15.499
Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag der Kommission
Der Initiative keine Folge geben
Antrag Baumann
Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition Baumann
Donner suite à l'initiative
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wir kommen vermutlich zum wichtigsten Geschäft, nämlich zum letzten des heutigen Tages. Ich werde versuchen, es in der nötigen Kürze zu machen. Ich entschuldige mich, wenn der eine oder andere das Gefühl hat, es sei zu kurz.
Die parlamentarische Initiative Buttet verlangt das obligatorische Deklarieren von Halalfleisch auf allen Verkaufsstufen, und sie verlangt, dass der Zuschlagspreis des Teilkontingents für Halalfleisch in Zukunft gleich sein soll wie für Edelstücke. Die WBK des Nationalrates hat dieser Initiative zweimal Folge gegeben. Im Rat wurde auch darüber abgestimmt. Wir haben ihr das erste Mal keine Folge gegeben, und wir haben ihr auch diesmal mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Für die Kommissionsmehrheit möchte ich folgende Überlegungen festhalten, zuerst die Einordnung: Vom gesamten Zollkontingent für rotes Fleisch - Rind, Schaf, Pferd, Ziege - von 22 500 Tonnen werden 525 Tonnen, also 2,3 Prozent, für Angehörige der muslimischen Gemeinschaft zur Versteigerung reserviert. Das entspricht einer Menge von 1,3 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Der durchschnittliche Jahreskonsum von rotem Fleisch in der Schweiz beträgt pro Kopf nach meiner Information 15 Kilogramm. Sie konnten aber heute in der Zeitung lesen, dass allein der Konsum von Rindfleisch heute schon bei 14 Kilogramm liegt, also werden es aktuell insgesamt mehr als 15 Kilogramm sein. Es handelt sich also um eine sehr, sehr kleine Menge.
Da die benötigte Menge an Halalfleisch auch ausserhalb der Halalfleischkontingente im Rahmen der Zollkontingente für rotes Fleisch legal importiert werden könnte, weist die Initiative überhaupt keine Wirkung auf bezüglich Grenzschutz für die Landwirtschaft, denn man kann ja auch im Rahmen normaler Kontingente Halalfleisch importieren; daran würde sich überhaupt nichts ändern. Die Annahme der Initiative würde also die Mengen, die in dem Bereich importiert werden, in keiner Art und Weise beeinflussen.
Die verlangte Deklarationspflicht würde einen zusätzlichen Aufwand für den Detailhandel und die Gastronomie bedeuten. Bei der Deklaration müsste zudem unterschieden werden zwischen tierschutzkonformer Halalschlachtung mit Betäubung und traditioneller Halalschlachtung ohne Betäubung, welche unterschiedlich gekennzeichnet werden müssten. Diese Information liegt aber nicht vor, weil diese Unterscheidung nur bei uns in der Schweiz gemacht wird. Bitte bedenken Sie, dass es ganze Länder, ganze Teile von Kontinenten gibt, die Halalschlachtungen auch für normales Fleisch vornehmen, die gar keine Unterscheidung machen. Die Deklarationspflicht wäre also sehr schwierig umzusetzen und würde keinen signifikanten zusätzlichen Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten bringen.
Die Initiative fordert dann auch, dass der Zuschlagspreis im Halalfleischkontingent den Zuschlagspreis von Nierstücken nicht unterschreiten dürfe. Hier macht die Initiative meiner Ansicht nach den fundamentalsten Fehler, denn es ist nicht so, dass im Halalfleischkontingent nur Edelstücke importiert werden. Die einen oder anderen, die Beziehungen zu diesen Volksgruppen haben, wissen, dass diese auch noch die Fleischstücke essen, die meine Mutter früher gekocht hat: Herz, Nieren, Hirn usw. Es geht also bei Weitem nicht nur um Edelstücke. Die erwähnten geringen Mengen im Halalfleischkontingent, 2,3 Prozent des gesamten Imports, haben keine Wirkung auf die Art der Schlachtung in ausländischen Betrieben, die Initiative würde in keiner Art und Weise das Tierwohl verbessern.
Als Fazit muss man sagen, dass das Anliegen zwar gut gemeint ist, sein Ziel aber nicht erreicht. Stattdessen löst es einen grossen administrativen Aufwand aus und führt zu einer unkontrollierbaren Regulierung, die in einem sehr kleinen Spezialgebiet sehr grosse Probleme schafft. Innerhalb der ablehnenden Kommissionsmehrheit gab es auch Stimmen, die durchaus bereit wären, über Deklarationsregeln zu sprechen, wenn diese für den gesamten Fleischmarkt gelten würden.
Ich verzichte jetzt darauf, in meinem Votum auf die Argumente der Kommissionsminderheit einzugehen. Es liegt ja der Einzelantrag Baumann vor, da können Herr Baumann und ich uns den Job etwas teilen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Wenn Sie das tun würden, wäre die Initiative nach Parlamentsgesetz erledigt.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion
Ich ersuche Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wenn jetzt alle nicken, könnte ich auf die Begründung verzichten. Aber das kann ich nicht sauber abschätzen, darum begründe ich meinen Antrag noch.
Mit dem Folgegeben würden Sie die Voraussetzungen für die Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Halalfleisch, das von Tieren stammt, die vor der Schlachtung nicht betäubt wurden, zu beseitigen. Sie wissen es alle: In der Schweiz ist das Schlachten ohne Betäubung nicht erlaubt. Es ist nicht zuletzt schon darum richtig, eine obligatorische Deklaration von importiertem Halalfleisch, das von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung bis hin zur transparenten Information der Konsumenten festzuschreiben. Gleichzeitig soll die vermutete, aber auch schon festgestellte Umgehung der zugelassenen Verkaufsstellen und die Benachteiligung der für den Fleischimport zugelassenen Betriebe verhindert werden.
Mit dem Folgegeben kann erstens dem Tierschutz, zweitens der transparenten Deklaration, drittens der Verhinderung von Umgehungen und viertens den Benachteiligungen innerhalb der Branche Rechnung getragen werden.
Tierschutz und Tierethik haben in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert, und das zu Recht. Wir können nun mit dieser parlamentarischen Initiative ein Signal zur Sensibilisierung ausländischer Zulieferer senden, denn von islamischen Glaubensgelehrten werden immer mehr Betäubungsverfahren anerkannt. Der Beweis hierfür ist, dass in der Schweiz mehr als ein halbes Dutzend Halalschlachtstellen mit diesen Betäubungsverfahren den Markt beliefern können.
Die Forderung nach einer transparenten Deklaration ist für den Import von Halalfleisch absolut vertretbar. Wir sind in der Schweiz praktisch bei allen Produkten, bei Lebensmitteln im Speziellen, Deklarationsweltmeister. Nur bei Importen getrauen wir uns nicht, die gleichen Vorgaben zur Bedingung zu machen. Eine Deklarationspflicht ist zur Information und zum Schutz der Endkonsumenten auf allen Verkaufsstufen zwingend zu erreichen. Tun wir das in diesem Fall nicht, vernachlässigen wir den Konsumentenschutz.
Im Weiteren muss es in unserem Interesse liegen, dass Umgehungen, wie sie in der Praxis festgestellt werden, gezielt verhindert werden können. Auch ein tieferer Steigerungserlös beim Import von Halalfleisch sollte uns nicht gleichgültig sein, denn wie wollen wir den Konsumentinnen und Konsumenten erklären, dass Halalfleisch bis zu 10 Franken pro Kilo günstiger importiert werden kann als das Fleisch aus tiergerechten Schlachtungen? Eine berechtigte Anpassung, das heisst eine Erhöhung der Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente, führt auch zu Mehreinnahmen in der Bundeskasse. Da kann ja wohl kaum jemand dagegen sein! Übrigens, Sie erinnern sich, haben wir das aus ähnlichen Gründen auch beim Würzfleisch gemacht.
Geben Sie darum der parlamentarischen Initiative Folge! Die Glaubens- und Gewissensfreiheit bleibt trotzdem gewahrt. Sie schaden also niemandem, sondern Sie fördern die Marktgerechtigkeit und helfen der Bundeskasse, den Tieren und sicher auch den Konsumentinnen und Konsumenten.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wie Sie ja schon mehrfach erfahren haben, bin ich sehr für den Tierschutz, aber gegen diese parlamentarische Initiative, und zwar aus folgenden Gründen. Wenn Sie es genauer anschauen, stellen Sie fest, dass hier das Tierschutzargument einfach nicht stichhaltig ist. Die ganze Sache erscheint mir moralisch sogar ein bisschen zwiespältig.
Vielleicht erinnern sich einige noch: Ich bin voll für eine Deklarationspflicht für tierschutzgerechte Fleischimporte. Diese Pflicht wurde aber in den letzten Jahren von diesem Rat sicher mindestens zweimal - ich erinnere mich gut daran - abgelehnt, und zwar "wegen zu hoher administrativer Aufwendungen". Und jetzt wollen Sie für 2 Prozent des importierten Fleisches eine solche Deklaration durchsetzen! Das bringt nichts ausser Aufwand. Dann möchte ich Sie daran erinnern: Es ist nicht so, dass alle Tiere, von denen die insgesamt rund 22 000 Tonnen Fleisch stammen, die wir importieren, tierschutzgerecht behandelt werden! Es gibt neben der Schweiz nur fünf Länder, die eine Betäubungspflicht beim Schlachten kennen: Das sind Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweden und Neuseeland. Alle anderen Länder kennen keine Betäubungspflicht beim Schlachten. Beim importierten Fleisch können Sie sich also nicht darauf verlassen, dass dabei tierschutzgerechter geschlachtet wurde als bei Halalfleisch. Auch das ist in diesem Sinn unnötig.
Dann noch ein Wort zur Marktverzerrung: Da habe ich schon in der Kommission einen leichten Lachanfall bekommen. Wie kann man mit 2 Prozent eine Marktverzerrung bewerkstelligen? Ich meine, dass die Preise günstiger sind, ist klar: Beim Halalfleisch wird der Schlachtkörper gezählt, da wird alles zusammengezogen, also nicht nur die Filets, sondern auch Knochen, die Haxen und was halt alles sonst noch in einem Tier ist. Man muss nicht viel von Fleisch verstehen, um beurteilen zu können, dass ein Kilo dieses Fleischs natürlich viel günstiger ist als ein Kilo Filet.
Es bringt also gar nichts, das Problem auf diese Art lösen zu wollen. Oder finden Sie es tierschutzgerechter, wenn man zuerst die Tiere in Lastwagen einsperrt und durch halb Europa karrt, nachher höchstwahrscheinlich ohne Betäubung schlachtet, wenn das z. B. in Deutschland, Italien oder Portugal passiert, und nachher undeklariert in die Schweiz bringt? Nein, wenn wir tierschutzgerechte Importe wollen, dann müssen wir das für alle Fleischimporte machen - sonst bleibt da ein "Geschmäckle", das ich jetzt nicht weiter ausführen will.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 22 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(2 Enthaltungen)