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Überarbeitung des Leistungslohnsystems für das Bundespersonal
Grüter Franz · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist kein Geheimnis, dass der Verwaltungsapparat auf Bundesebene Jahr für Jahr grösser wird. Ich habe mich zwar sehr gefreut, Herr Bundesrat, als Sie kürzlich gesagt haben, dass Sie aufgrund der grossen IT-Ausgaben der letzten Jahre jetzt eine Analyse machen werden, die zeigen soll, welche Effizienzsteigerungen und Optimierungen dadurch erfolgen können. Das hat mich wirklich sehr gefreut.
Trotzdem: Es ist ein Faktum, dass der Personalkostenstopp nicht in Sicht ist. Seit 2005 stiegen die Löhne beim Bund um 18 Prozent und damit massiv stärker als in der Privatwirtschaft, wo die Löhne um 12 Prozent gestiegen sind. Wesentlich dazu beigetragen hat das weitläufige und aus unserer Sicht willkürliche Vergütungssystem.
Mit dieser Motion verlangen wir, dass das Lohnsystem vereinfacht und einheitlich organisiert wird. Das Ziel soll ein fairer Lohn sein, der sich an Leistungskriterien orientiert. Der Bund hat über die Jahrzehnte Lohnzusätze eingeführt, die heute einen bunten Strauss von Kompensationen enthalten. Sie erinnern an einen Selbstbedienungsladen.
Man kommt nicht mehr aus dem Staunen heraus, wenn man die zahlreichen Zulagen auflistet, auf die zurückgegriffen werden kann: Ortszuschläge, Treueprämien, Funktionszulagen, Sonderzulagen, Leistungsprämien, Spontanprämien, Arbeitsmarktzulagen, Familienzulagen und ergänzende Leistungen, Zulagen für die Verwandtschaftsunterstützung und Auslagen für die familienergänzende Kinderbetreuung sind nur einige Beispiele für Zuschläge, die aus unserer Sicht nichts mit dem Ziel - das unbestritten ist - zu tun haben, eine Kompensation für eine gute Arbeit zu bezahlen.
In einer hochmobilen Zeit sind Arbeitnehmer heute bereit oder müssen bereit sein, Pendlerwege auf sich zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass Mitarbeiter nicht über willkürliche Ortszuschläge, sondern über sinnvolle Arbeit angelockt werden sollten. Genauso kurios sind aus unserer Sicht Treueprämien. In einem Betrieb, in dem kaum jemandem gekündigt werden kann, ist eine Auszahlung für Loyalität und Treue absurd und weltfremd. Die Sonderzulagen sind in Artikel 48 der Bundespersonalverordnung schwammig und kaum nachvollziehbar geregelt.
Als Unternehmer habe ich zur Genüge gesehen, dass nichtnachvollziehbare Lohnzusätze kaum ein Ansporn für proaktives Arbeiten sind. Wenn Beamte von vornherein Zusatzleistungen erhalten, ist der Ansporn für Leistung mässig. Auch die Beurteilungen für die Bundesangestellten sind mangelhaft, da sie sich klar an einem Raster orientieren und dieses Raster dann eben oft dazu führt, dass in der Beurteilung von Mitarbeitern fast alle eine gute oder sehr gute Bewertung erhalten. Die meisten werden fast immer mit der Beurteilungsnote 3, also gut, oder noch höher bewertet. Die Folge ist, dass diese Einteilung automatisch zu einer Erhöhung des Lohns um 1 bis 2 Prozent führt, bis zum Höchstbetrag der entsprechenden Lohnklasse. Dies ist nicht wirtschaftlich und nicht unternehmerisch. Darum sollte hier eine ehrliche Lohnpolitik eingeführt werden, die sich an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientiert, aufbauend auf klaren Lohnstrukturen und vor allem auch Leistungszielen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wirft weitere Fragen auf. Heterogene Anforderungen und hoheitliche Aufgaben dürfen nicht Grund sein für exzessive Lohnzusätze und ein willkürliches Bewertungsraster. Auch betreffend den eigentlichen Missstand erhielt ich keine Antwort: automatische Lohnerhöhungen infolge unklarer und verzerrter Leistungsbeurteilungen. Die Finanzkommission wollte deshalb zu Recht wissen, weshalb bei der lohnrelevanten Beurteilung ein hoher Anteil von mehr als 90 Prozent eine Beurteilung der Stufe 3 und höher erhält, was faktisch zu automatischen Lohnanstiegen führt.
Für uns ist klar, dass die Lohnzusätze zeitgemäss sein müssen, es muss ein Leistungslohn sein; die Vergleichbarkeit muss gewährleistet sein, wie das auch die Privatwirtschaft kennt. Der Bund soll inhaltlich anspruchsvolle Arbeit anbieten. Wir suchen und brauchen ambitionierte Mitarbeiter. Dafür müssen sie entlöhnt werden, aber der Lohn muss an die Leistung gekoppelt werden. Um die Leistung als wichtigstes Kriterium bei der Gesamtentschädigung festzusetzen, muss aus unserer Sicht das Bundespersonalgesetz angepasst werden, und eine weitere Gesetzesrevision muss gemacht werden. Dies entspricht dem Fairnessgedanken und führt zu Gleichberechtigung im Sinne des Mottos "Gleicher Lohn für gleiche Leistung".
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion unterstützen.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Das Lohnsystem und die Entlöhnung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in Ihrem Rat ein Dauerthema. Gestatten Sie mir, vorab festzustellen, dass wir in der Bundesverwaltung über überdurchschnittlich engagiertes und motiviertes Personal verfügen. Ich habe noch nie erlebt, dass irgendeine Aufgabe, und mag sie noch so quer daherkommen, zu Stänkereien oder zu einer passiven Haltung geführt hat. Man versucht immer, alles zu erledigen. Das möchte ich hier festhalten, und ich möchte das auch ausdrücklich verdanken.
Dann stehe ich selbstverständlich auch dazu, dass wir unser Personal gut entlöhnen, wie es Herr Grüter soeben ausgeführt hat.
Vielleicht müssen wir uns zuerst vergegenwärtigen, was die Bundesverwaltung ist. Die Bundesverwaltung können Sie vergleichen mit einem der grössten Konzerne der Schweiz: 37 000 Angestellte in achtzig Gesellschaften, wenn Sie so wollen, in achtzig Bundesämtern, angestellt in über hundert Ländern dieser Welt. Wir haben von Diplomaten über Mechaniker, Grenzwächter bis zu Spezialisten für internationales Recht eigentlich fast alles. Wir haben Angestellte vom einfachen Handwerker bis zum hohen Diplomaten.
Das erklärt auch die Reihe von Spezialzulagen, die wir haben. Wenn man in einem so differenzierten Betrieb allen gerecht werden will, braucht man eine Grundstruktur; das ist unsere Besoldungsverordnung. Dann braucht man tatsächlich, um allen gerecht zu werden, Massnahmen für die verschiedenen Leute. Es sind Leute darunter, die samstags und sonntags arbeiten, die 24 Stunden lang Bereitschaftsdienst haben, die irgendwo unter besonderen Gefahren arbeiten. Dem allem versucht man mit diesen Zulagen gerecht zu werden. Ich denke, auch wenn wir das überarbeiten, würden wir nicht ohne Spezialregelungen auskommen, um der Vielfalt gerecht zu werden. Das ist in einem Betrieb notwendig, man kann nicht alles über den gleichen Leisten schlagen. Das ist die Geschichte dieser verschiedenen, historisch gewachsenen Zulagen.
Sie haben zum Beispiel auch die Arbeitsmarktzulagen angesprochen. Diese brauchen wir dann, wenn wir Spezialisten aus der Privatwirtschaft suchen, die dort mehr verdient haben und die wir bei uns haben möchten. Es sind Arbeitsmarktzulagen, mit denen wir versuchen, diese Differenz auszugleichen. Wenn Sie die Anforderungen an unser Personal betrachten, sehen Sie, dass wir tatsächlich in verschiedensten Bereichen absolute Topleute brauchen. In meinem Departement haben wir Steuerexperten, die mit den Chefs der grossen Konzerne verhandeln. Der Lohn dieser Gesprächspartner, die ihnen gegenübersitzen, ist um das Zehn- bis Zwanzigfache höher. Wir können uns also nicht mit den zweitbesten Leuten begnügen, sondern wir brauchen gerade auch in der Verwaltung die besten Leute, die auf Augenhöhe mit den Konzernchefs verhandeln können. Gerade bei diesen höheren Löhnen unterschreiten wir vergleichbare Löhne in der Privatwirtschaft bei Weitem. Wir haben in der Bundesverwaltung Spezialisten, die auch international hohes Ansehen haben.
Wir haben ja das, was diese Motion fordert, immer wieder versucht. Wir prüfen allfällige Anpassungen auch. Und ich kann Ihnen versichern: Jede einzelne Anstellung wird durch das EPA geprüft; es wird geprüft, ob die entsprechende Einreihung auch stimmt.
Auch wenn ich durchaus eine gewisse Sympathie für das Anliegen habe, glaube ich nicht, dass es uns gelingt, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen und eine Entlöhnung zustande zu bringen, die tiefer ist. Wenn Sie hier damit beginnen, dann beginnt eine Nivellierung gegen oben. Diese Erfahrung haben wir gemacht, und auch Sie haben sie gemacht.
Ich bitte Sie also, auf diese generelle Überarbeitung zu verzichten, beim bisherigen System zu bleiben und in Ihren Kommissionen Korrekturen anzubringen, wenn Sie denn solche Vorschläge haben. Ich glaube, es sollte der Weg der kleinen Schritte sein. Da sind wir durchaus bereit mitzuarbeiten. Aber eine ganz grosse Revision führt nicht zu einer Verbesserung der ganzen Situation, sondern eher zu einer Verschlechterung. Ich glaube, unser System ist grundsätzlich gut. Dass es da und dort gewisse Mängel hat, ist nicht zu bestreiten, aber eine ganz grosse Revision löst die Probleme nicht. Wir müssen hier mit kleineren Schritten vorgehen.
Ich bitte Sie also, auf die Annahme der Motion zu verzichten.
Abstimmung
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 115 Stimmen
Dagegen ... 78 Stimmen
(1 Enthaltung)