15.3157
Einspracherecht bei der Einstufung von Berufsabschlüssen in der Berufsbildung gemäss nationalem Qualifikationsrahmen
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
Unsere Kommission hat die vorliegende Motion an der Sitzung vom 19. Juni dieses Jahres vorberaten und beantragt Ihnen einstimmig die Ablehnung der Motion.
Die Motion wurde am 18. März 2015 von Herrn Nationalrat Matthias Aebischer eingereicht und vom Nationalrat mit 158 zu 26 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung anzupassen, sodass ein Entscheid des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation über die Niveauzuteilung eines Abschlusses im nationalen Qualifikationsrahmen bei einer Ombudsstelle und auch noch rechtlich angefochten werden kann.
Anlässlich unserer Vorberatung haben wir uns umfassend über den Ablauf und den aktuellen Stand der Einordnungen der Berufsabschlüsse im nationalen Qualifikationsrahmen informieren lassen. Unsere Kommission hat sich auch mit den rechtlichen Konsequenzen einer allfälligen Annahme der Motion auseinandergesetzt. Wir nahmen dabei mit Befriedigung zur Kenntnis, dass nur bei einer Minderheit der über 250 bisher erfolgten Einstufungen Differenzen zwischen den Verbundpartnern bestanden und dass in den bisherigen Fällen über den Weg der gemeinsamen Konsensfindung stets eine Lösung gefunden werden konnte. Aktuell sind nur ganz wenige Einstufungen noch nicht erfolgt.
Die Kommission möchte deshalb unterstreichen, dass eine korrekte, kohärente und logische Einordnung der Berufsabschlüsse als Gesamtsystem eine grosse Bedeutung hat. Nicht zuletzt auch mit Blick auf die Bekanntmachung der Abschlüsse auf internationaler Ebene kann damit für alle involvierten Parteien Vertrauen und auch Sicherheit garantiert werden. Weder mit einer Ombudsstelle noch mit einem Klagerecht kann jedoch dieses Vertrauen gestärkt werden. Bei der Einstufung handelt es sich zudem um eine Ergänzung der rechtlichen Regelungen über die Berufsbildungsabschlüsse und nicht um eine Verfügung. Ein solches Klagerecht stünde deshalb im Widerspruch zum Bundesrecht, welches bisher für Rechtsetzungsakte, dies im Gegensatz zu Verfügungen, keine direkte Anfechtungsmöglichkeit vorsieht.
Angesichts der meist sehr positiven bisherigen Erfahrungen erachtet unsere Kommission die Schaffung eines besonderen Anfechtungsverfahrens nicht als zweckmässig. Aus diesen Gründen möchte die Kommission unserem Rat beantragen, am bewährten Verfahren der verbundpartnerschaftlichen Konsensfindung festzuhalten.
Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion
Ich habe ja keinen Antrag auf Annahme der Motion gestellt, möchte aber trotzdem einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins noch ein paar Ausführungen machen.
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vorstandes und Leiter des Public-Affairs-Ausschusses von Expertsuisse; das ist der Berufsverband der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten. Dort spielt die Ausbildung natürlich eine grosse Rolle, und damit ist auch die Frage der Einstufung unserer Abschlüsse in den nationalen Qualifikationsrahmen, wie gesagt, von grosser Bedeutung.
Dabei ist zu beachten, dass zum Beispiel, gemessen an der Anzahl der jährlichen Neudiplomierten, die Ausbildung zum diplomierten Wirtschaftsprüfer auf dem ersten Platz aller in der Schweiz angebotenen höheren Fachprüfungen liegt. Sie hat also auch für die ganze Schweiz eine grosse Bedeutung. Die Einstufung in einen nationalen Qualifikationsrahmen ist zu begrüssen und gibt den Berufsleuten, die ihre Karriere planen, einen Überblick über die Vielfalt der Ausbildungslehrgänge und vor allem eine objektive Beurteilungsmöglichkeit für den Weg, den sie wählen können und wollen.
Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme zur Motion, dass die Einstufung Rechtsetzung darstelle und somit gegen die definitive Einstufung keine Beschwerdemöglichkeit bestehe; das finde im Konsensgespräch statt. Das ist gut und recht und vermutlich in den meisten Fällen auch zielführend, aber keine Garantie dafür, dass man in jedem Fall einen Konsens findet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Behörde, hier das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, einfach bestimmen. Die Auswirkungen können für die Trägerschaft fatal sein. Für die hoffentlich wenigen Fälle, die im Konsensgespräch nicht geregelt werden können, braucht es eine Beschwerdemöglichkeit.
Ich nehme selbstverständlich zur Kenntnis, dass Ihre Kommission die Motion einstimmig abgelehnt hat. Die Begründung wurde von der Kommissionspräsidentin aufgezeigt. Mit Befriedigung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass nur bei einer Minderheit der über 250 bisher erfolgten Einstufungen Differenzen zwischen den Verbundpartnern bestanden, dass in den bisherigen Fällen aber über den Weg einer gemeinsamen Konsensfindung stets eine Lösung gefunden wurde. Aktuell seien nur wenige Einstufungen noch nicht erfolgt.
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass zum Beispiel gerade die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer, die ich erwähnt habe, die Nummer eins der höheren Fachprüfungen, noch nicht eingestuft ist. Es ist somit zu früh, um Entwarnung zu geben. Wenn wirklich keine Probleme entstehen, dann braucht es das Anfechtungsrecht nicht. Aber für die wenigen Fälle, die halt doch strittig sein könnten, wäre ein Anfechtungsrecht von Vorteil.
Deshalb unterstütze ich grundsätzlich das Anliegen der Motion. Aber ich habe natürlich keinen Antrag gegen den Antrag der einstimmigen Kommission gestellt. Insofern könnten Sie sagen: Was will er jetzt nun?
Ich möchte eben zuhanden des Amtlichen Bulletins einfach an den Bundesrat appellieren, sich für die Anliegen des Motionärs zu engagieren bzw. für seine Befürchtungen sensibilisiert zu sein und auch zu bleiben. Schliesslich wurde ja die Motion im Nationalrat angenommen; die Befürchtungen sind also ernst zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass das auch gemacht wird und dass die Ziele in der kommenden Zeit erreicht werden. Aber ich wollte diesen Appell mit diesem Votum einfach noch verstärken.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Ettlin, ich nehme Ihre Worte, mit denen Sie Bedenken anmelden, und Ihre Bitte sehr wohl auf. Wir werden dranbleiben, die Einordnung durchziehen und danach notabene immer noch dranbleiben, weil sich die Berufsbilder ja auch wieder verändern werden und die Einordnung ständig erneuert werden muss. Wir sind tatsächlich gut unterwegs. Wir haben 260 Einstufungen gemacht und selbstverständlich mit der Trägerschaft vereinbart; ohne Vereinbarung mit der Trägerschaft gibt es keine Einstufung. Es fehlen ein paar wenige Einstufungen; da sind wir aber dran. Die Motion ist so gesehen aus Sicht des Bundesrates nicht mehr nötig, aber das, was Sie angemahnt oder empfohlen haben, ist sehr berechtigt.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Abgelehnt - Rejeté
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Damit sind wir am Ende der Sitzung und der zweiten Sessionswoche angelangt. Ich danke Herrn Bundesrat Schneider-Ammann für die Begleitung durch die Geschäfte des heutigen Morgens und wünsche ihm und Ihnen allen ein erholsames und auch spannendes Abstimmungswochenende!
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr
La séance est levée à 11 h 00