17.3511
Systemrelevante Schweizer Banken müssen allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Eröffnung eines Kontos ermöglichen
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Vizepräsident der Auslandschweizer-Organisation, die Sie sehr gut kennen; es ist die Organisation, die die 775 000 Schweizer, die im Ausland leben, vertritt. Davon beteiligen sich 170 000 als registrierte Wähler an unserem demokratischen Leben.
Die wachsende Mobilität dieser Auslandschweizergemeinschaft wirft neue Fragen auf. Es sind nicht die gleichen Fragen, wie sie sich vor einem Jahrhundert stellten. Damals verliess man die Schweiz und legte Tausende und Abertausende von Kilometern zurück; in der Regel war es schwierig zurückzukommen. Die heutige Auslandschweizergemeinschaft hingegen ist extrem mobil. Jedes Jahr verlassen etwa 40 000 Schweizer die Schweiz und gehen ins Ausland. Ein bisschen weniger kommen zurück. Diese Mobilität erfordert, dass diese Auslandschweizer, die nur für eine Periode ihres Lebens im Ausland leben, ihre stabilen Beziehungen zur Schweiz erhalten können, natürlich inklusive der Bankbeziehungen zu nichtdiskriminierenden Bedingungen.
Der Bundesrat selber anerkennt in seiner Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 einmal mehr explizit die Bedeutung - auch die wirtschaftliche Bedeutung - dieser Auslandschweizergemeinschaft. Es genügt aber nicht, dies einmal pro Jahr in der 1.-August-Botschaft des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin deklamatorisch zu sagen. Man muss es konkretisieren, muss es der Auslandschweizergemeinschaft ermöglichen, und zwar nicht nur platonisch. Jeder Auslandschweizer ist ein kleiner Botschafter der Schweiz im Ausland, sagt man immer. Das bleibt aber platonisch. Wir müssen es konkretisieren, indem wir der Auslandschweizergemeinschaft tatsächlich Rechte und Pflichten zuerkennen, was wir mit dem neuen Auslandschweizergesetz gemacht haben.
Diese Motion wurde von 35 Kollegen mitunterzeichnet. Ich möchte mich bei diesen 35 Kollegen im Namen aller Auslandschweizer herzlich bedanken. Am letzten Auslandschweizerkongress war die Diskussion darüber erneut sehr intensiv. Dass das Parlament sich in dieser Sache endlich bewegt, wurde von allen Seiten sehr begrüsst und unterstützt.
Diese Motion übernimmt den Text der Motion Büchel Roland (15.4029), die im Nationalrat knapp gescheitert ist, was im zweiten Anlauf nicht mehr der Fall sein sollte. Hinsichtlich der technischen Aspekte respektiere ich natürlich die Erfahrung und die Kompetenz des Bundesrates. Abgesehen davon erstaunt aber die Stellungnahme des Bundesrates, insbesondere wegen zweier Sätze. Der erste steht am Schluss: Bekanntlich gebe es keinen Handlungsbedarf. Der zweite Satz besagt, es gebe kein genügendes öffentliches Interesse, um hier zu intervenieren.
Kein Handlungsbedarf? Diese Situation dauert seit der Finanzkrise 2008 an. Das sind neun Jahre! Es ist ständig thematisiert worden, in allen Sitzungen des Auslandschweizerrates. Zweimal pro Jahr wird dieses Thema als höchste Priorität der Auslandschweizer genannt, von Vertretern aus allen Ländern. Handlungsbedarf ist also gegeben. Wir können noch diskutieren, in welcher Form. Aber Handlungsbedarf ist für mich sicherlich gegeben.
Zudem besteht nach Ansicht des Bundesrates kein genügendes öffentliches Interesse. Es geht um 775 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland leben und diskriminiert werden. Es geht darum, diese Diskriminierung zu bekämpfen, und das ist sicherlich ein öffentliches Interesse. Notabene: Diese Auslandschweizer werden nicht nur gegenüber den Inlandschweizern diskriminiert. Vielmehr werden sie gegenüber den Bürgern in den Ländern, in denen sie leben, diskriminiert, insbesondere in Ländern der Europäischen Union. Die Europäische Union hat die Richtlinie 2014/92 angenommen. Diese besagt in Artikel 15: "Les Etats membres veillent à ce que les établissements de crédit n'opèrent aucune discrimination à l'encontre des consommateurs résidant légalement dans l'Union du fait de leur nationalité ou de leur lieu de résidence, ou pour tout autre motif ... Les conditions applicables à la détention d'un compte de paiement assorti de prestations de base ne sont en aucun cas discriminatoires."
Es ist ein Paradox: Schweizer Banken, die in der EU tätig sind, müssen Schweizer Bürger als Kunden annehmen, aber wenn diese ein Konto in der Schweiz haben, schliessen sie es. Das ist eine Diskriminierung nicht nur gegenüber den übrigen Schweizern, sondern auch gegenüber den Bürgern derjenigen Länder, in denen sich diese Auslandschweizer befinden. Leider sind in den letzten Jahren alle Versuche gescheitert, eine breitabgestützte Lösung zu finden. Die Branche ist - Entschuldigung! - daran schuld, weil sie sich kaum bewegt hat. Der Bundesrat erwähnt einige Banken, die gewisse Möglichkeiten offerieren. Das stimmt: Einige wenige Banken haben sich bewegt. Aber die Branche insgesamt hat sich wirklich nicht bewegt. Das ist für mich - bei allem Respekt vor unseren Banken und vor der Wirtschaftsfreiheit, die ich sehr schätze - ein Problem.
Vielleicht ist der Weg, den diese Motion vorschlägt, nicht der einzige oder nicht unbedingt der beste. Aber eine Motion ist noch kein Gesetzestext. Es geht nicht darum, hier jetzt Gesetzgebung zu betreiben. Es geht darum, den Bundesrat zu beauftragen, die Sache in die Hand zu nehmen, mit der Branche zu diskutieren und eine Lösung zu finden. Letzte Woche hat der Nationalrat fast einstimmig eine Motion seiner APK (17.3626) angenommen, die die Postfinance zu diesem Dienst verpflichten möchte. Ich weiss nicht, ob der Weg des Nationalrates oder der Weg meiner Motion der beste ist. Was ich aber weiss: Es ist wichtig, dass der Bundesrat diese Sache in die Hand nimmt. Wenn beide Räte die Motionen annehmen, hat er Zeit, eine praktikable Lösung zu finden und uns die allfälligen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten. Wie gesagt, wir schreiben mit dieser Motion noch kein Gesetz.
Es könnte sogar sein, dass die Branche selbst sich aufgrund des Drucks dieser Motionen endlich bewegt und dass sie eine Branchenlösung findet, um diese Problematik zu lösen. Das würde ich natürlich sehr begrüssen. Wenn die Branche fähig wäre, eine praktikable Lösung anzubieten, würden sich beide Motionen, meine und die der APK-NR, erübrigen. Aber wir müssen den Druck aufrechterhalten und sogar erhöhen, weil, wie gesagt, in diesem Bereich seit fast zehn Jahren nichts Befriedigendes passiert ist.
Ich ersuche Sie also, die Motion anzunehmen, im Wissen, dass eben hier noch kein Gesetz geschrieben wird. Wir möchten den Bundesrat beauftragen, sich mit den Banken, mit der Postfinance zu bewegen, eine passende Lösung zu finden und uns diese dann vorzuschlagen. Dies kann mittels Gesetzesänderung passieren; am besten passiert es aber ohne Gesetzesänderung, indem die Branche selbst zu einer Lösung kommt.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich würde Ihnen gerne beantragen, diese Motion nicht anzunehmen. Ich sage das nicht, weil ich nicht Sympathien für das Anliegen hätte. Ich selbst war 2009 zusammen mit Frau Bundesrätin Leuthard und sogar, wie ich glaube, mit hier anwesenden Kollegen in San Francisco an einer Auslandschweizerveranstaltung. Da waren gefühlte tausend Auslandschweizer anwesend, denen die Konten gekündigt worden waren. Frau Bundesrätin Leuthard musste dort Red und Antwort stehen. Ich sage Ihnen: Das Erlebnis war ein ziemlich dramatisches. Man muss aber auch Klartext reden: Ein grosser Teil dieser Dramatik ergab sich natürlich auch dadurch, dass diese Schweizer ihre Schweizer Häuser in den USA nicht angegeben hatten usw. Es ging also um viele Dinge, die diese Dramatik ausgelöst hatten.
Ich möchte auch betonen - ich bin da vielen Fällen nachgegangen -: Ich glaube, es gibt heute keine Auslandschweizer mehr, die in einem vernünftigen Staat leben und das Problem haben, kein Geldkonto zu bekommen. Das gibt es heute nicht mehr. Es gibt selbstverständlich aber ganz viele Restriktionen, die dazu führen, dass eine Schweizer Bank kein Konto mehr führen darf. Wenn Sie in den USA wohnen, dürfen Sie in der Schweiz zwar ein Konto führen, aber keine Aktien handeln. Das ist einfach so, das geht nicht, die Amerikaner verbieten das. Es ist nicht möglich. Wenn wir eine Bank zwingen, eine solche Dienstleistung anzubieten, haben wir ein Problem.
Ich möchte Ihnen ein paar Dinge mitteilen, sodass die Mitunterzeichnenden auch eine Zweitmeinung hören. Wir sind die Chambre de Réflexion, wir sollten hier en connaissance de cause diskutieren. Wenn Sie mit Auslandschweizern diskutieren, geht es sehr oft nicht um simple Kontoführung; es geht sehr oft um ganz andere Sachen. Die simple Kontoführung ist an und für sich möglich. Wenn wir das Problem lösen wollen, können wir es auf eine bessere Weise tun.
Ich möchte mit etwas ganz Fundamentalem beginnen, Herr Lombardi: Ihre Motion ist grundsätzlich falsch formuliert. Sie können nicht schreiben: "dies im Gegenzug zur impliziten Staatsgarantie, die diesen Banken Unterstützung im Notfall gewährleistet". Das darf nicht unwidersprochen bleiben. Wir haben das abgeschafft, das gibt es nicht mehr. Eine Rettung der UBS mit Notrecht ist mit der heutigen Gesetzgebung nicht mehr möglich. Es ist nur noch eine Abwicklung möglich. Das heisst, diesen Tatbestand, den Sie hier in der Motion beschreiben, gibt es nicht mehr. Man könnte schreiben, "Too big to fail"-Banken müssten dies tun - aber nicht mit dieser Begründung, das ist inhaltlich falsch. Wir als Chambre de Réflexion dürfen, wenn man denn etwas tun will, nicht eine inhaltlich falsche Motion annehmen, insbesondere nicht - der Motionär hat darauf hingewiesen -, wenn im Schwesterrat sogar etwas Intelligentes aufgesetzt wurde.
Sie begründen in einem Satz, es gebe eine Staatsgarantie und deshalb müssten die Banken diese Möglichkeit schaffen. Inhaltlich teile ich diese Meinung überhaupt nicht. Bei den "Too big to fail"-Banken gibt es noch zwei, die eine Staatsgarantie haben: die ZKB, die eine Staatsgarantie des Kantons Zürich hat, und die Postfinance, die noch bis Ende September eine Staatsgarantie hat. Nachher könnte der Bund es über die Eignerstrategie verlangen. Aber alle anderen Banken haben das nicht mehr. Und dann ist man vermutlich mit dem Vorstoss der Schwesterkommission, die auf die Postfinance fokussiert, besser bedient.
Ich möchte aber betonen, dass es noch ganz andere Gründe gibt, weshalb man das nicht machen kann. Wir kennen in der Schweiz das Domizilprinzip, das heisst, wenn jemand in unserem Land lebt, unterstellt er sich unseren Gesetzen. Es gibt in der Schweiz keine Prüfung nach Pässen. Wenn ein in der Schweiz wohnhafter Mensch ein Bankkonto beantragt, dann wird nicht geschaut, ob er Schweizer oder Deutscher ist. Nicht nur wenn er Schweizer ist, bekommt er das Konto, sondern - und das ist auch, meine ich, die falsche Interpretation der EU-Regulierung - es wird geschaut, ob er die Bedingungen erfüllt, die erfüllt sein müssen, damit die Bank für ihn ein Konto führt. Nun wissen Sie, dass es ganz viele Bedingungen gibt, die man anschauen muss. Stellen Sie sich einmal einen Kunden der Sparkasse Turbenthal vor, falls es die überhaupt gibt, ich nehme extra etwas Exotisches. Der Kunde hat alle Hypotheken usw. dort. Nun geht er ins Ausland, und dann sagt ihm die Sparkasse Turbenthal: Die Hypotheken behalten wir gern, aber den Auslandverkehr machen wir mit dir nicht. Nun geht der Kunde zu einer der Banken, die Herr Lombardi verpflichten will, und beantragt dort ein Konto. Da sagt die Bank natürlich: Du musst die ganzen Geschäfte zu uns bringen, sonst können wir gar nicht überblicken, ob deine Verhältnisse steuerlich richtig dargestellt sind.
Jetzt sagt dieser Kunde selbstverständlich: Nein, Herr Lombardi hat mir das Recht gegeben, als Auslandschweizer bei Ihnen ein Konto zu unterhalten. Da greifen wir ein. Das ist Wirtschaftsfreiheit, Herr Lombardi, und da greifen wir ein! Wennschon, müsste hier zum Beispiel stehen, dass dann sämtliche Bankgeschäfte über diese Bank gemacht werden müssten. Dann sind Herr Lombardi und die Auslandschweizer auch nicht mehr glücklich. Das ist Wirtschaftsfreiheit, und da greifen wir ein. Das können wir doch hier als Rat eigentlich nicht tun. Es muss doch möglich sein, dass wir es nach wie vor den Banken überlassen, ihre Kriterien festzulegen und zu entscheiden, unter welchen Bedingungen sie das tun. Wir müssen den Banken das zugestehen. Zum Beispiel sollen die Raiffeisenbanken sagen können - das ist ein ganz willkürliches Beispiel, ich sage nicht, es sei so -, dass sie mit südamerikanischen Ländern keine Geschäfte machen weil sie die Corporate-Governance-Regeln dieser Länder nicht kennen. Das muss möglich sein. Ich sage das, auch wenn mein Zürcher Kollege Bürger Kolumbiens ist: Es muss für die Banken möglich sein, das zu sagen. Es kann ja nicht sein, dass einer ein Recht auf so ein Konto hat, nur weil er einen Schweizer Pass hat und in Kolumbien wohnt. Die Banken müssen diese Möglichkeiten haben.
Wenn wir festschreiben, was Sie fordern, dann müssen wir auch bereit sein, die Risiken zu tragen. Herr Bundesrat Maurer wird dann also die Risiken dieser Entscheide tragen müssen. Da schlagen wir einen Weg ein, bei dem ich felsenfest überzeugt bin, dass wir ihn nicht wollen und dass auch die Auslandschweizer ihn nicht wollen. Fakt ist einfach, wenn Sie auswandern, unterstehen Sie dem Recht des Auswanderungslandes. Selbstverständlich können wir als Schweizer den Schweizern noch gewisse Rechte geben. Sie können bei uns abstimmen, sie können vielleicht auch wieder zurückkommen, es gibt bestimmte Rechte. Aber aufgrund des Territorialprinzips können wir nicht Rechte geben, die fundamental im Widerspruch zu jenen dieser Länder stehen. Dafür haben wir in den letzten zehn Jahren gekämpft.
Die Motion benachteiligt auch die Schweizer. Ein Schweizer hat kein Recht auf ein Bankkonto. Das ist so; ein Schweizer Drogendealer kriegt kein Bankkonto. Er muss ins Ausland reisen, dann kriegt er eines. Das ist die Situation, die wir haben. Es gibt Leute, die die Compliance nicht erfüllen und kein Bankkonto kriegen, das gibt es. Es ist nicht so, dass man darauf ein absolutes Recht hat. Sie müssen ganz viele Bedingungen einhalten: Sie müssen steuerlich konform sein, Sie müssen die Auflagen betreffend Geldwäscherei erfüllen. Ganz viele Dinge müssen erfüllt sein, dann kriegen Sie an und für sich ein Bankkonto.
Ich habe schon gesagt, dass das Ansetzen bei den "Too big to fail"-Banken falsch ist. Da muss man die Motion eigentlich ablehnen. Ich glaube auch, sie ist nicht verhältnismässig. Ich bin überzeugt, dass Herr Lombardi und die Auslandschweizer eine bessere Motion formulieren können, die eher ständeratswürdig ist, und ich bitte Sie wirklich, jetzt diese hier abzulehnen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion
Das ganze Geschäft hat eine Geschichte. Herr Lombardi hat zehn Jahre zurückgeschaut. Ich schaue mal vier Jahre zurück. Damals stand in unserem Rat die Motion Büchel Roland 12.4264, "Zahlungsverkehr. Grundversorgung für Auslandschweizer sicherstellen", zur Diskussion. Die Zahl 12 bedeutet, dass der Vorstoss vor fünf Jahren lanciert wurde. Ich habe damals mit meinem Postulat 14.3752, "Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr", ohne Gesetzesänderung erreichen wollen, was bereits zur Diskussion stand. Wenn wir das Amtliche Bulletin von damals konsultieren, sehen wir, dass ich damals explizit gesagt habe, dass mit einem Postulat ein Prüfauftrag gegeben werden und keine Gesetzesänderung verlangt werden solle. Das war die damalige Situation. Wir drehen uns heute im Kreis. Genau dasselbe geschieht jetzt wieder.
Damals haben wir die Erwartungshaltung gehabt, dass Postfinance das auf freiwilliger Basis unternimmt. Ich wurde im Nachgang zu diesem Postulat von vielen Auslandschweizerinnen und -schweizern immer konsultiert, wenn sie ein Problem hatten bezüglich eines Zahlungskontos. Ich habe sie jeweils an Postfinance verwiesen und habe dann nichts mehr gehört, bzw. sie haben mir mitgeteilt, dass das gelungen sei. Postfinance hat also, soweit ich das überblicken kann, diesen Service dann eingeführt. Wir haben damals aber auch gesagt, dass wir eigentlich erwarten, dass im Zuge davon - auch unter dem Titel der gleich langen Spiesse - nicht nur Postfinance dieses Angebot offeriert, sondern auch alle anderen "Too big to fail"-Gesellschaften. Ich zitiere, was ich damals ausgeführt habe: Ich bin "überzeugt, dass dies in der Folge dazu führt, dass auch Bankinstitute - zumindest die grossen, systemrelevanten wie UBS, Credit Suisse, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank - für Auslandschweizer Kontos anbieten. Die grossen Banken haben die Möglichkeit, die Gesetze der diversen Staaten zu kennen und zu verfolgen. Es gibt ja auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit." Das wurde heute von Herrn Lombardi wieder erwähnt. "Sie können die Kundenbeziehungen also führen, ohne unbekannte Risiken einzugehen." (AB 2014 S 1210f.)
Ich meine auch, wenn wir jetzt diese Motion annehmen, ist in erster Linie eine Branchenlösung gefordert. Eine Branchenlösung! Ich sage noch nicht zu einer Gesetzesänderung Ja, wenn ich jetzt diese Motion unterstütze. Die Branchenlösung kann darin bestehen, dass sich die Banken zusammentun und das Geschäft, was Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betrifft, auslagern. Sie können sich auch darauf einigen, dass sich die eine Bank auf den einen Staat spezialisiert und dass Auslandschweizer in anderen Staaten bei einer anderen Bank angesiedelt werden können. Es gibt also x Möglichkeiten. Ich stelle einfach fest, dass eine Branchenlösung in den letzten Jahren von den Banken nicht angestrebt wurde. Ich bin insofern auch enttäuscht über das Nichthandeln - mit Ausnahme von Postfinance - in dieser Frage. Deshalb kriegen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dann oft auch eine negative Rückmeldung, wenn sie ein Konto auf einer Schweizer Bank eröffnen wollen.
Wenn wir die Motion annehmen, ist das noch nicht der letzte Punkt in dieser Angelegenheit. Die Motion würde dann ja auch im Nationalrat noch behandelt. Der Bundesrat hat Gelegenheit, allenfalls den Text anzupassen. Das ist eine Möglichkeit, die der Bundesrat hat; er kann dem Zweitrat eine Änderung beantragen. Auch die Schwesterkommission hat die Möglichkeit, eine Modifikation zu beantragen, den Text also noch zu ändern, falls das notwendig ist.
Aber ich glaube, das Grundanliegen ist auf dem Tisch; es hat keinen Sinn, dass wir die Diskussion hier zweimal führen. Ich habe die Motion unterschrieben, weil ich darüber enttäuscht war, dass es nach dem angenommenen Postulat keine Branchenlösung gab. Die Geschichte liegt drei Jahre zurück, wir haben damals ein Postulat angenommen, Postfinance hat sich bewegt, die anderen Banken nicht. Ich denke, wir müssen hier die Schraube zusätzlich anziehen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Lombardi zu unterstützen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Zwei Dinge möchte ich Herrn Noser entgegnen:
1. Er schildert in prägnanten Worten die Erfahrung, die er in San Francisco gemacht hat, um dann zu sagen, die Sache habe sich danach beruhigt und man habe sich damit abgefunden. Das stimmt nicht. Ich war einmal Auslandschweizer. Ich bin seit vielen Jahren zwar keiner mehr, aber ich höre im Auslandschweizerrat ständig, dass die Probleme zunehmen bzw. dass es andere Formen der Diskriminierung gibt. Man darf zwar ein Konto haben, aber nur, wenn man mindestens eine halbe Million Franken darauf hat. Man muss unverhältnismässig hohe Gebühren bezahlen usw. Es wird in vielen Fällen alles gemacht, um diese Auslandschweizer rauszuschmeissen - das ist wirklich besorgniserregend. Wir in der Auslandschweizer-Organisation haben nicht den Eindruck, die Lage habe sich beruhigt, ganz im Gegenteil.
2. Selbstverständlich will ich die Auslandschweizer nicht gegenüber den Inlandschweizern bevorzugen. Wenn Sie den Motionstext schon auf so kluge Weise gelesen haben, hätten Sie auch den letzten Satz lesen können, der besagt: "Die begründeten Ausnahmen in Einzelfällen oder bei einer durch die Schweiz verhängten Strafe können beibehalten werden." Es ist also klar, dass jemand, der jetzt aus guten Gründen kein Konto bekommt, auch künftig, auch wenn er sich im Ausland bewegt, keines bekommt. Das ist klar, die Banken behalten ihre Regeln bei.
Es geht hier um den Grundsatz für die grosse Mehrheit der Auslandschweizer, die wirklich ein Problem hat. Ich betone - und ich bin Herrn Kollege Graber dankbar, dass er sein Postulat und die damalige Diskussion in Erinnerung gerufen hat -, dass wir hier tatsächlich einen Prozess in Gang setzen müssen. Wir wissen noch nicht, wie er am Ende aussieht. Wir haben die volle Freiheit, dann Gesetzesänderungen anzunehmen oder abzulehnen. Vielleicht kommt es auch noch vor diesem Schritt zu einer raschen Lösung. Wir müssen jetzt aber ein Signal geben. Wir müssen verlangen, dass Bundesrat, Postfinance und Banken sich bewegen und den Auslandschweizern eine Lösung anbieten.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Das Problem ist ja bekannt. Wenn Sie irgendwo bei Auslandschweizern auftreten, dann wird dieses Problem thematisiert, es ist seit einigen Jahren eines der Grundthemen. Vorab ist aber festzuhalten, dass längst nicht alle 775 000 Auslandschweizer davon betroffen sind. Es gibt eine ganze Reihe von Ländern, mit denen das Ganze anstandslos funktioniert und kein Problem ist. Wir waren und sind auch mit den Banken im Gespräch. Wir haben versucht, Lösungen zu finden.
Da ist einmal festzuhalten, dass wir mit der "Too big to fail"-Regelung von den Banken verlangt haben, ihre Risiken abzubauen. Banken haben für ihre Risiken oder ihre Fehler in der Vergangenheit sehr viel an Bussen bezahlt. Entscheidend für die Banken ist eigentlich die Regulation im entsprechenden Land. Hier entstehen natürlich auch bei kleinen Konten, bei kleinen Kunden, wenn sie entsprechenden Verkehr haben, tatsächlich Risiken; diese wollen die Banken nicht eingehen. Wir haben von den Banken auch verlangt, keine Risiken mehr einzugehen.
Die Motion will jetzt nichts anderes als die gesetzliche Verpflichtung, dass Banken genau diese Risiken wieder eingehen, und zwar nicht alle Banken, nur die systemrelevanten. Die Begründung in der Motion, dass ja faktisch eine Staatshaftung bestehe, ist natürlich gefährlich. Genau das wollen wir ja nicht, wir haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber systemrelevanten Banken. Wir haben jetzt auch die Eigenkapitalvorschriften für alle erhöht, damit eben diese Staatshaftung nicht besteht. In diesem Bereich jetzt per Gesetz wieder eine Verpflichtung zu schaffen und damit quasi zu sagen, dass jetzt der Staat wieder haftet, weil wir ja Risiken von ihnen fordern, das geht einfach nicht an. Sie haben über diese Motion abzustimmen und nicht über eine wolkige Branchenlösung, die wir vielleicht erreichen.
Wir waren immer mit den Banken im Gespräch. Banken sind durchaus bereit, dort, wo das für sie überschaubar ist, Bankkonti zu eröffnen. Daher sind auch nicht alle 775 000 Personen betroffen. Der Bund als faktischer Eigner der Postfinance hält diese auch an, wenn es irgendwo geht, diese Bankverbindungen aufrechtzuerhalten. Das geht in der Regel über die Postfinance. Mir sind kaum Fälle bekannt, wo die Postfinance das abgelehnt hat. Aber auch die Postfinance ist keine Staatsbank, nicht der Bund haftet. Wir haben vielmehr auch der Postfinance als systemrelevanter Bank entsprechende Eigenkapitalvorschriften gemacht.
Hier per Gesetz in die Wirtschaftsfreiheit einzugreifen und Banken, die sich nun nach vielen Mühen aus diesen Risiken herausgeschält und Milliardenbussen bezahlt haben, wieder zu verpflichten, solche Risiken einzugehen - ich glaube, das dürfen wir einfach nicht tun, bei allem Verständnis, das wir für die Auslandschweizer haben. Es braucht dazu keine Gesetzesänderung. Wir sind über die Postfinance daran. Bei der Postfinance scheint es auch gut zu funktionieren. Auch die Grossbanken sind durchaus bereit, Risiken abzuschätzen und solche Konten zu führen. Es ist nicht so, dass es absolut nichts gibt. Ich denke, die Motion ist einfach der falsche Weg.
Der Prozess läuft ja und prallt nicht einfach an der Tür des Bundesratszimmers ab. Wir sind mit den Banken im Gespräch und überlegen uns, wie wir es angehen können. Wenn ich im Ausland bin und Schweizer treffe, frage ich im Übrigen immer, ob sie Probleme haben. Ich habe noch keinen gefunden, der Probleme hatte, das muss ich jetzt auch sagen. Vielleicht gehören die, mit denen ich mich treffe, zu einer privilegierten Kategorie, das ist auch möglich. Man darf aber auch nicht so tun, als sei es nun wirklich das ganz grosse Problem. Es sind wirklich individuelle Probleme, möglicherweise durchaus bei einigen Zehntausend, aber es bestehen Lösungsmöglichkeiten, ohne dass wir in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen, ohne dass wir Banken zu Risiken verpflichten.
Ich glaube, wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen. Bei allem Respekt vor den Problemen, die bestehen - ich glaube, diese Motion ist der falsche Weg. Wir gehen in die Richtung weiter, in die wir seit Jahren arbeiten, im Gespräch mit Banken und mit der Bitte an die Postfinance - auch dort ist es keine Verpflichtung -, Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Dann, denke ich, funktioniert das.
Ich denke schon auch, dass sich Schweizer, die in ein fremdes Land gehen, den Gesetzen zu unterwerfen haben, die dort gelten. Sie können nicht einfach Rosinen picken und etwas herausnehmen, was nicht geht. Dessen muss man sich schon auch bewusst sein. Aber selbstverständlich unterstützen wir diese Leute wo immer möglich. Diese Motion aber führt in eine Sackgasse. Das geht so einfach nicht. Es entspricht nicht unserem System, dass wir Geschäftsunternehmen zu Risiken verpflichten und dann dafür noch haften. Da muss ich einfach Nein sagen.
Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 23 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen
(6 Enthaltungen)