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Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen

40575 · Amtliches Bulletin

Vom 15. Juni 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/40575/de/auch-zivildienstleistende-fur-die-offentlichkeit-erkennbar-machen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen (17.3007)

17.3007

Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Seiler Graf, Allemann, Fridez, Glättli, Graf-Litscher, Mazzone, Quadranti, Sommaruga Carlo)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Seiler Graf, Allemann, Fridez, Glättli, Graf-Litscher, Mazzone, Quadranti, Sommaruga Carlo)

Rejeter la motion

Golay Roger · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Lors de sa séance des 30 et 31 janvier 2017, la Commission de la politique de sécurité, dans le cadre de son examen du système de l'obligation de servir, a étudié la proposition intitulée "Rendre également les personnes en service civil clairement reconnaissables par le public". Au final, cette proposition a fait l'objet d'une motion de la commission.

La majorité de la commission a estimé que les civilistes doivent pouvoir être reconnaissables par le public au même titre, et par égalité de traitement, que les militaires et les personnes engagées dans la protection civile. Il est regrettable que la population ne puisse pas reconnaître les civilistes dans l'accomplissement de leur travail au service de la collectivité. Une identification de ces personnes ne peut que les revaloriser et leur donner un esprit d'appartenance. Le public pourra aussi mieux apprécier ces travailleurs qui, actuellement, oeuvrent dans l'ombre et l'indifférence générale.

Pour ce faire, la majorité de la commission a jugé nécessaire de pouvoir les identifier par un signe distinctif obligatoire, par exemple un brassard sur lequel il serait mentionné "civiliste" de manière lisible et visible. Il est évident que, pour les civilistes travaillant dans les hôpitaux, le port d'habits est réglementé pour des questions d'hygiène et que les services compétents pourront adapter cette mesure. Comme je l'ai dit, cette motion a tout son sens et sera, en cas d'application, probablement appréciée par la population, qui pourra se faire une meilleure idée du travail accompli par nos civilistes.

L'avis du Conseil fédéral ne peut nous satisfaire. En effet, celui-ci se réfère à la loi fédérale sur le service civil qui, à son article 40a, prévoit que l'Organe d'exécution du service civil peut - et j'ai bien dit "peut" et non pas "doit" - remettre aux personnes accomplissant leur service civil des effets d'équipement qui les distinguent. Cette disposition ne prévoit aucune contrainte qui obligerait les civilistes à porter un signe distinctif. En somme, la majorité de la commission, par sa motion, veut rendre obligatoire le port de ce signe distinctif sauf exception évidente et dûment motivée.

C'est pourquoi nous vous invitons à accepter cette motion que la commission a décidé de déposer, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Golay, je note que, par rapport au débat en commission, vous avez effectivement fait un peu évoluer le texte, parce que la question des hôpitaux et de l'hygiène avait déjà été discutée. Je note que l'esprit de la motion change un peu.

Je prends maintenant l'exemple des écoles. Est-ce que vous pensez qu'il est souhaitable que des enfants soient entourés de gens en uniforme? Ne pensez-vous pas qu'il faut véritablement adapter les choses à la situation et qu'un uniforme, en l'occurrence, n'est pas nécessaire?

Golay Roger · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Il est évident qu'on ne parle pas forcément d'un uniforme; cela peut être un brassard, comme je l'ai dit dans le rapport de la commission. Il existe déjà des tenues adaptées aux conditions de travail, comme des tenues chaudes pour ceux qui travaillent à l'extérieur, mais leur port n'est pas obligatoire. Je peux vous dire moi-même, étant membre du conseil d'administration d'un hôpital, qu'on y rencontre de nombreux civilistes qui, même s'ils ne sont pas dans des salles d'opération où il est demandé une hygiène très poussée, ne portent absolument aucun signe distinctif, et c'est dommage. On souhaite qu'il y ait une égalité de traitement par rapport aux militaires et je pense, comme je l'ai déjà dit, qu'il s'agit aussi de mieux valoriser le travail de ces civilistes.

Mazzone Lisa · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Monsieur Golay, dans le débat précédent, on a entendu à plusieurs reprises que la Suisse faisait face à des menaces et à des problèmes de sécurité extrêmes. Nous sommes ici en train de parler des vêtements des civilistes, donc d'un apport fondamental - il me semble - à la sécurité. Est-ce comme cela que la majorité de la Commission de la politique de sécurité envisage que la Suisse sera sauvée?

Golay Roger · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je pense, Madame Mazzone, que le sujet des civilistes est de la compétence de notre commission et que nous devons adapter la loi en fonction des nouveaux éléments portés à notre connaissance. Aujourd'hui, cela a été dit, de plus en plus de civilistes oeuvrent pour la collectivité, et il est bon pour la population, comme je l'ai dit dans mon rapport, qu'elle puisse identifier ceux qui servent les citoyens différemment, par une autre forme d'obligation de servir.

Salzmann Werner · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, der Motion "Auch Zivildienstleistende für die Öffentlichkeit erkennbar machen" zuzustimmen. Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2017 mit 14 gegen 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Kommissionsmotion ausgesprochen.

Worum geht es? In der Armee und im Zivilschutz tragen die Dienstleistenden eine Uniform und sind somit in der Öffentlichkeit erkenn- oder wahrnehmbar. Jede Bürgerin und jeder Bürger sieht auf den ersten Blick, dass es sich um Soldaten oder um Zivilschützer handelt, die sich da und dort engagieren. Es ist auch richtig, dass das Volk erkennt, was unsere Wehrpflichtigen leisten und wo sie ihre Arbeit während der Dienstpflicht leisten.

Nun geht es der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission darum, dass wir auch die Zivildienstleistenden während ihrer Arbeit im Dienste der Schweiz erkennen können. Die Kommissionsmehrheit will wenigstens in diesem Bereich die Spiesse gleich lang machen. Die Bevölkerung soll auf Anhieb erkennen, wer Zivildienst leistet und welche wertvolle Arbeit auch Zivildienstler vollbringen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort zur Motion, dass nur Angehörige der Armee und des Zivilschutzes aufgrund des Völkerrechts verpflichtet seien, Uniformen zu tragen. Zudem würden Uniformen für Zivis nicht in die Vielfalt von Einzeleinsätzen passen, und die Führung der Zivis liege in der Verantwortung der Einsatzbetriebe. Ein Uniformzwang könne von den Einsatzbetrieben, vom Bauernhof bis zum Universitätsspital, kaum durchgesetzt werden.

Es geht gar nicht um eine Uniform oder um einen Uniformzwang, sondern um eine einfache Kennzeichnung - das haben wir so in der Sicherheitspolitischen Kommission behandelt und besprochen -, zum Beispiel eine Armbinde, ein Badge oder ein ähnliches Kennzeichen, wie sie in jedem Einsatzbetrieb auch ohne grossen Aufwand und ohne grosse Umstände getragen werden können.

Was spricht dagegen, dass auch Zivildienstleistende als solche wahrgenommen werden? Sie haben es gehört: Der Zivildienst tut Gutes, also soll er doch auch erkennbar sein. Umgekehrt soll es auch so sein, wie es bei den Soldaten der Fall ist, dass Zivildienstler, die fehlbar sind, die ihren Zivildienst nicht gut machen und sich unanständig aufführen oder andere Probleme verursachen, als solche erkannt werden.

Die Kommissionsminderheit hat folgende Bedenken geäussert: Zivildienstleistende, die in einem Gefängnis arbeiten, müssen und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht erkennbar sein, und in den Spitälern gebe es hygienische Gründe, die dagegen sprächen. In den Gefängnissen tragen Zivildienstleistende aber gar keine Namensschilder, und somit ist die Anonymität gewährleistet. Eine Armbinde oder ein Badge würde nur die Dienstart, also den Zivildienst, kennzeichnen, nicht die Person. Im Spital sprechen hygienische Gründe gegen eine Uniform. Eine Uniform ist gar nicht gefordert, sondern nur ein Badge oder eine Armbinde, gegen die auch hygienische Gründe nicht sprechen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auch, der Einfachheit halber rede er nur von Uniformen, die Stellungnahme gelte jedoch auch für andere Formen. Dann schreibt der Bundesrat, die Kostenfolgen für die freiwillige Kennzeichnung - Kleider und Logistik - lägen bei etwa 520 000 Franken. Die Kommission hat ausdrücklich nicht von Uniformen gesprochen. Ein Namensschild, ein Badge oder eine Armbinde kostet maximal 7 bis 10 Franken, und das würde bei 6000 Zivildienstleistenden etwa 40 000 bis 60 000 Franken ausmachen. Sie können die Preise für eine Armbinde auf www.sportmedaillen.ch/armbinde.html selber nachschauen. Es ist also rund zehnmal weniger und in einem verhältnismässigen Rahmen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass es dringlichere Probleme gibt als dieses. Jedoch ist der Trend, wie wir auch von Walter Müller gehört haben, in den Zivildienst auszuweichen, stark am Wachsen. Wir werden in diesem Jahr die Siebentausendermarke überschreiten. Dieser Trend gefährdet die Rekrutierung der notwendigen Anzahl Armeeangehörigen für den geforderten Bestand von 100 000 Mann plus 40 000 Mann Reserve massiv. Somit müssen wir tun, was wir tun können, und das andere nicht lassen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission zuzustimmen.

Quadranti Rosmarie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD

Herr Kollege Salzmann, ich habe nur eine Nachfrage: Ich hatte gemeint, ich sei auch an dieser Kommissionssitzung gewesen. Das Wort "Armbinde", das Sie jetzt x-mal in den Mund genommen haben, weckt in mir, gelinde gesagt, gewisse Assoziationen, wenn ich an die Geschichte denke. Aber für mich stand eine Armbinde nicht im Zentrum, sondern, wenn schon, eine Kennzeichnung. Habe ich da etwas falsch verstanden?

Salzmann Werner · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben etwas falsch verstanden. Frau Seiler Graf hat mir in der Kommission die Frage gestellt, ob es eine Armbinde sein könne; ich habe die Frage mit Ja beantwortet.

Arnold Beat · Mit-M · Nationalrat · Uri · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Salzmann, Herr Fridez hat vorhin moniert, dass unsere Schüler Angst haben könnten, wenn sie auf dem Pausenplatz oder in der Schule Uniformen begegnen würden. Wir sehen in vielen Situationen in unserer Gesellschaft Uniformen. Glauben Sie nicht auch, dass wir in der Gesellschaft ein riesiges Problem haben, wenn wir nicht zulassen können, dass unsere Kinder mit irgendwelchen Uniformen in Berührung kommen?

Salzmann Werner · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Danke für diese Frage, Kollege Arnold. Es ist natürlich genau so: Ich habe noch nie gesehen, dass Schüler beängstigt waren, wenn Soldaten auf dem Pausenplatz waren und zugleich ihre Unterkunft dort hatten. Herr Fridez braucht da gar keine Angst zu haben. Im Gegenteil, es gehört zu unserer Milizorganisation, dass sich unsere Wehrpflichtigen mit der Bevölkerung vermischen - auch mit den Kindern auf dem Schulhausplatz. Und wenn jemand gekennzeichnet ist, weiss man auch, woher er kommt und dass es nicht jemand ist, der auf dem Schulhausplatz vielleicht andere Ziele verfolgt.

Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Warum? Weil sie überflüssig ist!

Grundsätzlich ist die Idee gar nicht unsympathisch, dass Zivildienstleistende gekennzeichnet werden sollen: Dann kann die Öffentlichkeit nämlich sehen und erkennen, wie viel wertvolle und wichtige Arbeit im Zivildienst geleistet wird, sei dies beim Einsatz bei einem Bergbauern, im Spital- oder Pflegebereich oder auch z. B. bei der Unterstützung der Jugendarbeit in einer Gemeinde.

Der Grund, warum ich hier einen Ablehnungsantrag vertrete, liegt aber eben genau in dieser Vielfalt der Bereiche, in welchen der Zivildienst tätig ist. Zivis leisten ihre Einsätze bekanntlich ja eben in zivilen Betrieben und unterstehen darum nebst den Regeln des Zivildienstes auch denjenigen des Einsatzbetriebs, wie die übrigen Angestellten dort natürlich auch. Es gibt zahlreiche Einsatzbetriebe, die ihre eigenen funktionalen Kleidungsregeln haben, an die sich auch Zivildienstleistende zwingend halten müssen. Diese Betriebe wollen keine Zivildienstuniformen. Zudem passen Uniformen grundsätzlich nicht in die zivile Welt. In der Kommission wurden uns denn auch zahlreiche Beispiele dafür genannt, dass Kleidungsvorschriften oder Uniformen unzweckmässig, ja sogar problematisch wären. Im Gesundheitswesen muss die Bekleidung zwingend den hygienischen Vorschriften genügen. Eine Zivi-Uniform würde mit diesen Regeln kollidieren. Oder ein anderes Beispiel - Herr Salzmann hat es auch erwähnt -: In Gefängnissen wäre es sogar ein Sicherheitsrisiko, weil die Insassen sofort erkennen würden, wer zum Vollzugspersonal gehört und wer eben Zivildienst leistet. Eine einheitliche Uniform für alle Bereiche im Zivildienst ist also wegen der Vielfalt der Einsatzbetriebe sowieso überhaupt nicht realisierbar. Zudem passt, wie schon erwähnt, eine Uniform nicht in die zivile Welt.

Dann gibt es aber immer noch die Möglichkeit einer weniger aufwendigen Kennzeichnung, wie z. B. diese berühmte Armbinde, Namenstäfelchen oder Badges. Das finde ich, wie erwähnt, durchaus wünschenswert und sinnvoll. Aber dafür brauchen wir diese Motion nicht. Das kann heute schon gemacht werden. In Artikel 40a des Zivildienstgesetzes steht klar, dass die Vollzugsstelle Ausrüstungsgegenstände zur Kennzeichnung abgeben kann. Es wäre wohl eher nötig, die Einsatzbetriebe gezielt darauf aufmerksam zu machen, dass sie dies, sofern das möglich ist, mit ihren Zivildienstleistenden auch wirklich machen.

Eine Motion, die offene Türen einrennt, brauchen wir wirklich nicht. Bitte unterstützen Sie darum den Antrag der Kommissionsminderheit.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Es wurde x-fach gesagt: Es geht darum, dass die Zivildienstleistenden erkennbar sein sollen. Die Motion lässt offen, ob dies mit einer vollständigen Uniform oder zum Beispiel mit einer Armbinde geschehen soll, und die folgenden Überlegungen gelten ebenso für Uniformen wie auch für Armbinden.

Die geltenden Normen im Zivildienstgesetz und in der Zivildienstverordnung sehen bereits heute die Kennzeichnung von Zivildienstleistenden vor, insbesondere mit Kleidern. Allerdings handelt es sich nicht um Uniformen, und es gibt keinen Tragzwang. Vielleicht geht es darum, die Wiedererkennung des Zivildienstleistenden zu fördern und die Zivis für spezielle Einsätze auszurüsten. Das Anliegen der Motion wird also teilweise bereits heute umgesetzt. Wer eine Uniform trägt oder eine andere obligatorische Kennzeichnung, repräsentiert eine Truppe. Und besondere Kennzeichen bestimmen Truppengattungen, Dienstzweige, Verbände. Angehörige der Armee und des Zivilschutzes sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen zu tragen.

Der Zivildienst ist keine Truppe, Zivis leisten ihre Einsätze individuell, in mehr als 5000 zivilen Einsatzbetrieben, und sie werden von diesen Einsatzbetrieben geführt. Uniformen für Zivis würden nicht in diese Vielfalt passen und hätten darin keine Funktion und liessen sich entsprechend auch nicht rechtfertigen. Die Führung der Zivis liegt in der Verantwortung der Einsatzbetriebe, ein Uniformzwang müsste von den Einsatzbetrieben, vom Bauernhof bis zum Universitätsspital, durchgesetzt werden. Die Zivis unterstehen im Einsatz, wie gesagt, wie die übrigen Angestellten den Regeln des Einsatzbetriebs. Viele Einsatzbetriebe haben aus verschiedenen Gründen eigene Kleidungsvorschriften, an die sich auch die Zivis halten müssen. Das kann vor allem aus hygienischen Gründen der Fall sein.

Die Kosten wurden erwähnt, ich wiederhole sie nicht. Sie sind nicht allzu bedeutend. Aber es gibt Kosten, die periodisch anfallen würden.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das, was heute Usus ist, genügt. Deshalb empfiehlt er Ihnen, die Motion abzulehnen.

Zuberbühler David · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrter Herr Bundesrat, in seiner Stellungnahme vom 17. Mai schreibt der Bundesrat, dass die freiwillige Kennzeichnung im letzten Jahr Kosten von rund 520 000 Franken verursacht hat. Bei 6169 Zulassungen zum Zivildienst im letzten Jahr entspricht dies dann wiederum 84 Franken pro Zivildienstleistenden. Wie setzen sich diese 520 000 Franken mit Verweis auf die Freiwilligkeit effektiv zusammen? Können Sie mir das erklären?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Lieber Herr Nationalrat, das kann ich Ihnen so nicht en détail erklären, ich lasse Ihnen die Antwort aber schriftlich zukommen.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Mehrheit beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 103 Stimmen

Dagegen ... 69 Stimmen

(6 Enthaltungen)