15.033
ZGB. Kindesschutz
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesschutz)
Code civil suisse (Protection de l'enfant)
Art. 314c Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Jede Person kann der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.
Art. 314c al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Toute personne a le droit d'aviser l'autorité de protection de l'enfant que l'intégrité physique, psychique ou sexuelle d'un enfant semble menacée.
Art. 314d Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Folgende Personen, die nicht dem Berufsgeheimnis nach dem Strafgesetzbuch unterstehen, sind zur Meldung verpflichtet, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist und sie der Gefährdung nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit Abhilfe schaffen können ...
Art. 314d al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Les personnes ci-après non soumises au secret professionnel en vertu du code pénal sont tenues d'aviser l'autorité de protection de l'enfant lorsque des indices concrets indiquent que l'intégrité physique, psychique ou sexuelle de l'enfant est menacée et qu'elles ne peuvent pas remédier elles-mêmes à la situation ...
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Wir sind beim Kindesschutz. Die Einigungskonferenz beantragt, bei Artikel 314c, also bei den Melderechten, die mildere Fassung des Ständerates anzunehmen. Bei Artikel 314d, also bei den Meldepflichten, beantragt die Einigungskonferenz eine korrigierte Version der Fassung des Nationalrates: Zur Meldung ist man dann verpflichtet, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass "die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist". Das Wort "ernsthaft" beziehungsweise "sérieusement" wurde gestrichen. Die Einigungskonferenz beantragt somit eine Lösung, die sehr wahrscheinlich nicht alle begeistert. Trotzdem bringt sie aber eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf das Kindeswohl.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich kann bestätigen, was Ihr Kommissionssprecher gesagt hat: Die Einigungskonferenz hat sich auf einen Kompromiss geeinigt, der tatsächlich auch vertretbar ist, weil er beträchtliche Fortschritte, Vorteile für den Schutz von gefährdeten Kindern bringt, und das ist ja das Ziel dieser Vorlage. Dass zwischen den Voraussetzungen für ein Melderecht und den Voraussetzungen für eine Meldepflicht eine Differenz besteht, kann man ebenfalls erklären. Wichtig ist - ich habe Ihnen das letztes Mal schon gesagt, weil das auch im Nationalrat so wiederholt wurde -: Bei einer Gefährdungsmeldung sollen wenn möglich Anhaltspunkte genannt werden. Deshalb steht jetzt hier "konkrete Hinweise". Gemeldet wird nämlich nicht der Verdacht, sondern eine Beobachtung.
In diesem Sinne kann man, glaube ich, sagen, dass die Berufsgeheimnisträger in Zukunft eben auch eine Meldung machen, wenn sie Hinweise auf eine Gefährdung haben, und nicht erst, wenn eine Straftat vorliegt. Das ist eine Verbesserung für den Kindesschutz. Wenn jetzt nicht nur Lehrpersonen, sondern alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben, einer Meldepflicht unterstehen, ist das ebenfalls ein Fortschritt.
In diesem Sinne kann ich vonseiten des Bundesrates die Lösung der Einigungskonferenz ebenfalls unterstützen.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.