17.049
Kantonsverfassungen Thurgau, Tessin, Wallis und Genf. Gewährleistung
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Kommission beantragt Ihnen, mit einfachem Bundesbeschluss die Änderungen in den Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf zu gewährleisten. Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben folgende Themen zum Gegenstand:
im Kanton Thurgau die Grundsätze der Raumplanung; das ist ein Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft";
im Kanton Tessin die Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang; dies geht zurück auf die Volksinitiative "Prima i nostri";
im Kanton Wallis die Wahl der Staatsanwälte mit Führungsfunktionen durch den Grossen Rat sowie die Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Justiz, den sogenannten Justizrat;
im Kanton Genf das Majorzwahlverfahren.
Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demokratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 desselben Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes. Steht eine kantonale Verfassungsbestimmung im Einklang mit dem Bundesrecht, so ist die Gewährleistung zu erteilen.
Alle Änderungen sind bundesrechtskonform. Die Gewährleistung kann somit erteilt werden. Wir haben in der Kommission einzig und allein kurz über die Verfassung des Kantons Tessins diskutiert, aber auch diesbezüglich wurde uns ganz klar gesagt, dass man sie gewährleisten dürfe und gewährleisten solle. Es liegt nämlich ein Rechtsgutachten vor, welches dies bestätigt, und der Bundesrat schlug uns die Gewährleistung ebenfalls vor.
Ich bitte Sie, die Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf zu gewährleisten.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die Änderungen von Kantonsverfassungen sind zu gewährleisten, wenn sie mit dem Bundesrecht vereinbar sind - Sie haben da also eigentlich auch gar keine Wahl. Wir haben ebenfalls bereits gehört: Die einzige Bestimmung, die zu Diskussionen Anlass gab, war die Bestimmung zum Inländervorrang in der Kantonsverfassung Tessin. Ich möchte deshalb hier noch ganz kurz etwas dazu sagen.
Diese Bestimmung ist nicht direkt anwendbar, das heisst, sie muss im kantonalen Gesetz noch umgesetzt werden. Wenn man die Verfassungsbestimmung anschaut, dann sieht man, dass es sich um Zielnormen handelt, die eben nicht direkte Rechte und Pflichten begründen. Es ist aber auch klar, dass der Spielraum des Kantons zur Umsetzung dieser Bestimmung sehr eng ist. Aber eine bundesrechtskonforme Umsetzung ist eben nicht ausgeschlossen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Gewährleistung der Änderung der Kantonsverfassung nicht bedeutet, dass ihre kantonale Umsetzung automatisch dann auch bundesrechtskonform ist. Aber das ist eben nicht das, was Sie im Rahmen der Gewährleistung prüfen müssen und prüfen sollen; das heisst, die Bundesversammlung muss nur die Bundesrechtskonformität der Änderung der Kantonsverfassung beurteilen. Auch politische Aspekte sind nicht massgeblich für die Gewährleistung, sondern eben einzig die Frage, ob die Änderungen der Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht vereinbar sind. Das ist nach Auffassung des Bundesrates - im Übrigen auch nach Auffassung Ihrer vorberatenden Kommission, Sie haben es gehört - auch bei dieser kantonalen Änderung der Tessiner Kantonsverfassung der Fall.
In diesem Sinne können wir den Antrag Ihrer Kommission unterstützen.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf
Arrêté fédéral sur la garantie des constitutions révisées des cantons de Thurgovie, du Tessin, du Valais et de Genève
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Bei diesem Geschäft gibt es keine Gesamtabstimmung, da Eintreten gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes obligatorisch ist.
Wir sind nun am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich darf Sie herzlich zum Apéritif im Vorzimmer West des Ständerates einladen. Auch Sie, Frau Bundesrätin Sommaruga, sind herzlich eingeladen.
Schluss der Sitzung um 18.00 Uhr
La séance est levée à 18 h 00