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Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Behörden und Beamte

42917 · Amtliches Bulletin

Vom 15. März 2018

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/42917/de/scharfere-strafen-bei-gewalt-gegen-polizei-behorden-und-beamte

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Behörden und Beamte (16.3547)

16.3547

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Behörden und Beamte

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, eine deutliche Verschärfung von Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", vorzulegen. Dabei sind zwingend unbedingte Gefängnisstrafen vorzusehen. Zusätzlich soll eine Bestimmung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, die vorsieht, dass der Arbeitgeber nach einem rechtskräftigen Urteil über die Situation informiert wird.

Immer wieder müssen wir von Gewalt gegen Polizei, Sicherheitskräfte, Behörden und Beamte vernehmen. Diese Situationen haben ein Ausmass angenommen, das man nicht einfach hinnehmen kann. Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger tätlich angegriffen und verletzt. Blenden mit Laserpointern - stellen Sie sich das einmal vor! - mit dem Risiko, dass die Attackierten erblinden, und weitere Angriffe mit Steinen, Flaschen usw.: Das ist einfach unhaltbar und inakzeptabel.

Schon oft hat der Verband Schweizerischer Polizeibeamter mit Medienmitteilungen darauf aufmerksam gemacht und härtere Strafen für die Täter gefordert. Deshalb muss der Strafrahmen unbedingt besser ausgeschöpft werden, verbunden mit härteren Strafen. Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Gewalt gegen Polizei- und Sicherheitskräfte verhindert wird und abnimmt. Damit fördern wir auch die Attraktivität des Polizeistandes. Dies ist im Interesse von uns allen, denn auch in Zukunft brauchen wir junge und fähige Leute, welche diesen für die öffentliche Sicherheit wichtigen Beruf wählen.

Leider beantragt der Bundesrat die Ablehnung meiner Motion, unter anderem mit der Begründung, die Zahl der Verurteilungen sei rückläufig. Selbst der Vorschlag einer Meldung bzw. Zustellung des rechtskräftigen Urteils an den Arbeitgeber - ich bin überzeugt, dass das abschreckend wäre - wird abgelehnt.

Wir können doch nicht Gewalt gegen jene Personen, die uns schützen sollen, einfach hinnehmen und zur Kenntnis nehmen, dass man zwar sagt, alle unsere Vorstösse seien gut gemeint, dass sie aber trotzdem nicht umgesetzt werden. Die Vielzahl von Vorstössen, die in diese Richtung gehen, zeigt ja gerade, dass offenbar dringender Handlungsbedarf besteht.

Damit mit der vom Bundesrat angekündigten Harmonisierung der Strafrahmen vorwärtsgemacht wird, bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen. Damit setzen Sie ein Zeichen für eine genaue Prüfung von Artikel 285 des Strafgesetzbuches im Sinne einer Verschärfung. Die Hüter der öffentlichen Sicherheit, alle Angehörigen des Polizeikorps, werden Ihnen dankbar sein.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich möchte Sie im Zusammenhang mit dieser Motion daran erinnern, dass Sie das Postulat 13.4011 Ihrer Kommission für Rechtsfragen, "Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt", angenommen haben. In der Debatte über dieses Postulat wurde betont, dass ein besserer strafrechtlicher Schutz bereits erreicht worden sei und man nun vielmehr Überlegungen über den strafrechtlichen Schutz hinaus machen solle, d. h. darüber, welche Möglichkeiten hier noch bestehen. Der Bericht liegt seit dem 1. Dezember 2017 vor. Unter anderem befasst er sich auch mit Bedrohungsmanagement und arbeitsrechtlichen Massnahmen.

Ich habe einfach eine Bitte an Sie. Ich weiss, Sie haben viele Geschäfte; manchmal haben Sie auch schon Aufträge gegeben, manchmal sind Sie auch für weitere Arbeiten bereit. Hier, muss ich sagen, ist es so: Wenn Sie jetzt wieder im Strafrecht aktiv werden wollen, dann müsste man, wenn schon, wenn es darum geht, Chaoten härter anzupacken, an einem anderen Ort ansetzen, nämlich bei Ziffer 2 von Artikel 285 StGB. Dort geht es nämlich um Zusammenrottungen, wie wir sie von den Ausschreitungen kennen, die auch in den letzten Jahren diskutiert worden sind. Zu einer solchen Verschärfung in diesem Zusammenhang, also bei Artikel 285 StGB, habe ich mir im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur Strafrahmenharmonisierung Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen heute so viel sagen: Ich werde hier dem Bundesrat etwas vorschlagen, im Rahmen dieser Strafrahmenharmonisierung. Ich habe es vorhin erwähnt: Diese Vorlage kommt demnächst. Ich bitte Sie einfach, heute nicht solche Vorstösse anzunehmen. Diese gehen nachher in den Zweitrat. Sie sind schon daran, die Vorlage des Bundesrates zu beraten. Das ist einfach wenig effizient, und ich glaube, es dient auch nicht einer kohärenten Gesetzgebung.

In diesem Sinne kann ich sagen: Etwas vom Anliegen, das hier angesprochen ist, ist von uns bereits aufgenommen worden. Das kann ich Ihnen in Aussicht stellen, sofern der Bundesrat dem Vorschlag aus meinem Departement zustimmt. Sie werden demnächst darüber diskutieren können. Ich bitte Sie jetzt, nicht neue Vorstösse anzunehmen in einem Bereich, in dem Sie demnächst legiferieren können.

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen auch diese Motion zur Ablehnung empfehle.

Abstimmung

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen

Dagegen ... 92 Stimmen

(4 Enthaltungen)