser parlamentarischen Initiative geht, ist eines, das viele betroffene Personen stark beschäftigt. Es geht nämlich um die Frage, wie die sogenannte Restfinanzierung im Pflegefall geregelt werden soll. Der Rest, der zu finanzieren ist, ist ein Teil der Pflegekosten, die bei Langzeitpflegebedürftigkeit anfallen. Wir hatten es leider damals bei der Verabschiedung der Vorlage hier im Parlament versäumt, eine klare Lösung zu beschliessen. Es wurde schon bald offensichtlich, dass die Umsetzung der Pflegefinanzierung sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Dies ist besonders dann ein Problem, wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, in einem anderen Kanton als in seinem Herkunftskanton untergebracht wird. Dafür suchen wir nun eine Lösung. Diese zu finden ist schwieriger, als sich erahnen lässt. Wir sind deshalb bereits in der Differenzbereinigung zu diesem Punkt.
Wir haben im Moment drei verschiedene Vorschläge, wie die Frage der Restfinanzierung der Pflegekosten für die ausserkantonale Unterbringung im Heim geregelt werden soll. Uns von der SP-Fraktion überzeugt die ursprüngliche Lösung Ihres Rates am meisten. Frau Heim hat deshalb den entsprechenden Antrag gemacht. Die Variante des Nationalrates bringt am meisten Klarheit, und - was für uns sehr wichtig ist - nur er gibt den betroffenen Personen die Freiheit, auch im Alter und auch als Pflegebedürftige dort zu leben, wo er respektive sie will.
Ich habe in meiner praktischen Arbeit als Sozialarbeiterin immer wieder mit Pflegebedürftigen und/oder deren Angehörigen zu tun. Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass jemand ausserhalb des Wohnkantons untergebracht werden soll oder untergebracht werden will. Ganz oft geht es darum, dass der Pflegebedürftige in die Nähe von Angehörigen ziehen möchte oder dass die Angehörigen sich wünschen, ihre betagte Mutter oder den pflegebedürftigen Vater regelmässig besuchen zu können, was logischerweise sehr viel einfacher ist, wenn sie oder er in der Nähe ist.
Die Lösung des Ständerates hätte zur Folge, dass dies für den Betroffenen nur dann nicht mit Mehrkosten verbunden ist, wenn im Wohnsitzkanton kein Pflegeplatz vorhanden ist. Für Bewohnerinnen meines Kantons z. B. würde diese Lösung wohl nie zum Tragen kommen: Es gibt immer irgendwo irgendeinen Pflegeplatz.
Die Lösung der Mehrheit Ihrer SGK bedeutet, dass die vollen Pflegekosten des ausserkantonalen Pflegeplatzes nur dann übernommen werden, wenn es keine Vereinbarung gibt zwischen dem Wohnkanton und dem Kanton, in dem die Pflegebedürftige untergebracht werden soll. Tönt das in Ihren Ohren kompliziert? Es ist kompliziert, und es ist vor allem - und das ist für uns das Hauptproblem - mit Unsicherheit verbunden. Wie weiss die Versicherte, ob es eine Vereinbarung zwischen den Kantonen gibt? Und wenn ja, was ist dort geregelt? Eine solche Regelung, so sind wir von der SP überzeugt, kann nur schlechter sein als eine vollständige Übernahme der Kosten.
Ich bitte Sie also namens der SP-Fraktion, der Minderheit Heim zuzustimmen. Nur so haben auch Pflegebedürftige das Recht, ihren Wohnsitz frei zu wählen, ohne dass für sie zusätzliche Kosten entstehen. Freie Wohnsitzwahl im Alter und für Pflegebedürftige darf nicht eine Frage des Portemonnaies sein.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
Depuis l'entrée en vigueur du nouveau régime de financement des soins, ce sont les cantons qui sont compétents pour verser et fixer le financement résiduel des prestations de soins. Dans ce cadre, la question de la compétence pour le versement du financement résiduel a déjà été tranchée: tant le Conseil des Etats que votre conseil s'accordent sur le fait d'attribuer cette compétence au canton de domicile de la personne assurée.
La question qui, par contre, fait encore débat est celle de savoir selon quelles règles le financement résiduel doit être fixé, c'est la pierre d'achoppement dans la recherche d'une solution aujourd'hui sur le plan national. Il y a déjà eu plusieurs discussions entre les deux conseils. Lors de la dernière session, je crois que l'on peut dire que le Conseil des Etats a adopté une proposition de compromis, dans le sens où les règles du canton où se situe l'établissement médicosocial seraient applicables, mais ce uniquement dans le cas où aucune place ne pourrait être mise à la disposition de la personne assurée dans son canton de domicile. J'ai remarqué que cette proposition du Conseil des Etats n'était soutenue par personne dans votre commission, puisqu'il y a dans votre commission une majorité et une minorité qui s'accordent sur d'autres éléments. Il n'y aura donc pas de votation aujourd'hui à ce sujet, mais je souhaiterais que l'on poursuive la réflexion en intégrant la solution du Conseil des Etats qui ne nous semble pas être la plus mauvaise de celles qui sont aujourd'hui sur la table.
Il nous semble en effet qu'elle représente une solution qui comporte plusieurs avantages. Elle offre une protection du point de vue financier aux personnes qui ne changent pas de canton par convenance personnelle. La responsabilité pour la fixation et le versement incombe, dans ce cas de figure, à une seule et même autorité. En outre, cette proposition a également le mérite de reprendre la systématique éprouvée de la loi sur les prestations complémentaires. Elle a aussi l'avantage d'être cohérente avec la logique de la loi sur l'assurance-maladie pour ce qui concerne les traitements hospitaliers hors canton.
Donc, je ne crois pas qu'il y ait des divergences qui soient insurmontables entre les deux conseils. Il s'agit maintenant de trouver la meilleure solution. Je vous annonce que le Conseil fédéral a une préférence pour la solution du Conseil des Etats. Ce n'est pas celle qui ressortira de vos travaux aujourd'hui, mais cela permettra à l'élimination des divergences entre les deux conseils de se poursuivre.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion
Die parlamentarische Initiative Egerszegi-Obrist 14.417, "Nachbesserung der Pflegefinanzierung", will die kostenpflichtigen Zuständigkeiten bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten klar regeln. Dabei sind zwei Fragen zu klären:
1. Welcher Kanton ist bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten für die Restfinanzierung zuständig?
2. Welcher Betrag gilt für diese Restkostenfinanzierung, derjenige des Standortkantons des Heims oder derjenige des ehemaligen Wohnsitzkantons der betroffenen Person?
Der Nationalrat hat in der Wintersession die freie Wahl des Pflegeheims sowie die Rechtssicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleisten wollen und daher entschieden, dass bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt:
1. für die Auszahlung der Restfinanzierung der Kanton zuständig ist, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat;
2. bei der Ausgestaltung der Restfinanzierung immer der Standortkanton des Leistungserbringers massgebend ist.
Während beim ersten Punkt keine Differenz zum Ständerat mehr besteht, hat der Ständerat im zweiten Punkt eine Regelung analog zu den Zuständigkeiten bei den Ergänzungsleistungen beschlossen. Sowohl für die Festsetzung des Betrages wie für die Auszahlung ist grundsätzlich der bisherige Kanton zuständig. Die Frage der Zuständigkeit und der Höhe der Restfinanzierung würde dabei davon abhängen, ob einer pflegebedürftigen Person im eigenen Kanton ein Pflegeheimplatz zur Verfügung gestellt werden kann oder nicht. Diese Lösung entspricht der Position der Gesundheitsdirektorenkonferenz und wird damit begründet, dass die Kantone eine bedarfsgerechte Planung an Pflegeheimplätzen machen, Pflegeheimplätze zur Verfügung stellen und bei einem genügenden Angebot nicht noch Pflegeplätze in anderen Kantonen mitfinanzieren wollen.
Für die SGK-NR ist diese Argumentation nicht stichhaltig, weil die Zielsetzung der Pflegefinanzierung nicht erreicht würde, nämlich die freie Wahl des Pflegeheims durch Patientinnen und Patienten sowie die Rechtssicherheit bei der Finanzierung. Es geht auch um Rechtssicherheit für die Pflegeheime. Sie müssen wissen, welchem Kanton sie welche Restkosten in Rechnung stellen können, damit sie nicht mit ungedeckten Restkosten belastet werden.
Die Lösung der Mehrheit der SGK-NR sieht vor, dass die Kantone die Restkosten vertraglich regeln. Wenn keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Kantonen besteht, gilt die Restkostenfinanzierung des Standortkantons des Pflegeheims. Damit erreichen wir zwar keine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung, aber wir schaffen Klarheit für Patientinnen und Patienten und Heime, und die Lösung lässt den Kantonen den Handlungsspielraum, über die Höhe der Restkosten Vereinbarungen abzuschliessen.
Eine Kommissionsminderheit, Sie haben es gehört, möchte an der nationalrätlichen Fassung festhalten. Diese ist zweifellos am klarsten, garantiert eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung und bietet sowohl den Patienten wie den Institutionen eindeutig Rechtssicherheit. Die Kommissionsmehrheit kommt aber den Kantonen und dem Ständerat entgegen.
Namens der SGK, welche mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden hat, bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Clottu Raymond · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lors de notre séance de commission du 7 avril dernier, dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences, la majorité de notre commission a décidé de proposer de faire un pas en direction du Conseil des Etats, à l'article 25a alinéa 5.
Comme vous le savez, la nouvelle disposition prévoit que le canton d'origine du patient assure le financement résiduel des prestations de soins, même si le patient réside dans un établissement médicosocial situé dans un autre canton.
La majorité de notre commission propose que le financement résiduel obéisse aux règles du canton où se situe l'établissement en question, pour autant que les cantons n'aient pas conclu d'accords contraires en la matière. Une minorité Heim soutient la version initiale du Conseil national, selon laquelle le financement résiduel obéit aux règles du canton où se situe le prestataire de services, peu importe que les cantons aient conclu un accord contraire en la matière.
Je vous remercie de soutenir la majorité de notre commission.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen
(1 Enthaltung)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich nehme die Gelegenheit wahr, um unserer Kollegin Viola Amherd zum Geburtstag zu gratulieren. Alles Gute! (Beifall)