17.3015
Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes zu unterbreiten. Ehrlich gesagt, ich musste auch nachschauen, was das genau für ein Artikel und für ein Absatz ist. Auf jeden Fall soll es darum gehen, Sparmassnahmen, die der Bundesrat in seinem Zuständigkeitsbereich zur Einhaltung der Schuldenbremse ergriffen hat, auch noch vom Parlament aus zu priorisieren.
Ihre Finanzkommission lehnt die Motion einstimmig ab, und zwar aus folgenden Gründen: Wir sind unisono der Meinung, dass der ganze Budgetierungsprozess eh schon sehr komplex ist. Wenn jetzt auch noch dazukommt, dass das Parlament spezielle Regeln vorgibt, und zwar auf gesetzlicher Ebene, dann droht der ganze Budgetierungsprozess zu einem Automatismus in einem vorgegebenen Korsett zu werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Finanzhoheit des Parlamentes erhalten. Sie würde auch mit dieser Motion beibehalten, aber wir brauchen nicht ein Korsett, das uns gesetzlich einschränkt.
Das sind im Wesentlichen die Überlegungen Ihrer Finanzkommission. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass man nicht ganz abstreiten kann, dass es hin und wieder doch das Parlament ist, das Aufstockungen gegenüber den Budgetvorgaben des Bundesrates macht, weil es findet, die Prioritäten sollten etwas anders gesetzt werden. Das ist auch unser gutes Recht. Deshalb sollten wir nicht freiwillig darauf verzichten und dem Bundesrat und uns ein noch komplizierteres Korsett für den Budgetierungsprozess aufzwingen.
Deshalb bitten wir Sie, uns zu folgen und diese Motion abzulehnen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie ebenfalls, diese Motion abzulehnen.
Ich glaube, man könnte sagen, sie ist gut gemeint, aber gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut. Der schwierigste Punkt dieser Motion ist eigentlich der, dass dann primär Kürzungen vorzuschlagen sind in Bereichen, die zuvor stark gewachsen sind. Das würde im Moment heissen, dass wir Ihnen Kürzungen bei der Bildung vorschlagen müssten und im Bereich Entwicklungshilfe. Im Bereich Entwicklungshilfe zu kürzen ist okay, aber bei der Bildung werden Sie ja wahrscheinlich nie zustimmen. Wenn wir es im Hinblick auf die Zukunft beurteilen, heisst das, wir müssten Ihnen in einigen Jahren Kürzungen bei der Armee und beim Verkehr vorschlagen. Das sind Dinge, bei denen Sie jetzt beschliessen, dass sie wachsen sollen. Damit sehen Sie: Wir legen uns wohl sozusagen selbst ein Ei, wenn wir dieser Motion zustimmen. Wir verkleinern damit unseren Handlungsspielraum, und das kann es ja nicht sein.
Der Bundesrat teilt durchaus die Haltung, die auch in der Motion zum Ausdruck kommt, dass man nicht immer linear kürzen, sondern versuchen soll, bei Aufgaben strukturell zu kürzen. Aber wenn wir hier Beispiele heranziehen, sehen wir: Auch das ist im Kleinen nicht möglich. Ich nehme nur ein Beispiel aus dem letzten Stabilisierungsprogramm. Es ging beispielsweise darum, die "Schweizer Revue" nicht mehr in der Papierversion, sondern nur noch elektronisch herauszugeben. Das war ein kleiner Beitrag, aber solche kleinen Dinge gehen dann nicht. Wenn man es noch ins Gesetz schreibt, wird es schwierig, das dann zu definieren und mit Ihnen zusammen Lösungen zu finden. Ich glaube, wir sollten uns hier die Freiheit erhalten, die beim Budget notwendig ist, denn man muss ja in der Lage sein, von Budget zu Budget Schwergewichte zu bilden. Die passen vielleicht nicht jedem, aber es sind demokratisch gefällte Entscheide. In einem Gesetz ein Vorgehen zu beschliessen, das sich dann nicht umsetzen lässt, ist der falsche Weg.
Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Abgelehnt - Rejeté