17.040
Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Wir führen zunächst eine allgemeine Eintretensdebatte über alle 42 Vorlagen durch. Danach beginnen wir die Detailberatung mit der Vorlage 42, dem Prüfungsbeschluss, bevor wir mit den übrigen 41 Vorlagen weiterfahren, die die einzelnen Partnerstaaten betreffen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Mit Botschaft vom 16. Juni 2017 beantragt uns der Bundesrat, den automatischen Informationsaustausch (AIA) mit weiteren Staaten und Territorien einzuführen. Die Vorlage, die Sie vor sich haben, umfasst zum einen die Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs mit zusätzlichen 41 Staaten und Territorien und zum andern einen vorgelagerten Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs.
Die Bundesversammlung hat seit dem Inkrafttreten der AIA-Vereinbarung die bilaterale Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten bereits mit 38 Staaten gutgeheissen. Die Auswahl der Staaten, um die es heute geht, mag auf den ersten Blick erstaunen, sie ist jedoch erklärbar: Es sind G-20-Staaten, OECD-Staaten, wichtige Wirtschafts- und Handelspartner unseres Landes, Staaten und Territorien mit einem engen Bezug zur EU und auch sektoriell oder regional relevante Finanzplätze, mit denen für die schweizerischen Finanzdienstleister ein "level playing field" hergestellt werden soll. Das funktioniert nur, wenn sie in ein globales AIA-System mit der Schweiz eingebunden sind.
In Bezug auf die Zeitverhältnisse hat der Bundesrat folgendes Vorgehen vorgesehen: Wenn wir es erreichen, bis in der dritten Woche dieser Session die Vorlage zu bereinigen und die Schlussabstimmung vorzunehmen, kann der Bundesrat die Beschlüsse auf den 1. Januar 2018 in Kraft setzen.
Mit der Vorlage liegt die Schweiz ein Jahr hinter ihrem Zeitplan. Das hat jedoch auch Vorteile. So kann sie von den Erfahrungen anderer Länder profitieren. Es geht insbesondere darum zu prüfen, ob alle Vertragsstaaten die Bedingungen des AIA-Standards erfüllen. Ab diesem Zeitpunkt, also ab dem 1. Januar 2018, beginnen die Finanzinstitute, die Kontoinformationen zu sammeln. Bevor dann die Daten ausgetauscht werden, soll geprüft werden, ob diese 41 zusätzlichen Vertragsstaaten die Voraussetzungen für die standardkonforme Umsetzung gewährleisten.
Gleichzeitig wird der Bundesrat mit dieser Vorlage beauftragt, im Frühjahr/Sommer 2019 einen Bericht über die Einschätzung der standardkonformen Umsetzung zu erstellen, und zwar zu jedem Abkommensstaat und -territorium. Dieser Bericht muss dann den zuständigen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet werden. Nach der Konsultation der Kommissionen entscheidet der Bundesrat, ob der Datenaustausch erfolgen soll oder nicht. Dieser wäre dann ab September 2019 vorgesehen. Der Bundesrat - das kann dann Herr Bundesrat Maurer selbst noch bestätigen - hat in Aussicht gestellt, dass er keine Aktivierung vornehmen wird, wenn beide Parlamentskommissionen dagegen sind.
In der WAK unseres Rates haben wir die Bundesbeschlüsse geprüft, nachdem der Nationalrat sie verabschiedet hatte. Der automatische Informationsaustausch ist ein neuer globaler Standard bezüglich Steuertransparenz. Die Schweiz ist OECD-Mitglied und hat den Standard akzeptiert. Schwerpunkt in der Debatte der Kommission war, wie der automatische Informationsaustausch rechtlich konform umgesetzt werden kann.
Der automatische Informationsaustausch hat, wie Sie wissen, zum Ziel, die Steuerehrlichkeit auf den Finanzplätzen durchzusetzen. Er ist aber auch eine internationale Verpflichtung der Schweiz.
In der Kommission - und hier komme ich gerade zum Kernpunkt dieser Diskussion - haben wir auch darüber gesprochen, ob die Schweiz bei der Aktivierung des Austauschs mit weiteren Staaten allenfalls einen Marschhalt einlegen könnte, also ob es sich die Schweiz leisten könnte, die Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs mit weiteren Staaten auszusetzen. Die Meinung in der Kommission war klar: Aus Sicht des Standorts Schweiz überwiegen die Vorteile, jetzt die AIA-Umsetzung fortzuführen. Ansonsten wären, wie das der Bundesrat auch ausgeführt hat, Retorsionsmassnahmen zu befürchten. Die Kommission ist deshalb mehrheitlich der Meinung, dass sich unser Land mit der AIA-Umsetzung arrangieren muss und dies für die Finanzdienstleister mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt.
Die Kommission hat sich auch im Generellen vom Bundesrat überzeugen lassen, dass es für die Schweiz wichtig ist, mit ihrem Netz von Vertragsstaaten rasch auf eine kritische Grösse zu kommen. Nur damit funktioniert der Grundgedanke des AIA-Systems, und die Schweiz hat sich ja eben dazu verpflichtet. Auf halbem Wege stehen zu bleiben wäre aus unserer Sicht die schlechteste aller Varianten.
Jedoch - und das möchte ich Ihnen hier in aller Klarheit dokumentieren - hegt auch die WAK unseres Rates erhebliche Bedenken, die mit diesem Vorgehen der Aktivierung des Austauschs mit weiteren 41 Staaten verbunden sind - selbstverständlich nicht hinsichtlich all dieser Vertragsstaaten, sondern in Bezug auf einige davon. Es sind tatsächlich nicht alle Vertragsstaaten, die wir auf der Liste finden, hinsichtlich institutioneller Stabilität und Rechtsstaatlichkeit über alle Zweifel erhaben. Bei einigen dieser Staaten lohnt es sich, genauer hinzuschauen, ob die in den Vertragswerken festgeschriebenen Voraussetzungen für eine standardkonforme Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in der Praxis wirklich dann auch gegeben sind.
Insbesondere die Fragen in Bezug auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, der Datensicherheit sowie die Nichteinhaltung des Spezialitätsprinzips bildeten die schwergewichtigen Themen der Diskussion. Ernsthafte Bedenken wurden auch geäussert in Bezug auf die Korruptionsverhältnisse in gewissen Staaten, mit denen wir zukünftig allenfalls Daten austauschen werden, und in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte, die allenfalls nicht gewährleistet ist. Auch die Gefahr eines Datendiebstahls und einer daraus folgenden Erpressung gewisser Staatsbürger waren leider keine Erfindungen, sondern sind Tatsachen.
Diese Bedenken wurden von den Mitgliedern der WAK-SR diskutiert und auch inhaltlich geteilt. Damit nahm unsere Kommission auch die Bedenken des Nationalrates auf. Entsprechend will auch unsere Kommission einen Prüfmechanismus, wie ihn der Nationalrat vorgeschlagen hat, wonach der Bundesrat vor der Datenlieferung noch einmal eine Prüfung vornehmen muss, um letztlich auch den finalen Entscheid zu treffen, ob die Daten ausgetauscht werden. Wir legen auch grossen Wert darauf, dass im Rahmen der Durchführung dieses Prüfmechanismus nicht nur formale Kriterien oder Beurteilungsunterlagen beigezogen werden, sondern eben auch reale Erfahrungen aus dem Austausch von Daten insbesondere unter den sogenannten Early Adopters, also Staaten, die früher als unser Land den Informationsaustausch zu praktizieren begonnen haben. Hierzu wird es in einem Jahr erste Erkenntnisse geben, und diese haben dann auch in den Prüfbericht einzufliessen. Hier liegt auch ein Vorteil der späten Aktivierung des Austauschs mit diesen Staaten durch die Schweiz.
Die Konsultation der zuständigen Kommissionen zu diesem Prüfbericht, der dannzumal zu erstellen sein wird, wird auch die Einflussnahme des Parlamentes auf die tatsächliche Durchführung des Datenaustauschs ermöglichen. Die WAK hat auch den Prüfmechanismus geprüft. Sie schlägt Ihnen dann im Vergleich zur nationalrätlichen Lösung eine kleine Anpassung vor, auf die ich in der Detailberatung noch eingehen will.
Für die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs müssen dann die nötigen Rechtsvorschriften und die Datensicherheit im Partnerstaat gewährleistet sein. Das wird es zu prüfen geben. Es ist auch zu beachten, bevor der Austausch vorgenommen wird, was für Meldungen bereits beim OECD-Sekretariat eingegangen sind. Weiter wird zu prüfen sein, ob der Austausch schwere Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben könnte. Zugleich sieht der Prüfbeschluss vor, dass auch noch geprüft wird, ob in den Partnerstaaten ein Netzwerk von AIA-Vereinbarungen besteht. Die Kommission hat zugleich messbare Kriterien - hier gehe ich dann im Detail noch auf den Antrag Föhn ein -, die nicht auf staatsvertraglicher Basis beruhen, wie zum Beispiel den Korruptionsindex oder den Grad der Rechtsstaatlichkeit als nichttaugliche Kriterien erachtet, weil sie nicht einem völkerrechtlichen, international vereinbarten Standard entsprechen. In diesem Sinne kann ich hier festhalten, dass Eintreten auf den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus, aber auch die weiteren Abkommen unbestritten waren.
Wir haben dann im Weiteren, und das ist ein ganz wesentlicher Teil, auch über den individuellen Rechtsschutz gesprochen. Eine Sache ist, dass jetzt zuerst die Länder genannt werden und später dann durch einen Prüfbericht festgestellt wird, dass der generelle Datenaustausch erfolgen kann. Die andere Sache ist, dass es quasi noch eine dritte Stufe gibt, dass ein individueller Rechtsschutz gemäss dem schon verabschiedeten AIA-Gesetz besteht. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine entsprechende Feststellungsverfügung zu erlassen, welche dann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden kann. Dann ist der Instanzenzug offen, und bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gibt es keinen Datenaustausch.
In Bezug auf diese rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten ist jedoch eine Kontroverse entstanden. Ich möchte das hier in aller Klarheit zum Ausdruck bringen: Unsere Kommission erachtet den individuellen Rechtsschutz als ein wesentliches Recht. Der individuelle Rechtsschutz soll selbst dann, wenn die Prüfberichte positiv ausfallen und die entsprechenden Länder die entsprechenden Garantien abgegeben haben, immer noch bestehen bleiben. Eine natürliche Person soll sich auf diesen individuellen Rechtsschutz berufen können.
Warum hat das eine Kontroverse ausgelöst? Rechtsprofessorinnen haben in Publikationen darauf hingewiesen, dass die vom Gesetzgeber erlassenen - nicht die heute zur Debatte stehenden - Grundlagen ungenügend seien und dass dieser individuelle Rechtsschutz eben nicht gewährleistet sei. Das hat unsere Kommission dazu bewogen, die später zu diskutierende Motion 17.3973 einzureichen. Denn wir sind eben doch der Auffassung: Wenn wir diesen Datenaustausch mit vielen Ländern aktivieren, soll der individuelle Rechtsschutz so gegeben sein, wie es die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war. Er soll nämlich griffig sein, er soll im Zweifelsfall für die betroffene Person auszulegen sein, nicht gegen die betroffene Person.
Dann haben wir auch noch die Diskussion geführt, ob wir die AIA-Verträge mit Neuseeland und mit Saudi-Arabien beschliessen wollen. Darauf kommen wir dann bei den entsprechenden Anträgen - mindestens beim Antrag Lombardi - nochmals im Detail zu sprechen. Unsere Kommission hat sich dafür ausgesprochen, die Daten auch mit Neuseeland und Saudi-Arabien auszutauschen. Die Aktivierung wird dann auch in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.
Ich komme zum Schluss. Namens der WAK unseres Rates empfehle ich Ihnen, hier auf die Bundesbeschlüsse einzutreten und dann entsprechend mit der Kommission zu stimmen. also gleichzeitig auf die Rückweisung in Bezug auf Neuseeland zu verzichten und das Abkommen mit Saudi-Arabien gutzuheissen sowie am Schluss dann auch noch die von der Kommission ausgearbeitete Motion anzunehmen.
Mit den vorliegenden 42 Bundesbeschlüssen fällen wir einen Konzeptentscheid. Wir autorisieren den Bundesrat im Grundsatz, den automatischen Informationsaustausch mit den betreffenden Partnerstaaten zu aktivieren. Über die länderspezifische Aufnahme oder Aussetzung des ersten Datenaustauschs Ende 2019 wird dann jedoch der Bundesrat, in Konsultation mit den Parlamentskommissionen, entscheiden.
So können wir zwei Anliegen gerecht werden, die in einem gewissen Spannungsfeld stehen: Einerseits können wir innert nützlicher Frist ein hinreichend grosses Netzwerk an AIA-Staaten vorweisen, andererseits erfolgt ein konkreter Datenaustausch mit diesen Staaten nicht um jeden Preis und nicht mit allen Staaten, sondern nur mit denjenigen, bei denen ein regelkonformer Vollzug sichergestellt werden kann und ein angemessener Schutz betroffener Individuen gewährleistet ist.
Ich bitte Sie, auf diese Bundesbeschlüsse einzutreten und sie dann mit der Kommission zu verabschieden.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir behandeln hier einmal mehr ein Geschäft, das vor Jahren noch nicht vorstellbar gewesen wäre, nämlich einen automatischen Austausch über Bankkonten. Wenn wir etwas zurückblicken und uns bewusst werden, wo wir stehen, stellen wir fest, dass mit der Finanzkrise ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Bei der Finanzkrise haben wir Verschiedenes gemacht. Wir haben unter internationalem Druck mehr Transparenz geschaffen. Wir haben sehr viel im Schweizer Finanzplatz gemacht: Alle diese Massnahmen stehen im Zusammenhang mit "too big to fail", Einlagensicherung, all dem, was noch unterwegs ist. Das ist der eine Teil, der sich direkt auf unsere Gesetzgebung im Inland ausgewirkt hat. Es geht darum, internationale Normen anzuwenden und den Finanzplatz zu sichern, das Bankensystem sicherer zu machen und mehr Stabilität zu erreichen. Das ist der eine Teil des Geschäfts, der unterwegs ist.
Der zweite Teil dieser internationalen Regelung betrifft den internationalen Ausgleich und die entsprechende Transparenz. Das muss man durchaus mit Vorsicht behandeln und dann auch mit der nötigen Sorgfalt umsetzen. Denn das ist eine Entwicklung, die einem Rechtsstaat, einer kleinen Volkswirtschaft wie der Schweiz eigentlich zu denken geben muss. Im internationalen Bereich setzt sich immer mehr Macht vor Recht durch. Grosse Organisationen wie die OECD oder die G-20 geben den internationalen Takt vor. Das sind Gremien, die nicht irgendwo legitimiert gewählt wurden, sondern es sind Mächte, die das aktuelle Geschehen bestimmen.
Das ist das, was Sorge bereitet. In diesem Umfeld bewegen wir uns. Im Hintergrund steht selbstverständlich die Transparenz, damit der Ausgleich geschaffen werden kann. Etwas unverblümter könnte man auch sagen, dass ein weltweiter Kampf um Steuersubstrat entbrannt ist. Man versucht, Steuersubstrat offenzulegen und dann zu besteuern. Damit ist natürlich die Suche nach Vermögen besonders in den Fokus geraten. Wo werden Vermögen gelagert? Sind die allenfalls nicht versteuert? Und kann man die zurückholen oder besteuern? Das ist der Hintergrund dieses automatischen Informationsaustauschs.
Damit wird klar, dass die Schweiz hier besonders im Fokus steht, weil 25 Prozent der weltweiten Vermögen, die nicht im eigenen Land verwaltet werden, durch die Schweiz verwaltet werden. Das zeigt, dass wir international eine hohe Kompetenz, ein ausgesprochen hohes Know-how in diesem Bereich und eben auch lange Erfahrung haben. Das heisst aber auch, dass wir in diesem Bereich ganz besonders im Fokus stehen. Das müssen wir bei der Umsetzung ebenfalls beachten. Nachdem die Schweiz ursprünglich, wenn Sie sich zehn Jahre zurückerinnern, gesagt hat, das komme nicht infrage, es gebe keine Aufgabe des Bankkundengeheimnisses, wir würden unseren Kurs fahren, haben wir uns hier angepasst. Wir haben aber eigentlich diesen roten Faden weitergeführt. Wir wollen das machen, was andere wichtige Konkurrenzplätze auch machen müssen. Wir gehen nicht voran, sondern bewegen uns dort, wo sich unsere Konkurrenzplätze bewegen, damit wir hier gleiche Spielregeln haben. Das haben wir eingehalten, und das halten wir auch mit dieser Vorlage ein.
Wir versuchen in all diesen Bereichen, in diesem global stattfindenden Machtspiel, das ich kurz geschildert habe, trotz allem eine möglichst grosse Verlässlichkeit und Rechtsstaatlichkeit einzubringen, damit die Schweiz sich auch hier abhebt und ihre Qualität ebenso in neuen Gesetzen, in neuen AIA-Vereinbarungen umsetzen kann. Ich denke, dass gerade der 42. Bundesbeschluss diese Rechtsstaatlichkeit und diese Besonderheit der Schweiz hervorhebt. Obwohl wir uns international anpassen, obwohl wir Informationen austauschen, haben wir einen Prüfmechanismus eingeschaltet, der - soweit wir das heute beurteilen können - eigentlich einmalig ist.
Wir werden also diesen Austausch - wir kommen darauf - so prüfen, damit wir unsere eigenen Vorstellungen hier auch einbringen können. Das ist dieser rote Faden, den wir jetzt aufgenommen haben, den wir weiterverfolgen wollen: Ja, wir halten uns an internationale Vereinbarungen, wir machen das. Ja, wir machen das, aber wir machen nicht mehr als unsere wichtigsten Konkurrenzplätze; aber das, was wir machen, machen wir mit besonderer Sorgfalt. Ich denke, das ist das Konzept dieser 41 AIA-Abkommen, die wir Ihnen vorschlagen.
Für die Schweiz als internationaler Finanzplatz ist diese Vorlage wichtig. Wir gehören weltweit im Bereich der Finanzen zu den Top Ten, und wir haben eine ganze Reihe von grossen internationalen Konzernen. Es ist also wichtig, dass die Schweiz Voraussetzungen für den Finanzplatz schafft und dafür, dass die grossen internationalen Konglomerate sich hier bewegen können, ohne dass sie diskriminiert werden oder in Restriktionen hineinlaufen. Wir müssen also hier im Interesse der Schweiz mitmachen, aber auf unserem eigenen Weg.
Es ist vorab festzuhalten, dass das, was wir Ihnen vorschlagen, für die Schweiz keine Wettbewerbsnachteile hat. Unsere wichtigsten Konkurrenten wie Singapur oder Hongkong oder London oder andere grosse Finanzplätze machen genau dasselbe wie die Schweiz. Allerdings sind sie uns etwas voraus. Mit unserem Verfahren mit zwei Kammern und mit einer öffentlichen Vernehmlassung brauchen wir mehr Zeit als fast alle unsere Nachbarländer oder als die Länder, mit denen wir verhandeln. Diese können solche Abkommen innerhalb der Regierung entscheiden. Wir sind also nicht Vorreiter, sondern wir gehören immer zu den Letzten, die das dann noch umsetzen. Das hat den Vorteil, dass wir dann von den Erfahrungen der anderen entsprechend profitieren können. Das ist also der Austausch.
Nun haben wir einen Prüfmechanismus eingebaut, den wir im Detail noch anschauen werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für diesen Austausch, weil wir hier eben einen Prüfmechanismus einschalten, der uns vorgibt, dass wir vor dem ersten Austausch noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen mit dem entsprechenden Partnerland erfüllt sind. Da prüfen wir die Verlässlichkeit der Daten und das Spezialitätsprinzip, also die Frage, ob die ausgetauschten Daten nur gerade für das verwendet werden, wofür sie bestimmt sind. Damit ist auch ausgeschlossen, dass in einem korrupten Staat Daten weitergegeben werden.
Wir werden dazu Prüfberichte verfassen, und wir haben im Rahmen der Beratungen in den Kommissionen auch eingeräumt, dass Sie diese Berichte dann zur Konsultation erhalten. Bevor also von uns mit einem Land zum ersten Mal Daten ausgetauscht werden, prüfen wir, ob die Voraussetzungen und Anforderungen, die wir stellen, erfüllt sind. Wir werden im Detail noch darauf kommen. Das Parlament bzw. die Kommissionen haben die Möglichkeit, diese Berichte zu prüfen.
Die geltende Praxis ist die, dass der Bundesrat den Datenaustausch nicht macht, wenn beide Kommissionen nicht zustimmen. Wir werden also zusammen mit dem Parlament in einem Prozess stehen. Wir werden Länder prüfen und Berichte verfassen, die wir Ihnen zur Konsultation zustellen. Dann werden Sie im Jahre 2019 noch einmal Gelegenheit haben, "Stopp!" zu sagen oder "Okay, die Voraussetzungen sind erfüllt". Mit diesem Prüfmechanismus werden wir also vor dem ersten Austausch noch einmal eine detaillierte Prüfung vornehmen und feststellen, ob die Voraussetzungen nach unseren Vorstellungen erfüllt sind oder nicht. So sieht diese Möglichkeit aus.
Wir haben ebenfalls - und das ist schon im AIA-Gesetz entstanden - einen individuellen Rechtsschutz eingebaut. Wenn die Schweiz zum Schluss kommt, dass sie mit dem Land X die Daten austauscht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, dann besteht noch die Möglichkeit des individuellen Rechtsschutzes: Ein Betroffener, von dem Daten geliefert werden, erhält also von seinem Finanzinstitut eine entsprechende Mitteilung. Er hat dann die Möglichkeit, eine Einsprache zu erheben und geltend zu machen, dass seine Daten nicht ausgetauscht werden können, weil er durch diesen Austausch gefährdet sein kann. Auch das ist geregelt; wir werden darauf zu sprechen kommen.
Diese Einsprache geht vorerst an die Steuerverwaltung. Das gibt dann eine Verfügung. Wenn die Steuerverwaltung findet, die Bank könne die Daten liefern, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Diese hat aufschiebende Wirkung, und der Fall kann dann auch ans Bundesgericht gehen.
Damit haben wir zwei Wege eröffnet. Wir sagen Ja, wir tauschen grundsätzlich aus. Es ist für uns wichtig, wir wollen das. Aber wir haben einen Prüfmechanismus: Wir prüfen, ob wir mit dem entsprechenden Land Daten austauschen können, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das geschieht mit dem Mitspracherecht oder mit der Konsultation des Parlamentes. Und es besteht ein gleichsam ausgefeilter Weg für den individuellen Rechtsschutz. Wenn jemand durch diesen Austausch gefährdet sein sollte, dann hat er die Möglichkeit, den Beschwerdeweg zu beschreiten - bis hin zum Bundesgericht.
Das ist das, was wir in diesem Austausch haben. Das ist mehr, als alle anderen Länder haben, soweit wir das feststellen. Das haben wir in Zusammenarbeit mit dem Parlament erarbeitet, weil wir durchaus das Verständnis haben, dass jetzt Länder auf dieser Liste sind, denen man noch nicht so ganz traut. Das kann man ja beim Namen nennen, das ist so. Wir wollen eben diesen Weg weiter beschreiten. Ja, wir machen mit, selbstverständlich. Wir wollen das, was andere Finanzplätze machen. Aber wir sind zuverlässig, wir sind verlässlich, und wir stützen uns in diesem Machtgefüge auf die Rechtsstaatlichkeit. Damit, denke ich, haben wir eine Vorlage, die es ermöglicht, den Austausch zu machen, aber eben unsere eigenen Wertvorstellungen einzubringen.
Es braucht dann noch den politischen Mut, sowohl des Parlamentes, der Kommissionen als auch des Bundesrates, einem Land gegenüber vielleicht einmal Nein zu sagen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das ist ja keine exakte Wissenschaft, sondern es geht um eine entsprechende Prüfung. Aber die Voraussetzungen sind damit gegeben. Ich denke, damit haben wir eine Ausgangslage.
Ich bitte Sie, ebenfalls auf diese Vorlage einzutreten. Insbesondere bitte ich Sie, dann auch auf die Vorlagen betreffend Saudi-Arabien und Neuseeland, die der Nationalrat nicht genehmigt hat, einzutreten und sie zu bewilligen. Beim Bundesbeschluss zu Neuseeland werden wir auch noch darauf kommen, dass wir dann den Auftrag erfüllen können.
Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten. Wir werden in den Details noch etwas weiter gehen können.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
42. Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/19
42. Arrêté fédéral concernant le mécanisme de contrôle permettant de garantir la mise en oeuvre conforme à la norme de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les Etats partenaires à partir de 2018/19
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 1bis
...
a. ... verwendet werden dürfen; (Rest streichen)
...
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 1bis
...
a. ... prévues par l'accord; (Biffer le reste)
...
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich werde nicht zu Artikel 1 Absatz 1 sprechen, würde aber gern ein paar Ausführungen zu Absatz 1bis machen.
Unter Absatz 1bis sind die Voraussetzungen aufgeführt, die der Bundesrat in seinem Prüfbericht abzuarbeiten hat. Es geht darum zu prüfen, ob die Rechtsvorschriften eingehalten sind, die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet sind, der Partnerstaat ein angemessenes Netzwerk hat, ob die relevanten Konkurrenzfinanzplätze eingeschlossen sind und ob eben auch keine Meldungen bei der OECD-Meldestelle eingegangen sind. Hier sind also die Voraussetzungen aufgeführt.
Unsere Kommission hat eine kleine Anpassung vorgenommen, indem sie eben den Zusatz in Absatz 1bis "und zufriedenstellende Zustände hinsichtlich der Korruptionsverhinderung" aus dem Wortlaut des Entwurfes gestrichen hat. Das ist nicht eine materielle Änderung, sondern mehr eine formale Formulierungsvariante, die wir gewählt haben, weil wir davon ausgegangen sind, dass es aus gesetzestechnischen Gründen schwierig ist, von einer solchen Formulierung, wie sie der Nationalrat gewählt hat, auszugehen. Inhaltlich sind auch wir der Auffassung, dass der Bundesrat zu prüfen hat, ob in den betreffenden Ländern Korruptionsfälle vorliegen, bevor der automatische Informationsaustausch aktiviert wird. Würde es solche Korruptionsfälle geben, wären sie meistens eine Auswirkung der Verletzung des Spezialitätsprinzips. Das heisst also: Wenn ein Staat Daten geliefert hat und diese Daten im anderen Staat in illegale Kanäle geleitet oder Privaten zugestellt würden, muss eine Verletzung des Datenschutzes, der Datensicherheit oder des Spezialitätsprinzips vorgelegen haben.
Insoweit wollen auch wir als ständerätliche Kommission, dass die Fragen rund um die Korruptionsverhältnisse und den Stand der behördlichen Sicherstellung in Bezug auf die Daten im Rahmen des umfassenden Prüfbeschlusses geprüft werden. Wir wollen aber die Formulierung so anpassen, wie es die Kommission hier zum Ausdruck gebracht hat.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
J'aimerais simplement, en quelques mots, souligner l'importance du rapport du secrétariat de l'organe de coordination et remercier le Conseil fédéral pour l'engagement qu'il a pris et répété aujourd'hui de transmettre ce rapport et d'éventuelles notifications aux membres de la commission. Ces notifications portent sur le principe de confidentialité et sur le respect du principe de spécialité. Nous sommes dans une situation un peu particulière, puisque la plupart des Etats concernés ne connaissent pas de ratification par le parlement d'accords de ce type. Il me paraît dès lors logique que nous ayons accès aux informations qui nous permettent de ratifier ou de ne pas le faire. Donc merci, Monsieur le conseiller fédéral, pour cette ouverture, elle n'est pas évidente.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wenn Sie diesen Absatz 1bis anschauen, dann sehen Sie, dass eine Differenz zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat entstanden ist. Diese betrifft die Frage der Korruption, die auch durch den Antrag Föhn wiederaufgenommen wird. Das Thema ist unserer Meinung nach eigentlich gut und abschliessend behandelt worden, indem der Nationalrat insbesondere in Buchstabe a die Einhaltung des Spezialitätsprinzips festgehalten hat, gemäss dem Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Wenn das nicht der Fall wäre, dann wäre wahrscheinlich Korruption im Spiel, indem solche Daten anderwärtig verkauft oder verwendet würden. Damit ist der Begriff der Korruption hier eigentlich umfassend abgedeckt.
Die Differenz, die auch Herr Föhn aufnimmt, betrifft einen allgemeinen Zustand der Korruption in einem Land. Wir können bei dieser Vorlage jedoch auf die Korruption innerhalb dieses Informationsaustauschs beschränken. Ob in einem Land im Auto-Occasionshandel Korruption herrscht, ist eine andere Frage, die diesen Datenaustausch nicht betrifft. Wir konzentrieren uns auf diesen Datenaustausch. Der Nationalrat hat auch die Frage diskutiert, ob man eine Korruptionsskala einer NGO in ein Gesetz schreiben soll. Es wäre schon ein Novum, dass man Angaben, die von NGO gesammelt werden, als gesetzliche Grundlage verwendet.
Ich denke, das, was Sie wollen, ist mit diesem Buchstaben a umfassend abgedeckt. Mit dem Hinweis auf das Spezialitätsprinzip müsste eigentlich alles, was ausserhalb stattfinden würde, dazu führen, dass wir keine Daten austauschen. Wenn Sie hier eine allgemeine Bestimmung machen, dann hilft das nicht weiter. Uns interessiert dieser Datenaustausch, nicht die allgemeine Korruption in einem Land. Aber selbstverständlich muss man dort, wo Länder vielleicht auf solchen Listen stehen, besonders genau hinschauen.
Sie sehen dann auch - das haben wir noch aufgeführt -: Wir sind immer sozusagen die Nacheilenden, denn vor uns tauschen Länder bereits während ein, zwei Jahren entsprechende Daten aus. Es gibt dann auch den Hinweis darauf, ob bereits Verstösse stattgefunden haben oder nicht. Dann können wir entsprechend besonders genau hinschauen.
Aber dieser Artikel 1 Absatz 1bis gibt eigentlich den Prüfmechanismus vor, den wir entsprechend durchzuführen haben, über den wir gemäss Absatz 2 einen Bericht verfassen, der dann Ihnen zugestellt wird. Mit dieser Prüfung, denke ich, hat der Bund die Möglichkeit, eben eine weiter gehende Prüfung vorzunehmen, nach unseren eigenen Gesichtspunkten, und er hat dann die Möglichkeit, keine Informationen auszutauschen.
Vorauszuschicken ist noch, dass wir ja nicht die Einzigen sind, die das prüfen, sondern die OECD prüft die technischen Voraussetzungen. Denen traut man in unseren Kommissionen nicht so ganz, habe ich festgestellt - daher diese zusätzliche Prüfung, die wir einführen. Damit ist doch ein relativ engmaschiges Netz von Überprüfungen sichergestellt. Auch die Tatsache, dass wir diesen Bericht Ihnen zustellen, heisst ja, dass wir ihn mit aller Sorgfalt machen müssen.
Dieser Absatz 1bis enthält eigentlich die Gewährleistung einer möglichst hohen Zuverlässigkeit und die Einhaltung unserer eigenen rechtsstaatlichen Werte in Bezug auf diesen Austausch.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3
In der Folgezeit überprüft der Bundesrat periodisch und risikobasiert, ob die massgebenden Voraussetzungen gemäss Artikel 1 weiterhin gegeben sind, und unterbreitet diese Berichte den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation.
Antrag Föhn
Abs. 4
Der Bundesrat darf den Datenaustausch im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten in einem Land nur durchführen, wenn das Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor akzeptabel ist (Punktzahl im Transparency International Corruption Perceptions Index grösser als 45) und die rechtsstaatlichen Strukturen weitgehend denjenigen einer Demokratie entsprechen, d. h. mindestens die Klassifikation "teilweise frei" im Freedom-House-Demokratie-Index aufweisen.
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3
Par la suite, le Conseil fédéral examine regulièrement et du point de vue des risques si les Etats partenaires remplissent toujours les conditions déterminantes visées à l'article 1 et soumet ces rapports aux commissions parlementaires compétentes pour consultation.
Proposition Föhn
Al. 4
Le Conseil fédéral ne peut échanger des données avec un pays, dans le cadre de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers, que si le niveau de corruption dans le secteur public est acceptable (index de Transparency International de perception de la corruption plus grand que 45) et les structures de l'Etat de droit correspondent largement à celles d'une démocratie, c'est-à-dire que le partenaire doit au moins avoir obtenu la classification "partiellement libre" dans l'index de démocratie Freedom House.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Wenn ich gerade noch ein paar Ausführungen machen darf, im Nachgang zu dem, was der Bundesrat gesagt hat: Bei Artikel 2 sehen Sie, wie der Mechanismus funktioniert, sobald der Bundesrat einen Prüfbericht gemacht hat. Dieser Bericht wird dann, wie das Artikel 2 Absatz 1 vorsieht, den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet. Es ist nicht nur eine Information der parlamentarischen Kommissionen, sondern auch eine Konsultation vorgesehen. Zugleich hat ja der Nationalrat darauf hingewiesen - und das ist eine Änderung -, dass die Empfehlungen der Kommissionen dann eben auch zu berücksichtigen sind.
Bevor Herr Föhn seinen Antrag im Nachgang zu meinem kurzen Votum formulieren kann, vielleicht noch dies: Neu eingefügt hat unsere Kommission bei Absatz 3 die Änderung gegenüber dem Nationalrat, dass der Bundesrat periodisch und risikobasiert die massgebenden Voraussetzungen zu prüfen hat. Herr Bundesrat Maurer hat darauf hingewiesen, dass in der Kommission eine gewisse Skepsis gegenüber den OECD-Kontrollen bestehe. Ich kann das bestätigen: Dass "Skepsis" gegenüber gewissen Ländern bestanden habe, ist noch ein wohlwollender Ausdruck. Wir haben dann auch festgestellt, dass es eben nicht darum geht, nur einmal bei der Aktivierung eines AIA zu kontrollieren, denn in gewissen Staaten können sich auch die Regimes ändern, es können sich die politischen Zustände ändern. Deshalb braucht es auch später einen Mechanismus, der dann eben greifen kann.
Wir sind aber mit dem Bundesrat einig: Es braucht nicht eine Heerschar von Mitarbeitern des EFD, die jetzt in aller Herren Länder strömen, um dann vor Ort solche Kontrollen durchzuführen. Diese sollen risikobasiert vorgenommen werden. Wir verlangen nicht eine Bürokratie in dem Sinne, dass man mit denjenigen Staaten, die überhaupt nicht auf dem Radar sind, grossen Aufwand macht, sondern man soll dort genau hinschauen, wo eben Menschenrechtsverletzungen bestehen, wo eben Korruptionsfälle auftreten, wo eben dann vielleicht auch aus der schweizerischen Praxis, von den Finanzdienstleistern her Bedenken geäussert werden. Deshalb liegt der Fokus auch darauf, dass diese Kontrollen risikobasiert und periodisch vorgenommen werden.
Wenn ich jetzt schon das Wort habe, dann würde ich gerade auch zum Einzelantrag Föhn Stellung nehmen; der Bundesrat hat auch schon auf diesen Antrag hingewiesen. Herr Kollege Föhn möchte nochmals dem Argument zum Durchbruch verhelfen, dass beim Datenaustausch mit Staaten, in denen Korruption herrscht, dieser Zustand noch stärker gewichtet wird. Der Bundesrat soll keine Aktivierung des AIA vornehmen dürfen, sofern solche Korruptionsfälle vorliegen. Herr Bundesrat Maurer hat auch klar darauf hingewiesen, warum wir in der Kommission letztlich diesem Anliegen nicht gefolgt sind. Das erste Element ist, dass hier eben kein staatsvertraglicher Index und kein staatsvertragliches Kontrollinstrument bestehen, sondern dass man sich nur auf Nichtregierungsorganisationen oder auf private Organisationen, die eine Beurteilung vornehmen, abstützen müsste. Das ist das erste Element. Für eine Gesetzgebung im völkerrechtlichen Sinne würden wir eine staatsvertragliche Grundlage benötigen - das war mindestens die Meinung der Mehrheit der Kommission.
Das zweite Element ist, dass ein solcher Antrag schon durch den Prüfbericht inhaltlich aufgenommen werden kann. Gibt es in der Praxis solche Fälle, dann dürfen wir, wie das auch Bundesrat Maurer dargelegt hat, den automatischen Informationsaustausch gar nicht aktivieren. Inhaltlich ist das Anliegen, sofern Korruptionsfälle im Zusammenhang mit dem Datenaustausch geschehen, mit dem Prüfmechanismus in Artikel 1 aufgenommen worden; da haben wir keinen Unterschied. Herr Kollege Föhn würde einfach noch weiter gehen und dem Bundesrat hier die Aktivierung eines AIA verbieten; das ist eine Tatsache. Wir sind aber der Meinung, dass wir diese Prüfung durch die Konsultation in den Kommissionen dann immer noch vornehmen können.
Es geht natürlich nur um Steuern, und das ist doch das weitere Argument. Wir können bei Korruptionsfällen nur in Bezug auf das Steuerrecht schauen, wo die Daten im Steuerbereich missbräuchlich verwendet werden. Bundesrat Maurer hat hier das Beispiel des Occasionshändlers vorgebracht, welches dies zum Ausdruck bringen sollte.
Aus diesen Gründen hat unsere Kommission davon abgesehen, eine weitere Gesetzesnorm aufzunehmen, auch wenn sie dem Anliegen von Kollege Föhn inhaltlich sehr viel Verständnis entgegengebracht hat.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich war von allem Anfang an relativ skeptisch in Bezug auf den automatischen Informationsaustausch. Für mich dürfte - und das ist für mich ein Grundsatzentscheid - dann, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, auch kein automatischer Informationsaustausch vereinbart werden. Ich betone vor allem das erste A: Ein automatischer Informationsaustausch ist nicht einfach irgendeine Sache. Die Informationen werden nämlich einfach automatisch zugestellt.
Sie sehen das auch beim Vorgehen betreffend den Prüfmechanismus. Sie sehen auf den Seiten 1, 2 und 3 der Fahne, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, was der Nationalrat immer wieder eingebracht hat und was die Kommission des Ständerates eingebracht und abgeändert hat. In der Kommission wurde sogar, weil die Lösung nicht zufriedenstellend war, eine Motion eingereicht. Eigentlich ist wohl kaum jemand zufrieden. Man weiss ganz genau, dass es nicht so einfach ist.
Wir können jetzt einen Prüfbericht machen lassen. Der Herr Bundesrat hat gesagt, dass man den Prüfbericht vor dem ersten Informationsaustausch mit diesen Staaten machen würde. Ich meine ganz klar, dass das immer und immer wieder gemacht werden muss. Doch weshalb müssen wir uns so viel Mühe geben und einen so grossen Aufwand auf uns nehmen, wenn diesbezüglich schon etwas vorhanden ist? Solche Berichte sind von besten Häusern auf der ganzen Welt zugegen und liegen bei uns auf dem Tisch. Der Kommissionssprecher hat vorhin wörtlich gesagt, es brauche eigentlich keine Heerschar von Mitarbeitenden, die weltweit in aller Herren Länder diese Risiken abwägen würden.
Zudem sagte er beim Eintreten, dass wir bei einigen Staaten erhebliche Bedenken über diesen Austausch klar zum Ausdruck gebracht hätten und dass der Rechtsschutz eine wesentliche Bedingung darstelle. Daraus ist dann auch die Motion 17.3973 entstanden, die nun vom Bundesrat und leider auch vom Nationalrat abgelehnt wird. Man hat hier also dem Gesamten wiederum einige Zähne gezogen.
Der Bundesrat hat beim Eintreten auch gesagt, dass dieser automatische Informationsaustausch vor Jahren unvorstellbar gewesen wäre, nun würden wir aber dem internationalen Takt folgen und Transparenz schaffen. Ja, da bin ich auch dafür - wenn es hüben und drüben rechtens ist. Ich bitte einfach darum, keine gläsern gewordenen Bürger auszuliefern, wenn es nicht unbedingt nötig ist, und dies vor allem nicht an korrupte Länder.
Ich hatte etliche Gespräche mit Leuten, die in solchen Geschäften tätig sind und Betroffene vertreten. Was uns vor allem aufgestossen ist und was uns allgemein beschäftigt hat, ist Russland. Wenn wir jemanden ausliefern sollten - und das ist dieses Jahr passiert! -, dann sagt man, nein, man liefere nicht aus, Russland sei kein Rechtsstaat in unserem Sinne, sondern ein korrupter Staat. Diese Worte sind gefallen. Aber hier sollte man es nun machen. Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, wenn die Korruption im Autohandel geschehe, betreffe dies noch lange nicht die Finanzwelt. Da bin ich mir nicht so sicher. Man kann dann schon vorgängige Abklärungen machen; da wird alles versprochen. Was aber, wenn dabei jemand hinters Licht geführt wird? Und ich garantiere, dass das geschehen wird, und zwar hundertprozentig.
Die Kommission hat der Verwaltung, dem EFD, den Auftrag erteilt, betreffend Russland einen Bericht abzugeben. Wir bekamen diesen Bericht über einen Vor-Ort-Besuch in Russland. Der zweitletzte Satz in diesem Bericht lautet: "Das Risiko eines vorsätzlichen Informationsabflusses durch Mitarbeiter, welche mit diesen Daten arbeiten, kann naturgemäss nie ganz ausgeschlossen werden." Wenn ich mit Beteiligten spreche, dann sagen sie zu hundert Prozent, dass diese Daten in diesen Staaten käuflich sind. Sie sind absolut käuflich. Deshalb habe ich jetzt den Antrag gestellt, dass der Bundesrat den Datenaustausch im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einem Land nur durchführen darf, wenn das Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor akzeptabel ist und die rechtsstaatlichen Strukturen weitgehend denjenigen einer Demokratie entsprechen; das heisst, dass sie mindestens die Klassifikation "teilweise frei" vorweisen müssen.
Ich habe die Organisation angesprochen, die diese Deklaration vornimmt. Weshalb müssen wir noch grosse Abklärungen mit viel Verwaltungsaufwand treffen, wenn entsprechende Listen weltweit vorliegen? Dort wird gesagt, ob man mit diesen Ländern zusammenarbeiten darf - ja oder nein. Diese Listen gibt es, und sie sind verlässlich. Weshalb müssen wir als kleines Land Schweiz das alles auch noch einmal machen, wenn schon alles auf dem Tisch liegt? Es sind unabhängige, weltweit anerkannte Organisationen, die das machen und die ganz klar deklarieren, mit welchen Ländern solche Austausche nicht gemacht werden dürfen, nicht gemacht werden sollten. Es geht eben nicht nur um Autohandel, es geht um viel, viel mehr. Herr Bundesrat, was Sie sagen, ist alles gut und recht. Aber ich sage es noch einmal: Die Sicherheit geht vor.
Wir wissen ganz genau, dass es gerade in diesen Angelegenheiten von Erpressung über Entführung bis zu Tötungsdelikten zu allem kommen kann. Ich will dann nicht verantwortlich sein, wenn bekannte Persönlichkeiten allenfalls gekidnappt werden, weil wir diese Daten ausgetauscht haben. Dazu stehe ich nicht.
Nach etlichen Gesprächen mit Direktbeteiligten - ich sage das klipp und klar, das sind Experten auf diesem Gebiet - meine ich nun, mit meinem Antrag eine gute Lösung gefunden zu haben, insbesondere weil die Motion sehr wahrscheinlich keine Mehrheit finden wird. Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen.
Ich sage Ihnen: Es geht um Länder, welche einen ungenügenden Wert beim Korruptionsindex aufweisen. Für mich sind es heute folgende Länder - das kann sich morgen wieder ändern, das hat der Kommissionssprecher auch gesagt, je nach Regime kann sich das wieder ändern, und dann werden eben diese Definitionen auch wieder angepasst werden. Heute sind es also vor allem die Länder Saudi-Arabien, Mexiko, Kolumbien, China und insbesondere Russland, die einen erschreckenden Wert beim Korruptionsindex aufweisen. Ich bitte Sie jetzt dringendst, meinem Einzelantrag zu folgen.
Wir wollen erstens nicht, dass es zu einem Debakel kommt. Zweitens haben diese AIA-Abkommen anscheinend nicht diese Dringlichkeit, wie es uns hier immer wieder vorgegeben wird. Wir sollten hier nicht käuflich werden. Ich bitte Sie, dass wir mit diesen Ländern, welche eine mangelnde Durchsetzung der Menschenrechte und eine fehlende rechtsstaatliche Struktur vorweisen und allenfalls gar korrupt sind, diesen Austausch nicht machen. Mein Auftrag wäre dafür eine klare Formulierung. Ich sage sogar: Die Formulierung ist glasklar. Vor allem gibt sie uns viel, viel weniger Arbeit als ein Bericht. Ich garantiere Ihnen, die Berichte werden sehr gut herauskommen, die Staaten werden alles versprechen. Aber nach dem Austausch geht dann das Geschäft erst los, und diese Leute kennen diese Berichte mit Bestimmtheit nicht.
So bitte ich Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Föhn, j'ai une question à vous poser. Vous avez cité des Etats - ce qui constitue un certain risque en termes de réputation et de relations diplomatiques avec ces Etats -, et vous nous avez dit que l'Arabie saoudite, le Mexique, la Chine et la Russie sont des Etats corrompus et que nous ne devons pas être achetés. Qu'envisagez-vous concrètement? D'interrompre les relations commerciales entre la Suisse et ces Etats? D'interdire les exportations d'armes vers ces Etats? De vous référer non pas à l'indice de corruption mais au rapport d'Amnesty International pour ces Etats?
On vit effectivement dans un monde où un certain nombre de cas de corruption se présentent dans l'un ou l'autre Etat. Mais ce qui me paraît quand même assez difficile, c'est de considérer qu'il est possible de livrer des armes à ces Etats, et que dans ce cas ils ne sont pas corrompus, ils ne sont pas engagés dans des actions militaires; que les relations économiques que nous pouvons développer avec la Chine sont d'une importance centrale, mais que, lorsque nous traitons de questions fiscales et bancaires, nous considérons alors qu'il s'agit d'Etats voyous avec lesquels nous ne voulons rien avoir à faire.
Je m'excuse, mais c'est la démonstration de l'absurdité de l'approche que vous nous proposez. Elle consiste à se fier à un indice qui porte sur d'autres sujets et à juger de manière globale, sur la base des relations et des échanges que vous avez pu avoir avec l'un ou l'autre banquier ou gestionnaire de fortune, qui visiblement s'occupe de clients qui sont peu en règle avec le fisc de leur Etat d'origine, et ce dans le but de protéger chez nous les fraudeurs en question.
Je veux bien que la lente agonie du secret bancaire puisse se faire pour les uns dans le silence, tandis que d'autres ont besoin de davantage de temps pour faire leur deuil et prendre connaissance de l'évolution de la réalité. Mais enfin, de deux choses l'une: soit la Suisse décide d'être "compliant", de reprendre les règles internationales en matière d'échange d'informations et alors il faut les reprendre globalement; soit la Suisse décide de poursuivre une stratégie de niche et, dans ce cas, elle court le risque de figurer sur une liste noire et de devoir composer avec une approche beaucoup plus hasardeuse.
Nous sommes en présence d'un projet de loi qui fournit un certain nombre de garanties, et c'est la raison pour laquelle je vous invite à rejeter la proposition Föhn.
La première de ces garanties, ce sont les rapports qui seront ceux du Forum mondial, qui seront notifiés à l'Organisation de coopération et de développement économiques (OCDE) et que le Conseil fédéral s'est engagé à transmettre à la commission. La deuxième garantie, ce sont les rapports de l'administration fédérale, donc portés par le Conseil fédéral, qui examinera lui-même le respect des principes de spécialité et de confidentialité et qui arrivera à une conclusion sur la base des expériences que nous et d'autres aurons faites quant à l'admissibilité de la transmission d'informations aux Etats concernés.
Ce que vous nous proposez, Monsieur Föhn, est quelque chose de très différent, à savoir transmettre à des privés la compétence de décider si ces principes de spécialité ou de confidentialité sont respectés, et ce à des privés dont ce n'est même pas la mission puisque ces derniers évaluent globalement l'état de corruption d'un Etat et d'une économie.
Je regrette deux choses, Monsieur Föhn: premièrement, que vous fassiez davantage confiance à des ONG privées qu'à l'OCDE ou à l'administration fédérale; deuxièmement, que vous mélangiez la discussion sur le niveau général de corruption - et Dieu sait si elle doit être combattue - et la discussion sur le respect des principes de confidentialité et de spécialité. Et puis, comme membre de la Commission de politique extérieure, je considère qu'il est peu raisonnable, peu prudent, peut-être même un peu téméraire de considérer, au détour d'une discussion, que tel ou tel Etat est un Etat corrompu, voyou et que, par conséquent, nous ne devrions pas avoir du tout de relations économiques avec ce dernier. Je croyais que vous représentiez notamment le milieu des PME, mais je vous garantis qu'un certain nombre de PME sont intéressées aux relations économiques que nous pouvons déployer avec la Chine, avec la Russie ou avec le Mexique et qu'un certain nombre d'établissements bancaires ont des relations économiques avec l'Arabie saoudite. Ces établissements, vous ne pouvez pas simplement les condamner, au détour d'un projet de loi sur l'échange automatique de renseignements, pour avoir développé des relations économiques.
Je considère qu'il est peu productif et, dans tous les cas, pas raisonnable de soutenir la proposition Föhn et qu'il est extrêmement dangereux, comme cela, au détour d'une phrase, de considérer que certains Etats sont notoirement corrompus et devraient par conséquent, hors de tout examen sérieux, faire l'objet d'une exception.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wenn Sie diesen Artikel 2 anschauen, sehen Sie, dass wir dem Parlament schon gemäss Beschluss des Nationalrates entsprechend mehr Mitspracherecht einräumen: Der Bericht wird Ihnen entsprechend nicht nur zur Information zugestellt, sondern zur Konsultation. In Absatz 2 sehen Sie, dass der Bundesrat dann die Empfehlungen der Kommissionen umzusetzen hat. Das heisst, das Parlament hat zu diesen Berichten recht viel zu sagen. Ich kann es noch einmal sagen: Wenn zwei Kommissionen einem Bericht nicht zustimmen, wird der Bundesrat das entsprechende AIA-Abkommen nicht aktivieren. Damit werden die Bedenken, die Herr Föhn geäussert hat, dann auch in den Kommissionen nochmals diskutiert werden. Der neue Absatz 3, den Herr Hefti in der Kommission des Ständerates eingebracht hat, zeigt, dass auch diese risikobasierte Prüfung laufend zu erfolgen hat. Das ist vielleicht insbesondere bei Regierungswechseln oder Regimewechseln in gewissen Ländern der Fall; dann wird der Informationsaustausch wieder angeschaut. Das ist das Konstrukt von Artikel 2.
Das Anliegen, das Herr Föhn mit seinem Antrag aufnimmt, ist eines der zentralen, das ist klar. Wenn Korruption besteht und Daten missbräuchlich verwendet werden, ist das falsch. Das Anliegen ist also zentral, und es stellt sich die Frage: Wie kann es am besten geregelt werden? Hier drängt sich aus unserer Sicht die Lösung von Herrn Föhn keineswegs auf, denn es geht darin vorab einmal um einen Grundsatz: Im Grundsatz überlässt die Schweiz internationale Prüfungen einer Nichtregierungsorganisation, die nicht demokratisch legitimiert ist und die aus eigenem Ermessen Prüfungen durchführt.
Wenn Sie das machen, dann entsteht durchaus ein Grundsatzproblem. Sie behandeln ja zurzeit beispielsweise die Konzernverantwortungs-Initiative. Mit dem Antrag Föhn können Sie auch dort sagen: Wir übernehmen, was internationale Organisationen sagen. Denken Sie an die Menschenrechte! Diesbezüglich würden wir nicht mehr prüfen, sondern übernehmen, was internationale Organisationen sagen. Aus diesem Grund ist also die Lösung Föhn keine gute Lösung, weil wir uns einfach einer internationalen Organisation anschliessen würden. Ich habe es gerade vorhin gesagt: Wir bewegen uns in einem Umfeld, wo Macht vor Recht kommt, und wir sollten überall dort, wo wir Recht setzen können, diese Gelegenheit benutzen. Mit der Lösung, die der Bundesrat Ihnen vorschlägt, ist es eine schweizerische Lösung. Bei allen Mängeln, die wir ja auch haben, traue ich einer eigenen Prüfung mehr als einer übernommenen, kaum hinterfragten Lösung einer internationalen Organisation.
Selbstverständlich gibt das etwas Aufwand, aber ich kann auch darauf hinweisen, dass die Finanzwelt international so vernetzt ist wie wahrscheinlich kein anderer Bereich weltweit. Der Austausch mit unseren Leuten irgendwo auf der Welt erfolgt fast im Wochenrhythmus; wir führen mit allen wichtigen Ländern entsprechende Finanzdialoge und tauschen uns ein- oder zweimal jährlich vor Ort oder in der Schweiz nach einem bestimmten Schema aus. Wir haben auch unsere Banken, die internationale Beziehungen haben und die uns allenfalls auf Ungereimtheiten aufmerksam machen. Selbstverständlich stelle ich mir vor, dass wir auch Hinweisen aus anderen Berichten nachgehen, aber selber prüfen. Ich denke, das muss unsere Lösung sein: Die Schweiz ist verlässlich, auf die Schweiz ist Verlass, sie hat eine Rechtsstaatlichkeit, und sie übernimmt nicht einfach etwas, was internationale Organisationen vorschreiben.
Ich denke, dass unsere Lösung bei allem Verständnis, das ich für die Frage von Herrn Föhn habe, die bessere ist, weil sie sich auf die Rechtsstaatlichkeit, auf das Spezialitätsprinzip, auf eigene Feststellungen und auf eigene Berichte stützt, die wir Ihnen wieder zustellen. Ich bin überzeugt, dass das mehr Vertrauen bei den Betroffenen weckt, weil es eine schweizerische Lösung und schweizerische Qualität ist. Die Lösung, die Herr Föhn vorschlägt, ist aus meiner Sicht die schlechtere.
Ich bitte Sie also, den Antrag Föhn abzulehnen und demzufolge unserem Vorgehen zuzustimmen.
Wenn man dann noch weiter geht, wie Herr Föhn es in seinen Ausführungen gemacht hat, dann werden Tötungsdelikte oder Verletzungen thematisiert. Darauf mache ich Sie noch aufmerksam; wir werden bei der Motion darauf kommen.
Wir haben jetzt nur diese Prüfberichte zu den Ländern besprochen. Aber ich habe Sie in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass es auch den individuellen Rechtsschutz gibt. Jemand, der Angst hat, er könnte durch diesen Informationsaustausch wirklich betroffen sein, wird also vorerst einmal informiert, dass er erfolgen wird. Er hat dann die Möglichkeit einer Beschwerde; er kann sie begründen. Diese wird letztlich, also als letzte Instanz, das Bundesgericht beurteilen. Auch dieser individuelle Rechtsschutz ist also ausgebaut. Damit haben wir diese beiden Ebenen. Auf der Ebene des Staates fragen wir: Tauschen wir überhaupt mit dem Staat XY aus oder nicht? Und dann besteht immer noch der individuelle Rechtsschutz.
Die Chance, dass die Schweiz etwa zwei Jahre hinter anderen Ländern kommt, gibt uns die Möglichkeit, dann auch zu prüfen, was passiert ist. Andere Länder haben vielleicht nicht die gleiche Sensibilität, sie bauen nicht die gleichen Instrumente ein wie wir. Aber sie haben die gleichen Wertvorstellungen. Wenn beispielsweise Deutschland oder eines unserer Nachbarländer entsprechende Erfahrungen macht, werden wir diese selbstverständlich einfliessen lassen. Damit, glaube ich, haben wir ein Netz, das verhindern sollte, dass mit unseren Daten Missbrauch betrieben wird. Und das geschieht immer unter dem Aspekt der Schweizer Qualität. Wir schauen das selbst an, wir betreiben einen entsprechenden Aufwand.
Ich bin überzeugt, dass es letztlich auch zur Stärkung des Finanzplatzes beitragen wird, wenn wir das sozusagen als einziges Land der Welt in dieser Qualität machen. Aber wir müssen dann den Mut haben, da hat Herr Föhn schon Recht, auch Nein zu sagen. Doch das liegt dann auch an Ihnen, an der Verwaltung und am Bundesrat. Ich denke, das ist dann wieder ein Qualitätsmerkmal. Artikel 2 erfüllt also das, was Herr Föhn will, auch schon Artikel 1 Absatz 1bis.
Ich bitte Sie, den Einzelantrag Föhn abzulehnen.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich mache es eigentlich nicht gern, aber ich ziehe jetzt meinen Einzelantrag zurück, und zwar gerade wegen der letzten Sätze, in denen der Herr Bundesrat gesagt hat, dass das Anliegen entsprechend auch aufgenommen werde. Es nützt dann einer Person nichts, wenn sie in Moskau gekidnappt wird und wir in der Schweiz ein Verfahren haben. Das nützt der Person dort dann nicht für zwei Batzen etwas. Aber da haben Sie die volle Verantwortung, und diese Verantwortung müssen dann die Verantwortlichen der Verwaltung übernehmen und auch entsprechend handeln. Und ich bitte Sie, diese Bewertungskriterien dann sehr, sehr gut anzuschauen.
In dem Sinn und Geist ist dieser Einzelantrag zurückgezogen. Aber es ist, glaube ich, wichtig, dass wir diese Diskussion geführt haben und führen und dass wir uns dessen bewusst sind, auf was wir uns hier einlassen!
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Antrag Föhn ist zurückgezogen worden.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
30. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Neuseeland
30. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Nouvelle-Zélande
Antrag der Kommission
Ablehnung der Rückweisung
Antrag Lombardi
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat)
Proposition de la commission
Rejeter le renvoi
Proposition Lombardi
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Renvoyer le projet au Conseil fédéral)
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Wir haben diese Frage, ob der automatische Informationsaustausch auch mit Neuseeland aktiviert werden soll oder nicht, wie das der Nationalrat will, in der Kommission im Detail geprüft. Wir haben keine Hinweise, dass Neuseeland Staatsverträge nicht einhalten oder sich in irgendeiner Art staatsvertragswidrig verhalten würde. Deshalb sehen wir vonseiten der Kommission auch keine Hinweise und auch keine Möglichkeiten, dass wir jetzt einzig mit Neuseeland im Bereich der Steuern diesen Staatsvertrag nicht abschliessen sollten.
Wir haben dann aber natürlich auch entsprechende Zuschriften von Auslandschweizerorganisationen erhalten, und wir haben uns auch vom Bundesrat im Detail über die Problematik informieren lassen, warum der Nationalrat gerade in Bezug auf Neuseeland eine Rückweisung an den Bundesrat vorgenommen hat, mit dem Auftrag, gleichzeitig ein Sozialversicherungsabkommen auszuhandeln. Der Grund liegt darin, dass Neuseeland ein weltweit quasi einmaliges Rentensystem hat, wonach Personen, die sich während einer gewissen Zeit in Neuseeland aufhalten, entsprechend einen Rentenanspruch in Neuseeland erwerben, sich dann aber ausländische Rentenansprüche anrechnen lassen müssen.
Ich erlaube mir, hier nur im Generellen über die Problematik zu sprechen, weil mir die Details des neuseeländischen Sozialversicherungsrechts nicht bekannt sind. Die Problematik besteht aber darin, dass gewisse Schweizer Staatsbürger, die nach Neuseeland ausgewandert sind, Bedenken geäussert haben, weil sie ihre Rentenansprüche vielleicht in irgendeiner Art nicht konform deklariert haben und befürchten, dass dadurch Probleme entstehen könnten. Neuseeland - das darf man hier so offen sagen - hat sich bisher auch geweigert, vermutlich auch aus Gründen, die eben im Parlamentsrecht von Neuseeland nachvollziehbar sind, sein Rentensystem anzupassen, um damit die Probleme zu beseitigen, die nicht nur mit der Schweiz, sondern mit vielen europäischen Ländern bestehen.
Wir haben jetzt einfach die Frage zu stellen: Wie gehen wir damit um, dass wir nun wissen, dass diese Steuerdaten auch nach Neuseeland geliefert werden und dass Schweizer Landsleute allenfalls ihren staatlichen Verpflichtungen in Neuseeland nicht nachgekommen sind? Wie können wir sie unterstützen? Das ist unser Punkt: Wir wollen sie als Schweiz unterstützen.
Wir gehen aber davon aus, dass sie neuseeländisches Recht einhalten müssen, wie wir von Immigranten, die zu uns in die Schweiz kommen, auch verlangen, dass sie schweizerisches Recht einhalten. Diesbezüglich hat der Bundesrat aufgezeigt, dass unsere Botschaft in Neuseeland, sofern überhaupt Probleme bestehen, Schweizer Landsleute allenfalls bei der Deklaration unversteuerter Vermögen und Einkommen unterstützen würde bzw. wie da vorzugehen wäre. Und es hat ja auch auf staatsvertraglicher Ebene Aussprachen gegeben. Darauf kann dann Herr Bundesrat Maurer noch im Detail eingehen. Wir versuchen also, unseren Landsleuten so gut wie möglich zu helfen. Es werden auch entsprechende Publikationen im Internet aufgeschaltet, um die Lage zu klären.
Wir sind aber klar der Meinung, dass gegenüber Neuseeland keine substanziellen Gründe vorliegen, die die Schweiz legitimieren würden, diesen Staatsvertrag mit Neuseeland nicht einzugehen. Wir haben in Bezug auf das Spezialitätsprinzip und auch in Bezug auf den Datenschutz, auf die Datensicherheit, keine Hinweise, dass Neuseeland seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte.
Zusammenfassend: Aus diesen Gründen beantragt unsere Kommission, hier dem Bundesrat zu folgen und keine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat vorzunehmen, wie das der Nationalrat beschlossen hat; dies auch, weil im Zusammenhang mit AIA-Staatsverträgen keine Gegenleistungen ausgehandelt werden können. Das ist ein internationaler Grundsatz: Die Aktivierung der AIA-Staatsverträge hat ohne Gegenleistung zu erfolgen. Deshalb haben wir uns der Meinung des Bundesrates angeschlossen, dass es keine Möglichkeit gibt, hier für die Schweiz noch eine bessere Situation zu erreichen. Aber wir haben den Bundesrat aufgefordert, unseren Landsleuten in Neuseeland zu Hilfe zu kommen.
Ich bitte Sie also, hier mit der Kommission zu stimmen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Meine Interessenbindung ist bekannt: Ich bin Vizepräsident der Auslandschweizer-Organisation, habe keine Konten in Neuseeland und keine wirtschaftlichen Beziehungen zu Neuseeland. Die Auslandschweizer-Organisation interessiert sich natürlich für die 7000 Auslandschweizer, die in Neuseeland leben. Sie hat deswegen Stellung genommen. Entgegen dem, was man in gewissen Zeitungen lesen konnte, wehrt sich die Auslandschweizer-Organisation natürlich nicht gegen den automatischen Informationsaustausch, auch nicht gegen das Land Neuseeland. Ich lese aus der Stellungnahme der Auslandschweizer-Organisation in der Vernehmlassung über dieses Geschäft:
"L'OSE salue l'échange automatique d'informations et les conventions signées en ce sens qui constituent un pas important vers la transparence. Nous souhaitons cependant attirer l'attention" - cela s'adresse au Conseil fédéral - "sur la situation particulière des Suisses de Nouvelle-Zélande qui ont cotisé à l'AVS/AI avant d'émigrer en Nouvelle-Zélande et qui ont ainsi versé obligatoirement des cotisations en vue d'une rente suisse. A leur arrivée en Nouvelle-Zélande, ces personnes financent le régime de retraite néozélandais à travers les impôts qu'elles paient. Cependant, le système néozélandais de retraite ("superannuation") est tel, qu'arrivée à l'âge de la retraite, une personne percevant une rente suisse, voit son droit à la retraite néozélandaise réduit d'autant."
Man spricht von einem Raubzug, und das zu Recht. Diese Leute haben zweimal ihre AHV-Beiträge geleistet: Zuerst bezahlen sie für x Jahre in der Schweiz, sie leben dann in Neuseeland und bezahlen dort gemäss ihren Verpflichtungen die notwendigen Beiträge. Wenn sie pensioniert werden, kriegen sie zwar die neuseeländische Rente, aber es wird das abgezogen, was sie aus der Schweiz für die Jahre bekommen, in denen sie in der Schweiz Beiträge bezahlt haben. Das ist also das, was unsere Mitbürger in Neuseeland als, so würde ich sagen, Rentenklau oder eben Raubzug bezeichnen.
Das betrifft natürlich nicht nur die Schweiz. Diese Problematik ist bekannt, sie betrifft viele Länder, auch EU-Länder. Insgesamt ermöglicht diese Regulierung dem neuseeländischen Staat, 350 Millionen Dollar pro Jahr von diesen Rentnern einzunehmen. Das sind ungefähr 250 Millionen Schweizerfranken.
Nun, die Problematik ist alt. Andere Länder und insbesondere auch die EU machen im Hinblick auf ein mögliches Freihandelsabkommen und weitere Abkommen Druck, um die Situation zu ändern. Das neuseeländische Parlament hat 2015 über die Streichung dieses Systems abgestimmt. Die Streichung wurde mit 61 zu 60 Stimmen abgelehnt. Inzwischen gab es Wahlen, und es bildete sich eine neue Mehrheit. Die neue Mehrheit im Parlament wäre laut Aussagen im Wahlkampf bereit, das System endlich zu ändern. Die Frage, die sich der Nationalrat also gestellt hat, ist: Was können wir tun, um uns im jetzigen Moment nicht gegen den automatischen Informationsaustausch mit Neuseeland auszusprechen? Es wird eben nicht ein Nichteintreten vorgeschlagen, sondern es wird vorgeschlagen, den Ball dem Bundesrat zuzuspielen, damit er in der nächsten Zeit, also so rasch wie möglich, mit Neuseeland verhandeln kann, um dieses Sozialversicherungsabkommen, diesen Staatsvertrag, abzuschliessen. Wie gesagt, die Schweiz ist hier nicht alleine. Die meisten europäischen Länder und die EU sind mit demselben Dilemma konfrontiert.
Daher stelle ich den Antrag, dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen. Laut den Informationen, die wir bekommen haben, hat der Beschluss des Nationalrates bei den 7000 Schweizern in Neuseeland grosse Hoffnungen geweckt, dass die Schweiz endlich etwas unternehmen wird, um dieses Problem zugunsten unserer Mitbürger in Neuseeland zu lösen. Ich werde natürlich die Antwort des Bundesrates mit Interesse anhören.
Ich ersuche Sie, meinem Antrag zuzustimmen und diese Frage mit einer Rückweisung sozusagen zu sistieren, damit der Bundesrat so rasch wie möglich dieses Problem mit Neuseeland klären kann.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben diese Thematik in der Kommission besprochen. Dort haben wir eher den Eindruck erhalten, indem man diesen automatischen Informationsaustausch nicht mache, wolle man die betroffenen Schweizer bei der Steuerhinterziehung quasi noch schützen. Das wollten wir natürlich nicht. Ich wollte das auch nicht, und darum habe ich mich auch in der Kommission nicht für solche Anträge erwärmen können.
Nun kommen aber schon Informationen, die das Ganze in einem etwas anderen Licht erscheinen lassen, und hier haben wir uns vielleicht selber an der Nase zu nehmen. Ich habe das jetzt gemacht und werde darum dem Antrag Lombardi zustimmen. Es wäre im jetzigen Moment grundfalsch, mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs ein Signal nach Neuseeland zu schicken. Wir selber würden mit diesem Entscheid die 7000 Schweizer in Neuseeland bestrafen, weil das System dort wirklich etwas speziell ist. Das Land hat ein einmaliges Rentensystem, das nicht von einer Arbeitsleistung abhängig ist wie bei uns; es bekommen einfach alle, die zehn Jahre dort leben, einen bestimmten Betrag, wenn sie pensioniert sind. Im Gegenzug nimmt der neuseeländische Staat dann quasi konfiskatorisch ausländische Renten weg, indem er ein System anwendet, um diese Renten so zu besteuern, dass sie praktisch auf null reduziert werden. Solchem Gebaren sollten wir nicht Hand bieten. Eigentlich ist es ein neuseeländisches Problem, aber ich fände es falsch, wenn wir jetzt das Signal, das der Nationalrat ausgesendet hat und das in Neuseeland offenbar angekommen ist, quasi wieder auslöschen - das wäre aus meiner Sicht grundfalsch.
Es gäbe den Zwischenweg, dass der Bundesrat sagt, er gebe gar nichts frei, bis dieses Problem gelöst sei. Ich würde nun den Druck zusammen mit der EU aber wirklich hoch halten; es geht nicht, dass wir Renten sprechen, die letztlich in Neuseeland wieder eingezogen werden. So sollten wir unsere Bürger im Ausland nicht behandeln, sonst weiss ich dann auch nicht mehr, warum wir Vertretungen in alle Welt schicken.
Das ist aber ein Problem, das auch alle Neuseeländer selber haben, die einmal im Ausland gearbeitet haben und nachher ihre Tage im Ruhestand wieder im Heimatland verbringen; die sind auch die Betrogenen. Eigentlich müsste Neuseeland das von sich aus ändern und dieses Unikum, das auf der Ideologie "Alle sind im Alter gleich, alle haben gleich viel respektive gleich wenig" basiert, über den Haufen werfen. Ich wäre froh, wenn wir hier sagen könnten: Halt, das muss gelöst sein, erst dann geben wir grünes Licht.
Darum werde ich Herrn Lombardi in dieser Sache ausnahmsweise zustimmen, weil er gute Argumente hat.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Pour moi, ce sera l'inverse, Monsieur Germann. A titre exceptionnel, je ne suivrai pas Monsieur Lombardi dans cette affaire pour trois raisons.
La première, c'est qu'elle n'a absolument rien à voir avec l'objet de nos débats. La question qui se pose dans nos débats, c'est de savoir si les principes de confidentialité et de spécialité sont respectés et si nous offrons une garantie suffisante en termes de protection individuelle, pour permettre aux gens de se défendre. Donc nous sommes en train de lier deux choses qui n'ont pas de lien l'une avec l'autre. Nous prenons ici en otage un accord, avec des conséquences sur le plan global pour la Suisse, pour régler une situation que certains perçoivent comme insatisfaisante.
La deuxième raison, c'est qu'il s'agit au final de droit néozélandais, de droit fiscal ou de droit des retraites néozélandais, que les Suisses qui ont décidé de s'installer en Nouvelle-Zélande devraient connaître. Du reste, ils s'y sont installés librement, et le régime fiscal n'est pas discriminatoire à l'égard des Suisses en particulier - vous l'avez dit vous-même, c'est quelque chose qui s'applique à l'ensemble des citoyens néozélandais. Par conséquent, nous n'avons pas à nous immiscer dans le domaine fiscal néozélandais.
Permettez-moi simplement un point de comparaison qui est lié à l'échange automatique d'informations. Nous avons en Suisse beaucoup de Portugais ou d'Italiens qui ont des résidences secondaires libres de dettes dans leur pays d'origine. Avec l'échange automatique d'informations, ces résidences secondaires, qui, pour certaines, n'étaient pas déclarées au fisc, apparaissent et doivent être déclarées. Nous avons une règle fiscale extrêmement contestable qui consiste à ventiler les dettes hypothécaires de la résidence principale sur ces résidences secondaires, ce qui conduit à une diminution des intérêts déductibles, en l'occurrence à une augmentation de la valeur locative fiscalisée. Comment réagirions-nous si l'Italie ou le Portugal considéraient que cette règle fiscale suisse n'est pas conforme aux intérêts de leurs compatriotes et que, par conséquent, ils refusent l'échange automatique de renseignements avec la Suisse aussi longtemps que nous ne modifions pas cette règle fiscale?
A mon avis, nous sommes précisément dans un cas de figure similaire: une règle fiscale qui peut être considérée comme juste ou comme questionnable, qui n'est pas acceptée par un Etat étranger, lequel prend en otage un accord et renonce à le mettre en oeuvre aussi longtemps que la règle fiscale n'est pas modifiée. Il s'agit donc pour moi d'une ingérence caractérisée dans une affaire qui concerne la Nouvelle-Zélande et qui ne nous concerne pas, qui ne concerne même pas vraiment les Suisses de Nouvelle-Zélande, puisque c'est quelque chose qui s'applique à l'ensemble des résidents de Nouvelle-Zélande, qu'ils soient néozélandais, suisses, allemands, américains ou australiens. Cette règle s'applique et relève des autorités locales.
La troisième remarque, mais je ne sais pas si à ce stade elle est très utile, c'est que nous sommes en train de rendre un très mauvais service à nos compatriotes en Nouvelle-Zélande. Si j'étais ambassadeur de Nouvelle-Zélande en Suisse, je transmettrais aux autorités fiscales de Nouvelle-Zélande l'ensemble des discussions qui ont lieu ici et les prierais d'examiner les déclarations fiscales de nos compatriotes suisses. Je crains un peu qu'en soulevant cette affaire, le Conseil national ainsi que celles et ceux qui veulent aider nos ressortissants en Nouvelle-Zélande leur rendent au final la vie beaucoup plus compliquée et les contraignent dans les faits à régulariser dans les meilleurs délais leur situation pour éviter des poursuites dans le pays.
Pour moi, même s'il est juste de défendre les intérêts des Suisses en Nouvelle-Zélande et que Monsieur Lombardi joue son rôle en essayant de le faire, ce qu'il propose ici est contre-productif pour les gens concernés, constitue une ingérence dans le droit fiscal néozélandais, que nous n'admettrions pas en droit suisse, et n'a aucun lien avec les objets dont nous traitons. Les questions qui se posent sont celles du respect des principes de spécialité et de confidentialité, pas celles du régime de retraite d'un Etat ou d'un autre.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Zum Schluss möchte ich noch auf etwas hinweisen. Es wurde argumentiert, dass es eben neue Argumente in dieser Sachlage gebe, die nicht bekannt seien. Ich möchte einfach auf die Seiten 4988 und folgende der Botschaft des Bundesrates verweisen. Dort wird die ganze Problematik mit Neuseeland, die sich im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht stellt, abgehandelt. In diesem Sinne ist es eben kein neues Thema.
Die Schweizer, die nach Neuseeland ausgewandert sind, können nicht argumentieren, dass sich dieses System erst kürzlich geändert habe. Dieses System wurde in Neuseeland 1964 eingeführt. Es handelt sich um die Section 70 des Social Security Act, und die Frage, wie das neuseeländische Rentenrecht ausgestaltet wird, ist eine höchst umstrittene politische Angelegenheit in Neuseeland. Letztlich ist es für mich auch eine Frage, ob wir uns nun als schweizerisches Parlament in die innerstaatliche neuseeländische Politik einmischen wollen oder ob wir uns die Frage stellen, ob wir nicht unsere Gesetzgebung zu behandeln haben.
Zumindest ich als Parlamentarier habe im eigenen Land gerne Handlungsfreiheit, ich werde nicht so gerne von anderen Ländern unter Druck gesetzt, wie das natürlich häufig geschieht. Aber in Bezug auf Neuseeland kann ich Ihnen sagen, dass ich echt nicht glaube, dass unser Signal entscheidend sein wird. Herr Lombardi hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es um 350 Millionen Franken geht, die der neuseeländische Staat einnimmt, weil er eben diese Rentenansprüche kürzt. Davon betreffen 1,7 Millionen Franken Schweizer, das sind sozusagen 2 Prozent der Problematik. Das UK und die EU haben da eine ganz andere Dimension.
Aber das ist gar nicht das Thema des automatischen Informationsaustauschs; Herr Levrat hat darauf hingewiesen. Beim automatischen Informationsaustausch geht es nur um den Austausch der Kontoinformationen, und das hat direkt überhaupt nichts mit dem Sozialversicherungsrecht zu tun. Dass die Schweiz die Auslandschweizer politisch unterstützen solle - sofern das überhaupt einen Einfluss auf die neuseeländische Gesetzgebung hat -, damit bin ich einverstanden. Aber es ist eben neuseeländisches Recht, und es geht darum, ob das neuseeländische Parlament diese Regelung im Rentenrecht ändert. Ich glaube, das liegt letztlich nicht im Einflussbereich des Ständerates.
Zurück zu unserem Geschäft: Ich möchte Ihnen beliebt machen, mit dem Bundesrat und der Kommission zu stimmen und eben auch mit Neuseeland diesen automatischen Informationsaustausch zu aktivieren. Letztlich wird der Prüfbericht ergeben, ob eben Gründe vorliegen, die dagegen sprechen, dass man mit Neuseeland Daten austauscht. Solche Gründe sind bis heute nicht offensichtlich.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Je conteste l'affirmation de Monsieur Levrat lorsqu'il nous dit que cette situation n'est pas discriminatoire. Evidemment, elle ne discrimine pas les Suisses par rapport aux Anglais ou aux Italiens qui se trouvent en Nouvelle-Zélande, mais elle discrimine les Suisses et tous les autres étrangers dans cette situation par rapport aux citoyens néozélandais. En effet, le citoyen néozélandais contribue pendant quarante ans à son assurance-vieillesse et reçoit les rentes sur quarante ans tandis que le Suisse qui a travaillé vingt ans en Suisse et vingt ans en Nouvelle-Zélande perdra la rente AVS à laquelle il a droit pour les vingt ans travaillés en Suisse. C'est là qu'il y a une discrimination! Et, d'ailleurs, le Suisse établi en Nouvelle-Zélande est discriminé par rapport aux Suisses qui vivent en Suisse qui, eux, ont évidemment droit à la totalité de leur rente, et par rapport aux Suisses qui vivent en Australie et qui, eux, n'ont pas le problème de cette diminution prévue par la Nouvelle-Zélande.
Je trouve que la règle est discriminatoire en général, pour tous les étrangers. Avec cette proposition qui n'est pas, je le répète, une proposition de non-entrée en matière - on ne va pas faire la guerre à la Nouvelle-Zélande ou lui infliger des sanctions -, l'idée est de demander au Conseil fédéral de voir encore une fois s'il n'existe pas une possibilité de débloquer ce dossier avant de passer cet accord.
Monsieur Schmid a cité le chiffre de 1,7 million de francs par année, réparti sur les 329 rentiers suisses auxquels la mesure s'applique. Cela correspond à 5000 francs par personne et par année, ce qui n'est pas peu de chose pour un rentier, surtout s'il n'est pas particulièrement riche. On peut imaginer que, parmi les autres 6600 Suisses qui vivent en Nouvelle-Zélande, il y ait probablement aussi d'autres rentiers qui, eux, ont évidemment leur compte en Suisse, sur lequel l'AVS verse ses rentes. C'est cela qui doit nous inciter à nous demander s'il convient de changer la situation en acceptant l'échange automatique de renseignements, ce qui signifie que nous faisons ce pas, mais ce qui revient probablement à mettre en difficulté un certain nombre de personnes - certes, pas l'ensemble des 7000 Suisses résidant en Nouvelle-Zélande, mais pas uniquement les 350 personnes déjà frappées par cette mesure.
Je crois que justement, dans la mesure où le nouveau vice-premier ministre et leader du parti "New Zealand First" est un opposant véhément à ce système de rétention des rentes des étrangers, qu'il s'est engagé à abolir, ce serait maintenant le moment d'agir, d'annoncer que, dans les prochains six à douze mois, nous allons tirer au clair cette affaire avec la Nouvelle-Zélande et puis conclure tranquillement cet accord avec cet Etat. Je ne crois pas que cela créerait une situation de conflit. Il s'agit simplement de donner au Conseil fédéral la possibilité de tirer cette affaire au clair dans les prochains mois.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion
Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, dass wir uns in der Kommission mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt haben. In zwei Etappen haben wir dann den Bundesrat auch gebeten, nochmals aufzuzeigen, welche Möglichkeiten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Neuseeland haben, um die Sache zu regeln. Es ist uns dann ein Leitfaden präsentiert worden, und der Bundesrat hat auch in Aussicht gestellt, dass er diesen Leitfaden über die Botschaft publik machen werde, ihn auch ins Internet stellen werde usw. Das wäre also eine Art Hilfe, um die Angelegenheit zu regeln, wenn man gegen neuseeländisches Recht verstossen hat. Ich glaube, das ist das, was der Bundesrat in dieser Angelegenheit jetzt tun kann.
Wir hatten eine weitere Diskussion, die in die gleiche Richtung ging, wie das jetzt Herr Lombardi ausgeführt hat. Wir haben uns auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob es diese Probleme für andere Staaten auch gebe und was die Schweiz tun könne. Wir fragten: Kann man hier ein neues Abkommen aushandeln? Kann man Einfluss auf das Sozialversicherungsrecht in Neuseeland nehmen? Und so weiter und so fort. Uns wurde in der Kommission gesagt, dass das andere Staaten auch versucht hätten, aber erfolglos.
Damit komme ich auf diese 2 Prozent, die Herr Schmid Martin angesprochen hat. Es ist ja kaum wahrscheinlich, dass der Ständerat aus der Schweiz bezüglich dieser 2 Prozent hier einen Einfluss geltend machen kann, der dann zu einer Änderung des Sozialversicherungsrechtes in Neuseeland führen würde.
Jetzt kann man sagen, dass es dann einmal neue Parlamentszusammensetzungen usw. geben wird, die dann möglicherweise zu einer politischen Änderung führen werden. Das ist eine Hoffnung, und wenn diese Hoffnung sich erfüllen würde, dann würde sich ja auch noch die Frage stellen, ob die Erfüllung dieser Hoffnung auch mit einer Rückwirkung verbunden wäre. Es würde ja nichts nützen, wenn das Gebiet für die Zukunft neu legiferiert würde, sondern es müsste dann, wenn wir den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in der heutigen Situation helfen wollten, eine Rückwirkung beinhalten.
Ich denke, es wäre gut, wenn der Bundesrat diese Fragen nochmals ausleuchten und auch darauf eingehen würde, ob hier eine Chance besteht, dass Neuseeland sein Sozialversicherungsrecht anpasst.
Es stellt sich eine weitere Frage: Wenn wir jetzt den Rückweisungsbeschluss des Nationalrates bestätigen, ist das Geschäft zurückgewiesen. Dann senden wir natürlich international, auch an Neuseeland, ein Zeichen aus, das unter Umständen auch missverstanden werden kann. Neuseeland wird das Zeichen möglicherweise anders interpretieren, als wir das hier tun. Das würde ja bedeuten, dass man mit Neuseeland eine neue Lösung aushandeln müsste, dass es einen Unterbruch gäbe usw. Das könnte auch einen internationalen Schaden mit einem Staat zur Folge haben, der ganz bestimmt nicht von uns als Unrechtsstaat wahrgenommen wird. Ich wäre dankbar, wenn der Bundesrat auch noch zu diesem Potenzial eines internationalen Schadens Ausführungen machen könnte.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Situation in Neuseeland ist für uns ja mit diesem automatischen Informationsaustausch nicht neu auf den Tisch gekommen, sondern sie war schon vorher bekannt und hat immer wieder Anlass zu entsprechenden Diskussionen gegeben. Wir sind vor diesem automatischen Informationsaustausch noch einmal in Neuseeland gewesen und haben versucht, die Situation zu klären. Es ist festzuhalten, dass schon verschiedene Länder das versucht haben, eben auch die Schweiz. Aber Neuseeland hat ein anderes Sozialrecht, ein anderes Recht generell, und die Behörden sind nicht bereit, dieses Recht zu ändern. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn Sie die Vorlage betreffend Neuseeland zurückweisen und uns entsprechend zum Handeln beauftragen. Denn es läuft seit Jahren so, und unsere Interventionen waren bisher erfolglos. Sie werden auch in der Zukunft erfolglos bleiben, das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Zum besseren Verständnis der Situation, wie wir sie interpretieren: Neuseeland hat ein anderes Sozialrecht. Es hat keine spezielle Vorsorgeeinrichtung, sondern Renten werden aus dem allgemeinen Staatshaushalt bezahlt. Renten erhält im Sinne einer sozialen Zuwendung, wer keine anderen Renten bezieht. Unsere Schweizer Bürger in Neuseeland stellen sich auf den Standpunkt, sie bezahlten ja auch Steuern, also hätten sie auch das Recht, eine Rente zu bekommen. Das Verständnis in Neuseeland ist aber ein anderes: Aus der allgemeinen Staatskasse bezahlt man denjenigen eine Rente, die keine andere Zuwendung haben. Das hat dazu geführt, dass Schweizer Bürger offenbar Rentenbezüge aus der Schweiz nicht versteuert haben. Nach neuseeländischem Recht ist das eine Steuerhinterziehung. Die Schweizer Bürger haben die Schweizer Renten nicht versteuert, um neuseeländische Renten zu erhalten. Würden wir die Vorlage zurückweisen, würde das wohl so interpretiert, dass die Schweiz Steuerhinterziehung schützt, und das können wir eigentlich so nicht machen.
Unser Rentensystem ist ja ein anderes: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen in ein Vorsorgewerk ein, und daraus werden dann entsprechende Leistungen ausgerichtet. In Neuseeland gibt es kein solches Vorsorgewerk, sondern es gibt die allgemeinen Steuern, und aus diesen werden dann Renten bezahlt. Wir setzen ja auch voraus, dass Leute, die in unserem Land wohnen, unser Recht akzeptieren. Die gleiche Forderung stellt Neuseeland. Es ist bekannt, wie es dort läuft.
Wir haben noch einmal versucht, mit Neuseeland ins Gespräch zu kommen. Es bestand auch die Angst - die in Neuseeland etwas geschürt wurde -, dass dann diese Steuerhinterziehung allenfalls strafrechtliche Folgen hätte, dass sie also zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen würde. Neuseeland hat uns noch einmal bestätigt, dass die Daten, wie alle anderen Daten, die im automatischen Informationsaustausch ausgetauscht werden, ausschliesslich für Steuerzwecke verwendet würden. Man kann also davon ausgehen, dass es, wenn es um solche Renteneinkommen geht, einfach eine Nachbesteuerung geben würde, aber keine strafrechtlichen Verfahren. Damit wären auch Ängste ausgeräumt.
Würden Sie dem Antrag der Kommission zustimmen, würden wir selbstverständlich unseren Mitbürgern in Neuseeland entsprechend beistehen bei dem, was sie - was auch immer es ist - dann zu tun hätten. Aber wir können uns nicht gegen neuseeländisches Recht stemmen. Alle, die eingewandert sind, wussten bezüglich Rentenrecht, worum es geht. Sie haben willentlich eine Rentenleistung nicht versteuert. Das entspricht der Tatsache der Steuerhinterziehung. Das wird auch bei uns nachbesteuert, wenn es aufgedeckt wird, das ist so. Ich glaube nicht, dass wir das einfach ändern können. Selbst wenn Sie dem Antrag auf Rückweisung zustimmen, wird Neuseeland - wir haben das mehrmals besprochen - auf seinem Recht beharren. Man bezahlt dort normal Steuern, es gibt nicht irgendein Vorsorgewerk. Neuseeland wird das nicht ändern.
Wir erwarten - das noch einmal - von Bürgern, die zu uns ziehen, auch, dass sie sich an unser Recht halten. Neuseeland hat den gleichen Anspruch an Eingewanderte. Das ist für Schweizer Bürger, die ihre Rente nicht deklariert haben, um in den Genuss einer neuseeländischen Rente zu kommen, sehr unangenehm. Das verstehe ich schon. Aber ich glaube nicht, dass wir diese Leute jetzt mit dem Antrag Lombardi schützen können. Neuseeland hat ein anderes Rechtsverständnis als wir. Das neuseeländische Recht ist zu akzeptieren.
Wir vertrauen selbstverständlich darauf, dass Neuseeland diese Daten, so, wie das uns zugesichert wurde, nur zu allfälligen Nachbesteuerungen verwenden wird und sonst nicht. Das wurde uns auch schriftlich zugesichert, was uns die Möglichkeit geben würde einzugreifen, wenn es anders wäre. Es ist abzusehen, dass das faktisch dazu führen kann, dass Schweizer Bürger in Neuseeland eine Nachsteuer bezahlen müssen. Ich habe Sie am Anfang darauf hingewiesen, dass der automatische Informationsaustausch eine Suche nach Steuersubstrat darstellt. In diesem Fall geht das allenfalls zuungunsten der Schweizer.
Ich glaube nicht, dass wir weiterkommen, wenn wir uns hier gegen neuseeländisches Recht wenden. Es würde in der Öffentlichkeit auch etwas komisch gewertet, wenn die Schweiz nicht akzeptieren würde, was in Neuseeland rechtens ist.
Ich bitte Sie, auf die Rückweisung zu verzichten. Wir werden, wie gesagt, Schweizer Bürger in Neuseeland nach Möglichkeit auf diesem Weg unterstützen. Wir würden auch eingreifen, wenn es ausarten würde. Davon gehen wir aber nicht aus.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Ich bin von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt, würde ich sagen; teilweise, weil es natürlich einmal gut ist zu wissen, dass Sie erstens schon alles versucht haben und dass Sie zweitens unsere Mitbürger in Neuseeland bei Problemen nicht im Stich lassen würden, soweit es möglich wäre. Was mich nicht befriedigt, ist, wenn Sie sagen, es werde so bleiben, wir könnten nichts ändern.
Ich würde gerne den Antrag zurückziehen und den Bundesrat ermuntern, trotzdem an einer Lösung weiterzuarbeiten, insbesondere weil andere Länder und die EU anscheinend in die gleiche Richtung gehen wollen und anscheinend in der neuseeländischen Politik eine Überlegung im Gange ist - im Parlament wie in der Regierung -, dieses System zu ändern. Wenn also der Herr Bundesrat wieder mit mehr Enthusiasmus in den Kampf gehen würde und eben mit der Regierung dort unten in Neuseeland wieder das Gespräch suchen würde, dann kann ich natürlich auf den Antrag verzichten.
Es hängt viel vom Vertrauen in das ab, was der Bundesrat zu tun bereit ist, um diese Situation, die von unseren Mitbürgern als sehr schlecht erlebt wird, einmal zu regeln. Können Sie es also, Herr Bundesrat, nochmals versuchen, zusammen mit der EU und mit anderen Ländern?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich möchte einfach keine falschen Erwartungen wecken, weil wir das schon mehrmals versucht haben. Aber es ist selbstverständlich unsere ständige Aufgabe, Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland nach Kräften zu unterstützen. Das werden wir in diesem Fall selbstverständlich tun. Wir haben auch vorgesehen, dass ich wieder mit meinem neuseeländischen Kollegen spreche - die Regierung hat ja gewechselt -, was jeweils an der IMF-Tagung in Washington im Frühjahr möglich ist. Das werden wir machen.
Australien bzw. Neuseeland ist Mitglied des Commonwealth. Da haben die anderen Staaten etwas weniger Druck, weil sie sich zugehörig fühlen. Gerade Grossbritannien wäre ja ein Land, das uns theoretisch helfen könnte. Wir suchen schon entsprechende Partner und werden versuchen zu erreichen, dass die Gespräche glimpflich ablaufen.
Aber ich kann Ihnen einfach nicht versprechen, dass wir die Neuseeländer davon überzeugen werden, dass sie ihr Gesetz ändern. Da haben sie ein anderes Rechtsverständnis, und sie haben das mehrmals bekräftigt. Was wir tun können, ist, uns für die Schweizer Bürger dort einzusetzen, sodass sie nicht weiter behelligt werden. Das machen wir selbstverständlich.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Mir genügt der gute Wille. Ich ziehe meinen Antrag zurück.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Antrag Lombardi ist zurückgezogen worden. Die Kommission beantragt die Ablehnung der Rückweisung. Es ist kein anderer Antrag gestellt. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
36. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Saudi-Arabien
36. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Arabie saoudite
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Nationalrat hat Nichteintreten beschlossen. Möchten Sie sich noch dazu äussern, Herr Berichterstatter?
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ganz kurz: Unsere Kommission hat geprüft, ob es aus unserer Sicht Gründe gäbe, das Konzept des automatischen Informationsaustauschs mit Saudi-Arabien nicht weiterzuführen. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es sachlich richtig ist, auch mit Saudi-Arabien diesen automatischen Informationsaustausch zu aktivieren, dass aber dann der Prüfbericht des Bundesrates noch vorbehalten bleibt, dass also dann entsprechend dort abgeklärt wird, ob das Spezialitätsprinzip eingehalten wird und ob die Datensicherheit gewährleistet ist. Ich möchte hier einfach auf die im Prüfbeschluss aufgeführten Kriterien verweisen. Wenn wir dieses Konzept so anwenden, gibt es aus unserer Sicht keine Gründe, mit Saudi-Arabien diesen automatischen Informationsaustausch nicht einzugehen, weil wir auf der generellen Ebene noch diesen Sicherheitsmechanismus eingebaut haben, wie bei den anderen Ländern.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, die einstimmig entschieden hat, hier auch Eintreten und Zustimmung.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Auch ich bitte Sie, auf diesen Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Saudi-Arabien einzutreten.
Zum einen ist Saudi-Arabien ein Mitglied der G-20. Es ist ein sehr geschätztes Mitglied innerhalb der internationalen Finanzarchitektur, zumal es ein Mitglied ist, das sich sehr fair verhält. Wir haben gute wirtschaftliche Beziehungen mit Saudi-Arabien. Und wir haben jetzt den Hinweis aus Saudi-Arabien erhalten, dass man, wenn der automatische Informationsaustausch nicht komme, das Doppelbesteuerungsabkommen nicht abschliessen werde. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist für viele Schweizer Unternehmen in diesem Raum die absolute Voraussetzung dafür, dass man weiter geschäften kann.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir hier mit Saudi-Arabien ein gutes Verhältnis haben werden. Wir werden das aber selbstverständlich prüfen. Es ist doch auch festzuhalten, dass sich Saudi-Arabien in einem Aufbruch befindet. Es gibt die Vision 2030 in Saudi-Arabien, eine Öffnung für Investitionskapital, was auch für die Schweiz interessant ist. Es würde, denke ich, nicht verstanden, wenn wir mit Saudi-Arabien als einzigem Land den automatischen Informationsaustausch nicht abschliessen würden. Selbstverständlich werden wir, wie ich schon gesagt habe, dann vor diesem Austausch entsprechend sorgfältig vorgehen. Wir sind auch in regelmässigem Kontakt: Wir haben einen Finanzdialog mit Saudi-Arabien, wir sprechen uns also immer wieder ab und haben eine Traktandenliste. Saudi-Arabien ist für den Schweizer Finanzplatz ein interessanter Partner.
Ich bitte Sie also, hier auf den Entwurf einzutreten und ihm zuzustimmen. Wir werden die notwendige Sorgfalt anwenden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass in Saudi-Arabien keine Steuern bezahlt werden. Insofern ist dieser Austausch von weniger grosser Bedeutung. Vielmehr geht es um das Atmosphärische, das wir mit Saudi-Arabien hier auf einem guten Niveau weiterpflegen wollen - bei allen Vorbehalten, die bezüglich Menschenrechten oder worauf auch immer bezogen bestehen. Es ist aber doch auch zu anerkennen, dass Saudi-Arabien einen Schritt in Richtung einer Öffnung gemacht hat.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Andorra
1. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Andorre
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die folgende Gesamtabstimmung gilt für die Vorlagen 1 bis 29, 31 bis 35 und 37 bis 41.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
2. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Antigua und Barbuda
2. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Antigua-et-Barbuda
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 2.
3. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Argentinien
3. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Argentine
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 3.
4. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Aruba
4. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Aruba
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 4.
5. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Barbados
5. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Barbade
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 5.
6. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Belize
6. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Belize
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 6.
7. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Bermuda
7. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les Bermudes
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 7.
8. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Brasilien
8. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Brésil
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 8.
9. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Britischen Jungferninseln
9. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les îles Vierges britanniques
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 9.
10. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Cayman-Inseln
10. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les îles Caïmans
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 10.
11. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Chile
11. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Chili
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 11.
12. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit China
12. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Chine
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 12.
13. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Cookinseln
13. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les îles Cook
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 13.
14. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Costa Rica
14. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Costa Rica
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 14.
15. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Curaçao
15. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Curaçao
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 15.
16. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Färöer-Inseln
16. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les îles Féroé
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 16.
17. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Grenada
17. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Grenade
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 17.
18. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Grönland
18. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Groenland
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 18.
19. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Indien
19. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Inde
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 19.
20. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Indonesien
20. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Indonésie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 20.
21. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Israel
21. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Israël
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 21.
22. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kolumbien
22. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Colombie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 22.
23. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Liechtenstein
23. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Liechtenstein
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 23.
24. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Malaysia
24. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Malaisie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 24.
25. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Marshallinseln
25. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les îles Marshall
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 25.
26. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Mauritius
26. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Maurice
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 26.
27. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Mexiko
27. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec le Mexique
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 27.
28. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Monaco
28. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Monaco
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 28.
29. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Montserrat
29. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Montserrat
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 29.
31. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Russland
31. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec la Russie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 31.
32. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Saint Kitts und Nevis
32. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Saint-Kitts-et-Nevis
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 32.
33. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Saint Lucia
33. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Sainte-Lucie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 33.
34. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Saint Vincent und den Grenadinen
34. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Saint-Vincent-et-les-Grenadines
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 34.
35. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit San Marino
35. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec Saint-Marin
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 35.
37. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Seychellen
37. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les Seychelles
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 37.
38. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Südafrika
38. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Afrique du Sud
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 38.
39. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Turks- und Caicos-Inseln
39. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les îles Turks et Caicos
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 39.
40. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Uruguay
40. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec l'Uruguay
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 40.
41. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
41. Arrêté fédéral concernant l'introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec les Emirats arabes unis
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung über Vorlage 1 gilt auch für Vorlage 41.