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Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Contrairement aux propositions des deux Commissions des transports et des télécommunications, nos deux conseils ont, en leur temps, accepté de donner suite à l'initiative parlementaire Reimann Maximilian, à savoir le 16 décembre 2015 pour le Conseil national, par 97 voix contre 82 et 4 abstentions, et le 8 juin 2016 pour notre conseil, par 22 voix contre 19.
L'initiative parlementaire Reimann Maximilian propose de modifier la loi fédérale sur la circulation routière sur deux points: elle prévoit, d'une part, de relever de 70 à 75 ans l'âge à partir duquel les conducteurs doivent être convoqués pour un examen médical et, d'autre part, d'étendre les activités de prévention de la Confédération à la sensibilisation des conducteurs âgés, de façon à les amener à décider eux-mêmes quand ils doivent arrêter de conduire.
Du 4 novembre 2016 au 3 février 2017, sur mandat de la commission soeur du Conseil national, l'Office fédéral des routes a mené la procédure de consultation sur l'avant-projet de mise en oeuvre de l'initiative, avant-projet dont elle avait adopté le texte le 31 octobre 2016. La consultation auprès des cantons et des milieux professionnels reflète nos hésitations sur ce thème. En effet, 14 cantons se sont montrés défavorables à l'avant-projet de la commission, alors que 12 l'ont approuvé; et 15 associations se sont prononcées en faveur de cette modification, contre 9 qui s'y sont opposées et 6 qui se sont abstenues de prendre position.
C'est le 21 mars de cette année que la CTT-CN a adopté son projet de modification de la loi fédérale sur la circulation routière mettant en oeuvre l'initiative parlementaire Reimann Maximilian. Une minorité de la commission proposait quant à elle de maintenir les contrôles dès 70 ans et de les intensifier dès 75 ans.
En ce qui concerne la sensibilisation, il a été établi qu'elle relevait du Fonds pour la sécurité routière et qu'une modification de la loi n'était pas nécessaire.
La CTT-CN, qui a élaboré le projet de modification de la loi fédérale sur la circulation routière, propose de modifier l'article 15d alinéa 2 de manière à ce que l'âge fixé pour la convocation au premier examen médical passe de 70 à 75 ans en remplaçant, dans la disposition mentionnée, "70 ans" par "75 ans", et d'introduire une disposition transitoire à l'article 109, qui prévoit que le changement de la limite d'âge légal n'a pas pour conséquence de raccourcir l'intervalle de deux ans entre chaque contrôle prévu par l'ancien droit. Cela concernerait, par exemple, des conducteurs qui auraient passé l'examen à 74 ans et qui ne seraient pas obligés de le repasser à 75 ans, la disposition transitoire permettant de repousser le nouvel examen.
Le Conseil fédéral, quant à lui, s'est prononcé le 17 mai 2017 en faveur de la proposition de la majorité de la commission. En parallèle, il rejetait la proposition de la minorité.
C'est le 13 juin dernier que le Conseil national a choisi de suivre la proposition de la majorité de sa commission, par 134 voix contre 48 et 3 abstentions. Lors du vote sur l'ensemble, le Conseil national a adopté le projet par 143 voix contre 15 et 26 abstentions.
Le 22 juin dernier, notre commission s'est réunie en présence d'un représentant de la CTT-CN, Monsieur Bühler, et d'un représentant de l'Office fédéral des routes. Ce dernier nous a informé du fait que l'on recense 11 000 accidents avec des blessés par année, dont 4 pour cent concernent des personnes âgées de 70 à 74 ans. En ce qui concerne les 216 décès sur la route l'année dernière, 80 pour cent des personnes responsables ou victimes sont âgées entre 18 et 24 ans.
Le projet qui nous est soumis vise à ce que la responsabilité individuelle soit renforcée, comme c'est le cas dans des pays voisins tels que l'Allemagne, la France et l'Autriche, et à ce que les aînés, qui ont certes une meilleure constitution qu'il y a dix ou vingt ans, soient soutenus par les médecins et évaluent eux-mêmes leur aptitude à conduire. Pour cela, la commission recommande que la campagne de sensibilisation qui est faite avec le Fonds de sécurité routière soit mise en valeur par les différentes associations de prévention et les associations automobiles.
Après une brève discussion, votre commission vous recommande sans opposition d'entrer en matière sur ce projet et d'adhérer à la décision du Conseil national, en rappelant qu'il est important de promouvoir la sensibilisation aux problèmes de santé afin de renforcer la sécurité routière.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist uns allen bewusst, dass wir uns hier mit einem relativ emotionalen Thema befassen, und es wird an diesem Morgen nicht zum letzten Mal so sein. Aber gerade bei solchen Themen ist es wichtig, dass wir den Gesamtüberblick behalten und Abwägungen anstellen zwischen eigenverantwortlichem Tun und Handeln sowie Vorschriften und Einschränkungen.
Wir haben alle in einer Sache keine Differenz: Unfälle auf Strassen sind möglichst zu vermeiden. Aber motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr sowie das Leben selbst bergen immer Gefahren. Denn leben heisst eben gerade auch erleben. Von den 11 000 Unfällen mit Personenschaden betrafen im letzten Jahr 4 Prozent die Altersgruppe der 70- bis 74-Jährigen, dies im Gegensatz zur Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen, welche gerade bei den Schwerstunfällen einen extrem hohen Anteil aufweist. Das sind die Fakten. Diese sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber es sollten auch nicht einseitige Massnahmen mit ärztlichen Untersuchungen schon im jungen Seniorenalter angeordnet werden.
Wenn man das Ganze punkto Verkehrssicherheit wirklich voll durchziehen wollte, müsste man eigentlich alle Altersgruppen sporadisch in ärztliche Untersuchungen schicken, denn Krankheiten und Gebrechen machen leider vor keiner Altersgruppe halt. Der schweizerische Hausärzteverband spricht sich wohl nicht zuletzt deshalb ebenfalls für die Heraufsetzung der vertrauensärztlichen Untersuchung vom 70. auf das 75. Altersjahr aus. Wir dürfen davon ausgehen, dass diese Fachpersonen ein sehr gutes Bild von der durchschnittlichen Fahrtauglichkeit der zur Diskussion stehenden Altersgruppe haben und auch erkennen, dass man heute in diesem Alter doch noch ziemlich fit ist. Auch sollten wir nicht vergessen: Diese Gruppe schliesst mehr und mehr Jahrgänge ein, welche schon seit fünfzig Jahren und mehr Auto fahren, also sehr erfahren in Bezug auf Verkehr und Strassenverhältnisse sind.
Wir wissen es doch alle selber: Eine vertrauensärztliche Untersuchung im Behandlungszimmer des Arztes und das Fahren im Dunkeln bei Regenwetter und viel Gegenverkehr, im Schneesturm, bei Schneematsch oder in engen Tunnels sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Da ist die Einschätzung der eigenen Fähigkeiten schon in meinem - noch fast jugendlichen - Alter immer nötig. Wir können das drehen und wenden, wie wir wollen: Im Strassenverkehr kommen wir nicht um die Eigenverantwortung herum. Gemäss meinen Erfahrungen nimmt diese im Alter in der Tendenz doch eher zu als ab. Es gibt aber natürlich immer Ausnahmen; wenn es um die Mobilität geht, sowieso.
In diesem Sinne denke ich doch, dass wir diese Erhöhung der Altersgrenze für die vertrauensärztlichen Untersuchungen unterstützen können. Ich danke Bundesrat und Verwaltung für die Bemühungen in dieser Sache.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
216 Verkehrstote waren im Jahr 2016 zu beklagen. Im Vergleich zu den Siebzigerjahren ist das bedeutend weniger: Die Zahl ist um etwa zwei Drittel gesunken. Das ist enorm und hat vor allem mit den verschiedenen Massnahmen zu tun, die in den vergangenen Jahren ergriffen worden sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Nichtsdestoweniger sind es im vergangenen Jahr 216 Verkehrstote gewesen, das heisst, es gab alle 41 Stunden ein Opfer. Wir sind zwar auf dem richtigen Weg, aber wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht plötzlich die falschen Entscheidungen treffen und zurückgehen und die Verkehrssicherheit ein bisschen auf der Seite lassen.
Was wird hier mit dieser Vorlage vorgeschlagen? Das Alter zum Aufgebot für die periodische vertrauensärztliche Untersuchung von Seniorinnen und Senioren soll von 70 auf 75 angehoben werden.
Das widerspricht jeglicher Logik. Welchen Zweck hat diese vertrauensärztliche Untersuchung? Sie ist keine Einschränkung gegenüber denjenigen Personen, die fahrtauglich sind. Sie gehen zum Arzt, der Arzt bestätigt ihnen, dass sie fahrtauglich sind, und sie fahren weiter. Nur diejenigen Personen, die nicht mehr fahrtauglich sind, werden herausgefiltert und werden gewissermassen aus dem Verkehr gezogen, und das ist ja auch richtig. Es ist nun mal einfach eine Tatsache, dass im Alter die körperlichen Fähigkeiten zurückgehen: Man sieht weniger gut, man hört weniger gut, die Reaktionsfähigkeit wird schlechter. Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Möglichkeit, sich im Strassenverkehr adäquat zu verhalten und zu reagieren, in der Tendenz sinkt - selbstverständlich nicht bei allen Seniorinnen und Senioren im gleichen Umfang. Deshalb wird ja eine vertrauensärztliche Untersuchung gemacht, die eben feststellt, bei wem das Problem besteht und bei wem es nicht besteht.
Auf der Homepage des Schweizer Fernsehens - ich habe es heute Morgen gesehen - finden Sie eine wissenschaftliche Studie, die zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall geschieht, in der Altersgruppe ab 70 fast doppelt so hoch ist wie in der Altersgruppe von 60 bis 70. Das sind einfach die Zahlen. Herr Hösli hat gesagt, die Fahrtüchtigkeit könne auch bei jüngeren Personen - bei 50-, 40- oder 30-Jährigen - eingeschränkt sein. Wenn Sie mich persönlich fragen, dann sage ich Ihnen: Ich würde befürworten, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer jährlich oder regelmässig eine Kontrolle ihrer Fahrtüchtigkeit machen müssten. Wenn Sie einen solchen Vorstoss einreichen, werde ich ihn unterstützen. Das steht aber hier nicht zur Debatte.
Jedenfalls würde ich aber nicht gegen jegliche Logik, die Sie auch in den Zahlen ersehen können, das Gegenteil beschliessen. Sie sagen, und das ist der entscheidende Punkt, Selbstverantwortung spiele eine Rolle, Seniorinnen und Senioren seien selbstverantwortlich. Die allermeisten sind es. Ich weiss aber aus dem eigenen Umfeld, aus der eigenen Familie, dass es nicht einfach ist, in fortgeschrittenem Alter auf den Führerausweis zu verzichten. Das Ganze hat auch einen gewissen Symbolcharakter, daran halten sich sehr viele Seniorinnen und Senioren fest. Es geht um die eigene Mobilität. Es geht auch darum, noch fahren zu können, den Führerausweis noch behalten zu können. Ich weiss auch aus dem persönlichen Umfeld, dass man hier teilweise versucht, alles zu unternehmen, um den Führerausweis noch behalten zu können. Es ist deshalb meines Erachtens zweckmässig, dass eine neutrale Stelle medizinisch beurteilt, ob die Fahrtauglichkeit noch gegeben ist oder nicht.
Sie haben von Selbstverantwortung geredet, der Bürger müsse selbst entscheiden können. Selbstverantwortung bedeutet in diesem Fall, ein höheres Unfallrisiko in Kauf zu nehmen. Das bedeutet, die Selbstverantwortung trägt dann derjenige oder diejenige, der oder die am falschen Ort auf der Strasse steht und Opfer eines solchen Unfalls wird. Das ist meines Erachtens nicht zu verantworten, vor allem wenn wir die Massnahme abwägen. Wenn ein Senior fahrtauglich ist, dann ist diese Routinekontrolle ein Leichtes, eine Kleinigkeit. Man geht beim Arzt vorbei, das dauert eine halbe Stunde, dann geht man wieder nach Hause und kann weiter fahren. Das ist, überlegen Sie sich das einmal, die einzige Einschränkung. Dem stehen Opfer im Strassenverkehr gegenüber. Da scheint es mir nun wirklich nicht verantwortbar zu sein, auf diese geringfügige Massnahme zu verzichten.
Ich bin nicht gegen Eintreten. Ich habe keinen entsprechenden Antrag gestellt. Ich ersuche Sie aber dringend, diese Vorlage abzulehnen und beim geltenden Gesetz zu bleiben.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Ich stelle fest, dass Herr Jositsch für Eintreten ist, die Vorlage aber in der Gesamtabstimmung ablehnen wird.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich glaube kaum, dass mich die Gesetzesänderung, über die wir heute diskutieren, dereinst betreffen wird. Wenn nicht alles täuscht, was wir heute an technologischem Fortschritt im Bereich der Mobilität erleben, wird der Verkehr in 35 oder 40 Jahren ganz anders aussehen, vielleicht sogar anders, als wir es uns heute vorstellen können. Aber wir machen ja nicht nur Gesetze für die Ewigkeit, sondern reagieren auch auf Entwicklungen der Zeit und auf die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Wenn wir diese Entwicklungen betrachten, herrscht, glaube ich, über die Parteigrenzen hinaus grosse Einigkeit: Alter sieht heute anders aus, als es gestern ausgesehen hat. Das ist nicht nur ein äusserer Eindruck. Es ist auch wissenschaftlich belegt, dass Senioren und vor allem Seniorinnen heute oft jünger wirken, als sie es in Tat und Wahrheit sind. Sie fühlen und geben sich auch so. Sie sind gesünder, sie sind vitaler, als dies bei früheren Generationen der Fall war. Man kann heute in gewissen Fachzeitschriften auch lesen: "60 ist die neue 40." So heisst es in der Kurzformel.
In diesem Sinne hat Kollege Maximilian Reimann mit seiner parlamentarischen Initiative ein Thema aufgegriffen, das tatsächlich einer Neubeurteilung bedarf. Dabei geht es nicht nur um die Diskriminierungen im Vergleich zum Ausland. Für mich stellt sich einfach die Frage, ob eine gesetzliche Bestimmung Sinn macht oder nicht. Wenn sie keinen Sinn macht, dann soll man sie ändern. Wenn man also davon überzeugt ist, dass die Menschen heute mit 75 Jahren gesünder sind, aber auch vitaler und unternehmungslustiger, als das früher der Fall war, soll man dies auch bezüglich des medizinischen Kontrollobligatoriums berücksichtigen. Dies ist ein kleiner Beitrag zur administrativen Entlastung zumindest der 70- bis 74-Jährigen und ein Beitrag zur Entlastung der Ärzte, die ihre Zeit wohl besser und sinnvoller einsetzen können als - ich sage es deutsch und deutlich - für unnütze Tests.
Etwas mehr Mühe habe ich aber, wenn einerseits von mehr Eigenverantwortung gesprochen wird, gleichzeitig aber vorgeschlagen wird, den Präventionsbegriff in Richtung staatlich verordneter Informationskampagnen zu erweitern. Abgesehen davon, dass ein staatliches Infoblatt viel kostet und kaum etwas nützt, denke ich, dass Eigenverantwortung eben meint, dass jeder und jede die Verantwortung für sein oder ihr Handeln übernehmen soll. Ich hoffe, die Verwaltung sieht dies auch so und macht jetzt nicht auf Aktivismus, sondern hält sich in diesem Umfeld für einmal so gut wie möglich zurück. Ich denke, anstelle des Staates sollten hier vielmehr die Verbände der Automobilisten zum Zuge kommen. An ihnen ist es, auf die Gefahren beim Lenken im Alter aufmerksam zu machen.
Deshalb bitte ich Sie, dieser Vorlage gemäss Antrag der Kommission zuzustimmen.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Sie haben gesehen, der Bundesrat unterstützt diese Vorlage im Grundsatz. Er tut das aber schon auch mit dem Wunsch, dass das Ganze noch flankiert wird. Denn es ist unbestrittenermassen so: Wir haben heute eine höhere Lebenserwartung und eine bessere Gesundheit, und es gibt bei den meisten Fahrzeugen auch Assistenzdienste. Das hilft mit Blick auf die Fahreignung natürlich und hat dazu geführt, dass die Zahl der Unfälle auch bei Seniorinnen und Senioren zurückgegangen ist.
Die verkehrsmedizinische Untersuchung gibt es seit den Siebzigerjahren, und sie hat viel Gutes bewirkt. Aber aus unserer Sicht kann man die Altersgrenze für die obligatorische Kontrolluntersuchung tatsächlich auf 75 Jahre erhöhen. Warum? Für uns steht vor allem im Vordergrund, dass die Fahreignung ein Thema ist, mit dem sich offenbar auch die meisten Seniorinnen und Senioren tatsächlich befassen. Es wird in der Familie besprochen. Es ist aber auch ein grosser Einschnitt, wenn man den Führerausweis abgeben muss oder ihn freiwillig abgibt. Offenbar ist überwiegend Letzteres der Fall. So gaben letztes Jahr rund 10 000 Seniorinnen und Senioren ihren Führerausweis freiwillig ab. Dem stehen etwa 1100 Entzüge gegenüber, die verfügt worden sind, wo also Uneinsichtigkeit herrschte oder wo sich die Betroffenen nicht ihrer tatsächlichen Situation bewusst waren. Doch die meisten befassen sich mit ihrer Situation und kommen dann offenbar auch zur Einsicht und zum Entschluss, den Führerausweis freiwillig abzugeben. Wir kennen die Unfallstatistik; Herr Ständerat Jositsch hat darauf verwiesen. Diese besagt, dass es bei den Seniorinnen und Senioren doch eine beträchtliche Anzahl Unfälle gibt. Gott sei Dank sind es wenige Unfälle mit Getöteten, aber rein die Zahl der Unfälle mit Personenschäden ist in diesem Alterssegment schon hoch, auch angesichts der Tatsache, dass die Fahrdistanzen pro Tag nicht mehr so lang sind wie im Erwerbsleben.
Ob es dann von Verbänden oder vom Staat ausgeht, Herr Ständerat Müller: Es scheint uns schon richtig, die Erhöhung der Altersgrenze für die obligatorische ärztliche Untersuchung auf 75 Jahre mindestens mit Hinweisen und Informationen, mit einem Beratungs- oder Kursangebot für Personen ab 70 Jahren zu flankieren. Dieses Angebot können selbstverständlich Verbände offerieren. Der Zweck ist einfach, dass sich alle, die in diesem Alter noch ein Fahrzeug fahren, intensiv damit befassen. Meistens ist es ja nicht so, dass man nicht einsichtig wäre. Es sind aber nicht überall Alternativen vorhanden, auf die man sich so einfach umstellen kann, wenn man nicht mehr selber fahrfähig ist, aber mobil bleiben möchte.
Angesichts der technischen Unterstützung durch die Assistenzsysteme - den Umgang damit muss man aber lernen, auch schon im jüngeren Alter - sowie angesichts der Gesundheit, die heute sicher besser ist als in den Siebzigerjahren, glauben wir, dass wir Zustimmung im Sinne des Antrages Ihrer Kommission verantworten können.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Strassenverkehrsgesetz
Loi fédérale sur la circulation routière
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 34 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.