17.061
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Zusatzvereinbarung zum Fonds für die innere Sicherheit
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion
Das Parlament hat im vergangenen Dezember die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Grenzkontrollen und den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Damit soll die Zahl illegaler Einreisen verringert und sollen reguläre Einreisen beschleunigt werden. Der Fonds unterstützt jene Staaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen. Die Referendumsfrist für diese Vorlage ist am 7. April 2017 unbenutzt abgelaufen. Die Schweiz wird sich während sieben Jahren mit voraussichtlich 20,6 Millionen Franken pro Jahr an diesem Fonds beteiligen. Während der gesamten Laufzeit werden ihr aus diesem Fonds bis zu 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen zurückerstattet.
Mit der nun vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds. Diese Vereinbarung legt die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz am Fonds fest. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Schweiz als Schengen-assoziierter Staat an diesem Fonds beteiligen kann. Beantragt wird überdies die Genehmigung des Notenaustauschs betreffend die Übernahme der EU-Verordnung, die unter anderem die Durchführungsbestimmungen für den Fonds beinhaltet.
Je nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird sich die Schweiz voraussichtlich ab der zweiten Hälfte 2018 und rückwirkend ab 2014 an diesem Fonds beteiligen. Für diesen Fonds sind im Voranschlag 2018 sowie im Finanzplan 2019-2021 insgesamt 144 Millionen Franken eingestellt. Sollten Sie der Vorlage zustimmen, wird die erste Zahlung voraussichtlich Mitte 2018 erfolgen, womit alle drei fixen Jahresbeiträge - es sind die seit 2014 ausstehenden - mit einem Total von 75 Millionen Franken gleichzeitig beglichen werden.
Auch die Finanzkommission hat sich mit diesem Geschäft befasst und ihm ohne Vorbehalte zugestimmt.
In der Kommission wurden zu dieser Vorlage kritische Bemerkungen gemacht und Fragen gestellt, z. B., ob es bei dieser künftigen Finanzierung im weitesten Sinn nicht teilweise auch um Entwicklungshilfe gehe. Auch wurde die Frage gestellt, ob es letztlich zu einer grösseren Administration bei den Schengen-Tätigkeiten führe. Es wird nämlich im Bericht auch ausgeführt, dass es Mittel für Monitoring, Administration, Evaluation usw. brauche. Das wurde eigentlich kritisch betrachtet, in dem Sinn, dass der Aufbau eines grossen Apparates befürchtet wurde; mit dem Aufbau würden die Mittel für die Erreichung der effektiven Ziele nicht ausreichen. Seitens der Verwaltung wurde aber mitgeteilt, dass selbstverständlich eine Kontrolle der Mittelverwendung stattfinden werde. Es sei in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, wie diese Mittel eingesetzt werden. Auch die Schweiz sei frei, darüber zu befinden, wie sie die 20 Millionen Franken, die ihr aus dem Gesamtbetrag zustehen, einsetzen wird. Die Einhaltung wird kontrolliert. Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden, werden die Mittel zurückgefordert.
Der Punkt, dass eine rückwirkende Finanzierung und der Abschluss von Verträgen, aufgrund derer man später rückwirkend bezahlen muss, nicht den Vorstellungen des Parlamentes entsprechen, wurde besonders kritisch hervorgehoben. Darum wurde verlangt, dass für die Verlängerung eines solchen Abkommens künftig die Finanzierung und die Verordnung gleichzeitig vorliegen sollen. Nach der Feststellung, dass uns künftig die Rechts- und die Finanzierungsgrundlage rechtzeitig zur Beratung vorgelegt werden, hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dieser Vorlage zuzustimmen.
Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die Kommission, dieser Vorlage zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Bundesversammlung hat vor ziemlich genau einem Jahr den Notenaustausch vom 6. Juni 2014 zwischen der Schweiz und der EU genehmigt. Dieser Notenaustausch betraf die Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze). Damit haben Sie die Rechtsgrundlage geschaffen, damit sich die Schweiz an diesem Fonds beteiligen kann. Der Kommissionssprecher hat es gesagt, die Referendumsfrist ist im April ungenutzt abgelaufen.
Weil wir nicht Mitglied der EU sind, brauchen wir hier eine Zusatzvereinbarung für die Anwendung dieser EU-Verordnung; die Anwendung kann nach Annahme des Bundesbeschlusses zur vorliegenden Zusatzvereinbarung erfolgen. In dieser Zusatzvereinbarung regeln wir jetzt die Höhe der finanziellen Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds und den Beginn der Beitragszahlungen. Bei dieser Zusatzvereinbarung geht es darum, wie auch schon beim früheren Aussengrenzenfonds, die Beteiligung der Schweiz im Detail zu regeln. Die drei anderen assoziierten Staaten, also Norwegen, Island und Liechtenstein, werden mit der EU eine praktisch identische Zusatzvereinbarung abschliessen, damit sie sich ebenfalls an diesem Fonds beteiligen können.
Der Inhalt der Vereinbarung entspricht dem Verhandlungsresultat aus dem Jahr 2015. Der Kommissionssprecher hat es auch gesagt: Wir haben Ihnen diesen ja mit der Botschaft bereits einmal unterbreitet. Am Text dieser Zusatzvereinbarung hat sich seither nichts mehr geändert. Das Ziel des Fonds - es ist wichtig - ist die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums. Diese soll erhöht werden, und gleichzeitig soll der legale Reiseverkehr erleichtert werden; das ist ja überhaupt Sinn und Zweck des Schengen-Raums. Die Idee, einen solchen Fonds zu unterhalten, ist nicht neu. Der Fonds ISF-Grenze, wie man ihn nennt, ist ja, wie gesagt, das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ab 2009 rückwirkend beteiligt hat. Er ist eben Ende 2013 ausgelaufen.
Die Ausstattung dieses Fonds beträgt insgesamt 2,76 Milliarden Euro; dazu kommen dann eben noch die Zuwendungen der assoziierten Staaten. Für die Berechnung der Beitragszahlungen der assoziierten Staaten hat als Grundlage der sogenannte Schengen-Schlüssel gemäss dem Schengener Assoziierungsabkommen gedient. Dabei wird das nationale Bruttoinlandprodukt der Schweiz im Verhältnis zum BIP aller teilnehmenden Staaten als Grösse herangezogen. Das ist die genau gleiche Regelung, wie sie beim Aussengrenzenfonds und bei den Schengen-Agenturen immer wieder zur Anwendung gekommen ist.
Die Gesamtkosten für die Schweiz können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beziffert werden; der definitive finanzielle Beitrag der Schweiz wird erst im Jahr 2019 berechnet, wenn die Zahlen zum BIP für die Jahre 2013 bis 2017 verfügbar sind. Laut neuester Hochrechnung würde die Schweiz bis zu 4,75 Prozent der Kosten tragen, das entspricht einem jährlichen Beitrag von rund 20,6 Millionen Franken. Diese Gelder sind bereits im Voranschlag 2018 wie auch im Finanzplan 2019-2021 eingestellt. Die erste Zahlung wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres erfolgen.
Es ist wichtig, dass Sie sich das immer wieder ins Bewusstsein rufen: Die Schweiz erhält aus diesem Fonds auch Geld, und zwar für eigene Projekte. Es wird sich dabei voraussichtlich um insgesamt rund 3 Millionen Franken pro Jahr handeln. Damit wird ein Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben von etwa 1 zu 7 erreicht. Das ist weniger als beim früheren Aussengrenzenfonds, und das liegt daran, dass über den Fonds ISF-Grenze der Ausbau sowie die Neuschaffung wichtiger Schengen-IT-Systeme mitfinanziert werden, zum Beispiel des elektronischen Ein- und Ausreisesystems. Diese Investitionen kommen aber indirekt natürlich auch der Schweiz zugute, weil sie ihre Kostenbeteiligung an diesen Systemen senken.
Zudem sieht der Fonds die Möglichkeit vor, in Krisensituationen den betroffenen Schengen-Staaten rascher und flexibler Finanzhilfen zu gewähren. Hauptsächlich Griechenland und Italien konnten bei der Vergabe dieser Gelder berücksichtigt werden. Italien erhielt aus diesem Fonds für nationale Projekte 156 Millionen Euro, Griechenland 166 Millionen.
Aus dem Fonds wurden auch Gelder für den Aufbau der sogenannten Hotspots zur Verfügung gestellt. Diese erlauben ja eine korrekte Registrierung und Identifizierung der Migrantinnen und Migranten, was dazu führt, dass dann auch die Schweiz wieder vermehrt Dublin-Verfahren mit Italien durchführen kann. Sie sehen, der Schengen-Raum ist eben ein Gesamtraum. Wenn sich dort die Situation an den Aussengrenzen oder eben bei der Registrierung von Migranten bewährt, dann profitiert die Schweiz automatisch mit. In diesem Sinne, denke ich, ist das sehr gut investiertes Geld.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Vorlage unterstützen und damit auch die Teilnahme der Schweiz am Fonds ISF-Grenze ermöglichen. Nochmals: Wir haben hier, das haben die letzten Jahre gezeigt, unmittelbare eigene Interessen zu vertreten. In diesem Sinne besten Dank, wenn Sie Ihre Kommission unterstützen!
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit und des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Arrêté fédéral portant approbation de l'accord additionnel concernant la participation de la Suisse au Fonds pour la sécurité intérieure et de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) no 514/2014 (Développement de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 33 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(5 Enthaltungen)