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Schärfere Strafen bei vorsätzlicher Tötung und Verletzungen

42915 · Amtliches Bulletin

Vom 15. März 2018

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/42915/de/scharfere-strafen-bei-vorsatzlicher-totung-und-verletzungen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Schärfere Strafen bei vorsätzlicher Tötung und Verletzungen (16.3546)

16.3546

Schärfere Strafen bei vorsätzlicher Tötung und Verletzungen

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sicher haben Sie auch schon davon gelesen oder davon gehört, oder Sie haben sogar mit einem Opfer gesprochen: Junge Leute gehen aus dem Ausgang nach Hause, werden auf dem Nachhauseweg brutal zusammengeschlagen, spitalreif geschlagen. Es ist einfach eine untragbare Situation. Ich glaube, Sie sind jeweils auch so erschüttert wie ich, wenn Sie von solchen Vorkommnissen Kenntnis nehmen müssen.

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, eine Verschärfung der folgenden Artikel des Strafgesetzbuches vorzulegen: Artikel 111 und 112, "Vorsätzliche Tötung" und "Mord", sowie Artikel 122, "Schwere Körperverletzung". Zu diesen schweren Körperverletzungen gehören insbesondere auch gezielte und gesundheitsschädigende Schläge auf den Kopf. Dabei sollen folgende Vorgaben aufgenommen werden: grundsätzlich lebenslänglich bei vorsätzlicher Tötung oder Mord sowie mindestens fünfzehn Jahre bei schwerer vorsätzlicher Körperverletzung und bei gezielten, gesundheitsgefährdenden Schlägen auf den Kopf. Die Opfer werden ja jeweils, wenn sie bereits am Boden liegen, weiter attackiert und eben speziell auf den Kopf geschlagen. Mir fehlen, ich sage es Ihnen, einfach die Worte.

Zusätzlich sollen die Kantone eingeladen werden, beim Strafvollzug vor dem Antritt der eigentlichen Strafe je nach Schwere des Delikts unbedingt einen harten Arrest von wenigen bis mehreren Tagen zu verfügen.

Es ist einfach bedenklich, wie die Gewaltbereitschaft zugenommen hat. Die Hemmschwelle für brutale Attacken sinkt immer tiefer. Ist man zufällig am falschen Ort und wird Opfer von Schlägern, kann das lebenslängliche Auswirkungen haben. Wenn Sie einmal mit einem Opfer einer solchen Attacke gesprochen haben, wissen Sie, wovon ich rede und was ich mit dieser Motion bewirken möchte. Wie bereits gesagt, wird auf die Opfer noch dann eingetreten, wenn sie bereits am Boden liegen. Das geht einfach nicht. Das muss einfach harte Konsequenzen haben, und zwar in jedem Fall, denn niemand hat das Recht, einem Menschen solches Leid zuzufügen. Allzu oft finden die Gerichte mildernde Umstände. Oft wird dann noch als Entschuldigung angefügt, der oder die Täter seien unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden. Leider ist es eine Tatsache, dass der Resozialisierung der Täter höheres Gewicht beigemessen wird als dem Schutz der Menschen bzw. der Opfer.

Natürlich kostet das den Staat, den Steuerzahler auch noch eine Menge Geld. Durch eine deutliche Verschärfung des Strafmasses und einen entsprechenden Arrest vor dem Antritt der eigentlichen Strafe wird nicht nur den Opfern ein Minimum an Genugtuung geleistet. Vielmehr bin ich im Gegensatz zum Bundesrat davon überzeugt, dass die abschreckende Wirkung damit erhöht und so die Anzahl der schweren Delikte abnehmen wird.

Leider lehnt der Bundesrat meine Motion mit einer stereotypen Begründung ab, und damit wird die Begründung nicht überzeugender. Die Opfer können ja auch nicht sagen, es sei jetzt systemwidrig, dass sie zusammengeschlagen wurden. Wir sind doch angehalten, uns vermehrt um die Opfer von Gewaltverbrechen zu kümmern. Es geht einfach nicht, dass in unserem zivilisierten Land Menschen grundlos zusammengeschlagen werden, sodass sie vielleicht ein ganzes Leben lang physische und psychische Schäden davontragen.

Damit mit der vom Bundesrat angekündigten Harmonisierung der Strafrahmen endlich vorwärtsgemacht wird, bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen. Damit setzen Sie ein klares Zeichen für eine genaue Prüfung der Artikel 111, 112 und 122 StGB im Sinne einer Verschärfung. Die Opfer werden es Ihnen danken, und ich auch.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Frau Nationalrätin Flückiger möchte schärfere Strafen bei vorsätzlicher Tötung und bei schwerer Körperverletzung. Zur Strafrahmenharmonisierung kann ich Ihnen sagen: Da müssen Sie nicht Druck machen. Der Bundesrat wird diese Vorlage bringen, bevor diese Motion gegebenenfalls überhaupt im Zweitrat diskutiert wird. Der Druck ist also nicht mehr nötig. Die Vorlage kommt demnächst. Sie werden im Rahmen dieser Vorlage die verschiedenen Strafrahmen diskutieren können. Ich glaube deshalb, dass es jetzt keinen Sinn macht, für einzelne Straftatbestände hier eine Einzeldiskussion zu führen. Sie wollten diese Fragen im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung in einem Gesamtrahmen diskutieren können.

Ich kann Ihnen trotzdem heute schon sagen, dass das, was Sie, Frau Nationalrätin Flückiger, hier in dieser Motion verlangen, in der Vorlage des Bundesrates zur Strafrahmenharmonisierung nicht vorkommen wird. Eine Mindeststrafe von fünfzehn Jahren gibt es im Strafgesetzbuch nicht, nirgends. Einfach damit Sie das im Vergleich mit anderen Straftatbeständen sehen: Beim Völkermord beträgt die Mindeststrafe heute zehn Jahre Freiheitsstrafe, bei Totschlag liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren. Aber eine Mindeststrafe von fünfzehn Jahren gibt es heute nicht.

Ich bitte Sie wirklich, diese Motion jetzt nicht anzunehmen, auch aus materiellen Gründen. Wir teilen das Anliegen nicht. Ich biete Ihnen aber an, dass Sie die Diskussion führen können, wenn Sie die Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung erhalten haben. Jetzt aber noch Motionen mit einzelnen Punkten, die in dieser Vorlage enthalten sind, anzunehmen und gleichzeitig vom Bundesrat zu verlangen, er solle eine Vorlage bringen, die die verschiedenen Strafrahmen anschaut, das wäre keine kohärente Gesetzgebung. So können wir nicht kohärent bleiben.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zwar auch aus materiellen Gründen zur Ablehnung. Ich bitte Sie aber vor allem aus prozeduralen Gründen, die Motion jetzt abzulehnen. Führen Sie die Diskussionen, wenn die Vorlage da ist - und sie wird demnächst da sein.

Abstimmung

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 72 Stimmen

Dagegen ... 119 Stimmen

(2 Enthaltungen)