18.5022
Kontrolle der Gültigkeit von Arbeitsverträgen als Verstoss gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Europäische Kommission hat die Praxis gewisser Kantone bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen im Rahmen des zuständigen Gemischten Ausschusses kritisiert. Im Gemischten Ausschuss diskutieren die Schweiz und die EU regelmässig Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Auslegung des Freizügigkeitsabkommens. Die Europäische Kommission stützt sich bei ihrer Kritik auf die Webseiten der kantonalen Migrationsbehörden.
Gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Staatsangehörige der EU und der Efta das Recht auf Zugang zu einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die länger als drei Monate dauert, können die Kantone neben einem Personalausweis eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung verlangen.
Ein Arbeitsvertrag darf aber gemäss Freizügigkeitsabkommen nicht systematisch eingefordert werden. Das Staatssekretariat für Migration hat die Migrationsbehörden der Kantone im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtsfunktion in einem Rundschreiben informiert, welche Dokumente und Informationen gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen bei der Bewilligungserteilung verlangt werden dürfen.
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, irre ich mich, oder hat der Bundesrat bei den Abstimmungen nicht immer versprochen, ein gültiger Arbeitsvertrag sei Voraussetzung, um via Personenfreizügigkeit in die Schweiz einreisen zu dürfen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Dem ist so, ja. Daran hat sich auch nichts geändert. Die Frage ist nur, welche Dokumente eingefordert werden können, in welchem Rahmen und ob das systematisch gemacht wird. Aber ein Arbeitsvertrag ist eine Voraussetzung. Deshalb haben Sie ja kürzlich auch im Gesetz festgehalten, dass, wer aus einem EU-/Efta-Staat zur Stellensuche in die Schweiz einreist, kein Anrecht auf Sozialhilfe hat.