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Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder

42630 · Amtliches Bulletin

Vom 6. März 2018

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/42630/de/aggressive-steuerpolitik-einzelner-eu-und-oecd-lander

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder (17.3065)

17.3065

Aggressive Steuerpolitik einzelner EU- und OECD-Länder

Merlini Giovanni · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

Il mio postulato del 7 marzo dell'anno scorso chiede che il Consiglio federale venga incaricato di presentare un rapporto sull'attuale situazione dei rapporti o delle relazioni tra il nostro paese da una parte e l'Unione europea rispettivamente l'OCSE dall'altra, in materia di fiscalità delle persone fisiche e giuridiche, con particolare attenzione alle forme aggressive di politica fiscale e alle liste nere e grigie concernenti i paradisi fiscali e i paesi sotto osservazione per le loro politiche fiscali privilegiate o per la loro insufficiente collaborazione internazionale.

Si tratta infatti di ottenere finalmente un quadro chiaro e completo sullo stato dell'arte, alla luce della crescente pressione sul nostro paese. Ne abbiamo avuto prova ancora recentemente con il riconoscimento limitato dell'equivalenza della normativa svizzera sulle attività della borsa e con l'inserimento della Svizzera nella nuova lista grigia degli Stati sotto osservazione per le politiche fiscali definite privilegiate - almeno finché la riforma della fiscalità delle imprese non sarà adottata.

Es ist nun an der Zeit, endlich eine klare und vollständige Auslegeordnung der undurchsichtigen Kriterien zu machen, auf denen die schwarzen und grauen Listen der EU und der OECD beruhen. Zwar ist dem Bundesrat beizupflichten, wenn er in seiner Stellungnahme zu diesem Vorstoss festhält, die Schweiz setze sich für die Umsetzung der neuen Standards in Steuersachen durch alle Staaten und Territorien ein, damit langfristig ein fairer Steuerwettbewerb sichergestellt werden könne. Aber folgerichtig sollte der Grundsatz der gleich langen Spiesse für alle gelten. Ansonsten bleiben unerwünschte Konkurrenzverzerrungen unvermeidlich.

Dazu ein Beispiel: Sowohl auf der gegen Ende des letzten Jahres von der EU-Kommission bekanntgegebenen schwarzen Liste als auch auf der gleichzeitig erschienenen grauen Liste, in die auch die Schweiz eingetragen wurde, scheinen eindeutig einzelne starke Drittstaaten und einzelne EU-Staaten begünstigt worden zu sein, und zwar entgegen der Tendenz, dass in Brüssel sonst die Steuerordnungen von kleinen Drittstaaten und insbesondere der Schweiz sehr streng beurteilt werden. Die beiden Listen berücksichtigen sogenannte Tax Rulings, also Steuervereinbarungen mit einzelnen Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten gang und gäbe sind, je nach Land in unterschiedlicher Weise. Die tendenziell feindselige Haltung gegenüber der schweizerischen Steuerpolitik entbehrt jeglicher Kohärenz, vor allem wenn man sieht, mit welchem offensichtlichen Eifer verschiedene EU- und OECD-Länder immer wieder neue Steueranreize aushecken.

Dass EU-Staaten eine solch aggressive Steuerpolitik betreiben dürfen, ist auch darauf zurückzuführen, dass sie vom Überprüfungsprozess, in dem die Gruppe "Verhaltenskodex" 92 Drittstaaten zu einem Steuerscreening eingeladen hat, ausgeschlossen sind. Laut dem Bericht vom 12. Dezember 2016 einer bekannten unabhängigen NGO waren zu jenem Zeitpunkt vier der fünfzehn weltweit schlimmsten Steueroasen, die Unternehmen zur Steuerumgehung verhelfen, EU-Länder, nämlich die Niederlande, Irland, Zypern und Luxemburg, welche jedoch nicht in die Blacklist der EU eingetragen wurden. Die Kriterien für diese Rangordnung waren der Mindeststeuersatz auf Unternehmensgewinnen, das Angebot von Steueranreizen und die Mängel in der internationalen Zusammenarbeit zur Eindämmung der Steuerumgehung.

Demzufolge macht es Sinn, dass uns ein Überblick über die weltweite Anwendung von sogenannten aggressiven Instrumenten zur Steueroptimierung geliefert wird. Zudem soll der Bericht die Kriterien zusammenfassen und beurteilen, auf deren Grundlage eine steuerliche Massnahme - ob geplant oder bereits getroffen, ist dabei nicht von Bedeutung - nach den anerkannten Standards als aggressiv eingestuft wird. Im Bericht soll aufgezeigt werden, ob und welche Gespräche der Bundesrat oder seine Beauftragten mit den zuständigen Organen der EU im Vorfeld der Ausarbeitung der letzten Listen der nicht kooperativen Staaten bzw. der unter Beobachtung stehenden Länder gehabt hat und wie er inskünftig zu handeln beabsichtigt.

Eine vergleichende Aufnahme des aktuellen internationalen Ist-Zustands in Steuersachen ist auch dadurch gerechtfertigt, dass sie eine unabdingbare Voraussetzung für die Vorbereitung einer wirksamen Strategie des Bundesrates bildet. Denn die Schweiz ist zwar nicht in die Gruppe der nichtkooperativen Staaten, sie ist jedoch in diejenige der unter Beobachtung stehenden Länder aufgenommen worden. Sie steht, wie die beschränkte Anerkennung der Äquivalenz der Börsenregulierung zeigt, unter wachsendem Druck, dies offenbar im Gegensatz etwa zu den Vereinigten Staaten, die sich überhaupt nicht an internationale Standards halten. Das klingt ein wenig nach "ubi maior minor cessat".

Es kommt hinzu, wie der Bundesrat selber erwähnt, dass allfällige Gespräche zwischen der Schweiz und der EU insbesondere auf der gemeinsamen Verständigung zur Unternehmensbesteuerung aufbauen sollten, welche die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten am 14. Oktober 2014 unterzeichnet haben. Solche Gespräche wären zweifelsohne konstruktiver und womöglich fruchtbarer, wenn die Schweiz vonseiten der EU nicht unter Generalverdacht gestellt würde.

Ich bitte Sie demzufolge, mein Postulat anzunehmen.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Die Diskussion um diese Frage ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der internationale Steuerwettbewerb in den letzten Jahren massiv zugenommen und sich verschärft hat. Eines der Mittel, die dabei angewendet werden, ist Transparenz; man versucht, die Gewinne auszutauschen, Steuersubstrat an sich zu ziehen und, wenn das nicht passiert, dies mit entsprechenden Sanktionen zu erreichen. Diese Sanktionen manifestieren sich in den Listen, die jeweils publiziert werden. Die Staaten nehmen dann Einfluss auf Firmen, die in Ländern tätig sind, die auf diesen Listen stehen. Daher ist das durchaus ernst zu nehmen. Das machen auch wir.

Die Motion fordert einen Bericht des Bundesrates über diese Praktiken. Wir meinen, dass ein solcher Bericht wenig Sinn macht, weil grundsätzlich sämtliche Daten, sämtliche Listen und Inhalte verfügbar sind. Sie unterstehen auch einem laufenden Wechsel. Die Schweiz orientiert sich hier insbesondere an der Praxis der OECD. Wir arbeiten auch in diesen Arbeitsgruppen mit, um ein Mitspracherecht zu erhalten. Die OECD publiziert diese Zahlen, sie sind eigentlich alle öffentlich zugänglich, sie werden auch entsprechend aktualisiert. Aus diesen öffentlich zugänglichen Daten einen zusätzlichen Bericht zu erstellen macht wohl wenig Sinn.

Wir werden einige dieser Elemente, die nun angesprochen werden, dann auch in der Botschaft zur Steuervorlage 17 präsentieren. Daraus zu schliessen ist: Auch wir brauchen ein attraktives steuerliches Umfeld für den Wirtschaftsplatz Schweiz, und die Steuervorlage 17 ist eine Antwort auf diesen internationalen Druck, vor allem aber auch auf diesen internationalen Steuerwettbewerb.

Auch über den Austausch mit der EU besteht eigentlich Transparenz. Wir stehen in ständigem Kontakt mit den Organen der EU. Man hat uns noch letztes Jahr versichert, dass wir nicht auf der Liste der nichtkooperativen Staaten sind. Wir sind nun auf der Watchlist, bis wir die Steuervorlage 17 realisiert haben. Auch diese Liste hat keinen direkten Einfluss auf die Schweiz, wohl aber auf Unternehmen. Firmen, die die Schweiz auf dieser Liste sehen, setzen nämlich ihre Tochterfirmen oder die Firmen, die auch in ihrem Land herkunftsberechtigt sind, entsprechend unter Druck.

Wir nehmen also das Anliegen, das Herr Merlini in diesem Postulat beschreibt, absolut ernst. Wir sind in laufendem Kontakt mit der EU. Es ist ein Prozess, der sich von Monat zu Monat wieder ändern kann. Daher glauben wir nicht, dass es Sinn macht, Ihnen einen Bericht zu verfassen, der, sobald er bei Ihnen ist, eigentlich schon wieder veraltet ist. Wir empfehlen Ihnen, sich in den öffentlich zugänglichen Publikationen der OECD entsprechend zu informieren. Wir informieren bei unseren Vorlagen, Botschaften und Informationen in der Kommission auch laufend über den aktuellen Stand.

Wir sind auch in einem sehr intensiven Kontakt mit der OECD und mit der EU im Rahmen der G-20-Treffen und der Finanzministertreffen der EU, an die wir jeweils auch eingeladen sind. Wir können dort diesen Austausch pflegen und unsere Interessen einbringen; wir erfahren dabei, was als Nächstes geplant ist. Der internationale Steuerwettbewerb, der Kampf um Steuersubstrat, wird mit harten Bandagen, mit viel Härte in den nächsten Jahren fortgeführt. Die beste Antwort ist ein steuerlich gutes Regime, ein steuerlich attraktiver Wirtschaftsstandort Schweiz. Dies werden wir mit der Steuervorlage 17 erreichen.

Ich bitte Sie also, das Postulat nicht anzunehmen.

Abstimmung

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 168 Stimmen

Dagegen ... 21 Stimmen

(0 Enthaltungen)