17.303
Für eine wirksame Flüchtlingspolitik vor Ort anstelle falscher Anreize für Völkerwanderungen
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Föhn, Hegglin Peter, Minder, Müller Philipp)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Föhn, Hegglin Peter, Minder, Müller Philipp)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion
Der Kanton Aargau fordert den Bund mit einer Standesinitiative auf, durch eine Änderung der Asylpolitik dafür zu sorgen, dass die Schweiz den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen möglichst nahe an den Herkunftsländern hilft und dafür Anreize konsequent abbaut, die Schleppern ein blühendes Geschäft mit lebensgefährlichen Reisen ermöglichen. Zur Begründung führt das Aargauer Parlament in der Standesinitiative aus, dass Hunderttausende von Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben in Richtung Europa unterwegs seien. Darunter befänden sich auch an Leib und Leben bedrohte Menschen, welche unseren Schutz bräuchten.
Es wird in der Begründung dieser Standesinitiative weiter gesagt, dass angesichts dieser Tatsache der Völkerwanderung die Schweiz in erster Linie gefordert sei, Hilfe vor Ort zu leisten, das heisst möglichst nahe an den Herkunftsländern im angestammten Kulturkreis, damit die echten Flüchtlinge auch Hilfe bekommen und eine Zuflucht finden würden. So würde das Geschäft der Schlepper lahmgelegt und den wirklich Bedürftigen schnell und ohne die Strapazen einer langen Reise geholfen. Es wird in der Begründung der Standesinitiative auch etwas zur Finanzierung gesagt, nämlich dass die Hilfe vor Ort sich mit Geldern finanzieren liesse, die wir für die Betreuung der Asylsuchenden bei uns einsparten, und mit Entwicklungshilfegeldern, die wir Staaten nicht mehr bezahlen würden, die sich nicht kooperativ verhielten. So weit die Initiative aus dem Kanton Aargau.
Ihre Staatspolitische Kommission hat, wie das üblich ist, eine Delegation aus dem Kanton Aargau angehört und damit auch die Gelegenheit genutzt, sich ausgiebig mit der Initiative und ihren Zielen, aber auch mit den asylpolitischen Zielen und Massnahmen zu befassen. Die Kommission ist in der Mehrheit zum Schluss gekommen, dass der Text dieser Initiative sich an der Grenze dessen bewegt, was mit einer Standesinitiative verlangt werden kann, und einen stark appellatorischen Charakter hat. Man möchte ein Signal an die Bundespolitik aussenden, wie man sich die Weiterentwicklung der Asylpolitik vorstellt.
Es schadet nichts, einmal im Parlamentsgesetz nachzuschauen, was eigentlich Gegenstand einer Standesinitiative sein kann. In Artikel 115 Absatz 1 heisst es: "Jeder Kanton kann mit einer Standesinitiative vorschlagen, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung ausarbeitet." In Absatz 2 heisst es: "Die Standesinitiative muss begründet werden. Die Begründung muss insbesondere die Zielsetzungen des Erlasses enthalten." Im Falle der vorliegenden Initiative fehlt es an der Konkretisierung, wie man die von der Initiative beabsichtigte neue Asylpolitik in die Gesetzgebung überführen könnte.
Würde die Standesinitiative angenommen, nähme das Verfahren gleich wie bei den parlamentarischen Initiativen seinen Lauf. Die zuständige Kommission des Rates, dem die Initiative zugeteilt wird, müsste innert zwei Jahren eine Vorlage ausarbeiten. Wir haben Mühe bekundet zu sehen, wie wir einen solchen Auftrag an die Hand nehmen könnten beziehungsweise in welche Richtung wir die schon bestehende Gesetzgebung revidieren sollten.
In diesem Zusammenhang haben wir uns auch von den Vertretern der Verwaltung darüber informieren lassen, was genau heute schon an Hilfe vor Ort geleistet werde. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind ohne Zweifel schon vorhanden, dafür braucht es keine Revision des Asylgesetzes. Es wurde uns nachvollziehbar dargelegt, dass die Schweiz Teil der europäischen Migrationsarchitektur sei. Was mit der Initiative angesprochen werde, nämlich die Hilfe vor Ort, werde auf europäischer Ebene schon seit vielen Jahren sehr intensiv diskutiert.
Dabei geht es um zwei Fragen: Die erste Frage lautet, wie der Schutz der Aussengrenzen gesichert werden kann. Die zweite Frage ist, wie der Schutz der Flüchtlinge sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang leistet auch die Schweiz einen wesentlichen Beitrag, das neben dem Beitrag der Europäischen Union: Es gibt dafür den EU Emergency Trust Fund for Africa, der 2015 mit dem Valletta-Beschluss eingerichtet wurde und allein in Afrika 2 Milliarden Euro investiert. Mit diesem Geld werden Projekte finanziert, die vor allem auf das Migrationsmanagement, auf den Schutz der Flüchtlinge in den Regionen und auf Massnahmen zur Stärkung des Schutzes der Aussengrenzen abzielen. An diesen Initiativen beteiligt sich auch die Schweiz finanziell.
Es geht aber auch darum, den Staaten in der Region, die entweder Herkunfts-, Transit- oder Aufnahmestaaten sind, zu helfen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Diese Staaten wollen wir befähigen, ihre Verantwortung wahrzunehmen, konventionskonforme Asylverfahren durchzuführen, ein Rückkehrmanagement aufzubauen und ihre Migrantinnen und Migranten unterstützend zu behandeln. Das ist das Ziel der europäischen wie auch unserer Asylpolitik ausserhalb unseres Landes.
Was die in der Initiative angesprochenen Migrationszentren betrifft, zeigt sich, dass auch dieses Thema aufseiten der Schweiz wie auch aufseiten der EU bekannt ist und dass es Diskussionen darüber gibt. Bei diesen Diskussionen habe sich aber gezeigt, dass gerade die Staaten Nordafrikas unter den heutigen Bedingungen nicht gewillt seien, solche Zentren für Migrantinnen und Migranten aufzubauen. Es gibt in diesem Zusammenhang sehr wohl viele Fragen, die völlig ungelöst sind. So ist unklar, was mit Personen passiert, die keinen Schutz erhalten. Wie kriegt man die Leute überhaupt dazu, sich in diese Zentren zu begeben? Es werden auch Sicherheitsrisiken geltend gemacht. Vor allem die Länder der Region wollen nicht als Magnete für die Migration aus Subsahara-Afrika wirken.
Sie sehen also: Es wird im Sinne dieser Standesinitiative und im Verbund mit europäischen Partnern schon sehr viel geleistet. So ist für die Schweiz Hilfe vor Ort auch in der Entwicklungszusammenarbeit ein Thema. Das zeigt sich am Beispiel des Engagements der Schweiz im Syrien-Konflikt, für das die Schweiz rund 350 Millionen Franken investiert. Das sind Mittel, die in die Flüchtlingshilfe der dortigen Nachbarländer fliessen; das Gleiche gilt auch für das Horn von Afrika. Entsprechend verfolgt der Bund die Strategie - genau gleich, wie es uns der Kanton Aargau mit der Standesinitiative hier beliebt macht -, die Fluchtursachen zu bekämpfen, die humanitäre Situation zu verbessern und die Integration der Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das ist die Hilfe vor Ort, wie sie die Strategie des Bundes im Bereich des Migrationsmanagements verfolgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Standesinitiative Aargau durchaus ein Thema anspricht, das man ansprechen darf, das auch ernst genommen werden muss, in welchem aber die Schweiz allein und auf sich gestellt nicht wirklich etwas bewirken kann: Die Schweiz ist vielmehr darauf angewiesen, Massnahmen gemeinsam mit den EU-Ländern zu vollziehen und durchzusetzen. Entsprechend kommt die Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass es keinen Sinn macht, das geltende Asylrecht wieder in diese Richtung anzupassen, zumal die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ja ausreichen, um dieses Engagement auch vor Ort noch weiter auszubauen. Es ist einfach die Frage, wie viel finanzielle Mittel man dafür aufzuwenden bereit ist.
Es wird mit der Initiative auch verlangt, dass Anreize abzubauen seien, die dazu führen, dass die Schweiz für Asylsuchende zu attraktiv sei. In dieser Beziehung kann die Kommissionsmehrheit nur darauf hinweisen, dass das Stimmvolk vor nicht langer Zeit, im Jahr 2016, genau diese Zielrichtung verfolgt hat: mit der Totalrevision des Asylrechts, mit schnelleren Verfahren und mit Asylzentren, mit denen teilweise die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone vermieden wird.
Summa summarum hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke dem Kommissionssprecher für die Darlegung der Dinge. Es ist noch anzufügen, dass der Kanton Aargau zwei Standesinitiativen einreichte und wir diese Initiativen in der Kommission miteinander respektive nacheinander behandelt haben. Interessanterweise - das möchte ich hier natürlich schon auch zu Protokoll geben - hat man der zweiten Initiative (17.312) mit 6 zu 3 Stimmen Folge gegeben, und zwar, man höre und staune, zugunsten einer höheren Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich. Man befürchtet eben massive, wenn nicht massivste Kosten, welche betreffend die vorgeschriebene oder jetzt angedachte Integration auf die Gemeinden zukommen. Da werden die Kosten massiv erhöht, auf 18 000 Franken pro Kopf. Der Standesinitiative 17.312 wurde Folge gegeben.
Der Kanton Aargau will aber - das haben seine Vertreter in der Kommission mehrfach gesagt - die Migration möglichst eindämmen. Denn das oberste Ziel ist und bleibt gemäss dem Kanton, welcher uns diese Initiative zugestellt hat, eben die Migration möglichst einzudämmen.
Vonseiten der Verwaltung wurde in der Kommission wieder einmal bzw. wie immer der Fall Syrien hervorgehoben und gesagt, wie dort vor Ort geholfen werde. Ja, das ist so, und das ist auch gut so. Aber weshalb nicht auch an anderen Orten ähnlich oder gleich Hilfe vor Ort aufbauen? Und dies bitte nicht erst im Norden Afrikas, dort, wo die genannten Flüchtlinge schon längst den Schleppern verfallen oder allenfalls verpflichtet sind beziehungsweise wo sie zumindest die Schlepper für ein sogenannt besseres Leben schon bezahlt haben.
Man ist vonseiten des Kantons überzeugt - und das ist auch die Minderheit -, dass mit Hilfe vor Ort dann auch weniger Menschen auf die Flucht müssten, wir damit Geld sparen könnten und eben diese zusätzlichen Gelder für diese Hilfe vor Ort eingesetzt werden können. Wir sind auch davon überzeugt, dass das nicht nur ein finanzieller Vorteil wäre, sondern dass die Schweiz einen wichtigen Beitrag leisten würde und den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen möglichst nahe bei ihrer Heimat, bei ihrem Herkunftsland helfen könnte.
Der Kanton Aargau fordert den Bund mit der vorliegenden Standesinitiative auf, "durch eine Änderung der Asylpolitik dafür zu sorgen, dass die Schweiz den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen möglichst nahe den Herkunftsländern hilft und dafür Anreize konsequent abbaut, welche Schleppern ein blühendes Geschäft mit lebensgefährlichen Reisen ermöglichen". Man möchte also mit dieser Initiative auch bewirken, dass man den Schleppern beikommen kann.
Ich frage Sie: Was soll da nicht gut sein? Was soll da nicht umgesetzt werden? Die Initiative verlangt wirklich nur diese zwei Punkte. Sie verlangt erstens Hilfe vor Ort, was bedeutet, dass die Flüchtlinge möglichst nahe dem Herkunftsland, in ihrem angestammten Kulturkreis weiterleben können, damit die echten Flüchtlinge auch Hilfe bekommen und eine Zuflucht finden. Zweitens will die Initiative bzw. will der Kanton Aargau Schleppern das Geschäft so weit wie möglich lahmlegen und den wirklich Bedürftigen schnell helfen, ohne ihnen die Strapazen und die Gefährlichkeit dieser Reisen aufzuladen.
Der Kanton Aargau ist auch überzeugt - und das ist die Minderheit auch -, dass man damit nicht nur Leben retten, sondern auch Geld sparen könnte.
Die Kantonsvertreter betonten in der Kommission mehrfach, dass sie eine Praxisänderung im gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich wünschten und demzufolge nun eine Praxisänderung forderten. Sie wissen aber auch, dass diese beantragte Änderung in der jetzigen Flüchtlingspolitik nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Wie überall bei einer Strategieänderung braucht es dazu Jahre, ja sogar Jahrzehnte, wie die Delegation des Kantons Aargau selber sagte.
Letztendlich geht es hier um die nächsten Generationen, welche mit den vielen Flüchtlingen und damit auch meist Sozialhilfebezügern finanziell stark belastet werden. Mit einer Strategieänderung können wir hier und heute ein Zeichen setzen, indem wir der Standesinitiative Folge geben. Die Umsetzung wird dann lange genug auf sich warten lassen. Die Kommissionsminderheit will also ein politisches Zeichen für eine migrationspolitische Strategieänderung setzen: Intensivierung der Hilfe vor Ort, dies mit dem Ziel, Migration einzudämmen. Dabei soll unserer Ansicht nach Entwicklungszusammenarbeit strikt an migrationspolitische Kooperationen gekoppelt werden.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das im Sinne der nächsten Generationen tun, die ansonsten diese Bürde zu tragen hätten.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn es doch so einfach wäre: ein Zeichen zu geben, einer Standesinitiative Folge zu geben und dann die Welt verbessern zu können.
Das Problem ist - der Sprecher der Mehrheit hat das bereits ausgeführt -, dass eine Standesinitiative eingereicht wird, um einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung vorzubereiten. Im Gespräch mit den Initianten aus dem Kanton Aargau haben wir mehrmals versucht herauszufinden, welche Vorlage gemacht, welche gesetzlichen Bestimmungen angepasst, welche Veränderungen in der Gesetzgebung vorgenommen werden sollten. Eine reine Zeichensetzung ist nicht der Inhalt einer Standesinitiative. Auch eine Praxisänderung wird nicht mittels einer Standesinitiative bewirkt.
Die Initianten haben schnellere Verfahren in der Schweiz, Hilfe vor Ort und Bekämpfung des Schleppertums verlangt. Betreffend die schnellen Verfahren ist es so, dass wir Anfang des nächsten Jahres die neue Asylgesetzgebung umsetzen werden. Die schnellen Verfahren sind Bestandteil dieser Vorlage, und es ist richtig, dass davon erhofft wird, eine Veränderung der heutigen Asylpolitik zu erreichen - also ein Ziel, das auch Gegenstand der Standesinitiative ist.
Auch die Hilfe vor Ort ist heute bereits Praxis. Die interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit ist aufgestellt worden, ist operativ und auch schon erfolgreich unterwegs. Die Bemühungen werden koordiniert und verstärkt. Wir machen zusammen mit dem übrigen Teil von Europa eine kohärente Migrationsaussenpolitik. Das bedeutet auf der einen Seite Schutz vor Ort, aber auf der anderen Seite auch Präventionsmassnahmen mit Bekämpfung der Armut, Aufbau von Perspektiven und friedensfördernde Massnahmen. Das wird gemacht, und zwar auch in Zusammenarbeit mit dem IKRK und dem UNHCR.
Dementsprechend würde es auch nichts Neues bringen, wenn wir dieser Standesinitiative Folge gäben. Das ist ja auch der Grund, weshalb die Aargauer Kantonsregierung im Schreiben vom 7. Dezember 2016 klar dargelegt hat: "Da der Bund bereits solche Hilfe vor Ort leistet und immer wieder zusätzliche Mittel gesprochen werden, erachtet der Regierungsrat es als wenig zweckmässig, zu dieser Frage noch eine Standesinitiative einzureichen." Die zuständige Behörde des Kantons Aargau hat also selbst gesehen, dass die Arbeit auf Bundesebene bereits im Gang ist und dementsprechend diese Standesinitiative nichts bringt - ausser dass sie ein Zeichen setzt, was aber nicht Absicht der Standesinitiative ist.
Dementsprechend bin ich überzeugt, dass wir der Standesinitiative Aargau keine Folge geben sollten.
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Auch wenn ich nicht Aargauer Standesvertreter wäre, würde ich diese Initiative unterstützen. Natürlich hat Kollege Stöckli Recht: Wir können aufgrund dieser Standesinitiative keinen Erlass, kein Gesetz oder irgendetwas ändern. Es geht hier klar - das ist im Text und in der Begründung deklariert - um eine Praxisänderung. Nun wissen wir auch - wir sind ja lange genug dabei, die meisten von uns jedenfalls -, dass wir als Legislativorgan in der Asylpolitik nicht selber eine Praxisänderung vornehmen können. Aber wir können unseren Unmut über die vorherrschende Praxis ausdrücken, darüber, wie die Asylpolitik in der Schweiz betrieben wird.
Da habe ich ein schlechtes, ein ungutes Gefühl. Ich frage mich, ob wir in der Schweiz wirklich jene aufnehmen, die wir aufnehmen müssten, die wir aufnehmen sollten. Ich habe es Ihnen schon mehrfach vorgetragen und wiederhole es gerne nochmals: Es ist mir nach wie vor unerklärlich, dass wir bei den Eritreern eine wesentlich höhere Anerkennungsquote haben als bei den Syrern. Sie wissen, was in Syrien los ist, da hat es ja jetzt wieder angefangen. Diese Quote kann man nicht erklären.
Wir haben heute etwa 65 000, 66 000 Menschen im Asylprozess. Die Gesuchszahlen sind zwar zurückgegangen, die Bestände bleiben aber hoch, weil wir extrem hohe Anerkennungsquoten haben. Die Gesetze sind scharf genug. Eine Initiative, eine parlamentarische Vorlage bringt nichts Zusätzliches - die Gesetze sind da. Aber wenn wir die Politik ändern wollen, die Praxis ändern wollen, dann bleibt uns letztlich nichts anderes, als - wie es Kollege Stöckli gesagt hat - Zeichen zu setzen.
Es ist dem Parlament absolut gestattet, ein Zeichen des Unmutes zu setzen. Ich glaube, dass wir das dürfen, dass wir das können. In diesem Fall schlage ich vor, dass wir das auch tun. Wenn wir zu dieser Standesinitiative aus dem Kanton Aargau Nein sagen, heisst das eigentlich, alles sei gut, wir seien zufrieden, oder man kapituliere und sage: Wir können das Gesetz aufgrund dieser Standesinitiative nicht verschärfen - lassen wir es, wie es ist.
Mir geht es in der Tat darum, meinen Unmut zu äussern über das, was in der Asylpolitik läuft. Wir geben unglaublich viel Geld aus - unglaublich viel, Milliarden mittlerweile. Man spricht ja da und dort von einer richtiggehenden Asylindustrie. Wenn man diese Milliardenbeträge auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden anschaut, die jetzt dann noch zunehmen werden, weil die Bestände - nicht die Gesuche, aber die Bestände - so hoch sind, dann kann man sich füglich fragen: Wäre dieses Geld, das bei uns in der Schweiz eingesetzt wird, vor Ort mit einem massiven Multiplikator nicht wesentlich effizienter, besser und sinnvoller eingesetzt?
Genau das will die Standesinitiative 17.303 anregen. Genau deshalb stimme ich dieser Initiative zu - wohl wissend, dass wir nicht morgen eine Gesetzesvorlage auf dem Tisch des Hauses oder der Kommission haben und darüber beschliessen können, sondern weil es um den Unmut geht, den wir der Verwaltung ganz klar zeigen sollten: So geht es nicht, wir machen Fehler, wir nehmen die Falschen. Und vor allem: Hilfe vor Ort ist massiv effizienter. Man braucht nur schon die Kaufkraftparitäten anzuschauen; beispielsweise zwischen Eritrea und der Schweiz bewegt sie sich je nach Quelle zwischen 1 zu 50 und 1 zu 80. Sie können sich vorstellen: 200 Franken hätten in Eritrea eine Kaufkraft von 10 000 Franken! Es ist unglaublich, was wir hier machen.
Daher bitte ich Sie, dieser Standesinitiative Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 13 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(1 Enthaltung)