02.012
Voranschlag 2002. Nachtrag I
Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
720 Bundesamt für Veterinärwesen
Antrag der Kommission
3180.000 Dienstleistungen Dritter
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Weyeneth, Abate, Glasson, Kaufmann, Pfister Theophil, Zuppiger)
Festhalten
720 Office vétérinaire fédéral
Proposition de la commission
3180.000 Prestations de service de tiers
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Weyeneth, Abate, Glasson, Kaufmann, Pfister Theophil, Zuppiger)
Maintenir
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben das letzte Mal bei der Behandlung dieses Nachtragskredites mit klarer Mehrheit beschlossen, ihn nicht zu genehmigen. Ich bitte Sie namens der Minderheit, an diesem Beschluss festzuhalten.
Eine Tierverkehrsdatenbank, die diese Auflagen der öffentlichen Hand erfüllen muss, ist eine triviale, einfache Angelegenheit, deren Erstellungs- und Betriebskosten von vornherein exakt erfasst werden können. Wenn das in diesem Fall nicht so war und ist, so deshalb, weil dieser Aktiengesellschaft vonseiten des Bundesamtes für Veterinärwesen ein miserabler Auftrag erteilt wurde und weil man aufgrund dieses miserablen Auftrages einen himmeltraurigen Vertrag abgeschlossen hat. Das Resultat liegt vor: unbefriedigende Datenqualität, Kostenexplosion, mangelnde Funktionsfähigkeit. Und jetzt sollen wir 6,8 Millionen Franken nachzahlen, um den Betrieb dieser Anlage für dieses Jahr sicherzustellen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich der Bund aufgrund der Verordnung lediglich an den Investitionskosten beteiligt, dass diese 6,8 Millionen Franken jährlich wiederkehrend zusätzlich zu den von den Tierhaltern heute schon getragenen Kosten anfallen werden und die Tierhalter in den Folgejahren entsprechend zur Kasse gebeten werden. So geht das nicht!
Ich bitte Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten und den Nachtragskredit nicht zu gewähren. Nicht die geringsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung dieses Nachtragskredites wurden vonseiten der Aktionäre der Tierverkehrsdatenbank AG geschaffen. Obschon mehrere Aktionäre zum grossen Teil praktisch nur deshalb Aktien besitzen, weil sie vom Bund mitfinanziert werden - ich denke dabei an die diversen Tierzuchtorganisationen -, hat selbst die Übergabe der Aktienmehrheit nicht stattgefunden. Nichts hat sich bewegt; der Widerstand der Grossverteiler war ausschlaggebend dafür, dass die Forderungen, wie sie der Bundesrat im Zusammenhang mit den 6,8 Millionen Franken erhoben hat, nicht erfüllt wurden. Das wäre die allererste Voraussetzung dafür, dass ein solcher Nachtragskredit gewährt werden könnte. All dies ist während der letzten sechs Wochen bis dato nicht geschehen.
Namens der Kommissionsminderheit bitte ich Sie deshalb, in Anbetracht der weiteren Kostenfolgen, die sich aus dem Nachtragskredit ergeben werden und die entweder der Bund oder die Tierhalter in einem Übermass zusätzlich zu tragen haben, an Ihrem Beschluss festzuhalten.
Hess Peter · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Im Gegensatz zu meinem Vorredner empfehle ich Ihnen namens der CVP-Fraktion, diesem Nachtragskredit jetzt zuzustimmen.
Wir haben seit der letzten Sitzung in zahlreichen Gesprächen, auch mit Mitgliedern des Ständerates, die Sache vertieft prüfen können. Das ist an der letzten Kommissionssitzung noch nicht möglich gewesen. Wir haben herausgefunden, dass eine klar ausgewiesene Notwendigkeit für diese Tierverkehrsdatenbank besteht. Einerseits haben wir Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Exportfähigkeit für den schweizerischen Fleischmarkt. Wir müssen die Herkunft der Tiere lückenlos nachweisen können. Anderseits ist die Tierverkehrsdatenbank aber auch ein Erfordernis für ein friktionsloses Funktionieren des schweizerischen Fleischmarktes.
Ich gebe meinem Vorredner, Herrn Weyeneth, insofern Recht, als man zu Beginn - damals war noch das Bundesamt für Veterinärwesen dafür verantwortlich - schlecht vorgegangen ist. Die Aufträge wurden zu wenig sauber konzipiert, und die vertraglichen Vereinbarungen haben nicht das abgedeckt, was eigentlich für dieses Vorhaben notwendig gewesen wäre.
Herr Weyeneth, ich muss aber den Landwirten - oder bis heute mindestens einer Mehrheit von ihnen - auch den klaren Vorwurf machen, dass für dieses Problem mit einer reinen Verweigerungshaltung keine Lösung gefunden werden kann. Wenn die Tierverkehrsdatenbank glaubwürdig nachweist, dass über 50 Prozent der meldepflichtigen Stellen ihrer Meldepflicht nicht oder ungenügend nachkommen, dann muss man nachher nicht so tun, als sei die Tierverkehrsdatenbank daran schuld, dass Mehraufwendungen durch das Nachbearbeiten oder aufgrund einer zu wenig effizienten Bearbeitung der Tierverkehrsdaten entstehen.
Wir haben nun von Herrn Bundespräsident Villiger gehört, dass er bereit ist, einerseits durch eine Verlagerung des Geschäftes in das Bundesamt für Landwirtschaft und anderseits durch Einsitznahme im Verwaltungsrat der Tierverkehrsdatenbank AG, für Ordnung und für eine Aufarbeitung der Fehler zu sorgen. Persönlich bin ich der Meinung, dass es nicht notwendig ist, dass der Bund nun auch noch die Aktienmehrheit erhält, weil er sein Mitspracherecht an entscheidenden Stellen im Verwaltungsrat ausüben kann. Aber wir haben hier im Nationalrat kein Mittel, um die Empfehlung des Ständerates im Nachhinein wieder beseitigen zu können.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen - im Vertrauen darauf, dass jetzt die zuständigen Stellen die richtigen Schritte unternommen haben -, dem Kredit zuzustimmen. Ich appelliere noch einmal an alle, die interessiert oder mindestens zwangsläufig daran beteiligt sind, sich jetzt kooperativ hinter das Projekt zu stellen, damit die Übung per saldo zu einem Erfolg wird.
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie werden sich mit Recht fragen, was da die Bauern wieder für ein Problem haben, wenn sie sich gegenseitig in die Haare geraten. Ich möchte die Sicht der Kommissionsmehrheit und auch meine persönliche Sicht darlegen.
Wir haben festgestellt, dass wir mit dieser Tierverkehrsdatenbank ein Problem bekommen haben betreffend Investitionen und betreffend Kosten. Die Finanzkommission des Nationalrates sowie das Plenum haben dann entschieden, diesem Kredit vorerst nicht zuzustimmen. Wir wussten am 3. Juni, dass der Ständerat mit einer entsprechenden Lösung zur Tierverkehrsdatenbank versuchen würde, einen gangbaren Weg zu finden.
Ich halte fest, dass die Tierverkehrsdatenbank einen gesetzlichen Auftrag hat, nämlich die Artikel 14 und 15 des Tierseuchengesetzes. In der Verordnung ist auch das Datenmanagement geregelt.
Der Ständerat hat nun eine entsprechende Empfehlung überwiesen, der die Finanzkommission Ihres Rates zustimmt. Sie finden die Empfehlung auf Seite 4 der Fahne. Ich verzichte darauf, sie vorzulesen.
Mit anderen Worten: Wollen wir kurzfristig eine dominierende Mehrheit des Bundes in dieser Aktiengesellschaft erzwingen, damit neue Strukturen geschaffen werden können? Ich halte aber ebenfalls fest - und gebe damit Herrn Weyeneth Recht -, dass dieser Vertrag nicht glücklich abgefasst wurde. Dass der Betrag von 6,8 Millionen Franken dieser Firma vom Bund ordnungsgemäss zugeteilt worden ist, müssen wir ebenfalls zur Kenntnis nehmen; dies wurde gegenseitig akzeptiert.
Es entstünde nun das Problem, dass die weiteren Zahlungen des Bundes ausbleiben würden. Dies wäre problematisch: Es käme zu einem Grounding, oder private Organisationen würden diese Datenbank, mit einer entsprechenden Rechtsklage an den Bund, weiterführen. Das wollen wir vermeiden, um eine einvernehmliche Lösung finden zu können.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, dem Kredit in diesem Sinne zuzustimmen.
Ich möchte nochmals festhalten, was diese Tierverkehrsdatenbank bezweckt, nämlich Seuchenbekämpfung und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel; sie stärkt damit das Vertrauen der Konsumenten. Sie ist letztlich für den Export tierischer Produkte wichtig, weil das Vorliegen solcher Daten Bestandteil des bilateralen Vertrages mit der EU ist.
Die Tierverkehrsdatenbank wird zusätzlich privat von Organisationen, wie z. B. von Viehzuchtorganisationen zur Herdebuchführung, benutzt, und auch die Entschädigungen werden so ausgeglichen.
Ich bitte also um Zustimmung zur Kommissionsmehrheit und damit auch um Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Auch ich möchte Ihnen beliebt machen, diesem Kredit zuzustimmen. Sie haben es gehört: Diese Datenbank ist nötig für die Tierseuchenbekämpfung. Wir sind eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, und wir mussten sie auch für die Exportfähigkeit von Tieren eingehen. Wir müssen aus Konsumentenschutzgründen den Lebensweg der Tiere rückverfolgen können usw.
Ich habe aber Verständnis für den Ärger von Herrn Weyeneth; uns haben ähnliche Gefühle beschlichen. Es sind auf beiden Seiten Fehler gemacht worden: Die fehlende Ergebnisverantwortung hat zur Kostenexplosion geführt. Der EDV-Lieferant hatte einen exklusiven Liefervertrag und war zugleich Delegierter des Verwaltungsrates, was natürlich eine schlechte Interessenvermischung ist. Die Qualität der Datenmeldungen - Sie haben das vorhin gehört - liess zu wünschen übrig usw. Ich habe Ihnen letztes Mal auch empfohlen, dem Kredit nicht zuzustimmen, um einen gewissen Druck darauf auszuüben, dass die Sanierung dann wirklich angepackt werden kann.
Nun, wie bringen wir diese Kuh vom Eis, um bei den Kühen zu bleiben? Das Problem ist lösbar, wenn klare Führungsverhältnisse geschaffen werden. Sie wissen, dass das EVD die Verantwortung vom Bundesamt für Veterinärwesen auf das Bundesamt für Landwirtschaft übertragen hat. Jetzt wird dieses Problem - meinen wir - mit Schwung angepackt. In Krisen braucht es aber klare Verhältnisse, und deshalb ist es wichtig, dass der Bund wirklich die Aktienmehrheit übernehmen kann. Ich sage das auch Herrn Hess: Ich habe da - längerfristig betrachtet - für seine Ansicht schon Verständnis. Wir meinen aber, wir müssen jetzt so vorgehen, damit sich das Ganze nicht noch einmal "verwedelt". Wenn die Tierverkehrsdatenbank aber einmal saniert ist, ist durchaus nicht auszuschliessen, dass der Bund die Mehrheit dann wieder abgibt. Es ist auch nicht die Meinung, dass der Bund die Mehrheit im Verwaltungsrat übernimmt: Wir möchten das Know-how dort drin behalten. Im Verwaltungsrat werden also vielleicht ein, zwei Bundesvertreter sein, nicht mehr. Die Sanierung soll mit einem klaren Kostendach eingeleitet und für die Datenqualität usw. ein Bonus-Malus-System eingeführt werden. Die Entflechtung mit dem EDV-Partner ist machbar, der Einblick in die Verträge Dritter ist garantiert, und es ist auch eine privatwirtschaftliche Nutzung der Daten möglich, was vernünftig wäre. Wir sind also der Meinung: Man kann hier das Ganze nun mit verschiedenen Massnahmen aufs Geleise bringen.
Was ist die Alternative? Ein Konkurs oder lange Rechtsstreitigkeiten sind die Alternativen. Das ist einmal ein finanzielles Risiko, aber es würde höchstwahrscheinlich auch zum Zusammenbruch des ganzen Meldewesens führen. Es würde Know-how verloren gehen, und es bräuchte sehr viel mehr, um das Ganze nachher noch einmal aufzubauen. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat empfiehlt, nun hier dem Kredit zuzustimmen.
Er wird sich an die Empfehlung des Ständerates halten, er wird die Aktienmehrheit übernehmen. Es scheint, dass das jetzt gesichert ist, sonst würde der Bundesrat den Betrag nicht auszahlen. Dann ist ein Grounding sehr unwahrscheinlich, es ist zu vermeiden. Man kann wieder Vertrauen herstellen und die Interessen von Bund und Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wieder wahren.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen empfehlen, dem Nachtragskredit nun in zweiter Lesung zuzustimmen.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 91 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 36 Stimmen
2. Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2002
2. Arrêté fédéral I concernant le supplément I au budget 2002
Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Finanzkommission war einstimmig der Auffassung, dass diesem Zahlungsrahmen zugestimmt werden soll. Dies ist eine Frage der Finanzplanung und der bevorstehenden Aufgaben bei der Berufsbildung.
Wir beantragen hier Zustimmung.
Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 116 Stimmen
Dagegen .... 4 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise