17.3355
Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Mit dieser Kommissionsmotion soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 29 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes dahingehend zu ändern, dass eine Kooperation der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird.
Auslöser dieser Kommissionsmotion war die Behandlung der beiden parlamentarischen Initiativen Vonlanthen 16.410, "RTVG. Diskriminierungsfreie Kooperationen", und Hiltpold 16.422, "Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz", in der Kommission. Diese beiden Vorstösse wurden wegen Admeira eingereicht. Die SRG hat ja 2016 Admeira als Joint Venture mit Swisscom und Ringier gegründet, um eine gemeinsame Werbeplattform einzurichten. Diese Massnahme hat aus der Sicht dieser drei Unternehmen zum strategischen Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten schweizerischen Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten wie beispielsweise Google oder Facebook zu stärken. Die Gründung von Admeira respektive die Sorge um deren potenzielle negative Auswirkungen auf die Medienlandschaft Schweiz war dann auch der Grund, warum die beiden parlamentarischen Initiativen Hiltpold im Nationalrat und Vonlanthen im Ständerat eingereicht wurden. Beide Initiativen verlangten in unterschiedlichem Wortlaut eine Änderung von Artikel 29 RTVG dahingehend, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen und dass alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang dazu erhalten sollen.
Die beiden Initianten brachten in ihren Vorstössen die Sorge zum Ausdruck, dass namentlich die nicht in das Joint Venture einbezogenen Medienunternehmen befürchteten, dass damit die Medienvielfalt in unserem Land in Gefahr gebracht werden könnte, denn die Verwendung der Daten der Swisscom-Nutzer würde die Werbeeinnahmen der Regionalzeitungen direkt gefährden. Der immer kleinere Werbekuchen würde weiter geschmälert, und die Werbeeinnahmen der Regionalzeitungen würden noch weiter zurückgedrängt. Dies zu den Befürchtungen der Initianten.
Ihre Kommission befasste sich an mehreren Sitzungen mit diesen beiden parlamentarischen Initiativen und hörte dazu Vertreter der Vermarktungsfirma Admeira, des Verbandes Schweizer Medien und der Goldbach Group AG an. Die Kommission anerkannte, dass sich etliche Regionalmedien zurzeit in einer schwierigen Lage befinden. In ihren Augen besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, damit alle Medienanbieter von einer Zusammenarbeit mit der gebührenfinanzierten SRG profitieren können. Ihre Kommission erachtete allerdings nach eingehender Diskussion eine parlamentarische Initiative nicht als das geeignete Instrument dazu. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen im Rahmen der Behandlung des geplanten Mediengesetzes aufgenommen werden soll. Sie hat daher einstimmig die vorliegende Kommissionsmotion beschlossen.
Als Folge davon hat Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative Hiltpold keine Folge gegeben und unserem Rat beantragt, auch der parlamentarischen Initiative Vonlanthen keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative Hiltpold ist nun wieder zurück im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Vonlanthen war bei uns in der Sommersession am 7. Juni traktandiert und wurde am Schluss der Diskussion zurückgezogen. Ständerat Vonlanthen tat dies im Wissen, dass Ihre Kommission die nun vorliegende Kommissionsmotion eingereicht hat.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, schlicht und einfach, weil sie ihm zu weit geht - Frau Bundespräsidentin Leuthard wird sich sicher nachher noch detaillierter dazu äussern. Der Bundesrat ist ohnehin der Ansicht, dass es nicht sinnvoll sei, sich zu einer verbindlichen Regulierung für nichtkonzessionierte Tätigkeiten der SRG zu verpflichten, solange das Grundkonzept für die künftige elektronische Medienlandschaft im Allgemeinen und für den Service public im Besonderen noch nicht stehe.
Nichtsdestotrotz ist Ihre Kommission zuversichtlich, dass mit dieser Kommissionsmotion im Hinblick auf die Realisierung eines neuen Mediengesetzes gute Voraussetzungen geschaffen werden, um eine für die ganze Medienlandschaft Schweiz befriedigende Lösung zu finden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen.
Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Hier l'initiative "No Billag" au Conseil national, aujourd'hui différentes motions sur la SSR: on a un peu l'impression que les parlementaires parlent actuellement plus ou en tout cas qu'ils ont plus de temps à consacrer à parler de la SSR qu'à regarder ses émissions, vu la durée de nos débats sur des sujets qui la concernent. Sans doute que vous aussi, Madame la présidente de la Confédération, avez plus à parler de la SSR et de son avenir qu'à profiter d'une soirée pour regarder les programmes du service public.
Ceci étant dit, j'ai voté pour cette motion et je la soutiendrai maintenant au conseil. En effet, cette proposition de motion de la commission va plus loin que l'initiative parlementaire Vonlanthen 16.410, "LRTV. Coopérations non discriminatoires". Le cadre est plus restrictif en matière d'impératifs qu'on fixe, et au Conseil fédéral, et à la SSR.
A mes yeux, la motion qui nous est soumise peut être acceptée parce qu'elle poursuit un double objectif: d'une part, assurer le développement du service public et de la SSR et, d'autre part, apaiser des craintes, qui sont sans doute légitimes, de voir le paysage médiatique s'appauvrir. Nous nous en rendons compte aujourd'hui lorsque nous assistons à des fusions de titres ou de contenus, à la chute brutale des recettes publicitaires. Le paysage médiatique est véritablement en crise. Donc les réponses, nous devons les apporter. Je crois que la volonté existe, et au Parlement, et au département compétent, et au Conseil fédéral. Cette motion appuie en fait cette volonté politique.
Je dirai qu'il y a dans le cadre de cette motion plusieurs réponses qui sont possibles et qui devront être discutées dans la loi sur les médias électroniques. Elles permettraient au fond de répartir les efforts et de faire en sorte que la collaboration entre la SSR et les médias privés puisse s'organiser. Je pense en particulier au partage de contenus qui a été discuté hier au Conseil national dans le cadre du débat sur l'initiative "No Billag". Le partage de contenus entre la SSR et les médias privés est souhaitable. Je pense en particulier aux contenus images: ils pourraient être partagés entre la SSR et les médias privés. Je pense aussi à un renforcement de la collaboration entre les médias privés et les médias publics en matière de recettes publicitaires, en particulier pour ce qui concerne le support en ligne.
Il serait aussi utile d'élargir cette discussion à la redevance: ne serait-il pas possible que les médias privés puissent, d'une manière ou d'une autre, profiter d'une partie, même modeste, de la redevance, pour autant que des critères de transparence et en matière de gestion d'entreprise soient assumés par les médias privés?
Il y a un certain nombre de pistes qui doivent aujourd'hui être explorées par le Conseil fédéral. Je crois que c'est déjà le cas parce que des groupes de travail se sont penchés et se penchent aujourd'hui sur la future loi sur les médias électroniques.
Mais dans cette motion, Madame la présidente de la Confédération, il ne faut pas voir à l'oeuvre la volonté de restreindre le périmètre d'action de la SSR, les partenariats possibles entre cette dernière et les médias privés, mais au contraire la volonté de mettre en place un paysage médiatique dans lequel la complémentarité et le partenariat soient effectifs. C'est le but de cette motion que je vous invite à soutenir.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Kommissionssprecher Dittli hat es gesagt, am vergangenen 7. Juni habe ich meine gleichlautende parlamentarische Initiative (16.410) zurückgezogen.
Die vorliegende Motion nimmt die Anliegen der Printmedien ernst, die im Werbemarkt wegen der Konkurrenz durch Admeira bereits heute mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind und solche in Zukunft noch viel stärker gewärtigen müssen. Sie verfolgt das Ziel, im Hinblick auf die Erarbeitung des Mediengesetzes Fragen wie die Sicherstellung der Medien- und Angebotsvielfalt und die Vermeidung der Diskriminierung von Medien zielgerichtet anzugehen und zu lösen.
Die Motion schlägt also vor, den Bundesrat zu beauftragen, im Rahmen der Erarbeitung des geplanten Mediengesetzes die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen und nicht zu Diskriminierungen führen.
Ich will hier auf drei wichtige Punkte aufmerksam machen:
1. Admeira gefährdet die Medienvielfalt. Haben Sie kürzlich einmal die Homepage von Admeira besucht? Wenn Sie das tun, dann stellen Sie fest, dass hier eine grosse Maschine in Gang gesetzt worden ist. Unzählige Medientitel werden als Transportmittel für interessante Werbemessages an Individuen oder Gruppen direkt angeboten. Wie Ihnen bekannt ist, arbeiten die SRG und Swisscom, zwei staatsnahe Unternehmen, im Bereich der Werbeakquisition ausschliesslich mit Ringier zusammen. Die Marktmacht des neuen Anbieters führt dazu, dass die Regionalmedien weiter an den Rand gedrängt werden. Der Werbekuchen in der Schweiz ist ja sehr begrenzt. Er hat zudem in fünf Jahren für die Printmedien von 1,3 Milliarden auf 800 Millionen Franken abgenommen. Sie alle wissen, dass mit fortschreitender Digitalisierung der Trend weiter abwärtszielt.
Ich habe bereits im Juni in der Sommersession diese unverständliche Politik angeprangert. Ringier arbeitet für gewisse Produkte mit Axel Springer zusammen und vermarktet mehrere ausländische TV-Sender. In der Romandie bietet Admeira für TF1 neu sogar sogenannte Targeted-TV-Werbung an, also Werbung, die den konzessionierten Anbietern in der Schweiz gar nicht erlaubt ist. Neben Ringier profitieren also auch ausländische Partner, während sich die heimischen Regionalzeitungen einem immer grösseren Druck ausgesetzt sehen. Können wir es uns leisten, auf diese Weise die schweizerische Medienvielfalt zu gefährden, nur um angeblich einige wenige Akteure im Wettbewerb gegenüber ausländischen Konkurrenten zu stärken? An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass das Verfahren zur Zulassung von Admeira vom Bundesverwaltungsgericht scharf kritisiert worden ist und derzeit vor dem Bundesgericht liegt. Es gibt hier also ganz offensichtlich Klärungsbedarf, und wir sind als Parlament gefordert.
2. Geht es wirklich zu weit, Kooperationen auch bei nichtkonzessionierten Tätigkeiten einzuschränken? In der Stellungnahme zur Kommissionsmotion unterstreicht der Bundesrat, die SRG könne Tätigkeiten ausserhalb der Konzession nach eigenem Ermessen gestalten. Grundsätzlich bin ich mit Ihnen einverstanden, Frau Bundespräsidentin, aber nicht dann, wenn diese Tätigkeiten zu einer Diskriminierung privater Anbieter führen, denen solche Kooperationen nicht offenstehen. Die permissive Haltung des Bundesrates erstaunt daher sehr. Es geht nicht darum, das Kind mit dem Bade auszuschütten und bestehende, gut funktionierende Zusammenarbeitsprojekte zu gefährden - im Gegenteil: Solche Projekte, wie beispielsweise das Engagement der SRG bei der Viasuisse AG für Verkehrsinformationen oder bei zeitlich begrenzten Kulturveranstaltungen, sind sehr unterstützungswürdig. Aber eben, es scheint mir unabdingbar zu sein, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass alle schweizerischen Medien die gleichen Möglichkeiten haben, sich an einem solchen Projekt ebenfalls zu beteiligen.
3. Dem Service public im Medienbereich den Rücken stärken: Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme aus, die Motion werde zur Unzeit eingereicht. Es sei vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten an einer Totalrevision des RTVG und der Ausarbeitung eines veritablen Mediengesetzes falsch, eine verbindliche Regel für die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG aufzustellen, "solange das Grundkonzept für die künftige elektronische Medienlandschaft im Allgemeinen und für den Service public im Besonderen noch nicht steht". Im Gegenteil meine ich, dass es höchste Zeit sei, diese grössere Verbindlichkeit nun anhängig zu machen. Denn es ist im ureigenen Interesse der SRG, im heutigen, sehr heiklen und unsicheren medienpolitischen Umfeld nicht ohne Not zu provozieren.
Die No-Billag-Initiative wird zwar mit aller Kraft abgelehnt - das hat der Nationalrat gestern ja auch klar bestätigt -, und ich werde mich im Abstimmungskampf mit grösster Überzeugung dagegen einsetzen, aber Achtung: Die Idee einer Halbierung der Gebühren findet zunehmend Befürworter. Auch damit, nicht nur bei einer hypothetischen Annahme der No-Billag-Initiative, würde die SRG, diese ganz zentrale schweizerische Service-public-Institution, die einen für den nationalen Zusammenhalt und die Meinungsbildung so wichtigen Beitrag leistet, in ihren Grundfesten erschüttert werden.
Die SRG ist aber in unserer Willensnation Schweiz "too important to fail". Es ist daher in unser aller Interesse, die nötigen Rahmenbedingungen so zu definieren, dass die SRG die Medienvielfalt stärkt und die Zusammenarbeit in allen Bereichen diskriminierungsfrei umsetzt.
In diesem Sinne ersuche ich Sie inständig, der vorliegenden, von der KVF-SR einstimmig verabschiedeten Motion mit grosser Überzeugung zuzustimmen.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Auch das ist ein Thema, das nicht neu ist, das wir regelmässig diskutieren. Wir haben ja keine Differenz, wenn es darum geht, dass wir in der Schweiz eine breite Medienlandschaft benötigen und dass das wichtig ist, auch für die Demokratie. Die Frage ist, ob es jetzt Aufgabe der SRG ist, die Medienvielfalt sicherzustellen. Sicher nicht! Es ist Aufgabe der Politik und der Unternehmen, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass diese Vielfalt erreicht wird. Das stört mich schon mal an Ihrer Äusserung, die SRG müsse die Medienvielfalt sicherstellen. Sicher nicht! Es ist sicher nicht die Aufgabe der SRG - und das wird es nie sein -, die Medienvielfalt sicherzustellen.
Herr Ständerat Dittli hat vor allem den Printbereich herausgestrichen, und das haben Sie, Herr Vonlanthen, jetzt auch wieder getan. Aber sorry, der Printbereich hat mit der SRG jetzt wirklich nichts zu tun. Der Printbereich verliert Werbeeinnahmen. Ja, aber wo gehen diese schon wieder hin? Sie gehen eben gerade nicht zur SRG, sie gehen nicht zur TV-Werbung, sie gehen auch nicht zur Radiowerbung. Die Werbung, die der Printbereich verliert - das sagt Ihnen jede Statistik -, geht vielmehr in den Online-Bereich. Sie sehen, dass praktisch genau das, was im Printbereich verloren wurde, das Plus im Online-Bereich ausmacht. Und im Online-Bereich hat die SRG bekanntlich ein Werbeverbot. Hier machen Sie also einen Denkfehler, wenn Sie meinen, irgendwie würde es dem Printbereich bessergehen oder Sie hätten irgendwelche zusätzlichen Werbeeinnahmen im Printbereich. Diejenigen Verlage, die im Online-Bereich gut aufgestellt sind, verdienen sogar kräftig Geld. Die Tamedia-Gruppe oder Ringier stehen als Unternehmen insgesamt goldig da, haben satte Gewinne. Diese machen sie nicht im klassischen publizistischen Bereich, sondern vor allem im Online-Bereich. Das ist ein Effekt, den Sie hier sehen. Sie schlagen also eigentlich auf den Falschen ein. Das müssten Sie sich schon nochmals überlegen.
Kooperationen - das sagt der Bundesrat seit Jahren. Er ermuntert die SRG auch, weitere Kooperationen einzugehen; im konzessionierten Bereich sind sie unbestritten, im nichtkonzessionierten Bereich gibt es sie auch. DAB plus ist ein sehr gutes Beispiel; hier hat sich die ganze Branche mit den Privaten in einer Kooperation verständigt und eine gemeinsame Strategie für die Migration vom analogen UKW-Bereich zum Bereich DAB plus ausgearbeitet. Es gibt unzählige Kooperationsmöglichkeiten, von der Forschung, Mediapulse, bis zu weiteren Elementen.
Was die Motion betrifft, hat Frau Ständerätin Savary auf die Shared Contents hingewiesen. Das ist etwas, was der Bundesrat sehr begrüsst. Wir haben das jetzt zusätzlich diskutiert, und wir begrüssen es, dass man sich fragt, wie man audiovisuelle Beiträge, die die SRG erstellt oder die aus dem Archiv stammen, anderen Unternehmen zur Verfügung stellen kann. Das würde dem Printbereich helfen, weil die Unternehmen diese Dinge dann nicht selber produzieren oder nicht selber einkaufen müssen oder zu günstigeren Preisen erhalten. Aber auch das ist nicht unbedenklich; das muss ich Ihnen schon sagen. Es gibt Menschen, die professionell im audiovisuellen Bereich tätig sind. Sie werden diskriminiert respektive konkurrenziert, wenn die SRG diese Beiträge gratis oder zu einem günstigen Preis zur Verfügung stellen muss. Sie müssen ihre Tätigkeit am Markt verkaufen. Dort sind dann also auch noch Probleme zu lösen.
Wenn Sie das Ganze jetzt nur auf Admeira fokussieren, so ist der Text der Motion einfach falsch. Admeira funktioniert heute ja ohne die SRG. Die SRG darf nach wie vor keine zielgruppenspezifische Werbung auf ihren eigenen Programmen machen, und wenn dies Admeira jetzt schon in Programmen anderer Veranstalter macht, dann ist das eben gerade ein Beweis dafür, dass es diese Werbeplattform mit und ohne SRG gibt. Es ist ja eine Idee, das sagt heute auch die Branche, vor allem im Kampf gegen Google, Facebook und Apple und wie sie alle heissen, weil diese Firmen in diesem Bereich im Besitz der Daten sind. Auf Internet werden heute Filme gezeigt, wird heute Netflix beworben. Das wird auch hier wieder passieren, mit oder ohne die SRG.
Ich höre auch immer, alle müssten mitmachen - ja, als Aktionäre? Oder als Partner? Die Gruppe, das Unternehmen ist offen für jeden, der sagt: Ich mache dort mit, gebe meine Kundendaten da ein und profitiere von dieser Plattform. Das ist völlig offen, und das ist schon lange realisiert - aber nicht für Aktionäre. Wenn Sie das Mitmachen als Aktionär meinen, dann sprechen wir von etwas anderem. Und auch hier hat, wie Sie wissen, vieles stattgefunden. Insofern wird die Form zu prüfen sein. Übrigens hat die Konkurrenz schon lange solche zielgruppenspezifischen Werbeplattformen geschaffen, bei welchen auch nicht alle mitmachen können und wollen. Aber das Produkt ist da.
Deshalb nochmals, wieso der Bundesrat die Motion ablehnt: Sie sagen im Text der Motion, wir müssten Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern "sicherstellen", das heisst verpflichtend im Gesetz vorschreiben - verpflichtend, zwingend im Gesetz vorschreiben. Das ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Sie wollen Zwang, Sie wollen die SRG zwingen zusammenzuarbeiten. Sie sagen nicht wo, aber Sie wollen einen Zwang, Sie wollen eine Verpflichtung im künftigen Gesetz. Dagegen wehre ich mich noch. Shared Content könnte so etwas sein, aber das reicht Ihnen dann vielleicht nicht. Genau das weiss ich eben noch nicht. Es gibt Möglichkeiten, von denen man sagt, dass sie irgendwo im Gesetz verankert sein müssen. Ich weiss aber noch nicht, in welcher Form, wie zwingend und in welchen Bereichen wir das ausgestalten können. Das spezifizieren Sie nicht. Sie sagen nur: Kooperation muss zwingend sein, auch im nichtkonzessionierten Bereich.
Medienforschungskooperation haben wir schon; das wäre schon sichergestellt. Ich weiss nicht, ob Ihnen das reicht. Deshalb: Wenn Sie die Motion annehmen, dann werden wir im Rahmen der Erarbeitung des Mediengesetzes wahrscheinlich nur einen Teil erfüllen können oder eine Kooperation nur partiell zwingend vorschreiben können. Wir sagen nämlich einfach, dass auch das ein Markt ist, der sich zuerst etablieren muss. Man kann wohl kaum von Radio zu Fernsehen zu Internet überall zwingend Kooperationen vorschreiben; das wird so nicht funktionieren.
Deshalb ist die Motion in diesem Sinne nicht sehr präzise. Aber wir werden uns dann schon finden. Der Gesetzentwurf kommt im nächsten Jahr in die Vernehmlassung. Dann werden Sie ihn 2019 sowieso diskutieren.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 21 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(5 Enthaltungen)