14.034
ZGB. Beurkundung des Personenstands und Grundbuch
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung und möchte zu Beginn unserem Kollegen Roland Eberle im Namen des ganzen Rates herzlich zu seinem Geburtstag gratulieren. Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute, natürlich vor allem auch Gesundheit, Wohlergehen und weiterhin Zufriedenheit in der Funktion als Ständerat für den Stand Thurgau. Alles Gute, Herr Eberle! (Beifall)
1. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
1. Code civil suisse (Enregistrement de l'état civil et registre foncier)
Ziff. I Ziff. 2 Art. 949b, 949c
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Hefti, Cramer, Levrat, Seydoux)
Festhalten
Ch. I ch. 2 art. 949b, 949c
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Hefti, Cramer, Levrat, Seydoux)
Maintenir
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Es ist hier eine Einführung notwendig, sodass diese zwei Bestimmungen besser zu verstehen sind. Wir haben uns als Zweitrat mit diesem Geschäft vor einem Jahr in der Wintersession beschäftigt. Hier geht es um die Absicht des Bundesrates, das Zivilstandsregister und das Grundbuch zu modernisieren. Bei Artikel 949b ZGB hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Grundbuchämter zur Identifizierung von Personen systematisch die AHV-Nummer verwenden. Unser Rat hat demgegenüber die Umsetzung eines sektoriellen Personenidentifikators beschlossen. Das entspricht dem Modell des Handelsregisters. Die Oberaufsichtsbehörde im Handelsregisterwesen schafft und betreibt eine zentrale Datenbank, bei der durch die kantonalen Handelsregisterbehörden die eingetragenen natürlichen Personen mit Funktion und Zeichnungsberechtigung über die Unternehmensidentifikationsnummer zugeordnet werden. Die sektorielle Nummer wird von der Oberaufsichtsbehörde generiert. Diese Lösung ist für das Grundbuch auch technisch machbar.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich im Mai dieses Jahres dem Ständerat angeschlossen. Aber der Widerstand der Conférence latine des Chefs des Départements de justice et police richtete sich gegen eine Verwendung eines sektoriellen Identifikators und setzte eine Konsultation bei den Kantonen in Gang. Dann ist uns auch eine Expertise von Professor Basin von der ETH über die Risiken dieser beiden Varianten zur Verfügung gestellt worden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Kenntnis genommen: Alle, mit einer Ausnahme, sind gegen die Verwendung eines sektoriellen Identifikators. Deswegen wurde während dieser Session im Nationalrat die Lösung des Bundesrates mehrheitlich unterstützt.
Gleichzeitig hat der Nationalrat das Kommissionspostulat 17.3968, "Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren", angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, "innerhalb der laufenden Legislatur in einem Konzept aufzuzeigen, wie den Risiken begegnet werden kann, die mit der Verwendung der dreizehnstelligen AHV-Nummer als einziger Personenidentifikationsnummer verbunden sind. Zudem ist aufzuzeigen, wie der Datenschutz bei der Verwendung von Personenidentifikationsnummern durch Kantone, Gemeinden und Dritte verbessert werden kann." So der Entscheid im Nationalrat.
Unsere Kommission hat diese Vorlage gestern beraten. Zur ersten Differenz bei Artikel 949b Absatz 1 ZGB, zur Frage, ob die AHV-Nummer als Personenidentifikator dienen soll, haben wir den Datenschutzbeauftragten angehört. Er hat die Risikoevaluation der Verwaltung - nicht des EJPD - über die systematische Verwendung der AHV-Nummer kritisiert, weil sie einfach oberflächlich sei. Gestützt auf die Ergebnisse der Expertise hat er gesagt, dass die federführende Einheit der Bundesverwaltung nun zügig ein Gesamtkonzept für Identifikatoren erstellen soll. Dieses soll der Öffentlichkeit aufzeigen, wie man den in der ETH-Studie dargelegten Risiken begegnet und wo nach Sanierung der Architekturen der Einsatz von sektorenspezifischen Identifikatoren, wie sie zum Beispiel im E-Health-Bereich vorgeschrieben sind, noch nötig ist und wo nicht.
Aufgrund dieser Diskussion wurde ein Antrag eingereicht, die Vorlage zu sistieren. Wir haben das abgelehnt. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, dem Nationalrat zu folgen.
Jetzt haben wir einen Minderheitsantrag Hefti vorliegen. Ich bitte aber, der Mehrheit zu folgen, sodass diese Differenz bereinigt wird.
Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Namens einer Minderheit beantrage ich Ihnen, an unseren Beschlüssen festzuhalten.
Wie es der Kommissionssprecher ausgeführt hat, ist der Nationalrat zunächst gar nicht auf die Vorlage eingetreten. Wir sind aber eingetreten und haben einen Weg gewählt, der nicht auf der AHV-Nummer basiert, sondern auf einem anderen Identifikator, nämlich auf einem sektoriellen Personenidentifikator. Die Minderheit ist nach wie vor der Auffassung, dass wir gute Gründe dafür hatten, denn je mehr wir einfach über die AHV-Nummer abwickeln, desto mehr gilt: Wer die AHV-Nummer geknackt hat, der findet alles über eine Person heraus. Ist das der richtige Weg? Der Datenmissbrauch wird zunehmen, und das ruft nach Vorsicht. Die Hürden für den Datenmissbrauch sollten nicht niedriger, sondern im Gegenteil höher werden.
Man wird Folgendes dagegen einwenden: Zunächst, wie das der Kommissionssprecher getan hat, wird man das Ergebnis der Vernehmlassung erwähnen, die der Nationalrat bei den Kantonen hat durchführen lassen. In der Kommission haben wir gestern allerdings immerhin für zwei Fälle festhalten können, dass diese Vernehmlassung - sagen wir es sehr diplomatisch - recht kursorisch und sehr aus dem Blickwinkel des rein technisch und funktionell Machbaren durchgeführt wurde.
Sodann wird man einwenden, dass wir Bereiche haben, wo wir bereits auf die AHV-Nummer abstellen, zum Beispiel beim automatischen Informationsaustausch. Immerhin hat unser Rat aber erkannt, dass dort der individuelle Rechtsschutz ausgebaut werden muss, und gegen den Willen des Bundesrates eine entsprechende Motion 17.3973 angenommen.
Man führt zudem an, es herrsche starker Druck. In den wenigsten Fällen eilt es aber so sehr, wie man meint. Es eilt insbesondere hier nicht derart, dass man, auch gegen einige gewichtige Bedenken des Datenschutzbeauftragten, einfach etwas übers Knie brechen sollte. Weil alle diese Fragen mit dem elektronischen Identitätsnachweis ohnehin im nächsten Jahr aufs Tapet kommen werden, hat man sich in der Kommission eben auch gefragt, ob wir nicht besser etwas zuwarten würden, bis wir eine grössere Übersicht haben. Leider hat die Kommission sich dagegen ausgesprochen.
Die Minderheit will nun aber nicht einfach rasch dem Nationalrat folgen. Ihr zufolge besteht auch kein Anlass, jetzt rasch das System, das wir einst für gut befunden haben, über Bord zu werfen.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Es geht hier um die Frage - es ist fast eine Glaubensfrage -, ob wir die AHV-Nummer oder eben einen sektoriellen Identifikator verwenden wollen. Wir haben gestern in der Kommission sehr eingehend darüber gesprochen und wurden von der Frau Bundesrätin auch sehr ausführlich über den Rahmen informiert. Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.
1. Das Risiko ist durchaus kalkulierbar. Die Risikofolgenabschätzung hat nämlich gezeigt, dass der sektorielle Identifikator nicht unbedingt sicherer ist als die AHV-Nummer. Denn die AHV-Nummer wird in den Kantonen dezentral abgelegt.
2. Wichtig scheint mir auch zu sein, dass wir jetzt nicht eine Verschiebung "aux calendes grecques" anstossen. Ich meine, dass das Sicherheitskonzept durchaus Sinn machen würde, aber wenn wir jetzt zuwarten, bis dieses Sicherheitskonzept erarbeitet ist, dann können wir noch Jahre warten. Wir können das dann für zukünftige Gesetzesprojekte durchaus anwenden, aber nicht jetzt für dieses konkret vorliegende Gesetzesprojekt. Wir haben viele Stakeholder und viele Verwender dieses Grundbuches - namentlich die Wirtschaft -, die sehnsüchtig darauf warten, dass diese Reform nun endlich umgesetzt wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal: Unterstützen Sie die Mehrheit.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich möchte Herrn Vonlanthen dahingehend ergänzen, dass ich Sie auf gewisse Widersprüchlichkeiten der Minderheit hinweise. Am Montag stand das Informationssicherheitsgesetz zur Debatte. Herr Kollege Baumann hat uns so schlank durch dieses dicke Gesetz geführt, dass wahrscheinlich dem Edöb und auch der Minderheit entgangen ist, dass in diesem Gesetz die AHV-Nummer als Personenidentifikator gebraucht wird. Am Dienstag hat dieser Rat mit 2 Gegenstimmen 41 AIA-Abkommen verabschiedet. Herr Kollege Hefti hat es bereits erwähnt: In diesen Abkommen ist auch geregelt, dass die AHV-Nummern sämtlicher Staatsbürger an ausländische Behörden abgegeben werden, und zwar automatisch. Der Edöb hat reagiert. Er hat im Vorfeld des automatischen Informationsaustauschs mitgeteilt, dass 19 von 41 Staaten, mit denen wir nun Abkommen abgeschlossen haben, in Bezug auf die Datensicherheit keinen oder einen nur ungenügenden Sicherheitsstandard aufweisen; in einzelnen Staaten werden diese Daten sogar verkauft.
Nun haben wir diese Abkommen verabschiedet. Ich und, so meine ich, Herr Kollege Hefti glauben nicht daran, dass der individuelle Rechtsschutz dazu führen könnte, dass ein Staatsbürger, zum Beispiel ein Auslandschweizer, den automatischen Informationsaustausch mit dem Hinweis verhindern könnte, dass seine AHV-Nummer einer ausländischen Behörde bekanntgegeben würde. Das ist unmöglich. Im Gegensatz dazu möchte man jetzt hier beim Grundbuch, wo die Grundbuchverwalter, die Beamten, auch die beteiligten Notare, aus Effizienz-, Kosten- und Modernisierungsgründen einen einheitlichen Identifikator wünschen, die AHV-Nummer als sakrosankt erklären und nicht aushändigen. Da besteht ein Widerspruch.
Ich bitte Sie doch, der Mehrheit zu folgen und diesen alten Zopf nun abzuschneiden.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
En ma qualité de cosignataire de la proposition de la minorité Hefti, je me permets de réagir à la suite de l'intervention de Monsieur Rieder, parce que je crains que cette intervention n'amène plus de confusion que de clarté dans notre débat. En réalité, on est en train de mélanger deux choses.
La première est la question de savoir dans quelles conditions on communique des données. C'est encadré par la loi: nous avons toutes sortes de législations dans notre pays qui disent à quelles conditions l'administration peut communiquer des données. Pour prendre des données qui sont particulièrement confidentielles, on peut par exemple se référer à celles qui figurent dans un casier judiciaire et pour lesquelles il existe une législation très complète qui indique dans quelles conditions une autorité peut communiquer des données. C'est à cela que fait allusion Monsieur Rieder lorsqu'il parle de la communication des données en matière fiscale: il y a là un cadre et, si certaines conditions sont réalisées, ces données peuvent être communiquées.
Toute autre est la question dont nous parlons aujourd'hui. On ne parle pas de la question de la communication des données, mais de la question de savoir si des fichiers peuvent être interconnectés; on parle de la question de savoir, Monsieur Rieder, si, demain, en appuyant sur un bouton, je pourrai avoir accès et à vos données fiscales, et à vos données médicales, et à l'état de vos propriétés, et à vos données relatives aux registres tenus par les autorités pénales.
On est en train de parler de l'identifiant unique. L'identifiant unique, c'est la possibilité ou le risque qu'à un moment donné, on puisse tout savoir sur vous à partir d'une seule entrée. Ce risque, c'est que, dès le moment où le système est mis en place, il peut aussi être mal exploité; on peut se trouver dans la situation où des personnes mal intentionnées pénètrent dans le système et, par une seule entrée, peuvent absolument tout savoir de vous. Voilà le problème qui est posé.
C'est un problème extrêmement sérieux. Hier, nous avons entendu en commission le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence nous tenir un discours extrêmement strict à cet égard. Il a eu des propos d'une netteté extrême pour dire qu'en cautionnant la voie de l'identifiant unique, on cautionne la voie d'une transparence totale et d'un accès total aux données de nos concitoyennes et de nos concitoyens. Voilà le problème dont nous parlons aujourd'hui.
Alors bien sûr, comme le dit Monsieur Vonlanthen, on peut minimiser cette question en disant qu'effectivement ce problème se pose, mais qu'on se situe dans la problématique du registre foncier, que ces registres sont cantonaux et que, finalement, le registre foncier, c'est plutôt une petite chose. On peut minimiser la portée de cette question en disant qu'il n'est pas si important que l'on puisse savoir des choses à partir du registre foncier; finalement, puisqu'on est dans la problématique du registre foncier, laissons passer cette affaire, cela rend service aux différentes administrations cantonales et tournons la tête.
Pour ma part, je ne suis pas de cet avis. Le principe de précaution voudrait que, dans l'attente du rapport du Conseil fédéral relatif à la problématique de l'identifiant unique - rapport qui est demandé par le postulat 17.3968 de la Commission des affaires juridiques du Conseil national, "Concept de sécurité pour les identifiants des personnes" -, nous renoncions au système d'identifiant unique. Lorsque nous aurons le rapport, peut-être qu'on nous indiquera comment il faut faire pour éviter le risque que toutes les données communiquent entre elles. C'est cela le principe de précaution. Ce qui s'est passé hier en commission, c'est que, après avoir entendu le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence, on était plusieurs à se poser la question de savoir s'il y avait une urgence à traiter cet objet. S'il n'y en a pas, attendons encore un peu jusqu'à ce que le rapport nous soit transmis.
Finalement, ce n'est pas la voie qu'a suivie la majorité de la commission. Je le regrette, mais ce que j'aimerais dire de la façon la plus claire possible, c'est que le débat sur l'identifiant unique ne se termine pas aujourd'hui. Ce débat devra être repris par le Conseil fédéral, qui a pris toute cette question extrêmement à la légère dans un premier temps - il faut le dire -, qui a considéré dans un premier temps que la problématique de l'identifiant unique était un problème imaginaire, qui nous a même dit en commission que le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence n'y voyait finalement, pour sa part, rien de très délicat et qu'il s'accommodait parfaitement du projet. Ce qui est apparu lors des travaux en commission, c'est d'abord que le préposé n'était pas d'accord, ensuite et surtout qu'il n'a pas été consulté, parce que l'administration lui a caché ses travaux pour pouvoir avancer vers des solutions qui, d'un point de vue technique, pouvaient l'arranger. Aujourd'hui, les travaux qui ont été faits sur cette question ont permis de dévoiler tout cela. Ils nous permettent aussi de dire que si on a décidé d'instituer un préposé à la protection des données et à la transparence, c'est quand même pour entendre ce qu'il a à nous dire et pour tenir compte de son avis.
Je ne me fais pas trop d'illusions sur l'issue du vote, mais je vous le dis très clairement: l'affaire ne va pas se terminer aujourd'hui sur la problématique de la protection des données de nos concitoyennes et de nos concitoyens. On parle ici de quelque chose d'extrêmement sérieux; il ne s'agit pas du tout de la communication des données, comme le laisse entendre Monsieur Rieder, mais il s'agit de la question de savoir si les fichiers communiquent entre eux ou pas et si nous pouvons accepter cela ou pas.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Je souhaite faire une petite remarque et apporter un éclairage sur la question.
La commission n'est pas une plate-forme pour des règlements de compte entre l'administration, le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence et le Conseil fédéral. Ceci doit être clair parce que, hier, le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence, en ce qui concerne certains aspects, ne m'a pas convaincu, l'endroit n'étant pas adapté pour s'exprimer sur le ton qu'il a utilisé. Par ailleurs, ce n'est pas l'administration accusée qui a soutenu notre travail.
Ainsi, les choses sont rétablies, et vous disposez d'une information complète.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sie beraten jetzt über diese Gesetzgebung zur Digitalisierung im Grundbuch seit dreieinhalb Jahren. In einem ersten Schritt hatte der Nationalrat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, anstelle der AHV-Nummer als Identifikator eine andere Lösung vorzuschlagen, einen sektoriellen Personenidentifikator. Der Bundesrat hat das geprüft. Sie haben es nachher auch geprüft und haben sich dann dafür entschieden, einen sektoriellen Personenidentifikator vorzusehen. Sie haben sich damals auch darauf berufen und gesagt, wenn man es beim Handelsregister so gemacht habe, könne man es beim Grundbuch auch so machen. Es war von Ihrer Seite, so habe ich es zumindest wahrgenommen, auch ein Entgegenkommen in Bezug auf den grundsätzlichen Widerstand im Nationalrat. Beim Wort AHV-Nummer hatte man das Gefühl, da gebe es keine Diskussionsmöglichkeit mehr. Aber man wollte ja die Digitalisierung im Grundbuch nicht wegen dieser Frage einfach stoppen, sondern vorwärtskommen.
Das Geschäft ging dann an den Nationalrat zurück, und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich entschieden, die Frage noch einmal genau anzuschauen. Sie hat ein Gutachten bestellt. Dieses Gutachten wurde vom Bundesamt für Justiz zusammen mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten bei Herrn Professor Basin von der ETH Zürich in Auftrag gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dann aufgrund dieses Rechtsgutachtens die Frage noch einmal intensiv diskutiert.
Was für Aussagen macht dieses Rechtsgutachten? Ich muss kurz darauf zu sprechen kommen, weil die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates deswegen die Meinung geändert hat. Die Hauptaussage dieses Gutachtens ist, dass die Datenschutzrisiken nicht dort liegen, wo man sie erwartet hatte, nämlich beim Personenidentifikator, sondern bei der Art der Datenhaltung. Nicht die Frage "AHV-Nummer oder sektorieller Identifikator?" steht bei den Risiken im Vordergrund, sondern die Art der Datenhaltung.
Das heisst für die heutige Vorlage Folgendes - ich sage es so, wie es im Gutachten steht -: Wenn man mit den Daten weiterhin umgeht wie heute, dann führt die Einführung der AHV-Nummer im Grundbuch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Risikosituation. Und die Einführung eines sektoriellen Identifikators verbessert die Datenschutzsituation nicht wesentlich. Das ist jetzt vielleicht etwas unangenehm für all diejenigen, die gedacht haben, die AHV-Nummer sei in Bezug auf das Datenschutzrisiko schlecht, ein sektorieller Identifikator jedoch gut. Es ist einfach etwas komplizierter; das Problem ist auch etwas differenzierter anzuschauen. Das Gutachten sagt, dass man die Art der Datenhaltung anschauen muss, wenn man über die Datenschutzrisiken spricht. Dort stellen sich die Risikofragen. Deshalb empfiehlt dann das Gutachten in Bezug auf die Datenhaltung, dass in Zukunft die Verknüpfung von Personenidentifikatoren mit Personen im Rahmen von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen im Einzelfall überdacht werden müsse, und zwar risikobasiert. Das sind Empfehlungen, die nicht kurzfristig umzusetzen sind.
Deshalb habe ich gestern Ihrer Kommission auch sagen müssen, dass das Postulat des Nationalrates, das verlangt, die Datenschutzrisiken seien jetzt anzuschauen, noch nicht im Bundesrat diskutiert wurde. Ich kann deshalb nicht dazu Stellung nehmen, ob der Bundesrat dieses Postulat annimmt oder nicht. Klar ist aber, dass das Postulat verlangt, dass der Bundesrat diese gesamten Datenschutzrisiken bis Ende der Legislatur überprüfen muss - einfach, damit Sie hier auch ein bisschen die Dimensionen kennen. Ich musste Ihrer Kommission gestern auch sagen: Selbst wenn der Bundesrat das Postulat jetzt umsetzt und diesen Bericht erstellt, geht es voraussichtlich in Bezug auf die Risiken auch hier am Schluss nicht um Schwarz oder Weiss - AHV-Nummer schlecht, sektorieller Personenidentifikator gut. Vielleicht muss hier der Fokus grundsätzlich auf etwas anderes gelegt werden, nämlich auf die Datenhaltung, und zwar bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Da teile ich die Überlegungen des Nationalrates wie auch Ihrer Kommission und bin der Meinung, dass das sicher etwas ist, bei dem man genauer hinschauen kann.
Eine zweite Erkenntnis, die im Nationalrat aufgrund der Konsultation der Kantone gewonnen wurde, hat dann dazu geführt, dass sich der Nationalrat schliesslich dem Bundesrat angeschlossen hat. Jetzt haben wir heute vom Sprecher der Minderheit gehört, es sei vielleicht etwas gar schnell gegangen bei den Kantonen. Ich muss Ihnen einfach sagen, die kantonalen Finanzdirektoren haben schon vor Jahren dem Bund gesagt, sie hätten das Anliegen, die AHV-Nummer breiter einzusetzen. Das ist also jetzt nicht etwas ganz Neues. Deshalb war der Widerstand der Kantone mit Blick auf einen sektoriellen Personenidentifikator aus meiner Sicht nicht ein Schnellschuss. Vielmehr haben die Kantone schon vor Jahren gesagt, sie möchten hier die AHV-Nummer breiter einsetzen können.
Es gibt noch einen wesentlichen Unterschied, der vielleicht in Ihrem Rat auch zu wenig bekannt war, nämlich dass beim Handelsregister bereits eine nationale Datenbank für den sektoriellen Personenidentifikator bestand. Beim Grundbuch eine solche Datenbank aber zuerst noch erstellt werden. Das war sicher auch eine Überlegung, die bei den Kantonen dann dazu geführt hat, dass sie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates gebeten haben - und zwar waren sich die Kantone mit Ausnahme eines Kantons einig -, sie solle sich dem Bundesrat anschliessen und hier die AHV-Nummer als Identifikator für das Grundbuch einsetzen.
Ich sage es einfach, damit das auch noch geklärt ist: Damit wäre die AHV-Nummer dann nicht ein Passwort, mit dem man einfach überall Zugang hätte. Sie ist ausschliesslich dafür vorgesehen, um z. B. festzustellen, ob Herr Kuprecht - ich sage jetzt Herr Kuprecht, weil er gerade neben mir sitzt - wirklich der Herr Kuprecht ist, der diese Anfrage für das Grundbuch stellt. Da haben Sie dann mit der AHV-Nummer einen klaren Identifikator und die Gewissheit, dass eben nicht sonst irgendjemand die Anfrage stellt, sondern dieser Herr Kuprecht. Aber es ist nicht ein Passwort, mit dem Sie dann einfach überall im Grundbuch herumwühlen können, wenn ich es so sagen darf.
Zusammengefasst: Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen und dann auch der Nationalrat haben sich aufgrund dieser Erkenntnisse, dieser Überlegungen und der differenzierten Haltung, wie sie eben auch im Gutachten zum Ausdruck gekommen ist, entschieden, und zwar mit deutlicher Mehrheit, sich dem Bundesrat anzuschliessen. Ich gebe aber den Sprechern der Minderheit Recht: Die Frage wird bei der elektronischen Identifikation wieder kommen. Wir werden sie dort wieder genau anschauen. Ich bin eben der Meinung, und das ist auch die Aussage des Gutachtens, dass man das in jedem Einzelfall wieder anschauen muss, dass man es risikobasiert anschauen muss. Es wird wahrscheinlich hier keine generelle Lösung geben, die Sie von all diesen schwierigen Fragen erlöst.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und in dieser Frage Bundesrat und Nationalrat zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen
(1 Enthaltung)
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. I Ziff. 2 Art. 949d Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. I ch. 2 art. 949d al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Damit ist dieses Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.